Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Wikimedia Deutschland bietet rechtliche Unterstützung an und hält die Hand auf

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Weiternutzung/M%C3%A4ngel/Print&oldid=84897975#Weitere_Vorgehensweise

Ein starkes Stück: Anscheinend unterstützt der Verein nur dann bei Weiternutzungsmängeln der Wikimedia Autoren, wenn der Schadensersatz dann an ihn geht. Was von dem Verein zu halten ist, kann man z.B. bei RA Kompa nachlesen.

Angebote wie die Digitalen Sammlungen der BLB sind einfach nur krank

Das meint eine IP im Wikisource-de-Skriptorium:

http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&oldid=1449274#.E2.80.9EGe.C3.B6ffnetes_Narren-Turney.E2.80.9C

Wenn es nur um ein paar schlecht gescannte Seiten ginge, würde ich ja noch auf Strafscannen plädieren. Es ging aber darum, dass die _gesamten Angebote_ einiger Bibliotheken vorsätzlich gegen vernünftige Nachnutzung „gesichert“ werden, in dem entweder überhaupt keine Downloadmöglichkeit angeboten wird oder die Auflösung der Scans, welche im PDF angeboten werden, bedeutend geringer ist, als die View-Version davon, die man eben noch online angesehen hat. Gleichzeitig sind aber in beiden Fällen die Scans der hochauflösenden Vergrößerungen auch noch gekachelt, d. h. in zig Einzelsegmente zerlegt, die sich nur mühsam mit technischen Trick wieder zu einem Bild zusammensetzen lassen, pro Seite wohlgemerkt. Da sag mir einer, dass es nicht komplett krank ist, den Leuten bei im öffentlichem Eigentum befindlichen und gemeinfreien Büchern solche Steine in den Weg zu legen

Vorausblick aufs Leistungsschutzrecht: Verleger beissen – für mich legales – Angebot Commentarist weg

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,743649,00.html

Die im Januar gestartete Website http://commentarist.de hat am Freitag den Betrieb vorerst eingestellt. Grund sei die Androhung “massiver rechtlicher Schritte” durch zwei Verlage. Die Seite sammelt die Meinungsartikel von Journalisten großer Nachrichtenseiten, darunter auch von SPIEGEL ONLINE, und sortiert diese nach Themen. Mehr als tausend Journalisten von 16 Nachrichtenseiten waren aufgeführt.

Auf http://commentarist.de konnten die Überschriften und kurze Anrisse der Kommentare abgerufen werden. Zusätzlich stand eine Funktion zur Verfügung, mit der Nutzer sich die Links auf die neuesten Kommentare von bestimmten Journalisten schicken lassen konnten. Diese führten auf die Originalquelle, nicht auf die Seiten von http://commentarist.de.

Nun aber wehren sich zwei der Verlage gegen das Angebot: Sie sehen das Urheberrecht schon durch die Übernahme kurzer Textpassagen “massiv verletzt”. Der Vorwurf: Ihre Inhalte würden ohne Bezahlung genutzt werden. Deshalb drohen sie den Betreibern mit rechtlichen Schritten. Die beschlossen daraufhin, die Seite vorerst vom Netz zu nehmen.

Update:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,745378,00.html

Muftiallüren, Mubarak, Ben Ali und Fürst zu Schaumburg Lippe

Unter einem Pseudonym (uni.greifenvald) schrieb jemand folgenden Kommentar zu den Vier Prinzen

“Fideikommiß
Es geht um erhebliche Vermögensansprüche, die oft vor Gericht und nicht harmonisch ausgetragen werden. Wäre es zuviel verlangt, daher von a l l e n Beteiligten Sachlichkeit, historische Wahrheit und Ehrlichkeit einzufordern ?

Meine nun aktualisierte Antwort lautet:

Wer sind nach Ihrer Ansicht die Beteiligten ?
Erbitte Klarstellung wer a l l e Beteiligten sein sollen.
Mir fallen ein:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin
BMF
BVVG
Staatsarchiv Bückeburg
Amtsgericht Bückeburg (Nachlassgericht)
Alexander vom Hofe

Wer sperrt den Zugang zu Unterlagen ? Wer “verzichtet” auf die Einsichtnahme in Urkunden ? Wer “verschlammt” Nachlassunterlagen einschliesslich Testamente und Erbscheine ?

Fehlt jemand ?

Wer respektiert die historische Wahrheit und wer handelt unehrlich ? Gelogen wird seit 1934; heute auch….

http://archiv.twoday.net/stories/6441610

Es ist sehr leicht den Lügner zu enttarnen. Zum Beispiel am Begriff Fürstliche Hofkammer.

Georg Fürst zu Schaumburg Lippe erliess am 14. März 1911 das Gesetz betreffend rechtliche Stellung der Hofkammer. Das Gesetz lautete in seinem einzigen Artikel: “Unsere Hofkammer hat die Rechte einer öffentlichen Behörde”.

