http://www.daniel-schwerd.de/streetview-widerspruch-gegen-widerspruch
Zitat:
Die öffentliche Ansicht unserer Städte ist ein Allgemeingut. Das Durchwandern unserer Städte und das Betrachten des Panoramas ist ein kulturelles Erlebnis – dies wird jedoch erheblich eingeschränkt durch die Bemühungen einer Minderheit, ihre Hausansichten durch ihren Widerspruch aus der Öffentlichkeit herauszuholen und in eine Privatheit zurückzustoßen, die in Wirklichkeit gar nicht existiert. Die „digitale Öffentlichkeit“ unserer Städte wird dadurch zensiert.
Ein Widerspruch gegen den Widerspruch ist sinnlos, da die Verpixelung aufgrund der Rohdatenlöschung irreversibel ist.
Eine Authentifizierung der Einsprüche fand nicht statt. Es konnten also beliebige Personen sich als Anwohner ausgeben und Häuser verpixeln lassen – auch wenn Eigentümer und alle Mieter nichts gegen Streetview haben! Und natürlich ist ein solcher Missbrauch des von Google freiwillig eingeräumten Verpixelungs-Rechts auch jetzt noch möglich.
Siehe auch
?s=streetview
Update:
Auf der Facebookseite “Ungewollt verpixelt” wollen alle ungewollten Opfer der Verpixelung sich erst einmal versammeln und diskutieren.
https://www.facebook.com/pages/Ungewollt-verpixelt/165578480142829?v=wall
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http://www.n-tv.de/technik/article1960111.ece
“Das größte deutsche Immobilienportal Immoscout24 hat bereits angekündigt, Street View zu integrieren. Das wird die Vermiet- und Verkaufbarkeit von verpixelten Häusern beeinträchtigen. Wer hat schon Lust, eine Immobilie zu besichtigen, die man sich vorher nicht im Internet ansehen kann?
Der Verband Haus & Grund in Frankfurt am Main befürchtet eine Klagewelle. Allerdings ist nicht klar, wer vor den Kadi zitiert werden soll. Google hat als Privatunternehmen keine Verpflichtung, ein Haus darzustellen und gibt auch keine Auskunft darüber, wer die Verpixelung veranlasst hat.”