http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Street-View-spaltet-die-Gemueter-1059127.html
Siehe auch hier:
?s=streetview
http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/sprachlog/allgemein/2010-08-14/pro-google-street-view
Nehmen wir den Fall der vier Düsseldorfer Rentner Ludwig Hillesheim, Konrad Richter und Anne und Erich Jeschkowski. Die vier sind gerade dabei, zu Internet-Berühmtheiten zu werden, weil sie sich in einem Artikel für die Rheinische Post als Street-View-Gegner gerieren, und sich dabei vor ihren Häusern fotografieren lassen haben. Da die vier einen Eintrag im Telefonbuch mit voller Adresse anscheinend nicht als Preisgabe ihrer Privatsphäre betrachten, findet man in dreißig Sekunden heraus, dass sie alle im Mendelweg 47-53 wohnen. Gibt man ihre Adresse bei Microsofts Bing-Kartendienst ein (gegen den merkwürdigerweise niemand protestiert) bekommt man eine recht gute Vorstellung davon, wo die vier wohnen. Mit der richtigen Hard- und Softwareausstattung — die ich nicht habe — könnte ich mir über Bing das Haus sogar aus verschiedenen Blickwinkeln ansehen. Wenn ich es noch genauer wissen will, kann ich mir bei dem Immobilienanbieter http://e-rent.de Videos der Straße ansehen, aus einem fahrenden Auto gedreht, ohne dass (wie bei Street View) Nummernschilder und Gesichter verpixelt wären.
Siehe hier:
?s=streetview
Screenshot RP Online
Die Internationale Vereinigung der Schall- und audiovisuellen Archive (International Association of Sound and Audiovisual Archives – IASA) wurde 1969 in Amsterdam gegründet. Wer wissen möchte, wer dazugehört, findet genau ein (in Zahlen: 1) Archiv im öffentlichen Bereich. “Das komplette Mitgliederverzeichnis ist nur im Internen Bereich verfügbar.”
Das nenne ich doch mal Transparenz!
Firmenseite: http://sdg-master.com/deutsch/neuigkeiten.html
Unabhängige Informationen auf Deutsch sind zumindest bei Google (noch) nicht nachgewiesen – überall nur die Werbeaussagen von Johannes Spischak.
Aus dem Sitzungsprotokoll der entscheidenden Kulturausschusssitzung vom 24.02.2010:
” …. Zu § 10 Abs. 5 erläutert Claudia Scheler (SPD) zum Änderungsantrag der SPD, es handele sich um einen Vorschlag des Städtetages, da es um das gesamte Archivgut und eben nicht nur um das amtliche Archivgut gehe.
Prof. Dr. Thomas Sternberg (CDU) bestätigt, dass das dem Städtetag sehr wichtig gewesen sei. Die CDU schätze das aber etwas anders ein und werde nicht zustimmen. Die Kommunen sollten im Umgang mit ihrem Sammlungsgut genauso Freiheit haben wie sie das bei Museumsgut und anderem auch hätten. Die CDU vertrete die Meinung, den Kommunen das nicht vorzuschreiben. Auch die Kulturpolitiker sollten den Kommunen das nicht vorschreiben. Die CDU gehe davon aus, dass das in den Städten eine Selbstverständlichkeit sei. Aber es müsse argumentativ vertreten werden. Wenn es keinen ganz überzeugenden Grund dafür gebe, dass der Staat als obere Behörde der unteren Einheit etwas vorschreiben müsse, dann gelte eigentlich die Regel, dass diese untere Einheit diese Freiheit haben sollte. Das sei eine grundsätzliche Frage. Er meine, dass sich Kulturpolitik nicht durch Zwangsregeln aus kulturpolitischen Debatten herausziehen könne.
Oliver Keymis (GRÜNE) appelliert an die Fraktionen, doch gemeinsam eine solche Änderung zu beschließen. Denn gerade in der momentanen Situation der Kommunen sei die Gefahr von Veräußerungen größer denn je. Das Problem bei Archivgut bestehe ja darin, dass es nur wenige Leute gebe, die noch dafür kämpfen könnten. Er sehe ein Problem mit der Schutzwürdigkeit. So habe auch der Städtetag seines Erachtens argumentiert.
