Tag: 22. Januar 2011
Recensio.net
Wie findet ihr das lang erwartete Angebot?
Mehr zum Vasari-Archiv
Die FAZ hat zum Vasari-Archiv – siehe http://archiv.twoday.net/stories/11533467 (28. Dez. 2010) – recherchiert http://goo.gl/v5YtZ und herausgefunden, dass aus dem angekündigten Verkauf der 31 Faszikal Vasari-Nachlass in Arezzo an einen russischen Investor wohl nichts wird:
In einem Telefongespräch mit dieser Zeitung teilte Wassilij Stepanow, der angebliche Käufer und Vorstandsmitglied der Moskauer ROSS Group – die vor allem im Bau- und Immobiliensektor tätig ist, etwa Einkaufszentren baut –, mit, dass auf Seiten der Familie Festari „keine ernsthafte Absicht“ bestanden habe, „das Geschäft zu tätigen“.
Und:
Die Affäre führt möglicherweise zu einem weiteren, ungeklärten Fall. Denn ein Bericht des italienischen Kulturministers Sandro Bondi an den Senat in Rom vom 1. Juli 2010, der dieser Zeitung vorliegt, stellt fest, dass ein Teil des Archivs der Familie Rasponi-Spinelli, darunter zahlreiche der bedeutendsten Dokumente aus dem Nachlass Vasaris, bereits 1988 aus Italien fortgeschafft wurde.
Anscheinend nahmen italienische Politiker dies weder damals noch heute zum Anlass, um gegen den Export eines nationalen Kulturschatzes zu protestieren. Die rund 150.000 Manuskriptseiten befinden sich nämlich nicht etwa in der Hand eines ausländischen Spekulanten, sondern liegen in der renommierten Beinecke Library der amerikanischen Universität Yale, einer der exquisitesten Handschriftensammlungen der Welt. Das sogenannte Spinelli-Archiv stellt den kulturhistorischen Wert des Vasari-Nachlasses in Arezzo dabei womöglich in den Schatten. […] „Der Verkauf und illegale Export des Spinelli-Archivs und die damit erfolgte Auflösung des Nachlasses von Giorgio Vasari stellt einen der größten Verluste für unser kulturelles Erbe dar“, sagte dazu die toskanische Archivbeauftragte Toccafondi.
Satire gegen Herzog Heinrich d. J. von Wolfenbüttel 1541 online (Handschrift UPenn)
Das Digitalisat bespricht:
Urteile aus Belgien und Israel zu CC-lizenzierten Medien
http://creativecommons.org/weblog/entry/26115
These cases together highlight some important fundamentals about how CC licenses operate. First and foremost, our licenses operate in conjunction with copyright, not in lieu of copyright. This means that if the terms of the CC license you have applied to your music or other creative work are violated, as the judge concluded in the Belgian case, the result is copyright infringement and nothing less. Conversely, downstream users who abide by the license conditions are not guilty of infringement. Both court decisions also reinforce a related and subtle (yet important) point for CC licensors — using a CC license does not work against you when it comes to enforcing your copyright later, even when users of your work may not be aware of your license choice. There is no penalty down the line for choosing flexibility over “all rights reserved” when it comes to enforcing your copyright.
Siehe dazu auch hier
http://archiv.twoday.net/stories/8423849
Searchable Annotated Bibliography: Collective Biographies of Women
http://womensbios.lib.virginia.edu
The bibliography is the work of Alison Booth, Professor, Department of English of the University of Virginia and Associate Fellow, Institute for Advanced Technology in the Humanities.
Disappointing: Publications are in the English language only!
Weltkarte der nationalen Aktivitäten zur Open-Access-Woche 2010
http://www.viewsoftheworld.net/?p=1092
Zur OA-Woche 2010 siehe hier
Historiker Philipp Blom: Die Bibliothek auf dem Schreibtisch
http://goo.gl/y3qnF (NZZ)
Glücklicherweise hat dieselbe Technologie, die mir viele Bibliotheken vergällt, teilweise Abhilfe geschaffen. Die Bibliothèque nationale in Paris zum Beispiel stellt sukzessive alle Bücher, die nicht mehr unter Copyright sind, eingescannt ins Netz, und ich kann den Grossteil der Primärliteratur in den Originalausgaben aus vergangenen Jahrhunderten bei mir zu Hause lesen. Das ist eine ungemeine Erleichterung, zumal ich leicht asoziale Arbeitszeiten habe. Wenn ich um zwei Uhr morgens einen Brief von Voltaire oder eine Stelle in einem atheistischen Pamphlet aus dem vorrevolutionären Frankreich nachsehen will, schlafen rechtschaffene Bibliothekare bereits, aber das geduldige Internet zeigt mir, was ich sehen wollte. Ausserdem hat mein Computer auch nichts dagegen, wenn ich beim Lesen der alten Quellentexte eine Tasse Tee trinke. Wenn ich sie umwerfe, ist höchstens mein Keyboard ruiniert.
Die Matrikel der Universität Albertina in Königsberg
Bd. 3 ist online, siehe
World’s Medical Students Declare for Open Access
Whether “information wants to be free” or not is arguable. But medical students seem overwhelmingly to want it to be free. The largest organization of medical students in the world, the “International Federation of Medical Students’ Associations” has joined the open access advocacy group Right to Research in its fight to make research and publication more free.
http://www.readwriteweb.com/archives/worlds_med_students_declare_for_open_publishing_re.php
Sagas als Staatsschatz Islands
Die NZZ widmet sich der Geschichte der Saga-Handschriften und ihrer Rückgabe aus Kopenhagen nach Island.
