Ich bin nach Sichtung der Presse überzeugt, dass Guttenbergs Rücktritt nicht lange auf sich warten lassen wird.
Die Kommentare der führenden Print- und Online-Medien fallen überwiegend zu Ungunsten des Ministers aus. Auch derjenige Teil des Volks, der Online-Medien aufsucht, scheint sich von dem einstigen Publikums-Liebling abzuwenden.
Angenommen Karl-Theodor zu Guttenberg müsste seinen Doktortitel abgeben. Sollte er dann auch zurücktreten?
WELT 2695 Stimmen http://goo.gl/jZWz4
Ja 59 Prozent
Hat Guttenberg durch die Plagiatsvorwürfe seine Glaubwürdigkeit verspielt?
Spiegel Online 4335 Stimmen http://goo.gl/jAnBE
Ja 71,40 Prozent
Die Plagiatsexperten sehen keinen minderschweren Fall:
Rieble, siehe http://archiv.twoday.net/stories/14639584
Weber, siehe http://goo.gl/4r9eh = http://hna.de
Noch gehen die Parteifreunde nicht offen auf Distanz, und die Opposition ist natürlich froh darüber, was ihr da in den Schoß fiel.
Guttenberg ist in Erklärungsnot, er hat einen für heute geplanten öffentlichen Auftritt abgesagt. Weiter Leugnen scheint angesichts der erdrückenden Beweislage kaum möglich.
Hat Guttenberg einen Ghostwriter beschäftigt, wäre dies ein politischer GAU. Dass der Hochbegabte mit eigener Hand geschummelt hat, erscheint vielen weniger vorstellbar als dass ein vielbeschäftigter Politiker sich für die Pflichtübung fremden Beistand geholt hat.
Bereits jetzt ist klar: Guttenberg hat den Straftatbestand des § 106 UrhG verwirklicht, denn er hat in nennenswertem Ausmaß fremdes geistiges Eigentum ohne Zustimmung des wahren Urhebers und ohne dass ihm das Zitatrecht des § 51 UrhG zu Hilfe kommt vervielfältigt. Strafverfolgung braucht er allerdings nicht zu fürchten, die urheberrechtlichen Vorschriften stehen in solchen Fällen nur auf dem Papier. Bereits jetzt könnte aber jeder der betroffenen Urheber, ohne irgendeine Entscheidung aus Bayreuth abzuwarten, mittels einstweiliger Verfügung den Verkauf des Guttenberg-Werks durch den Verlag Duncker & Humblot stoppen lassen. Plagiatsjäger Weber will, dass die Exemplare auch aus den Bibliotheken entfernt werden, das ist natürlich völlig überzogen.
Ob Ghostwriter oder eigenes Versagen: Nach den Maßstäben der Rechtsprechung muss Guttenberg der Titel entzogen werden.
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10871
[ http://goo.gl/On4u2 PromO Bayreuth, PDF]
Ombudsmänner und universitäre Kommission haben in der Vergangenheit allzu oft unangemessen milde über wissenschaftliches Fehlverhalten geurteilt. Es ist allerdings fraglich, ob sich Guttenberg auf diese Kumpanei verlassen kann, denn der öffentliche Druck wird einen unbedachten Persilschein in diesem Fall eher nicht hinnehmen. Und für einen solchen Persilschein sind die zutage getretenen Entlehnungen einschließlich der ganz und gar unentschuldbaren Übernahme am Anfang der Einleitung denn doch zu gravierend.
Guttenberg muss wissen, dass in Bayreuth eine Zeitbombe tickt und die öffentliche Meinung nicht für ihn arbeitet. Ihm bleibt vernünftigerweise nur die Flucht nach vorn. Guttenberg ist nicht Käßmann, aber das Verhalten der Theologin – eine Alkoholfahrt, bei der niemand geschädigt wurde, während Guttenberg in die moralischen und urheberrechtlichen Rechte anderer Autorinnen und Autoren eingegriffen hat – könnte ein Vorbild sein.
Guttenberg bleibt nur die rückhaltlose Aufklärung in eigener Sache. Diesmal kann er niemand stellvertretend feuern. Er muss sagen, ob es einen Ghostwriter gab und wie sich die Plagiate erklären. Er muss sich entschuldigen, die Fakultät in Bayreuth darum bitten, den Titel zu entziehen. Glaubwürdigkeit war sein politisches Kapital, nach einem so gravierenden Fehlverhalten wird er als Verteidigungsminister ebenso wenig haltbar sein wie Käßmann als Ratsvorsitzende. Nach einem Rücktritt und einer Pause als Privatmann kann der Politiker Guttenberg, der ja unbestritten ein großes politisches Talent ist (auch wenn ich persönlich nicht zu seinen Sympathisanten zähle), vielleicht auf ein Comeback hoffen.
Beschädigt ist aber nicht nur der populärste deutsche Politiker, beschädigt ist auch die Wissenschaft. Es ist ja schon anrüchig, für eine auch unabhängig von den Plagiatvorwürfen von Fischer-Lescano als substanzlos beurteilte Arbeit http://linksunten.indymedia.org/de/node/34007 die Spitzenbewertung Summa cum laude zu vergeben. Doktorvater und Betreuer der Arbeit wollten diese Schwächen wohl nur zu gern übersehen. Aber die Bewertung einer Dissertation ist keine Unterhaltungsveranstaltung, bei dem der Doktorand mit Promi-Bonus punkten kann.
Ist es wirklich vorstellbar, dass der verdiente Verfassungsrechtler Häberle (Jg. 1934) sich von seinem Star-Doktoranden eine Datei der Arbeit geben lässt, um dann mit eigener Hand oder durch einen Assistenten die dreiste Schummelei mit Google, Google Book Search oder meinetwegen auch einer Plagiatssoftware aufzudecken? Nein. Solange Professoren und Professorinnen an den Hochschulen das Sagen haben, die nicht richtig im Internet angekommen sind (und das ist keine Frage des Alters!), werden solche Skandale immer wieder aufgedeckt werden.
Es ist dringend vorzusehen, dass jede Dissertation auf dem Hochschulschriftenserver Open Access zu veröffentlichen ist. Schon das Wissen, dass jeder dann nach unerlaubten Entlehnungen fahnden kann, kann abschreckende Wirkung entfalten. Ein edles überteuertes (88 Euro!) Verlagsprodukt von Duncker & Humblot, das sich auf die universitäre Bewertung verlässt, ist da wesentlich weniger gefährlich.
Da es nun einmal die Möglichkeit gibt, Plagiate mittels moderner Technologie aufzuspüren und diese mit ein wenig Übung von jedem Wissenschaftler praktiziert werden kann, gibt es keine Entschuldigung, wenn Gutachter von Dissertationen und anderen Abschlussarbeiten, aber auch Peer-Review-Gutachter auf diese Kontrolle verzichten. Guttenbergs Gutachter tragen für mich eine Mitschuld!
Siehe auch
?s=guttenberg
?s=plagi
Stefan Kesy im Guttenplag-Wiki