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Hans Grunert: Archiv der Karl-May-Gesellschaft

“Ein zweiter Themenkomplex, zu dem es in der Vergangenheit immer mal wieder Anfragen gab, ist das Archiv der Karl-May-Gesellschaft.

In diesem Zusammenhang gewann ich den Eindruck, daß verschiedene Mitglieder in dem Archiv eine wahre Schatzkammer vermuten: Autographen, seltene Bilddokumente und Erstausgaben, Zeitschriftenjahrgänge usw., usf.

Das rührt vermutlich daher, daß in der Vergangenheit die Materialien der Karl-May-Gesellschaft bei Ekkehard Bartsch untergebracht waren und zusammen mit seinem umfangreichen Privatarchiv das Ganze der Einfachheit halber “Archiv der Karl-May-Gesellschaft” genannt wurde.

Leider muß ich all jene enttäuschen, die obigen Bestand vermuten. Die Wirklichkeit ist doch etwas nüchterner. Aber zum Bestand weiter unten.

Zunächst stellt sich folgende Frage: Was sollte in einem Archiv der Karl-May-Gesellschaft enthalten sein?

Auf der Vorstandssitzung in Marbach wurde festgelegt, daß das Archiv in erster Linie alle Publikationen der Karl-May-Gesellschaft enthalten muß, und zwar doppelt (Arbeits- und Sicherungsexemplar). Weiterhin sollten Publikationen der Mitglieder zum Thema Karl May sowie überhaupt die gesamte Sekundärliteratur vorhanden sein, da diese vielfach auch in Bibliotheken nur schwer erhältlich ist. Hier wäre auch eine doppelte Ausstattung wünschenswert, aber das hängt einmal von der Finanzkraft (oder Spendenfreudigkeit?) und zum anderen vom vorhandenen Platz ab.

An Primärliteratur sollte eine zitierfähige Textfassung vorhanden, sei es als Reprint oder auch in der historisch-kritischen Ausgabe.

Auf die Sammlung der einzelnen Buchausgaben und -bearbeitungen sollten sich die Museen konzentrieren. Für Film und Bühne gibt es ja das Karl-May-Archiv in Göttingen.

Natürlich wäre es – aus meiner Sicht – schön, wenn sich unser Archiv auch mit Autographen und Originalausgaben schmücken könnte, aber die Beiträge der Mitglieder sind m. E. nicht dazu da, größere Ankäufe in dieser Richtung zu tätigen. Allerdings hätte ich gegen Schenkungen oder Spenden nichts einzuwenden; im Gegenteil, ich würde das sehr begrüßen. Das muß nicht nur bibliophile Kostbarkeiten betreffen, auch bei neuerer Sekundärliteratur bestehen durchaus noch Lücken (z. B fehlt auch das Karl-May-Handbuch). Eine größere Fehlliste werde ich in einer der nächsten Nachrichten veröffentlichen.

In den letzten Monaten habe ich nun das Archiv in Radebeul eingerichtet. Der Anfangsbestand hielt sich arg in Grenzen. Daß wir mittlerweile mit unseren KMG-Materialien so gut, größtenteils zweifach, ausgestattet sind, sowie auch einen großen Teil der Sekundärliteratur besitzen, verdanken wir unserem Schatzmeister Uwe Richter, der einen Großteil seiner gesammelten KMG- Publikationen zur Verfügung stellte.

Was umfaßt das Archiv nun zum gegenwärtigen Zeitpunkt:

Archiv der Karl-May-Gesellschaft

Bestandsübersicht Juni 2000

Teil 1

Publikationen der Karl-May-Gesellschaft.:

