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Wikipedia und OpenStreetMap kooperieren

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wikipedia-integriert-OpenStreetMap-1123096.html

Der Server ist aber wohl gerade überlastet. Bei dem Klick im Artikel Paris auf den Link Karte wartet man vergeblich auf das Erscheinen der Karte: “Die Webseite unter http://toolserver.org/~kolossos/openlayers/kml-on-ol.php?lang=de&params=48.856666666667_N_2.3516666666667_E_dim:20000_region:FR-75_type:city(2193030)&title=Paris ist möglicherweise vorübergehend nicht verfügbar oder wurde dauerhaft an eine neue Webadresse verschoben.”

Steyler Missionare schaffen große theologische Bibliothek in St. Augustin

http://www.steyler.de/svd/dcms/sites/svd/deutschland/index.html?f_action=show&f_newsitem_id=8139&tm=1

In den Gemäuern des fast 100jährigen Klosters der Steyler Missionare in Sankt Augustin bei Bonn befindet sich ein ganz besonderer Schatz. Generationen von Theologiestudierenden schätzen ihn als einen der wichtigsten Quellen für ihre wissenschaftlichen Forschungen: Die theologische Fachbibliothek der ordenseigenen Hochschule.

Jetzt wird dieser Schatz erheblich erweitert, denn durch die Integration der Bibliothek der Steyler Missionare im österreichischen Mödling bei Wien, wächst der Bestand der Hochschulbibliothek um rund 100.000 Bände. Auch die Institutsbibliotheken des Anthropos-Instituts und des Missionswissenschaftlichen Instituts übernehmen tausende Bücher aus St. Gabriel.

Besser als im Antiquariat verscherbeln wie bei den Redemptoristen:
http://www.mgh.de/bibliothek/provenienzen/geistingen

Ekelhaft: Kulturgut-Verscherbeler behindert Forschung durch Abbildungsverbot

Der Artikel beruht auf einem Vortrag, der im Rahmen des von der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe am 19./20. September 2008 veranstalteten internationalen Kolloquiums “Der Scheibenriss: Technik – Verwendung – Bedeutung. Neue Perspektiven der Forschung” außerhalb des Veranstaltungsprogramms gehalten und in dem die Schale erstmals öffentlich vorgestellt wurde.
In der hier vorliegenden, erweiterten Fassung war der Vortrag für das wissenschaftliche Kolloquium “Hans Wertinger: Hofkünstler der Wittelsbacher” im Zentralinstitut für Kunstgeschichte, München, am 11. Februar 2009 geplant. Das Referat musste entfallen, da der Verkäufer der Schale, Kunsthandel Alexander Rudigier Ltd., London, die Verwendung des Bildmaterials unter Androhung gerichtlicher Schritte hatte verbieten lassen. Es kann daher auch hier nicht gezeigt werden.
Bei dem Bildmaterial handelt es sich um Abbildungen, die um 2000/2001 von einem Münchner Fotografen angefertigt wurden und den Zustand der Schale vor der Restaurierung zeigen. Die Restaurierung erfolgte 2006 durch einen Münchner Restaurator im Auftrag des ursprünglichen Eigentümers, Kunsthandel Gertrud Rudigier-Rückert, München; dabei nahm die Zeichnung, besonders an der Umrandung, beträchtlichen Schaden. Anschließend wurde die Schale neuerlich fotografiert. Die aussagekräftigen Fotos des Zustands vor der Restaurierung waren von Frau Gertrud Rudigier-Rückert für die Erforschung der Schale zur Verfügung gestellt worden und bildeten eine wesentliche Grundlage der hier vorgestellten Ergebnisse.
Auf diese Vergleichsabbildungen des ursprünglichen, in wichtigen Details besseren Zustandes muss aus oben genannten Gründen hier verzichtet werden. Abb. 1 zeigt den heutigen Zustand der Schale, die sich seit 2008 im Besitz des Metropolitan Museum of Art, New York, befindet.
Dass die fotografische Dokumentation des originalen Zustandes nicht verwendet werden darf, ist umso bedauerlicher, als es sich bei diesem Glas nicht nur um eines der bedeutendsten Werke der bayerischen und deutschen Kunst der Spätgotik handelt, sondern um ein weltweit einzigartiges Dokument der Amelierkunst. Es erschließt unserem Verständnis der in spätmittelalterlichen Urkunden geläufigen, oft subsumierend gebrauchten Bezeichnung “Glasmaler” neue Perspektiven.

http://www.riha-journal.org/articles/2010/koreny-unbekanntes-meisterwerk-altdeutscher-glaskunst

Kommentar: Hier hat man sich juristisch ins Bockshorn jagen lassen. § 51 UrhG in Verbindung mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit hätten auf jeden Fall eine Abbildung ermöglicht. Ein “Recht am Bild der eigenen Sache” existiert nicht.