Prof. Dr. Thomas Sternberg (CDU) erwidert, als in Krefeld das Gemälde von Monet habe verkauft werden sollen, hätten alle Fraktionen eine gemeinsame politische Erklärung formuliert. Solche Diskussionen müssten seines Erachtens öffentlich geführt werden.
Vorsitzender Dr. Fritz Behrens fasst zusammen, die Mehrheit sei gegen den Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion, sodass er damit abgelehnt sei. …”
Zur Ergänzung empfiehlt sich die Lektüre des Expertenanhörung vom 27.01.2010 – Link zum Protokoll.
Ein Spielfilm verschwindet im Giftschrank, weil er – vermeintlich oder tatsächlich – gegen Gesetze verstößt. Eine Dokumentation wird erst gar nicht gedreht, weil das Justiziariat sagt, man könne die zu erwartenden Klagen nicht durchstehen. Zugleich: Filme, die nach geltendem Recht verboten sind, können weltweit angeschaut werden – drei Aspekte des selben Themas. Das Symposium „Verbotene Filme“ am 9. und 10. September 2010 wird sich damit auseinandersetzen, welche rechtlichen Beschränkungen von Filmen es gibt und wie sie sich auf die Produktion, Distribution und Rezeption auswirken. Denn diese wirken sich auch auf den Umgang mit den entsprechenden Filmen in Archiven, Mediatheken und Kultureinrichtungen aus.
Ausgehend von diesen drei Aspekten soll das Symposium nach einer Einführung in drei Themenblöcke gegliedert werden. Während es zunächst um Filme geht, die nicht (mehr) gezeigt werden, werden dann solche Filme behandelt werden, die aufgrund rechtlicher Vorgaben gar nicht entstehen. Zum Schluss soll es um Filme gehen, die es angesichts rechtlicher Vorgaben eigentlich gar nicht geben dürfte.
Das Symposium will dem weitgehend juristisch unbedarften Publikum (Filmwissenschaftlern, Museums- und Archivmitarbeitern, Kinobetreibern, Filmemachern) zunächst juristische Grundbegriffe vermitteln. Dazu gehören das verfassungsrechtliche „Zensurverbot“, die rechtlichen Regelungen zu sexueller Darstellung, Pornographie, Gewaltverherrlichung und Volksverhetzung, aber auch das Urheberrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Die Betrachtung der Rechtslage in Deutschland soll ergänzt werden durch den Blick auf rechtliche Restriktionen im Ausland.
Sodann soll es um Filme gehen, deren Vorführung vollständig verboten ist, die nur unter Auflagen gezeigt werden oder bei denen der Zugang (aus rechtlichen Gründen) erschwert ist. Dabei soll auch erläutert werden, wie die Angst vor juristischen Auseinandersetzungen dazu führt, dass bestimmte Filme nicht (öffentlich) gezeigt werden – auch wenn sie letztlich gar nicht verboten sind. Es wird um den Einfluss von Juristen gehen, die – insbesondere bei Fernsehsendern – letztlich verantworten müssen, ob rechtliche Risiken bei der Ausstrahlung von Filmen getragen werden oder nicht. Weiter wird es um die so genannten „verwaisten Werke“ gehen, also um Filme, deren Rechteinhaber unbekannt sind und deren Nutzung in Deutschland nach § 106 UrhG strafbar ist. Auch die Regelung der Altersfreigabe in Deutschland soll beleuchtet und mit der Situation in anderen europäischen Staaten verglichen werden.
Daran anschließend sollen Filmprojekte untersucht werden, die aus rechtlichen Gründen gescheitert sind oder die nur sehr eingeschränkt umgesetzt werden können. Auch soll die Rolle von Juristen bereits bei der Filmproduktion beleuchtet werden. Auch bei der Produktion hat die Furcht vor (möglichen) rechtlichen Komplikation Auswirkungen, selbst wenn gar kein Rechtsverstoß vorliegt. Außerdem soll thematisiert werden, welche Unterschiede es bei der Produktion von Kino- und Fernsehfilmen gibt.
