In den Kommentaren zu
http://literaturverwaltung.wordpress.com/2011/02/17/zitierstile-ein-thema-fur-bibliotheken
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/8357124
In den Kommentaren zu
http://literaturverwaltung.wordpress.com/2011/02/17/zitierstile-ein-thema-fur-bibliotheken
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/8357124
Sehr schönes Zitat von Patrick Breitenbach
http://brainblogger.de/2010/10/wenn-das-internet-vergisst-verdrangen-automatisch-wir
Er schrieb auch:
Wenn wir uns unseren dunklen Seiten nicht stellen und sie weiterhin verstecken wollen, werden sie uns trotzdem immer aus abgrundtief dunklen Ecken begleiten.
Schließt eine kostenlose Lektüre nicht aus, dass sich mit den Texten Geld verdienen lässt?
Eben diese vielgenannte Behauptung widerlegt PaperC. Ich wüsste nicht, dass die Skeptiker solch handfeste Argumente vorgebracht hätten, wie wir sie mit PaperC jeden Tag auf’s Neue liefern.
So PaperC-Gründer Martin Fröhlich im Buchreport-Interview:
http://goo.gl/KiLoL = http://lz-online.de
Der junge Christdemokrat aus Hannover galt als Shooting-Star und Prototyp eines Aufsteigers. Im Juni 2008 wurde Kasper im Alter von nur 33 Jahren für acht Jahre zum neuen Vorsteher des Landesverbandes Lippe gewählt. Doch nur wenig später erlebte der neue “Fürst von Lippe” einen jähen Absturz.
Aufmerksame Wissenschaftler an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer hatten herausgefunden, dass Kasper in seinen wissenschaftlichen Arbeiten geschummelt und Texte teilweise wörtlich von anderen Autoren übernommen hatte, ohne sie ausreichend kenntlich zu machen. Auch Kaspers Promotion zum Thema Sozialsponsoring, die er im Jahr 2004 an der Universität Göttingen vorgelegt hatte, stellte sich als “ein Flickenteppich von Plagiaten” dar.
Die Hochschule erkannte Kasper im Juni 2009 den Doktortitel ab. Auch die Göttinger Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Weil Kasper ein hohes Amt bekleidete, bejahte sie in diesem Fall das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung und verhängte gegen Kasper wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht im Januar 2010 eine Geldstrafe von 9.000 Euro (90 Tagessätze).
Auch für die Plagiate in zwei anderen wissenschaftlichen Büchern, die im Kohlhammer-Verlag erschienen waren, wurde Kasper zur Rechenschaft gezogen. Er leistete 5.000 Euro Schadenersatz an den Stuttgarter Verlag – dem Abschreiber wurden zudem 10.000 Euro Geldbuße von der Detmolder Staatsanwaltschaft auferlegt. Anschließend war Kasper nicht mehr im Amt zu halten. Am 19. Mai 2010 wählten die Mitglieder der lippischen Landesverbandsversammlung den Vorsteher einstimmig ab.
Damit war eine kurze Ära unrühmlich zu Ende gegangen. Kasper selbst hatte sich lange Zeit uneinsichtig gezeigt und immer wieder bekräftigt, er habe nach bestem Wissen und Gewissen zitiert und wolle weiter im Amt bleiben. Kasper versuchte zudem, für die Plagiate in der Promotion seine beiden Doktorväter, ergraute ehrwürdige Kirchenrechtler, verantwortlich zu machen. In der Tat war den beiden Professoren die Schummelei nicht aufgefallen.
