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Veröffentlichung einer nicht-anonymisierten Gerichtsentscheidung

http://www.jurpc.de/rechtspr/20100194.htm

1. Die Veröffentlichung einer Gerichtsentscheidung kann, auch wenn eine Prozesspartei ohne großen Aufwand bestimmbar und die Entscheidung damit nicht im datenschutzrechtlichen Sinne anonymisiert ist, bei einem überwiegenden Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein.
2. Als Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung einer solchen Entscheidung kommt in Baden-Württemberg, da das Landesdatenschutzgesetz auf die Gerichte anwendbar ist, § 18 Abs. 1 Nr. 2 LDSG in Betracht.
3. Das Schutzinteresse des Betroffenen am Ausschluss der Veröffentlichung kann überwiegen, soweit es um besonders sensible Daten (hier: ärztliche Untersuchungsbefunde) geht.
4. Sind zur Herstellung einer veröffentlichungsfähigen Fassung einer Gerichtsentscheidung inhaltliche Kürzungen geboten, so können diese nur von dem Richter bzw. von dem Spruchkörper vorgenommen werden, der die Entscheidung gefällt hat.

Hörtipp: ‘Der Krieg auf Platte. Vietnam im Spiegel der Popkultur. Der Sound der Geschichte”

“Die umfangreichste Anthologie zum Thema. “Eine bewegende Zeitreise” (Titel Thesen Temperamente am letzten Sonntag). Alles Musikalische zum Vietnamkrieg. 13 CDs (330 Titel, rund 17 Stunden Spielzeit). PLUS LP-grosser, üppig gestalteter Bildband (ueber 300 illustrierte Seiten). PLUS CD-ROM mit allen Songtexten. Eindrucksvolle von Bear Family.
174,99 Euro.
Quelle: http://www.zweitausendeins.de/r.cfm?Nr=6846

Digitalisierung der Urkunden des Stadtarchivs Speyer. Impressionen

Mitte dieser Woche startete die Digitalisierung der Urkunden des Stadtarchivs Speyer, die im Rahmen des DFG-Projekts “Virtuelles deutsches Urkundennetzwerk” erfolgt. Gestern fand ein Pressetermin mit dem Speyerer Oberbürgermeister statt, der gute Resonanz fand. In den nächsten Wochen werden durch die beiden ICARUS-Mitarbeiter auch die Urkunden des Bistumsarchivs Speyer sowie der Stadtarchive Mainz und Worms gescannt.

Archivalia: Meistgelesene Beiträge

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15 12806 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
16 12397 03.03.09 Köln: Historisches Stadtarchiv eingestürzt Wolf Thomas
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19 11280 01.03.08 Google Books mit US-Proxy leicht gemacht KlausGraf
20 11266 12.12.06 Wem gehören die badischen Kroninsignien? KlausGraf
21 10466 24.11.04 Archive auf dem Markt? hochstuhl
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25 9720 05.01.05 Digitalisierung auf Ein-Euro-Job-Basis KlausGraf

Letzte Liste:
http://archiv.twoday.net/stories/8413096

Die 4 Prinzen rücken unaufhaltsam vor!

Konrad von Weinsberg

Bernd Fuhrmann: Konrad von Weinsberg. Facetten eines adligen Lebens in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts (Studien zur Geschichte des Mittelalters 3). Herne: Gabriele Schäfer Verlag 2010. 134 S., 19,50 Euro

Wer einen lieblos ausgekippten Zettelkasten schätzt, wird dieses schmale Buch lieben. An der Person des Porträtierten liegt es nicht, wenn man das Werk unbefriedigt aus der Hand legt: Konrad von Weinsberg (um 1370-1448) ist eigentlich eine faszinierende Persönlichkeit – als Reichspolitiker und kaufmännisch agierender adeliger Unternehmer. Der Autor, Professor an der Uni Siegen, folgt dem Leben seines Protagonisten im wesentlichen chronologisch, reichspolitische Entwicklungen und alltagsgeschichtliche Notizen aus den Rechnungsbüchern Konrads verbindend. Es gibt zwar Fußnoten, die eine solide Vertrautheit mit der Sekundärliteratur demonstrieren, aber wer ein Detail aus den Quellen zu Konrad von Weinsberg verifizieren möchte, muss die Monographie Fuhrmanns von 2004 “Konrad von Weinsberg – Ein adliger Oikos zwischen Territorium und Reich” konsultieren, die glücklicherweise bei Google Books durchsuchbar und zu großen Teilen lesbar ist:

http://books.google.de/books?id=yIfmnC80ZnAC

Nach dem Textbaustein-Prinzip sind diesem Buch sehr viele Passagen des hier zu besprechenden Büchleins entlehnt.