Jahrbuch der Karl-May-Gesellschaft 1970 – 1999 je 2-fach

Register zu den Jahrbüchern je 2-fach

Mitteilungen der Karl-May-Gesellschaft ab Nr. 1 je 2-fach

Sonderhefte der Karl-May-Gesellschaft ab Nr. 1 1 Serie komplett

Zweitexemplare. 5, 11, 12, 20, 21, 26, 27, 30, 33, 34, 36, 37, 40ff

Materialien Bde. 1-20 1 Serie komplett

Zweitexemplare: 1, 13, 17, 18, 19, 20

Materialien zum Werk Karl Mays Bde. 1, 2 je 2-fach

Juristische Schriftenreihe Bde. 1, 2, 3 1-fach

Geschäftsführerbriefe Nr. 58-67, 70, 71 1-fach

Inform Nr. 24, 38, 39, 40, 43, 44, 47, 49, 51-57, 59, 61-63 1-fach

KMG- Nachrichten ab Nr. 85 1-fach

Reprints der Karl-May-Gesellschaft 1 Serie komplett

Zweitexemplare von den derzeit noch lieferbaren

Heinemann: Eine Gesellschaft für Karl May 2-fach

Seybold: Karl-May-Gratulationen I-VI je 1-fach

Stolte: Karl May in meinem Leben 2-fach

Wiedenroth: Karl May in der zeitgenössischen Presse 2-fach

Tagungsprogramme Regensburg, Königswinter, Wien, Wiesbaden ff je 2-fach

“Archiv-Edition” und “Autographika je 2-fach

dazu kommen noch ca. 50 Aktenordner Schriftverkehr seit 1969, Mitgliederbewegung

Organisationsmaterial

Primärliteratur:

Reprints der Fehsenfeld-EA, KMV Bamberg, 1983

numeriertes Exemplar der Halbleder-Kassettenausgabe 33 Bände

Reprints der Union-Jugenderzählungen, KMV Bamberg/Graff Braunschweig

numerierte Exemplare 6 Bände

Der Schwarze Mustang, Union Stuttgart, 1950

Old Surehand I-III in einem Band, Jugendschriftenverlag Hannover 1964

Der Schatz der Mixtekas, Jugendschriftenverlag Hannover 1964

Die Rose von Kairwan, Neues Leben Berlin 1998

Kapitän Kaiman (bulgarisch)”
Quelle: KMG-Nachrichten 125 / September 2000

Mehr Rechte für tote VIPs. Ein Ausflug in das amerikanische, postmortale Persönlichkeitsrecht.

“Als am 30. September 1955 Hollywood-Legende James Dean starb, erlosch nach den damaligen Urheberschutz-Gesetzen das Recht am eigenen Namen oder Konterfei – bis Rechtsanwalt Mark Roesler kam. Er begab sich auf einen juristischen Kreuzzug für tote VIPs, reichte Petitionen an US-Bundesgerichten ein und schrieb Briefe an Kongressabgeordnete.
“Ich bin Hollywood-Agent und vertrete mehr als 300 Legenden aus der goldenen Hollywod-Ära”, sagt Roesler. “Die meisten meiner Klienten sind tot.” Neben James Dean gehören Filmstars wie Marilyn Monroe, Rock Hudson und Ingrid Bergman zu seinen Klienten. Das Geschäft mit den toten Berühmtheiten hat Mark Roesler zum Multi-Millionär gemacht. Das Hauptquartier seiner Firma CMG sitzt nicht etwa in Hollywood, sondern im Industriegebiet von Indianapolis, abgelegen im mittleren Westen der USA.
Passend zur Klientel ist es totenstill im Eingangsbereich des Firmensitzes. Die Konferenztische sind unbenutzt, die Gänge gespenstisch. Der erste Stock gleicht einem Museum, mit Andenken an die großen Stars. Als Jurastudent kam Roesler auf die Idee, dass die Vermarktungsrechte eines VIPs nach dem Tod weiterbestehen und vererbbar sind wie ein Haus oder ein Gründstück. Die Eingebung war eine Art juristischer Lottogewinn. “Das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht bestimmt, dass eine berühmte Person auch nach ihrem Tod das Recht am eigenen Namen, am Bild, an der Stimme, ihrer Unterschrift und sogar ihrer Gestik behält”, erklärt Roesler.

Roeslers erste beiden toten Mandanten waren Elvis Presley und James Dean.Elvis tummelt sich trotz seines Dahinscheidens permanent und quicklebendig unter den Topverdienern auf der Forbes-Gehaltsliste toter VIPs. Forbes schätzt Deans Jahreseinkommen auf drei Millionen Dollar. Die meisten toten Stars zusammengenommen bringen es auf 800 Millionen Dollar jährlich.
….. Er starb jung, dann wurde er zur Ikone. Roeslers Geschäftsidee, sie auch zur Werbe-Ikone zu machen, wäre vor 20 Jahren fast gescheitert, bevor die Kitsch-Industrie richtig in Gang kam. Schuld daran war ein Vertrag zwischen Dean und dem Warner Brothers Filmstudio. Das Studio behauptete, sich damit alle Rechte an Dean gesichert zu haben und wollte von Roesler 90 Millionen DollarSchadensersatz. Doch vor Gericht bekamen Roesler und die Familie des Stars Recht. James Deans persönlichen Gegenstände werden in einem kleinenMuseum in seiner Heimatstadt in Fairmount, Indiana, aufbewahrt, ebenso wie seine Motorräder und Originalrequisiten aus seinen Filmen.
Als Mark Roesler die Familie Dean 1982 in Fairmount besucht und ihnen seine Dienste anbietet, ahnt niemand der Hinterbliebenen, dass der tote James Dean mehr verdienen wird als zu Lebzeiten. Nach dem Tod seiner Mutter wächst Dean bei seiner Tante auf, spielt Basketball und liebt Schultheater. Deans Cousin Marcus Winslow ist Präsident der James Dean AG. ….”