Auswärtiges Amt im “Dritten Reich”

“Grund der Dienstreise: „Liquidation von Juden“
Wie tief war das Auswärtige Amt in den Nationalsozialismus verstrickt? Der dieser Tage erscheinende Bericht der Historikerkommission zeichnet eine schockierende Bilanz. Das Amt hat dem NS-Vernichtungsapparat nicht nur zugearbeitet, sondern ihn aktiv unterstützt. Die Zielmarke ,Endlösung‘ sei früh erkennbar gewesen.

Eckart Conze: „Das ist in dieser Gesamtschau tatsächlich schockierend. Das alles in einem großen Zusammenhang zu sehen, die Zeit vor 1945, nach 1945 und nach 1951, nach der Wiedergründung des Amtes, und die Systematik der Mittäterschaft sowohl an einzelnen Figuren als auch an ganzen Netzwerken zu erkennen, ist in seinem Ergebnis erschreckend, selbst für erfahrene Historiker.“

Joschka Fischer entsetzt über NS-Bericht.

update 24.10.2010:

Interview mit Prof. Dr, Eckart Conze:

http://www.faz.net/s/RubB8A1F85C9BA549618318CE82246337B9/Doc~E8BEFFDFE47F74ABBB576EEB144EB257E~ATpl~Ecommon~Scontent.html

update 27.10. 2010
Avi Primor FAZ online v. 27.10.2010:
“Jetzt erst begreife ich die Geschichte dieser Republik
Avi Primor, früherer isralische Botschafter in Deutschland, hat sich bestürzt über die Ergebnisse der Studie „Das Amt“ geäußert. Die meisten deutschen Diplomaten hätten nicht versucht, „die für Deutschland größte Katastrophe aller Zeiten zu verhindern“.

3 Anmerkungen von mir:

1.

Stefan Prinz zu Schaumburg Lippe war Gesandtschaftsrat in Buenos Aires. Die Ehefrau Ingeborg Alix war mehr als aktiv. Schockierend für mich:

http://archiv.twoday.net/stories/8371822

http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf

2.

Erfahrungen mit dem Politischen Archiv
Online unter http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf einsehbare Denunziationsunterlagen in denen Fürst Adolf zu Schaumburg Lippe von einem Herrn von Behr bei der Gestapa in Berlin denunziert wurde, bewogen mich dazu, das PA um Auskunft zu bitten. Der damalige Bearbeiter des PA des AA schrieb mir am 25.4.2004: “Wenn Sie mir eine persönliche Einschätzung gestatten wollen, so halte ich es für unmöglich, dass sich zu dem von Ihnen angenommenen Mordkomplott gegen Ihren Onkel hier Dokumente werden finden lassen. Der Vorgang an sich und eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes im besonderen wäre doch zu sensationell, um der Forschung, die seit annähernd 50 Jahren die Akten aus der NS-Zeit intensiv bearbeitet, und besonders auch der internationalen Historikerkommission, die in jahrzehntelanger Arbeit die o.g. Edition erstellt hat, entgangen zu sein.” Dieser Kommentar war überflüssig. Ein Hinweis auf die Identität des Denunzianten wäre nützlicher gewesen. Darum bat ich. Bei Herrn von Behr handelte es sich, wie ich erst 2009 ohne Mithilfe des AA herausfinden konnte, um Kurt von Behr. 2004 verschwieg das AA die Identität des Schwerverbrechers Kurt von Behr. Ich habe einen Schluss aus meinen Erfahrungen gezogen: “Misstraut staatlichen Stellen die mit Schlagwörtern wie Transparenz und Aufarbeitung Eigenwerbung betreiben”.

http://archiv.twoday.net/stories/6269945

3.