(Hervorhebung von mir)
Via
http://goo.gl/TyGWg = de. http://wikipedia.org
Update: Zum fall Kasper siehe auch
http://www.nw-news.de/owl/3619622_Kasper_muss_zahlen.html
http://goo.gl/5ETum = http://nw-news.de
Siehe auch
?s=guttenberg
Ich habe in netbib kommentiert (dort mit Links)
Die relevanten Fakten liegen weitgehend auf dem Tisch (laufende umfangreiche Berichterstattung in Archivalia), da bedarf es keines lavierenden Abwartens. Wer immer Informationskompetenz/wissenschaftliches Arbeiten an Hochschulen unterrichtet oder in Bibliotheken usw. vermittelt, kann nur entsetzt darüber sein, dass sich eine Bayreuther “Summa cum laude”-Dissertation als in hohem Maß unselbständiger Flickenteppich aus nicht oder nicht hinreichend gekennzeichneten Übernahmen aus anderen Arbeiten herausstellt. Die Verantwortlichen des Südwestverbunds haben eine nur zu berechtigte Anmerkung zu Guttenbergs Machwerk inzwischen feige herausgelöscht. Fassungslos sieht man, wie der in flagranti ertappte Täter seine Tat herunterspielt und von seinen Parteifreunden in Schutz genommen wird. Nach den Maßstäben der bisherigen Rechtsprechung gibt es nur eine Konsequenz: Der Doktortitel muss entzogen werden. Aber ich befürchte nach den erbärmlich lavierenden und verharmlosenden Stellungnahmen, die aus dem Hochschulbereich zu lesen waren (und nach dem bisherigen viel zu milden Umgang mit Plagiaten, wenn sie etwa von Professoren und nicht von Studierenden begangen wurden), dass die Uni Bayreuth, die sich gern mit ihrem prominenten Absolventen schmückte, davor zurückschreckend wird. Anfechten kann eine Nichtentziehung leider niemand, nur der Plagiator könnte den Entzug gerichtlich überprüfen lassen. In Tübingen gab es vor einigen Jahren drei solcher Fälle: “In dem sozialwissenschaftlichen Fall sei es „extrem mühsam“ gewesen, die Titel-Aberkennung auch gerichtlich durchzufechten, erinnert sich Fakultätsdekan Prof. Josef Schmid. Die Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten dauerte drei Jahre. Der Entzug des Doktortitels wurde erst durchgesetzt, nachdem der Autor der in großem Umfang kopierten Passagen mit einer Urheberrechtsklage Erfolg hatte.” (Tagblatt). An einer strafbaren Urheberrechtsverletzung kann für mich kein Zweifel bestehen, Guttenberg hat in die Rechte der plagiierten Autoren eingegriffen. Der Verlag hat das Buch auch als Ebook zurückgezogen, trotzdem könnten die so ihres geistigen Eigentums Beraubten zivilrechtlich Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Wenn Guttenberg mit seiner dreisten Abwiegelung (“fraglos Fehler”) durchkommt, ist das ein erheblicher Flurschaden für die wissenschaftliche Kultur in Deutschland. Rainer Kuhlen hat Recht, wenn er fragt: Ist die jetzt begonnene Diskussion nicht Wasser auf die Mühlen der Verfechter von Open Access? Ich schrieb dazu am Donnerstag: “Ist es wirklich vorstellbar, dass der verdiente Verfassungsrechtler Häberle (Jg. 1934) sich von seinem Star-Doktoranden eine Datei der Arbeit geben lässt, um dann mit eigener Hand oder durch einen Assistenten die dreiste Schummelei mit Google, Google Book Search oder meinetwegen auch einer Plagiatssoftware aufzudecken? Nein. Solange Professoren und Professorinnen an den Hochschulen das Sagen haben, die nicht richtig im Internet angekommen sind (und das ist keine Frage des Alters!), werden solche Skandale immer wieder aufgedeckt werden. Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten. […] Da es nun einmal die Möglichkeit gibt, Plagiate mittels moderner Technologie aufzuspüren und diese mit ein wenig Übung von jedem Wissenschaftler praktiziert werden kann, gibt es keine Entschuldigung, wenn Gutachter von Dissertationen und anderen Abschlussarbeiten, aber auch Peer-Review-Gutachter auf diese Kontrolle verzichten. Guttenbergs Gutachter tragen für mich eine Mitschuld!” Der Plagiatsfall Guttenberg zeigt überdeutlich: Auch unser Wissenschaftsbetrieb sitzt auf der Anklagebank.
Siehe auch
?s=guttenberg
SPIEGEL-Titel
Titelgeschichte: https://www.scribd.com/doc/49166556/Spiegel-Doktor-der-Reserve
Leser Peter Kronenberger schreibt auf http://FAZ.net
http://goo.gl/H8kaL
So hieß ein Büchlein, daß Ende der 80er Jahre dem Publikum vor Augen führte, mit welch seichten Plattitüden man in Deutschland Doktor wird – sofern man in einer “demokratischen Partei” gut verankert ist, politisches Wohlwollen wie ein Weichzeichner auf den kritischen Blick der Gutachter wirkt. Dem Büchlein ist ein einleitendes Kapitel “Der Doktormacher” vorangestellt – das Bekenntnis eines professionellen ghostwriters, dessen Auffliegen in den 80ern gewisse Furore machte. Es verdeutlicht, daß eine Disseration keineswegs eine “eigenständige wissenschaftliche Leistung” sein soll, wie in den Promotionsordnungen einhellig beschworen wird, sondern ein tausendfacher Kotau vor der akademischen Oligarchie. Doktorvater und Zweitgutachter, Dekane und Prodekane, die Stars der Fakultät und des Faches in nationaler und internationaler Hinsicht sind entsprechend “zu würdigen”, die Wahr- und Richtigkeit ihrer Meinungen tapfer gegen kritische Angriffe zu verteidigen. Die hypertrophe Eitelkeit dieser neuzeitlichen Hofmarschälle ist es dann auch, die solche fakes so einfach macht. Man sollte weniger auf Guttenberg schauen, als auf das, was diese Affaire über den korrupten akademischen Betrieb erkennen lässt.
