http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=4569&cHash=22e28073b1
Via Archivliste
Die Findbücher sind einsehbar unter:
http://www.its-arolsen.org/de/das_archiv/findbuecher/index.html
Der ITS ist keine Behörde, er nimmt für sich in Anspruch, nach Willkür Entscheidungen über den dauerhaften Ausschluss von benutzern zu treffen: “Demjenigen, der sich laut innerstaatlichem oder internationalem Recht des Missbrauchs von Daten schuldig macht, die er vom Internationalen Suchdienst erhalten hat, kann der Direktor des Internationalen Suchdienstes den weiteren Zugang zu den Archiven und Unterlagen nach freiem Ermessen verweigern.” Das deutsche Verwaltungsrecht kennt kein freies Ermessen. Freies Ermessen bedeutet nichts anderes als Willkür, vermutlich ohne Möglichkeit eines Rechtsschutzes.