Es gibt eine Fülle reizvoller und anschaulicher Details in dem Buch, aber diese gehen unter in einem langweiligen, schlecht organisierten und geschriebenen Text, der an allen Aspekten, die nicht Reichspolitik und Wirtschaftsgeschichte betreffen, desinteressiert bleibt.

Es kann doch nicht sein, dass der Leser nichts über den Grund erfährt, wieso Fuhrmann so genau über die Einnahmen und Ausgaben Konrads Bescheid weiß, also über die bemerkenswerte Überlieferungsbildung Konrads, dessen Archiv – wenngleich nur teilweise – im Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein erhalten blieb. Es wäre zu fragen, ob Konrads Sinn für Schriftlichkeit außergewöhnlich war (wozu ich tendiere) oder dem entsprach, was vergleichbare Herren praktizierten.

Ich selbst habe mich, von Fuhrmann nicht wahrgenommen, vor längerer Zeit mit Konrad von Weinsberg beschäftigt: Klaus Graf: Quellen zur Geschichte der Göppinger Oberhofenkirche (1439, 1447) aus dem Lehenkopialbuch Konrads von Weinsberg und dem Weinsberger Archiv. In: Hohenstaufen, Helfenstein 2, 1992, S. 55-73. Auf Konrads Religiosität und Stiftungsfrömmigkeit fällt durch diese Arbeit bzw. die in ihr edierten Quellen einiges Licht. Fuhrmann übergeht die Beziehungen Konrads zur Literatur, obwohl es im “Verfasserlexikon” einen Artikel zu Konrad gibt. Ebenso kommt die Bedeutung des Fehdewesens zu kurz.

Das Literaturverzeichnis ist viel zu dünn. Man vermisst etwa die Monographien von Karasek (1967) und Welck (1973) zu Konrad, aber auch die bei Google Books einsehbare, wenngleich unzulängliche alte Ausgabe des Einnahme- und Ausgaberegisters 1437/38:

http://books.google.de/books?id=J1RJ-SamHAUC

Wenn das Buch wenigstens einige Bilder aufweisen würde! Aber schon das Titelbild, eine Münze aus der Zeit Sigismunds, zeugt davon, dass Fuhrmann keine Ahnung davon hat, wie man Lesern eine solche Biographie schmackhaft machen kann (Beispiele, wie man es besser machen kann: http://archiv.twoday.net/stories/5030448 http://archiv.twoday.net/stories/6023519 ). An möglichen Abbildungen fehlt es nicht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_IX._(Weinsberg)

Gern hätte man etwa Beispiele für eigenhändige Aufzeichnungen Konrads abgebildet gesehen.

Grabmalentwurf

Unterdurchschnittlich ist Fuhrmanns Wissenschaftssprache. Der erste holprige Satz ist Programm: “Als Konrad um 1370 das Licht der Welt erblickte, war wohl kaum abzusehen, dass es sich um das letzte bedeutende Familienmitglied handeln würde, dessen Erben nach seinem Tod am 18. Januar 1448 nur noch über geringe Besitzungen verfügten, in der Überlieferung kaum noch zu fassen sind”. Zitiert werden sollen auch die ersten Sätze des ersten Kapitels: “Die frühesten Weinsberger lassen sich im 12. Jahrhundert im Umkreis und im Dienst der staufischen Könige und Kaiser erkennen, die Reste der namensgebenden, einst mächtigen Burganlage liegen unweit von Heilbronn. Dass sie als Herren bezeichnet wurden, lässt ein Herauswachsen aus dem Niederadel erkennen, sie zählten nunmehr zu den edelfreien Familien. Zahlreich waren die Heiratsverbindungen mit anderen Adelsfamilien, doch trotz aller Bindungen kam es nicht zuletzt mit den vielfältig verwandten und benachbarten Hohenlohern immer wieder zu Konflikten, aber auch ein gemeinsames Vorgehen beider Familien lässt sich immer wieder erkennen”. Was gibt uns diese Passage zu erkennen?

Es wundert angesichts dieser ungenauen Ausdrucksweise nicht, dass eine stringente Gedankenführung nicht vorhanden ist. Glücklicherweise liegt das Buch nur gedruckt vor, für das Internet wäre es wirklich nicht gut genug …

Verlage jammern, weil sie Übersetzern mehr abgeben müssen

Der BGH hat die Stellung der Übersetzer hinsichtlich der Nebenrechte gestärkt, was die Verlage, die die Übersetzer bisher denkbar schlecht behandelt haben, damit der eigene Profit größer ist, verständlicherweise wenig erfreut.

http://www.boersenblatt.net/410768

Update: http://www.urheberrecht.org/news/4166 Az.: I ZR 19/09