Siehe auch
?s=guttenberg
Update: Kompa über Westerwelle
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34227/1.html
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/extra_3/videos/extr153.html
Weiteres:
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Unterhaltsames
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Spezial:Neue_Dateien (Bilder)
?p=13977
Siehe auch
?s=guttenberg
Guttenplag-Wiki
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41955163.html
Auf die Plagiat-Parallele wies hin:
http://www.scienceblogs.de/zeittaucher/2011/02/guttenberg-nzzwerbung-und-ein-ahnlicher-fall-von-1971.php
Christian Jung schreibt zur Causa Guttenberg: “Über die Plagiats-Vorwürfe gegenüber Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg ist alles gesagt. Wenn sich ein Studierender oder Gymnasiast in einer Haus- oder Seminarkursarbeit ähnlich verhalten würde, könnte er unter Umständen sein Studium an der jeweiligen Universität nicht fortsetzen oder sogar das Abitur nicht bestehen.”
Siehe hier
?s=guttenberg
Update:
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34230/1.html
Die Causa Dr. G. ist das Titelthema des am Montag erscheinenden SPIEGEL
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746518,00.html
Der Ministerialrat Dr. Dr. Ulrich Tammler verfasste für den damaligen CSU-Abgeordneten die Ausarbeitung “Die Frage nach einem Gottesbezug in der US-Verfassung und die Rechtsprechung des Supreme Court zur Trennung von Staat und Religion”.
Tammler beendete seine Arbeit an dem zehnseitigen Papier am 13. Mai 2004 und leitete es unter der Registernummer WF III – 100/04 an das Abgeordnetenbüro Guttenbergs. Obwohl Abgeordnete die Wissenschaftlichen Dienste nur im Rahmen ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit nutzen dürfen, fügte Guttenberg die Arbeit in seine Dissertation nahezu vollständig ein.
Strenge Richtlinien für Verwertung
Änderungen an dem Text finden sich kaum. So tauschte er etwa das Wort “Begriff” gegen das Wort “Bezug” aus, fügte ein “freilich” ein, änderte ein “teilweise” in ein “zuweilen” und bezeichnete das “oberste Bundesgericht” als “Supreme Court”.
Dr. Dr. Tammler selbst wird namentlich in keiner von Guttenbergs Quellenangaben zitiert. Lediglich die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste erwähnt Guttenberg auf Seite 391 seiner Promotionsschrift. “Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004”, ist unter der Fußnote 83 vermerkt.
Die rund 60 Gutachter der Wissenschaftlichen Dienste sollen die Abgeordneten bei ihrer Arbeit als Abgeordnete unterstützen. “Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte an den Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste vor. Veröffentlichung und Verbreitung bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Abteilungsleitung”, heißt es in den Richtlinien für die Dienste.
Zum Thema
?s=guttenberg
Update:
http://goo.gl/WLdG7 = http://faz.net
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Plagiate
Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,746560,00.html
http://ouhos.org/2011/02/03/online-galleries
Neben Einzelbildern gibt es auch 130 komplett digitalisierte Bücher seit dem 15. Jahrhundert:
http://fuldig.hs-fulda.de/viewer
Selbst eine so kleine Klitsche sollte aber irgendwann merken, dass ein Einzelband der Fuldaer Geschichtsblätter Metadaten benötigt, die sich auf den Band beziehen.
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hebis:66:fuldig-373909
Selbst wenn das beta-beta-beta ist, sollte man sich dafür schämen!
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/digitue/tue
Vier neuzeitliche Handschriften wurden digitalisiert:
Md 676-32 – Euting, Julius – Skizzenbuch 6 (Reise nach Syrien)
Md 676-33 – Euting, Julius – Skizzenbuch 7 (Reise nach Syrien)
Mh 445 – Friedrich (Württemberg, Herzog, I.) – Statuten und Ordnungen des Collegium Illustre in Tübingen (Tübingen, Juni 25 1601)
Mh 627 – Besoldung des Oberhofmeisters des Collegium Illustre durch den Kirchenrat (1796-1798)
Außerdem einige alte Drucke.