Quelle: 3sat, Kulturzeit, 8.2.11

Hologramme im Jüdischen Museum Wien zerstört

“Beim Umbau des Jüdischen Museums in Wien wurden 21 Hologramme zerstört. Von den 21 Exponaten, auf denen jüdische Ritualgegenstände, Personen und Synagogen abgebildet sind, sollten zwei ins Wiener Technische Museum, der Rest in ein Kunstlager gebracht werden.”
Quelle: 3sat, Kulturnachrichten vom Dienstag, 08.02.2011

s. a. Blog “Museologien” mit mehreren Beiträgen zum Thema

Historische Fotografien zum Brücken- und Straßenbau in Württemberg online

http://www.landesarchiv-bw.de/web/historische_fotografien_zum_bruecken-_und_straszenbau_in_wuerttemberg_online/52004

Das Staatsarchiv Ludwigsburg übernahm 1994 einen eindrucksvollen Bildbestand von der Verkehrsabteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart mit nahezu 1000 Fotografien aus dem Bereich Straßen- und Wasserbau in Württemberg aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Diese Bilder stehen nun in den Beständen EL 20/4 III (a-d) als Digitalisate im Netz zur Verfügung. […]

Einige der Aufnahmen konnten nicht zweifelsfrei lokalisiert werden. Daher bitten wir Brückenkenner und an der Thematik interessierte Nutzer um Mithilfe.

Unbekannte Brückenbaustelle

Ältere Versionen der Wikipedia zitieren: keine Hexerei

Kritisch zu sehen sind die wenigen Anmerkungen und bibliografischen Hinweise, die leider sehr häufig auf Internetseiten wie beispielsweise Wikipedia verweisen und so besonders Laien keine korrekte, wissenschaftliche Einordnung ermöglichen. Das zweite Problem der Internetverweise ist deren Schnelllebigkeit. Auf einer der angegebenen Seiten waren die Informationen, die Birkhan dort fand, zum Zeitpunkt dieser Rezension bereits überholt und nur noch über eine ältere Version der Seite zugänglich.[1] Immerhin sind die Internetverweise mit einem Datum gekennzeichnet.

Anmerkung:
[1] Vgl. S. 190, Stichwort Szandor LaVey: , eingesehene Version: (02.02.2011). Auf der Internetseite findet sich entgegen der Erklärung Birkhans keine ausführliche Darstellung zu dessen Person und auch keine Erläuterung der Verbindung zu dem Film Rosemary’s Baby und der Manson-Familie.

Schreibt in einer Rezension Claudia Lürken: Rezension zu: Birkhan, Helmut: Magie im Mittelalter. München 2010, in: H-Soz-u-Kult, 09.02.2011, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-1-096

Auf der Internetseite Wikipedia finden sich sehr wohl die vermissten Ausführungen, siehe etwa

http://de.wikipedia.org./w/index.php?title=Anton_Szandor_LaVey&oldid=1101448

Daher empfiehlt es sich einmal mehr, immer den Permalink für Zitate aus der Wikipedia zu verwenden.

Music Treasures Consortium

http://lcweb2.loc.gov/diglib/ihas/html/treasures/treasures-home.html

The Music Treasures Consortium provides online access to the world’s most valued music manuscripts and print materials, held at the most renowned music archives, in order to further research and scholarship.

Members:
British Library
Harvard University. Eda Kuhn Loeb Music Library
Library of Congress
Juilliard School. Lila Acheson Wallace Library
Morgan Library & Museum
New York Public Library

1153 items.

Wikipedia in JSTOR – de facto zitierfähig

http://www.jstor.org findet zur Zeichenfolge Wikipedia derzeit 960 Treffer.