Artikel 109 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 besagte:

(1) Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich. Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
(2) Öffentlich-rechtliche Vorrechte oder Nachteile der Geburt oder des Standes sind aufzuheben. Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens und dürfen nicht mehr verliehen werden.
(3) Titel dürfen nur verliehen werden, wenn sie ein Amt oder einen Beruf bezeichnen; akademische Grade sind hierdurch nicht betroffen.
(4) Orden und Ehrenzeichen dürfen vom Staat nicht verliehen werden.
(5) Kein Deutscher darf von einer ausländischen Regierung Titel oder Orden annehmen.

Somit hatte die “Hofkammer” keinerlei Befugnisse einer Behörde mehr.

Im Gesetz betreffend Aufhebung des Gesetzes vom 14. März 1911 über die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 30 Juni 1923 hiess es:
“Das Gesetz betreffend die rechtliche Stellung der Hofkammer vom 14. März 1911 wird aufgehoben.”

Somit dürfte jedem klar sein, dass es eine Hofkammer mit Befugnissen einer Behörde seit 1918 nicht mehr gibt. Die “Fürstliche Hofkammer” verlor mit der Abdankung von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahr 1918 ihre Rechtspersönlichkeit.

Doch in Wahrheit spielt sich im 21 Jahrhundert ein selbsternannter Fürst als Monarch auf und tritt unter dem “Tarnnamen” Fürstliche Hofkammer im Rechtsverkehr auf.

http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html

Ein derartiges Auftreten erfüllt den Tatbestand des Betrugsversuchs.

Hinter diesem historischen Begriff verschanzten und verschanzen sich heute folgende Interessengruppen: 1. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, dann Philipp Ernst zu Schaumburg Lippe und heute Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe. 2. Das Land Niedersachsen (in allen Bereichen der Gewaltenteilung). 3. Die “Verwalter der Hofkammer” selbst. Die Reihenfolge ist beliebig. Dieses Konstrukt soll heute eine nicht rechtskonforme Rechtswirklichkeit suggerieren und abschreckende Distanz schaffen. und das entfaltet seine Wirkung. Es ist ein billiger bluff.

Aus meiner zehnjährigen Erfahrung habe ich folgendes gelernt:

Wenn einflussreiche Personen keinen Ausweg finden, dann suchen sie den Kontakt zur Politik, die dann auf Wunsch die “Spielregeln” ändert. Beispiele:
Die Nazis erklären Privatvermögen zu Fideikommiss;
die Briten beseitigen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nationalsozialisitischer “Fideikommissgerichte”;
die gesetzlich angeordnete Rückgabeverpflichtung ungerechtfertigt gezahlter Lastenausgleichszahlungen im Betrugsfalle oder im Falle des Vorschubleistens für das NS-Sysytem wird aufgehoben;
der erforderliche Nachweis der Alteigentümerstellung wird ausser Kraft gesetzt. Wenn ein “Pächter” (gleichwie er die Pächterstellung erlangt hat), bevorzugt und verbilligt erwerben möchte dann darf er das.

Geltende Spielregeln werden, wenn hinderlich, zugunsten einflussreicher Personen mit politischer Affinität geändert.

http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html

Wir schreiben gerade Anfang Februar 2011. Mohamed VI, der König von Jordanien, Mubarak, Ben Ali müssen erkennen, dass das Volk wütend ist, weil es jahrzehntelang betrogen worden ist.

Es erscheint mir unverständlich, dasss in einer europäischen Demokratie, Muftiallüren von staatlichen Instanzen toleriert, hingegen Reformen in der arabischen Welt gefordert werden.

Werden deutsche Gerichte weiterhin längst erloschene Hofkammern und nicht existente Fürsten anerkennen ?

Ägypten, Tunesien und Deutschland unterscheiden sich nur an der Oberfläche. Beschüzt die Politik über Jahrzehnte privilegierte Schichten, so wird Rechtsbruch zur Norm. Und irgendwan fliegt das Unrechtssystem auf.

update 7.2.2011:
dass es sich nicht um einen akademischen Streit handelt veranschaulicht dieses krasse Beispiel:
der selbsternannte Fürst verlangt über http://www.lostart.de in 47 Fällen die Rückgabe von Kunst die weder ihm noch seinem Grossvater jemals allein gehörte. Die Koordinierungsstelle leistet Beihilfe zu diesem Schwindelverscuch in dem sie den Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe ignoriert und die Fürstliche Schlossverwaltung postet.

Bitte als Suchwort Fürstliche Schlossverwaltung eingeben.

Fürstliche Schloßverwaltung
+Alexander vom Hofe/Madrid
2 Melder!
31675 Bückeburg
Deutschland

Tel: (05722) 5039
Fax: (05722) 955858

Korrekt wäre:
Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe
Adresse in Bückeburg

Alexander vom Hofe
Adresse in Madrid

http://vierprinzen.blogspot.com