Wie Darmstadt folgt Tübingen dem Heidelberger Vorbild.
Auf der Website des Staatsarchiv Luzern
http://www.staatsarchiv.lu.ch/index/schaufenster/geschichten_bilder/max_a_wyss.htm
Oder
http://www.fotodok.ch/index.php?title=Sammlung_Max_Albert_Wyss
„Amerika“ und „amerikanisch“ beziehen sich nach allgemeinem Sprachgebrauch im
Folgenden auf die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die Herkunft der Kontinentsbezeichnung
war lange Zeit umstritten. Mittlerweile ist jedoch geklärt, dass die Namensgebung
auf zwei Deutsche zurückzuführen ist. Der deutsche Humanist M. Ringmann
begeisterte sich für den Entdecker und Seefahrer Vespucci. Der mit Ringmann befreundete
Kosmograph M. Waldseemüller nahm dessen Vorschlag auf, Vespuccis Namen auf der
seiner „Cosmographiae Introductio“ beigegebenen Weltkarte von 1507 für den neuen und
erst vage umrissenen Erdteil zu verwenden. Ringmann hatte vorgeschlagen, Vespuccis
Vornamen Amerigo (der sich von Imre oder Emerich, dem zusammen mit dem Vater heiliggesprochenen
Sohn des Ungarnkönigs Stephan I herleitet) entsprechend den Namen der
Kontinente der „AltenWelt“, Europa, Afrika, zu feminisieren und in dieser Formals „America“
zu übernehmen. Andere Versionen, denen zufolge der Kontinent nach Amalrich, dem
Namen zweier Könige von Jerusalem im 12. Jahrhundert, oder nach der 1529 gegründeten
Stadt Maracaibo benannt worden sei, sind einwandfrei widerlegt. Vgl. F. Laubenberger,
Ringmann oder Waldseemüller? Eine kritische Untersuchung über den Urheber des Namens
Amerika, in: Archiv für Wiss. Geographie, Bd. XIII, H. 3; A. Ronsin, Découverté et
baptéme de l’Amérique, 2.Aufl. 1992.
Freiherr zu Guttenberg: Verfassung und Verfassungsvertrag, 2009, S. 15
Was bitteschön hat dieser geschwätzige Exkurs mit dem Thema zu tun? Wen interessiert in einer verfassungsgeschichtlichen Arbeit die Herkunft des Namens Amerika? Da wird gelehrtes Wissen ausgekippt, wobei fraglich ist, ob der Autor die beiden Literaturtitel selbst gesehen hat. Denn das Laubenberger-Zitat entspricht nicht dem sonstigen Usus, mit dem der Autor Zeitschriftenaufsätze zitiert (arabische Jahrgangsziffer oder gar keine, Erscheinungsjahr, das hier fehlt: 1959). Richtig heißt es übrigens baptême. Völlig unnötig ist der Verweis auf die Etymologie des Vornamens Amerigo und die obsoleten früheren Deutungen. Jedenfalls eine Weitschweifigkeit, die in der zweiten Fußnote einer wissenschaftlichen Arbeit doppelt unangenehm berührt.
Siehe auch
?s=guttenberg
Update: Auch dieser Text ist abgeschrieben, aus der Fischer-Länderkunde, sie mit weiteren Hinweisen
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Fragment_015_108-118
Wikipedia s.v. Waldseemüller
Bd. 9 der von Paul Heitz herausgegebenen Sammlung, die UB Heidelberg betreffend, ist online:
“Many of the artefacts and antiquities confiscated by the Ben Alis originally came from the Bardo Museum, which has the world’s largest collection of Roman mosaics. According to Samir Aounallah, the Tunisian museums committee president, Leila Ben Ali used museum artefacts, including mosaics and frescoes, to decorate the family’s villas.”
http://goo.gl/xJ6Cn = http://theartnewspaper.com
Update: http://archiv.twoday.net/stories/14655772 (ger)
http://lieselsartikel.wordpress.com/2011/02/15/is-this-the-end
Edit-Wars, Verleumdungen, Beleidigungen und böswillige Unterstellungen sind an der Tagesordnung. Mancher Administrator agiert in der gleichen Weise und schießt erst und fragt dann (wenn überhaupt?).
AndreasP kommentiert:
Im Meta-Raum ist mir die Lust schon längst vergangen. Der Bürokratismus hat sämtliche Reform- und Selbstheilungskräfte der Wikipedia getötet.
Shortliste: