Unter diesem Titel berichtet die Süddeutsche über die Berufung einer Historikerkommission zur Erforschung der Frühgeschichte des BND
“Eigentlich fühlt sich der BND bei dem Projekt dem “Grundsatz maximaler Transparenz verpflichtet”, wie der Dienst wissen lässt. Sowohl die Kommissionsmitglieder als auch die “eingebundenen Fachwissenschaftler” sollen “einen umfassenden Zugang zu dem vorhandenen Archivbestand” bekommen. Was aber am Ende der jeweiligen Forschung publiziert werden darf, bedarf dann noch wegen der Bestimmungen des Archivgesetzes, des Persönlichkeitsrechts, aber auch wegen der üblichen amtlichen Geheimnistuerei der Zustimmung des Dienstes.”