Frappierende Details

Aus dem Tagebuch des Adjutanten von Goebbels, 11 Januar 1934:
“Dieser gewisse G…wohnte in seinem Arsenal explosiver Attentatskörper. Ein ganzes Archiv davon besass dieser Mann. Der Führer hatte es einmal besichtigt, als er ihn-hier in Berlin-aufsuchte. Da sah er die erstaunlichsten Dinge. Federhalter und Bleistifte, in denen Zünder eingebaut waren. Die also nach einer ganz bestimmten Zeit explodierten und in der Lage waren, den verheerendsten Schaden anzurichten…Er hatte da solche stehen, die auf Monate, und solche die auf Jahre eingestellt waren….Der Führer erzählte, er sei damals in den Zimmern dieses Herrn gewesen….Was aber hatte unser Führer mit diesem Mann zu tun ? Nun, es war damals in den ersten Jahren unserer Bewegung so, dass alle wirklich zum Widerstand entschlossenen Männer einander suchten…” (aus Als die goldene Abendsonne, Tagebücher 1933 – 1937 F.C. Prinz zu Schaumburg Lippe, 1971, S. 55 und 56)

Am 26 März 1936 zerschellte in Mexiko in der Nähe des Vulkans Popocatepetl aus unerklärlichen Gründen ein Flugzeug. An Bord unter anderen der von der Gestapa im Juli 1934 in Italien beschattete Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe nebst Ehefrau und der restlichen Reisebgleitung. Niemand überlebte (dies ist mein Hinweis, A. vom Hofe).

NEW YORK TIMES vom 27.3.1936, Freitag berichtete auf der Titel- und Seite 17 wie folgt: “Heard engines miss fire. Observers in this little town of Amecamca, watched the giant air kiner falter as the pilots sought altitude to fly over the pass. Then they heard the engines miss fire (Fehlzündung kann einen Knall hervorrufen, aber auch eine kleine Bombe kann den Knall verursacht haben). A few minutes later, after the plane had circled the little mountain twice its pilot pointed toward Mexiko D.F, but slithered down among the rocky crap of the saddle bewtween the two volcanoes.” Weiter S. 17: “The plane said a witness, of the accident, passed over the town of Amecameca flying low when it was between the volcanoes it apparently developed engine trouble, for it circled as if the pilot intended to return to the landing field. Suddenly the ship became enveloped in smoke and it crashed with great speed to the earth and burned completely.” Aus dieser Berichterstattung ergibt sich eindeutig ein Motorenproblem vor dem Absturz. Die mexikanische Presse berichtete (siehe Vier Prinzen S. 37) schon am 28 März, dass am 27 März die Motore vergraben wurden. Genau das ist aber verdächtig nachdem Augenzeugen berichtet haben, dass es Fehlzündungsgeräusche gab. Die Motoren hätten auf jeden Fall untersucht werden sollen, da sie ursächlich waren. Sie wurden aber sofort beseitigt.

S.204 Fussnote: “Hier hört – mitten im Text – der 5. Band im Jahr 1934 auf. Es folgen zwei Seiten vom 31 Mai 1935 und die Fortsetzung im April 1936..Seiten wurden auch herausgeschnitten, ….Ich weiss heute nicht, was das alles zu bedeuten hatte. Vermutlich war die Ursache meine damalige Absicht, das Tagebuch zu veröffentlichen, was aber Dr. Goebbels verbot.”

Seltsam, dass Friedrich Christian, Halbbruder des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe nie über dessen Tod schrieb, obwohl er viele Bücher veröffentlichte.

Kurioses Zitat aus seinem Tagebuch: “Montag, den 9 April soll ich meinen Dienst wieder antreten. Während dieser Ferien, am 26 März, war es ein Jahr her, dass ich in den Dienst des Reiches übernommen wurde. Ich hatte mich seinerzeit brieflich dem “Doktor” für sein eben eingerichtetes Ministerium zur Verfügung gestellt….” (a.a.O. S. 124). Weiter S. 125: “Zum ersten Mal Flottenparade, Reichsparteitag in Nürnberg, Reichsbauerntag am Bückeberg, Mit dem “Doktor” (Goebbels) beim Völkerbund in Genf. …Vorher schon mit dem “Doktor” in Italien, Rom, Mussolini, Balbo u.s.w…”

Und S.138 a.a.O.: “2 Mai 1934: (Hitler) Er lädt mich ein, abends zum Essen zu ihm zu kommen…auch der “Doktor”, Frau Goebbels, Fräulein Goebbels, Brückner, Schaub, Stenger, Himmler und andere sind da…”

http://de.wikipedia.org/wiki/Julius_Schaub

http://de.wikipedia.org/wiki/Helmuth_Brückner

Am 20 April 1934 wurde Heydrich Chef der Gestapa in Berlin, Himmler Inspekteur. Göring blieb nominell Leiter.