Zum Schluss des Symposiums soll es um Filme gehen, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Durch bezahlbare Computer und digitale Kameras ist es für jedermann einfacher denn je, Filme zu machen. Dabei muss man nicht einmal selbst Bilder drehen, sondern kann im wachsenden Bestand der Filmgeschichte Materialien zusammensuchen, die man neu zusammensetzt und über das Internet anderen zeigt. Nach geltendem Urheberrecht ist dies fast immer verboten, ohne die Rechte zu klären und Lizenzen zu erwerben. Nicht nur Dokumentarfilmer arbeiten heute mit vorgefundenem Material und haben bei der Rechteklärung Probleme, die dazu führen können, dass ihre Filme nur sehr eingeschränkt gezeigt werden dürfen. Es blüht eine vitale Subkultur, die im Internet ihre Filme, Mashups und Collagen miteinander teilt. Auch die dort entstehenden rechtlich unzulässigen Filme erhalten auf Festivals Preise und werden von Kritikern gelobt. So entsteht eine große Diskrepanz zwischen künstlerischer Anerkennung und rechtlicher Ächtung von Mashup-Kultur. Wie gehen die Macher von Remixen damit um und wie reagierten die „Geremixten“?
Ziel des Symposiums ist, den Betroffenen – Ausstellungskuratoren wie Kinobetreibern, Filmemachern wie Archivaren, Produzenten wie Filmwissenschaftlern – die rechtlichen Rahmenbedingungen zu vermitteln, innerhalb derer sie ihren Aufgabe nachkommen können. Wichtig ist dabei der Austausch darüber, wie mit diesen Fragen umgegangen wird und wie das unterschiedliche Verständnis der verschiedenen Gruppen hierüber ist. Es leistet damit einen Beitrag zum Diskurs über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Archivierung und Museumsarbeit im Kinematheksverbund und knüpft an die erfolgreichen Veranstaltungen der letzten Jahre an. Beabsichtigt ist, neben dem Kinematheksverbund und dem Netzwerk Mediatheken auch mit dem Institut für Museumsforschung und dem Arsenal – Institut für Film und Videokunst zusammenzuarbeiten. Im Kino Arsenal sollen – begleitend zum Programm – Filme gezeigt werden. Als weitere Veranstaltung über die Restriktionen von Filmen ergänzt das Symposium das Kolloquium der Deutschen Kinemathek über das „Gefährliche Kino“ im Juni 2010, bei dem es um (politische) Zensur und die Rolle der Kinos geht. Fragt das Kolloquium, was verboten wurde und welche (ästhetischen) Auswirkungen dies hatte, so fragt das Symposium, warum – also aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen – Filme verboten werden .
Über das Publikum der Kinemathek und der klassischen Kulturinstitutionen hinaus sollen auch Vertreter der Netz-Community und junge Nutzer angesprochen werden. Dem dient die Zusammenarbeit mit http://iRights.info, welches die Auseinandersetzung mit „Filmen, die es gar nicht geben dürfte“ und der „Mashup-Kultur“ autonom verantworten wird – wenn auch in enger Absprache mit der Deutschen Kinemathek und eingepasst in die Gesamtkonzeption. Dieser Themenbereich ist deshalb auch in der Kalkulation nicht enthalten.
Das Projekt http://iRights.info ist die wichtigste deutschsprachige Informationsplattform zu allen Fragen des Urheberrechts im Internet. http://iRights.info bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, Profis und Semiprofis in verständlicher Sprache wichtige Hilfestellungen in der hochkomplexen Materie des Urheberrechts – in Technik, Kultur und Gesellschaft.
Link zum Programm
Link zur Umfrage
Wednesday 8th – Friday 10th December 2010, Apex Hotel, Dundee, Scotland
The Memory, Identity and the Archival Paradigm:
an interdisciplinary approach conference is organised by the Centre for Archive and Information Studies at the University of Dundee. It is supported by a Royal Society of Edinburgh Arts and Humanities research award and is the second conference within the Investigating the Archive project. The first conference, the Philosophy of the Archive, was held in Edinburgh in March 2009. Selected papers from that conference are available in a special issue of Archival Science, Vol 9, no 3, 2009. The speakers and presenters are from a wide range of countries, including Brazil, Canada, South Africa, South Korea, Switzerland, the UK and the USA.
The conference will explore the following themes:
Session 1: Value, Appraisal and Theories of Identity and Memory
Session 2: The Impact of Description on the Archival Record
Session 3: The Act of Display and Interpretation in the Creation of Memory
Session 4: Records and Truth: the Creation of Community and National Identities
Session 5: Everyone their Own Archivist – an Eternal Verity or a Digital Virtue?
Session 6: Activating the Archive: A Site for Creative Exploration.
