Spiegel-Online-Headlines
Tag: 24. August 2010
Sieben Schwaben
Immer öfter sehen sich Medien und ihre digitalen Archive mit Forderungen von Personen konfrontiert, die ihre Namen nicht mehr im Kontext früherer Berichterstattung lesen wollen
Nunberg setzt Kritik an Google-Books-Metadaten fort
#AskAnArchivist on Twitter!
Deutsche wünschen sich Open Data
62. Deutscher Genealogentag „Wanderungsbewegungen im Ostseeraum“
„Wanderungsbewegungen im Ostseeraum“ lautet das Motto des 62. Deutschen Genealogentages, der vom 17. bis zum 20. September 2010 in Stralsund stattfindet. Informationen zu Vorträgen und Austellung sowie Online-Anmeldung unter: www.genealogy.net/genealogentag/2010
Tagungsstätte:
Alte Brauerei
Greifswalder Chaussee 84-85
18439 Stralsund
Siegel der Erzbischöfe von Cöln und der deutschen Kaiser (in feinen Federzeichnungen)
Von Redinghoven Ende 17. Jahrhundert
http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0005/bsb00052089/images
Group Size and Incentives to Contribute: A Natural Experiment at Chinese Wikipedia
Hallo Stadtarchiv Wiesbaden – ein Fernsehbericht.
Haben Sie sich schon mal gefragt, was mit den Schriftstücken und Akten über die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger passiert, wenn diese von den Ämtern nicht mehr benötigt werden? Klar, die Dokumente werden nicht einfach weggeworfen… Sie bilden vielmehr den Schwerpunkt der umfangreichen Sammlung des Stadtarchivs Wiesbaden. Aber auch ganz andere Schätze schlummern hier: Etwa das Frauensteiner Gerichtsbuch aus dem 15. Jahrhundert. Weitere Highlights des Stadtarchivs sind die große Sammlung Wiesbadener Wahlplakate aus der Nachkriegszeit sowie das Fotoarchiv. Und wenn Sie mal eine Wiesbadener Tageszeitung vom Tag Ihrer Geburt suchen – im Stadtarchiv werden Sie mit Sicherheit fündig!
Schweizerisches Idiotikon soll im September Open Access werden
Staatsarchiv Chemnitz zieht um
Nach rund 20 Jahren in einem ehemaligen Fabrikgebäude am Stadtrand soll die Abteilung Staatsarchiv Chemnitz des Sächsischen Staatsarchivs, zu deren Beständen u.a. bedeutende Überlieferung zur Westsächsischen Wirtschaftsgeschichte gehört, ab 2012 in neue Räume in der Chemnitzer Innenstadt ziehen.
Pressemitteilung:
http://www.archiv.sachsen.de/download/PM_StA-C_Unterzeichnung_Mietvertrag.pdf
Kölns Politiker diskutieren Archivgut und Parkmüll – Synergieffekt?
“Die Bergung der Archivalien aus dem eingestürzten Stadtarchiv und der Müll in den Kölner Parks sind am Montagnachmittag zwei der wichtigsten Themen gewesen, mit denen sich Kölns Politiker im Hauptausschuss befasst haben.
An der Einsturzstelle des Kölner Stadtarchivs gibt es nun offenbar einen genauen Zeitplan, was die weitere Vorgehensweise angeht. Bis zum 2. November soll laut einem Experten der Stadt das sogenannte Bergungs- und Besichtigungsbauwerk errichtet werden. Bis Mitte Dezember sollen dann die noch verschütteten Archivalien geborgen werden. Außerdem sollen die Ermittlungen zur Einsturzursache fortgesetzt werden. ….”
Quelle: Radio Köln, Nachrichten, 24.8.2010
Artikel “Ring” in der “Enzyklopädie des Märchens” (2004)
Klaus Graf: Ring, in: Enzyklopädie des Märchens Bd. 11 Lief. 2, Berlin/New
York 2004, Sp. 688-696
Online (E-Text, Preprint-Fassung, im Druck geändert):
http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind0410&L=hexenforschung&P=R158&I=-3
[28.11.2016:
https://www.listserv.dfn.de/sympa/arc/hexenforschung/2004-10/msg00003.html]
(ab Sp. 689 einsehbar unter http://www.libreka.de/9783110175653/361?imagepage=361 , die fehlende Sp. 688 ist online
http://www.flickr.com/photos/34028941@N00/4921674177 )
Sicher keine langfristig überzeugende und übermäßig ästhetische Lösung, aber solange die Seiten nicht aus Libreka verschwinden (oder die Flickr-Seite, warum auch immer), kann man damit wohl leben. Der Vergleich mit dem Preprint zeigt das Ausmaß der redaktionellen Eingriffe. Die Enzyklopädie des Märchens hat wohl am weitesten in meine Texte eingegriffen, was ihnen nicht immer geschadet hat, auch wenn bedauerliche Informationsverluste durch Kürzungen entstanden sind.