Ein Beispiel:

Bart J. Bronnenberg, Sanjay K. Dhar, Jean-Pierre H. Dubé:
Brand History, Geography, and the Persistence of Brand Shares. In:
The Journal of Political Economy, Vol. 117, No. 1 (Feb., 2009), pp. 87-115 zitieren als Beleg für ihre Aussage “It is important to note that in most of our industries, the current set of top brands does not consist of the true first entrants per se. For example, Heinz was not the first seller of ketchup” in Anm. 16: “Tomato ketchup existed as early as 1801 (a recipe for tomato ketchup was printed in an American cookbook, the Sugar House Book; http://en.wikipedia.org/wiki/Ketchup ), 75 years before Heinz started selling it.”

Hier kam es auf einen anschaulichen historischen Beleg am Rand an. Es spricht nichts dafür, dass das Zitat aus dem Kochbuch erfunden ist. Wozu der Aufwand, nach einem gedruckten Beleg zu suchen, wenn man mit Kochbuchliteratur nicht vertraut ist? Und es ist fraglich, ob ein gedruckter Beleg einen Einzelnachweis geboten hätte (z.B. genaues Zitat von Ausgabe und Seite des Kochbuchs). Niemand kann alle Aussagen in einer wissenschaftlichen Arbeit so belegen, dass sie auf eine Primärquelle zurückgehen. Sobald man bei dem Faktencheck einem Nachschlagewerk ohne Einzelnachweise landet, ist die Kette zu den Quellen unterbrochen. Wenn die Wikipedia einen nützlichen Beleg liefert, den man als zuverlässig erachtet, dann ist es vernünftig die Wikipedia zu zitieren. Vorausgesetzt, dem Beleg kommt nicht zentraler Stellenwert zu. Wer sich mit der Geschichte des Ketchup beschäftigt, darf so natürlich nicht verfahren, wohl aber ein Aufsatz, in dem der Nachweis von untergeordneter Bedeutung ist.

Je wichtiger ein Beleg für den eigenen Gedankengang ist, um so mehr Aufwand ist geboten, ihn mit Primärquellen oder möglichst zuverlässiger Sekundärliteratur abzusichern. Je weniger wichtig ein Beleg ist, um so eher dürfen Fragen der Bequemlichkeit bzw. Zeitökonomie und Erreichbarkeit eine Rolle spielen. Die Grenze zwischen wichtig und unwichtig lässt sich selbstverständlich nicht allgemeingültig ziehen.

Wer Zugang zu einer Handbibliothek zur Ketchup-Herstellung hat, wird das Wikipedia-Zitat womöglich als verantwortungslos einstufen, während ein Wirtschaftswissenschaftler, der sich für das “Branding” interessiert daran kaum Anstoß nehmen dürfte.

Quod licet jovi non licet bovi? Für Studierende kann nichts anderes gelten, auch wenn mit guten Gründen das Zitieren von Online-Ressourcen restriktiver gesehen wird. Wer quellenkritisch sattelfest und medienkompetent ist, darf auch die Wikipedia zitieren.

PS: Dass man bei Google Books rasch einen präziseren Beleg findet

http://books.google.de/books?id=e82QWB89_sIC&pg=PA99

mag man als Gegenbeweis sehen. Aber an meiner grundsätzlichen Position ändert das nichts. Die Wikipedia liefert ja nicht nur einen isolierten Beleg, sondern auch eine kurze Zusammenfassung der Geschichte des Ketchup, also Hintergrundinformationen, die in sehr spezieller Literatur fehlen.

Irrsinn: Archäologische Überreste müssen zurück in die Erde

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,743932,00.html

Ein neues Gesetz bringt Archäologen gegen die britische Regierung auf: Alle menschlichen Knochen müssen zwei Jahre nach der Entdeckung wieder vergraben werden. Das gilt auch für Jahrtausende alte Überreste, die für die Wissenschaft von großer Bedeutung sind.

Das Gesetz wurde bereits 2008 geändert, doch erst jetzt entfaltet es seine volle Wirkung: Alle in England und Wales neu entdeckten menschlichen Knochen stehen der Forschung nur noch für zwei Jahre zur Verfügung. Danach müssen sie bestattet werden – unabhängig von ihrem Alter.

Offener Brief:
http://www.guardian.co.uk/science/2011/feb/04/reburial-requirement-impedes-archaeology