Session 7: Beyond the Written Word: Recording Memory and Identity
Session 8: The Making of History: Archives and the Historian
The keynote speakers are:
* Terry Cook, University of Manitoba, Canada: Shifting the archival paradigm for memory, identity and community
* David Lowenthal, Emeritus Professor of Geography and Honorary Research Fellow, University College London: Pandora’s plenitude: archives for all forever?
* Graham Dominy, Chief Director, National Archives of South Africa: Overcoming the apartheid legacy
Full details are in the Conference Programme. Please click on the Programme button to the left.
Conference Homepage
Mit einem Audiokunstwerk will die Stadt München ein virtuelles Denkmal für die Opfer des Nationalsozialismus setzen. Die Künstlerin Michaela Melián habe auf der Basis von historischen Aufnahmen und Zeitzeugenberichten 300 deutsch-sprachige und 175 englische Tonspuren erstellt. Über http://www.memoryloops.net könnten die Tonspuren ab dem 23.September mitsamt eines Stadtplans auf ein Mobiltelefon oder den Rechner geladen werden, teilte die Stadt mit. Melián arbeitet derzeit als Professorin für zeitbezogene Medien an der Hamburger Hochschule für bildende Künste.
Quelle: 3sat.Text, 14.08.2010, Tafel 508
“Virtuelles Denkmal
München realisiert mit Memory Loops ein virtuelles Denkmal für die Opfer des Nationalsozialismus. Das Audiokunstwerk von Michaela Melián umfasst 300 deutsche und 175 englische Tonspuren, die ab dem 23. September 2010 auf http://www.memoryloops.net zum Anhören und kostenlosen Download bereit liegen.
Neue Formen des Gedenkens
Mit ihrem Konzept Memory Loops gewann Michaela Melián 2008 den Kunstwettbewerb der Landeshauptstadt München Opfer des Nationalsozialismus – Neue Formen des Erinnerns und Gedenkens. Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Rundfunk / Hörspiel und Medienkunst verwirklicht.
Erinnerungsschleifen
Memory Loops basiert weitgehend auf Transkriptionen historischer und aktueller Originaltöne von NS-Opfern und Zeitzeugen. Michaela Melián entwickelt daraus Collagen aus Stimmen und Sound, die mit der Topographie des Nationalsozialismus in München verknüpft sind. Fünf dieser Tonspuren sind als einstündige Erinnerungsschleifen konzipiert, die sich auf den gesamten Stadtraum beziehen und Themenschwerpunkte haben.
Webseite – MP3-Player – Telefon – Radio
Das Zentrum des Kunstwerks ist die Webseite http://www.memoryloops.net. Dort sind ab 23. September 2010 alle Audiodateien auf einer Stadtkarte hinterlegt. Mit wenigen Klicks kann eine eigene Route zusammengestellt werden. Ob auf ein Mobiltelefon oder auf einen mp3-Player überspielt: Alle Interessierten können so einer selbst gestalteten Erinnerungsschleife durch München folgen.
Auf ausgewählte Tonspuren wird zusätzlich im Münchner Stadtraum hingewiesen – sie können vor Ort auch telefonisch abgerufen werden. Außerdem verleihen einige Münchner Museen sowie das NS-Dokumentationszentrum München im geplanten Infopoint kostenlos mp3-Player mit den Memory Loops. Bayern 2 sendet Memory Loops als Hörspielreihe im September und Oktober 2010.
Eröffnung
Präsentation von Memory Loops mit Rahmenprogramm in der Rathausgalerie Kunsthalle, München Marienplatz 8, Eröffnung: Donnerstag, 23. September 2010, 18.00 Uhr”
Quelle: BR-online
Wieso Josef in meiner Quelle http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=8245 meint, es heisse “die Viewer” ist mir rätselhaft. Üblich ist “der Viewer”, es sei denn in Österreich ticken die Uhren wieder mal anders …
Wie immer sehr lesenswert!
http://www.richardpoynder.co.uk/Beagrie.pdf
“[T]here is a potential conflict between OA and preservation.” Die krude Harnad-Orthodoxie verlagert die Aufgabe der Langzeitarchivierung auf die Verlage und Bibliotheken, die die Version of Record zu bewahren haben, was den faktischen Inhalt z.B. der deutschen Repositorien (Dissertationen etc.) verkennt.