Wie der Geheimdienst und das Bundeskanzleramt mit einem von der Autorin erwirkten Urteil zur Herausgabe von Akten umgehen
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34056/1.html
Über Jahrzehnte gab Pullach überhaupt nichts preis, nicht einmal den Parlamentariern. Der Bundesrechnungshof darf bis heute operative Vorgänge nicht einsehen, etwa beurteilen, ob die Ausgaben in einem akzeptablen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen. Der Geheimschutz verhindert eine Qualitätskontrolle, und das Ergebnis ist unvermeidbar: Erfolge hat der Dienst nicht vorzuweisen, die Ausgaben sind astronomisch. Kritiker werden als “Verschwörungstheoretiker” abgetan und das Material wird vorenthalten. Und das ging viele Jahre gut. Freiwillig gab man so gut wie nichts heraus: peinlich unbedeutende Wochen- und Tagesmeldungen, die im Bundesarchiv lagern, dann einige Aufklärungsergebnisse über die militärische und wirtschaftliche Situation in der DDR. Das, was kritische Geister wissen wollten, wird zurückgehalten – die Politik spielt ja mit, und die Öffentlichkeit hat sich dran gewöhnt.
Da war die Überraschung groß, als Ende April 2010 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig meiner Klage auf Herausgabe der BND-Akten zu Adolf Eichmann stattgab. Die Richter erklärten die Sperrerklärung des Bundeskanzleramtes für rechtswidrig. Nach 30 Jahren, so besagt es das Bundesarchivgesetz, seien amtliche Unterlagen grundsätzlich offen. Daß sie irgendwann einmal als “Geheim” gestempelt worden seien, reiche alleine nicht aus. Doch statt das Urteil zu respektieren und die Akten nunmehr komplett vorzulegen, schaltete das Bundeskanzleramt auf stur und präsentierte erneut eine Sperrerklärung. Sie benutzt dieselben, vom Gericht für rechtswidrig erklärten Argumenten, um diese Papiere aus den fünfziger Jahren bis 1961 weiterhin der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Soviel zum Thema “Kulturwandel”.
Siehe auch
?s=eichmann
Edition der Lageberichte des Militärbefehlshabers Frankreich und der Synthesen der Berichte der französischen Präfekten, 1940-1944 (online!)
http://www.ihtp.cnrs.fr/prefets/cadre_prefets_d.html
“Im Jahre 1998 schlossen der Centre national de la recherche scientifique (CNRS) und das Deutsche Historische Institut Paris (DHIP) eine auf mehrere Jahre angelegte Konvention ab, der sich kurz darauf die Archives nationales als dritter Partner anschlossen. Mit dieser Konvention verpflichteten sich das DHIP auf deutscher und das Institut d’Histoire du Temps Présent (IHTP) auf französischer Seite als Unterzeichner, sowohl die Synthesen der Berichte der französischen Präfekten als auch die Lageberichte der deutschen Militärverwaltung aus den Jahren 1940–1944 zu edieren. Letztere sind in Frankreich auch als Berichte des Majestic bekannt, benannt nach dem Namen jenes Pariser Hotels in der Avenue Kléber, in dem der deutsche Militärbefehlshaber in Frankreich (MBF) im Zweiten Weltkrieg seinen Amtssitz hatte. Beide Überlieferungen sind für die Geschichte der deutschen Besatzung, der Okkupation, von unschätzbarem Wert.”
Malerische Ansichten des Fürstentums Lippe (1868)
Das Wunder im deutschen Prozessrecht
RA Ralf Möbius fragte sich in seinem Blog http://goo.gl/sQufa
Wie wäre es denn, abseits überwiegenden oder mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeiten einmal das Wunder im deutschen Prozessrecht zu bemühen und deren Beweis Kirchenjuristen und sachverständigen Kommissionen der katholischen Kirche zu überlassen?
Wer als Bibliothekar ein unsentimentales Verhältnis zu Büchern hat, sollte lieber Schlachter werden
Jürgen Plieninger, selbsternannter Informationsexperte und Aussonderungsfanatiker, schrieb in netbib: “Das verstößt gegen zwei Glaubenssätze wohnzimmerschrankaussondernder Bürger, die mit Buchspenden – ach! so wertvoll! – kommen: DAS SIND WERTVOLLE BÜCHER und ES INTERESSIERT SICHER JEMANDEN UND KANN NUTZEN BRINGEN.”
http://goo.gl/OvSeJ (siehe auch Kommentare)
Mein Credo ist: Bücher sind nicht irgendwelche WAREN, die man nach Belieben vernichten und aussondern kann. Ob die Bücher aus Wohnzimmerschränken in die öffentliche Bibliothek gehören, darf man gern bezweifeln. Ohne Zweifel steht für mich fest, dass öffentliche Büchereien die Pflicht haben, sich in ein Netzwerk von Stellen und Initiativen einzubinden, denen es um die sinnvolle Verwendung und Verteilung von Büchern geht. Solange nicht das Gegenteil bewiesen wird, gilt für mich in der Tat: ES INTERESSIERT SICHER JEMANDEN UND KANN NUTZEN BRINGEN.
Zu den 25 meistgelesenen Beiträgen von Archivalia seit seiner Gründung zählt der von dem Eichstätter Kapuziner-Skandal motivierte Beitrag vom 22. Februar 2007: “Bücher weggeben statt wegwerfen” http://archiv.twoday.net/stories/3351291 (Platz 24, 9761 Zugriffe insgesamt).
Weggeworfene Bücher der Badischen Landesbibliothek. Foto: JochenB http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0
[Die Lizenz wurde gegen All Rights reserved ausgetauscht]