Unter dem Aktenzeichen III 3. 1424/34 ermittelte am 11 Juni 1934 das Geheime Staatspolizeiamt Berlin, Prinz Albrecht-Strsasse 8 gegen die damals auf Brioni (Italien) lebenden Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und Ehefrau. Zuträger und Gestapo Agent: Kurt von Behr.

siehe:

?p=27566#comments

Der Vorgang kann hier eingesehen werden:

http://www.politikkritik.info

Der Gestapo Agent Kurt von Behr lieferte Belastungsmaterial. Im Bundesarchiv (ehem Berlin Document Center) befindet sich die Mitgliedskarteikarteikarte der NSDAP Gaukartei von Kurt von Behr. Wo war Kurt von Behr 1934 gemeldet ? In Venedig. Ortsgruppe Italien.

Der Geschäftsverteilungsplan des Gestapa datiert vom 22 Januar 1934. Man müsste dort prüfen, ob III.3 ein Dezernat, eine Abteilung oder ein Referat darstellt. Das Geheime Staatspolizeiamt war in neun Dezernate gegliedert, darunter Dezernate mit Zuständigkeiten für Sprengstoffe und Attentate.

Die Ermittlungen finden statt 6 Wochen nach dem Treffen in Berlin zwischen Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe, Hitler, dem Ehepaar Goebbels und Himmler.

Hiermit bekräftige ich, dass sehr vieles dafür spricht, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe auf Anordnung Hitlers, Goebbels und Görings ermordet wurde; siehe Kapitel 4 und Seite 271 (Freundschaft zu Himmler und Heydrich seitens Ingeborg Alix Ehefrau von Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe) in

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

Stefan Prinz zu Schaumburg Lippe wird unmittelbar nach dem Tod seines Bruders Adolf 1936 auf “wärmste Empfehlung” Bormanns hin befördert. Er kommt als Gesandtschaftsrat zur Botschaft in Rom. Durchschlag der Empfehlung geht an Bohle (AO). Ein sehr deutlicher Trennungsstrich durchzieht die Familie.

Die Puzzlestücke lassen sich zusammenfügen. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Insbesondere sollten genauestens die Aktivitäten Kurt von Behrs untersucht werden.

Vierprinzen

Richterliche Durchsuchungsanordnungen in Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg, so wie drei Privatwohnungen

Durchsuchungsanordnung Nummer 1

Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss

In dem Ermittlungsverfahren

gegen

1. ……….

2. ……….

3. ………..

u.a.

wegen Urkundenunterdrückung u.a.

wird gemäss Par. 103 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Niedersächsischen Landesarchivs Hannover in 30169 Hannover, Am Archiv 1, angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg – Lippe.

Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.

Gründe

Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten …ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ……und …..wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.

Am 9.7.1990 stellte …beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.

In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch ………gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.

Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.

Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder…noch….den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.

Der Beschuldigte …..fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten …..als ….des Staatsarchivs Bückeburg und ……des …..vorgenommen.

Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.

Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.

Richterin am Amtsgericht

Durchsuchungsanordnung Nummer 2

Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss

In dem Ermittlungsverfahren

gegen

1. ……….

2. ……….

3. ………..

u.a.

wegen Urkundenunterdrückung u.a.

wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten …….. in 31675 Bückeburg (Niedersächsisches Landesarchiv Staatsarchiv Bückeburg),

sowie …….. und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg – Lippe.

Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.

Gründe

Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten …ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ……und …..wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.

Am 9.7.1990 stellte …beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.

In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch ………gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.

Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.

Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder…noch….den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.

Der Beschuldigte …..fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten …..als ….des Staatsarchivs Bückeburg und ……des …..vorgenommen.

Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.

Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.

Richterin am Amtsgericht

Durchsuchungsanordnung Nummer 3

Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss

In dem Ermittlungsverfahren

gegen

1. ……….

2. ……….

3. ………..

u.a.

wegen Urkundenunterdrückung u.a.

wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten …..

in

a)…….
b)………

sowie seiner Person und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg – Lippe.

Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.

Gründe

Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten …ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ……und …..wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.

Am 9.7.1990 stellte …beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.

In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch ………gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.

Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.

Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder…noch….den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.

Der Beschuldigte …..fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten …..als ….des Staatsarchivs Bückeburg und ……des …..vorgenommen.

Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.

Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.

Richterin am Amtsgericht

Durchsuchungsanordnung Nummer 4

Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Beschluss

In dem Ermittlungsverfahren

gegen

1. ……….

2. ……….

3. ………..

u.a.

wegen Urkundenunterdrückung u.a.

wird gemäss Par. 102 StPO die Durchsuchung der Geschäfts- und Nebenräume des Beschuldigten …..in…… sowie seiner Person und der in seinem Besitz befindlichen Kraftfahrzeuge angeordnet, da zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen wird, und zwar insbesondere des Findbuches und weiterer Unterlagen zur Erbfolge nach Wolrad Fürst zu Schaumburg – Lippe.

Die bei der Durchsuchung sichergestellten Gegenstände werden gemäss Par. 94, 98 StPO beschlagnahmt.

Gründe

Nach den bisherigen Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten …ein Anfangsverdacht wegen Urkundenunterdrückung und gegen die Beschuldigten ……und …..wegen Beihilfe zur Urkundenunterdrückung.

Am 9.7.1990 stellte …beim Rat des Kreises in Wittstock einen Antrag auf Rückübereignung des Gutes Sewekow. In dem Antrag gab er an, alleiniger Erbe des Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe zu sein, der widerum alleiniger Eigentümer des Gutes Sewekow gewesen sei. Mit Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen des Landes Brandenburg vom 7.4.1997 wurde der Antrag auf Rückübertragung durch das Landesamt abgelehnt, gleichzeitig jedoch ein Anspruch dem Grunde nach Massgabe des Ausgleichsleistungsgesetz anerkannt.

In dem Betragsverfahren wurde weiterhin durch ………gegenüber dem Landesamt in Frankfurt (Oder) an der ursprünglichen Behauptung hinsichtlich der Erbfolge nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe festgehalten.

Nach Par. 31 des Vermögensgesetzes haben die Antragsteller die Verpflichtung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Darunter fällt auch die Verpflichtung zur Vorlage aller relevanten Unterlagen.

Obwohl die Hofkammer des Hauses zu Schaumburg-Lippe im Besitz des Erbscheins nach Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe war, und dieser Erbschein für die Entscheidung des Landesamts von Bedeutung war, legten weder…noch….den Erbschein dem Landesamt vor. Der Beschuldigte wusste, dass der Erbschein im Archiv des Haues Schaumburg Lippe vorhanden war.

Der Beschuldigte …..fertigte als Vorsteher der Hofkammer die Schreiben an das Landesamt und sorgte dafür, dass das Findbuch des Schaumburg-Lippischen Archivs durch das Staatsarchiv in Hannover sekretiert wurde (Bl. 36 d.A.). Die Sekretierung wurde von dem Beschuldigten …..als ….des Staatsarchivs Bückeburg und ……des …..vorgenommen.

Die Durchsuchung ist zur Auffindung von Bewesimitteln erforderlich, die Beschlagnahme notwendig für die weiteren Ermittlungen.

Frankfurt (Oder), den 1.11.2007.

Richterin am Amtsgericht

HOCHACHTUNG VOR DEM STAATSANWALT UND DER RICHTERIN !

Nachtrag:

zu den angeordneten Durchsuchungen kam es nicht. DIe StA, die die Duchsuchungsanordnungen beantragt hatte stellte das Verfahren ein, ohne irgendwelche Massnahmen je zu ergreifen. Angeblich sollen die grössten Bedenken gegen die Umsetzung der Anordnungen vom Landeskriminalamt Brandenburg erhoben worden sein, nicht vom sachbearbeitenden Staatsanwalt. Es hat den Anschein, dass das LKA zur Gesichtswahrung der StA herhielt.

Hier kann nachlesen werden, was in der Zeit zwischen dem Erlass der Durchsuchungsanordnungen und der Einstellung des Verfahrens gemäss Par. 170 Absatz II StPO geschah:

HISTORIE
1.11.07 Erlass der Durchsuchungsanordnungen

voraussichtliche Umsetzung erste Hälfte Januar 2008

StA XY genehmigt Reise nach Bückeburg zur Vorbereitung

Im Dezember 2007 reisen StA Z plus zwei LKA Beamte zur Ortsbesichtigung nach Bückeburg.

Herr StA XY besprach den Fall mit Herrn F von der Generalstaatsanwaltschaft (ohne dass ich Herrn StA F danach gefragt hatte, erklärte er mir später, dass die Vorgehensweise nichts mit den Landtagswahlen in Niedersachsen zu tun gehabt hätte)

Die Durchsuchungen werden auf den 5.2.2008 verschoben.

