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Hidden Champions: Archivare

Ohne Archivare und Bibliothekare, ohne Archive und Bibliotheken hat eine Gesellschaft kein Gedächtnis und keine Identität. Deswegen sind Archivare und Bibliothekare für mich, entgegen häufig gehörter Vorurteile, keine skurillen Faktoten, sondern Hidden Champions, deren wichtige Arbeit leider nicht in ausreichendem Maße gewürdigt wird.

http://www.reklamekasper.de/allgemein/hidden-champions-archivare-und-bibliothekare

Begründung zu inakzeptablem Panoramafreiheit-Urteil des BGH zugunsten der Potsdamer Schlösserstiftung liegt nun vor

http://goo.gl/tHEIi = http://juris.bundesgerichtshof.de PDF

Die Rechtsansicht des BGH ist schlichtweg falsch und für freie Inhalte katastrophal, weil contra legem ein Recht am Bild der eigenen Sache für Sachen anerkannt wird, für deren Fotografie fremde Grundstücke betreten werden müssen. Es entsteht ein klarer Wertungswiderspruch hinsichtlich der urheberrechtlichen Panoramafreiheit, die auf die öffentliche Zugänglichkeit z.B. eines Parks abhebt, und den Ansichten des BGH.

Scientists find an entire ecosystem living off the pages of an 800-year-old manuscript

http://goo.gl/SUszN = http://io9.com

http://hubs.plos.org/web/biodiversity/article/10.1007/s00248-010-9667-9

This case study shows the application of nontraditional diagnostic methods to investigate the microbial consortia inhabiting an ancient manuscript. The manuscript was suspected to be biologically deteriorated and SEM observations showed the presence of fungal spores attached to fibers, but classic culturing methods did not succeed in isolating microbial contaminants. Therefore, molecular methods, including PCR, denaturing gradient gel electrophoresis (DGGE), and clone libraries, were used as a sensitive alternative to conventional cultivation techniques. DGGE fingerprints revealed a high biodiversity of both bacteria and fungi inhabiting the manuscript. DNA sequence analysis confirmed the existence of fungi and bacteria in manuscript samples. A number of fungal clones identified on the manuscript showed similarity to fungal species inhabiting dry or saline environments, suggesting that the manuscript environment selects for osmophilic or xerophilic fungal species. Most of the bacterial sequences retrieved from the manuscript belong to phylotypes with cellulolytic activities.

BlaBlaMeter – wie viel Bullshit steckt in Ihrem Text?

http://www.blablameter.de/index.php

Ich habe es mit http://archiv.twoday.net/stories/11899641 getestet. Ergebnis: “Bullshit Index :0.36
Ihr Text zeigt schon erste Anzeichen heisser Luft. Für Werbe oder PR-Sprache ist das noch ein guter Wert, bei höheren Ansprüchen sollten Sie vielleicht noch ein wenig daran feilen.”

LINKE legt alternativen Gesetzentwurf zu Verwaisten Werken vor

http://blog.die-linke.de/digitalelinke/linke-legt-alternativen-gesetzentwurf-zu-verwaisten-werken-vor

Nachdem die SPD einen Gesetzentwurf zum Umgang mit verwaisten und vergriffenen Werken vorgelegt hat (Drs. 17/3991) und dieser Kritik unter anderem an dieser Stelle erntete, legt DIE LINKE nun einen eigenen Entwurf (Drs. 17/04661) vor.

Der zentrale Unterschied besteht in der Herangehensweise an das Problem. Während der SPD-Gesetzentwurf diese Frage im Rahmen des Urheberwahrnehmungsrechts an die Verwertungsgesellschaften delegiert, regt der LINKE Entwurf die Einrichtung einer klaren Beschränkung des Urheberrechts, auch Schranke genannt, an. nichtkommerzielle Einrichtungen wie Bibliotheken oder Museen sollen Werke, deren Urheber unbekannt oder die Rechtesituation nach einer Standardsuche unklar bleibt, öffentlich zugänglich machen dürfen. Eine Erlaubnis von Verwertungsgesellschaften, die wie im SPD-Entwurf die Rechte unbekannter Urheber fiktiv wahrnehmen, soll nicht eingeholt werden müssen.

Ein weiterer Unterschied besteht in der Vorschrift der Suche nach möglichen Rechteinhabern. DIE LINKE will diese Suche auf eine standardisierte, also computergestützte Suche beschränken, um den Bibliothekenund sonstigen Einrichtungen nicht eine hohe bürokratische und kostenträchtige Last aufzubürden.

Und nicht zuletzt sollen Vergütungen nur in dem Fall gezahlt werden, dass tatsächlich berechtigte Ansprüche bestehen.

Kulturpreis für Berliner Archiv der Jugendkulturen

“Das Berliner “Archiv der Jugendkulturen” erhält den Kulturpreis 2010 der Kulturpolitischen Gesellschaft. Die mit 2000 Euro dotierte Auszeichnung soll am 24. Februar 2011 in der Bundeshauptstadt übergeben werden. Mit dem Kulturpreis werde das beispielhafte Engagement der Verantwortlichen beim Aufbau und Betrieb des Archivs gewürdigt.
Die Einrichtung stehe beispielhaft für innovative kulturelle Projekte und kulturpolitische Initiativen, erklärte der Präsident der Kulturpolitischen Gesellschaft, Oliver Scheytt. Seit seiner Gründung 1998 durch Klaus Farin widme sich die bundesweit einmalige Einrichtung der Erforschung der vielfältigen Formen der Jugendkultur. Zur Preisverleihung in den Räumen des Archivs in Berlin-Kreuzberg wird die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Monika Grütters (CDU), erwartet. Die Laudatio hält der Dortmunder Soziologe Ronald Hitzler.

Das “Archiv der Jugendkulturen” sammelt nach eigenen Angaben authentische Zeugnisse aus den Szene-Kulturen, aber auch wissenschaftliche Arbeiten sowie Medienberichte. Der Bestand umfasst rund 60.000 Medieneinheiten aus Punk, Techno, Hip-Hop, Gothic, Skinhead, Emo – von der “Bravo” über Punk-Fanzines, den ersten Techno-Flyern bis hin zu Schülerzeitungen.

Das im vergangenen Jahr drohende Aus für die Einrichtung konnte durch eine Spendenkampagne und die Gründung einer Stiftung abgewendet werden. Die Kulturpolitische Gesellschaft ist eine 1976 gegründete überparteiliche Vereinigung von Kulturschaffenden und Politikern. Ihre derzeitige Vorsitzende ist die CDU-Politikerin Grütters.”
Quelle: 3sat, Kulturzeit-Nachrichten v. 9.2.2011

Hamburger Ausstellungsband ‘Von Rittern, Bürgern und von Gottes Wort’ 2002 nun online

http://www.handschriftencensus.de/forschungsliteratur/pdf/910.pdf

Die Abbildungen werden mit reduzierter Auflösung gegeben und sind daher ebenso unbrauchbar wie die künstlich unter 1 MB gehaltenen eigenen Handschriftenabbildungen des Handschriftencensus.