http://www.rettet-die-stabi.de/pageID_10407287.html
“Die Eigentumsverhältnisse der Staats- und Stadtbibliothek gestalten sich ausgesprochen komplex. Eigentümer sind der Freistaat Bayern, die Stadt Augsburg sowie weitere Institutionen wie der Historische Verein für Schwaben und der Naturwissenschaftliche Verein für Schwaben.
Dem Freistaat Bayern gehören die Bestände aus den 1803/06 säkularisierten Klöstern – und damit die Mehrzahl der Handschriften und ein beträchtlicher Teil der vor 1800 erschienenen Altbestände – sowie die seit 1987 als Pflichtexemplare in die Bibliothek gelangenden Druckerzeugnisse aus dem Regierungsbezirk Schwaben.
Die übrigen Bestände sind Eigentum der Stadt Augsburg. Unter diesen befinden sich auch deponierte Bestände, an denen die Alteigentümer noch Eigentumsrechte haben. Bei den Altbeständen ist mangels einer eindeutigen Kennzeichnung eine Zuordnung zur Stadt oder zum Staat sehr häufig nicht möglich (z. B. bei aufgelösten Sammelbänden).”
Schmidbauer 1909:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2009/878
– Erwerbungen der Kreisbibliothek bis 1852 gehören dem Staat
– Blätter aus der Halderschen Bibliothek gehören der Stadtgemeinde
– Blätter aus der Jesuitenbibliothek gehören dem Katholischen Studienfonds Augsburg
– 8 Blätter (von 41 Einblattdrucken) nicht zuzuordnen
Situation 1875
https://www.archive.org/stream/adressbuchderbi00petrgoog#page/n31/mode/1up
Überblick zu den einzelnen Teilbibliotheken, ohne Kennzeichnung der Eigentumsverhältnisse im Fabian-Handbuch
http://www.vifabbi.de/fabian?Staats-_Und_Stadtbibliothek_(Augsburg)
Bellot:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0003_a016_JPG.htm
1921 gingen die 1852 bis 1898 vom Kreis angeschafften Bücher in das Eigentum der Stadt über
Siehe auch
http://periodika.digitale-sammlungen.de/schwaben/Blatt_bsb00010300,00039.html