Am 16.1.08 soll die Gestaltung des Einsatzes mit dem LKA Brandenburg besprochen werden.

16.1.08 Abteilungsleiter der StA beschliesst den Stopp der Durchsuchungen. Er begründet intern den Stopp damit, dass er keinen Anfangsverdacht sieht. Ferner seien die Massnahmen unverhältnismässig und das LKA habe aus Kostengründen Bedenken geäussert (vorgesehen war der Einsatz einer Hundertschaft).

18.1.08 der ermittelnde Staatsanwalt faxt mir die Durchsuchungsanordnungen.

Vorgesetzter StA teilt mir mit, man werde “eh” nichts finden. Ich sage die Findbücher sollen beschlagnahmt werden. Er sagt, er sehe keinen Verdacht…deutet Einstellung der Ermittlungen an.

11.2.08 Der LOSTA teilt mir mit er werde sich mit den Herren StaatsanwälteN (die divergierende Meinungen haben) zusammensetzen, der Fall sei noch nicht entschieden.

18.2.08 der Abteiliungsleiter erklärt es käme eine Durchsuchungsmassnahme in abgespeckter Form in Frage (2 Personen anstatt Hundertschaft).

18.2.08 Der ermittelnde Staatsanwalt solle das Amtsgericht Bückeburg anschreiben und um Urkunden bitten (m. E. völlig sinnlos) Er schreibt gegen seine Überzeugung dem AG Bückeburg mit, dass auch gegen …….. ermittelt wird. (Damit dürften die Glocken in Bückeburg und Hannover geläutet hatben).

19.2.08 Dr. Erardo Rautenberg (Generalstaatsanwalt Brandenburg) feiert Durchsuchungen zu Liechtenstein als Meilenstein des Rechtsstaates (Märkische Oderzeitung)

26.2.08 Der ermittelnde Staatsanwalt nimmt auf Anweisung des Herrn LOSTA …… Kontakt mit Staatsanwältin in Schwerin auf und hört von ihr dass sie eine grosse Durchsuchung befürworte (Zufallsfunde seien für das Ermittlungsverfahren in Schwerin nützlich) . Staatsanwältin in Schwerin erklärt, sie bejahe auch Anfangsverdacht dort für Urkundenunterdrückung und versuchten Betrug.

3.3.08 Der bearbeitende Staatsanwalt fährt nach Brandenburg und sieht beim dortigen Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Verfahrensakten von …….. ein. Der LOSTA und die beiden Staatsanwälte sollten in der Woche entscheiden, wie es weiter geht.

7.3.08 der vorgesetzte Staatsanwalt favorisiert angeblich kleine Lösung (Durchsuchung an 5 Orten durch 2 Personen). Durchsuchungsanordnungen sollen aktualisiert werden.

Am 10.3.08 schreibe ich Herrn StA ……., dass eine derartige Durchsuchung gänzlich ungeeignet ist. Sie sei zum Scheitern vorprogrammiert.

10.3.08 Der LOSTA ordnet an, die Ermittlungsakten aus Schwerin anzufordern.

11.3.08 ich reiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den vorgesetzten StA ein.

11.3.08 ich faxe an MP Platzeck, Justizministerin Blechinger (Bodenreformaffaire) und Min. Schönbohm, dass der Vorgang mehr als merkwürdig sei.

12.3.08 Dem bearbeitenden Staatsanwalt der die Durchsuchungsanordnungen beantragt hatte und weiterhin umsetzen wollte wird Fall entzogen. Er erhielt eine Aussagesperre. Einziger Bearbeiter sei sein Vorgesetzter.

13.3.08 Ich faxe an den Generalstaatsanwalt und beschwere mich über das Vorgehen.

15.3.08 Der Generalstaatsanwalt Dr. Rautenberg ruft mich persönlich an und erklärt die Sache werde schnell entschieden. Ich werde von Hernn LOSTA umgehend Nachricht erhalten. Dr. Rautenberg geht in Urlaub bis zum 11.4.08.

Anfang April: Her LOSTA teilt mit, dass der vorgesetzte StA der den Fall nun bearbeite, das Verfahren gemäss 170 II StPO (kein Anfangsverdacht) einstellen wolle.

So kam es dann.

Kontext:
http://archiv.twoday.net/stories/3810499