11.7.2017: E-Text mit Nachträgen
https://archivalia.hypotheses.org/61016
Scholars Test Web Alternative to Peer Review
Das Experiment der Rice University Press wird beendet
Wir Amateure erschließen das Web als Informationsraum
http://beyondthejournal.net/2010/08/23/fachblogs
Für die informationswissenschaftliche Fachöffentlichkeit in Deutschland ist zu beobachten, daß etablierte Gemeinschaftsblogs wie Archivalia,[5] http://bibliothekarisch.de,[6] Infobib[7] und netbib[8], häufig von Berufspraktikern geschrieben werden, die vor ihrer publizistischen Tätigkeit in Blogs nur vereinzelt in den genannten Kernzeitschriften veröffentlicht haben.
Wenn man „Amateure“ von „Profis“ so abgrenzt, daß sie im Gegensatz zu letzteren nicht entlohnt werden und auch nicht unmittelbar für die Lehre, im Auftrag ihres Arbeitgebers o.ä. im Fachblog schreiben, dann haben die oben genannten Fachblogs praktisch durchgängig einen Amateur-Charakter. Ihre Autoren werden, wie Stabenau (2007) hervorhebt, aus eigenem Antrieb aktiv. Man kann vermuten, daß eine solche intrinsische Motivation die Herausbildung einer kritischen, unabhängigen Fachöffentlichkeit begünstigt; Hypothesenartig ist etwa das frühe Aufgreifen des Themas Open Access, sowie die kritische Behandlung von Themen wie Digital Rights Management im Bibliotheksbereich und Nutzungsbedingungen der Katalogdaten von OCLC in Blogs beschrieben worden
In den Kommentaren wurde schon Kritik an der Bezeichnung Amateure laut. Treffender wäre aus meiner Sicht die Gegenüberstellung von Arrivierten Funktionsträgern und Nicht-Arrivierten. Welcher deutsche Bibliotheksdirektor bloggt? In den Blogs trifft sich nicht die Führungsspitze der wissenschaftlichen Bibliotheken, denen man ebenso in den Zeitschriften, Sammelbänden (Beihefte der ZfBB o.ä) oder auf Kongressen begegnet – ein loser Zirkel von Gerontokraten, denen man alles unterstellen darf, nur nicht dass sie waschechte Netzbürger seien.
In meinem Fall habe ich ja in Netbib zu bloggen begonnen, als ich wissenschaftlicher Mitarbeiter in Bielefeld war, und erst ein Jahr nach der Gründung von Archivalia trat ich wieder in den Archivarsberuf ein. Aber ob ich als Außenseiter oder “Enfant terrible” (oder informationswissenschaftlicher Dilettant, schließlich habe ich ja nur eine Ausbildung für den häheren Archivdienst) problemlos in den “Kernzeitschriften” einen Beitrag unterbringen könnte? Ich wage es zu bezweifeln. Wenn man die traditionellen Hierarchien betrachtet, ist mein Standpunkt sehr viel näher an der Peripherie als am “Zentrum”; geht es um Netzaffinität und Web 2.0 bin ich sehr viel näher am Zentrum als an der Peripherie.
Kuhlen über Steinhauer über die Wissenschaftsfreiheit
Steinhauer untersucht mit Blick auf Open Access die Frage von Wissenschaftsfreiheit in erster Linie unter dem Gesichtspunkt der positiven Publikationsfreiheit, vor allem ob es nicht nur ein Zweitpublikationsrecht für Autoren im Sinne eines früheren Bundesratsvorschlags zur Änderung von § 38 UrhG geben soll – was Steinhauer bejaht und vom Gesetzgeber fordert -, sondern auch eine Zweitpublikationspflicht der Autoren. Nach intensiver Untersuchung dieser Frage – über eine Diskussion der Publikationen als Dienstwerke, über eine Änderung des Beamten-, Dienst- oder Hochschulrechts – kommt Steinhauer eindeutig zu einer negativen Einschätzung der Zweitpublikationspflicht. Bei der Frage einer Anbietungsverpflichtung gegenüber der eigenen Hochschule (institutional mandate) kommt Steinhauer vorsichtig zu einer leicht positiven Einschätzung, allerdings nur, wenn eine Einspeisung ins Intranet vorgesehen sei. Auch einen gewissen Druck von Förderorganisationen, ihre Projektnehmer zu Open Access-Publikationen (als Zweitpublikation) zu veranlassen, hält Steinhauer durchaus für nachvollziehbar und gerechtfertigt. Für den Gesetzgeber sei es bezüglich Open Access nur sinnvoll, „die freie Entscheidung des Wissenschaftlers für oder gegen Open Access zu gewährleisten“, also weder Open Access zu verbieten noch zu erzwingen, wohl zu ermöglichen. Vorsichtig gibt Steinhauer am Ende zu bedenken, ob nicht den sich in elektronischen Räumen herausbildenden normativen Erwartungen der jeweiligen wissenschaftlichen Communities Priorität gegenüber den reklamierten Rechten einzelner Wissenschaft eingeräumt werden müsse (und damit gegenüber einem individuell begründeten Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit). Sollte es dann nicht nur ein Recht des Autors auf Sichtbarkeit seiner Werke geben, sondern nicht auch ein Recht (der Communities bzw. der Nutzer) auf Sichtbarwerden?