Keine Rechtsverletzung bei Online-Verbreitung eines Kuh-Bildes auf “Kuh-Charity-Party”

http://www.online-und-recht.de/urteile/Keine-Rechtsverletzung-bei-Online-Verbreitung-eines-Kuh-Bildes-auf-Kuh-Charity-Party-111-C-33-10-Amtsgericht-Koeln-20100622.html

Amtsgericht Koeln, Urteil v. 22.06.2010 – Az.: 111 C 33/10

Leitsatz:

In die Eigentumsrechte von Kuh-Besitzern wird nicht eingegriffen, wenn ein Bild von einer Kuh im Internet für die Bewerbung einer “Kuh-Charity-Party” verwendet wird. Die Veröffentlichung auf der Internetseite verletzt auch nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Besitzer, da kein Bezug oder Rückschluss auf die Person selbst gezogen werden kann.

Ich habs ja immer gesagt: Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Kuh!

Update: http://www.jurpc.de/rechtspr/20100154.htm

Handschriften des Stadtarchivs Prag online

http://www.ahmp.cz/eng/index.html?wstyle=2?lang=en

Sehr gute Vergrößerungsmöglichkeiten.

Rkp. 1863 ist das “Meißner Rechtsbuch” von 1391, im Handschriftencensus natürlich ohne den Online-Nachweis:

http://www.handschriftencensus.de/2092

http://amp.bach.cz/pragapublica/pages/zoomify.jsp?page=0&entityRef=%28^n%29%28%28%28localArchiv%2C^n%2Chot_%29%28unidata%29%29%28595174%29%29

If you can’t kill it, bill it – Google Street View als Sondernutzung?

Erörtern unter obigem hübschen Titel die Rechtsreferendare Marc Jüngel und Dr. Alexander Fandrey in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2010, S. 683 ff.

Ihr Fazit:

Die Kamerafahrten für die Erstellung der Straßenansichten für Google Street Views stellt keine Sondernutzung dar. Auf das Fernziel (Erstellung einer Datenbank) kann nicht abgestellt werden, solange unmittelbar eine Fortbewegung im Verkehr angestrebt wird. Im Sinne des Landesrechts liegt damit keine zweckwidrige Straßenbenutzung vor, da die Kamerafahrten grundsätzlich eine nach der StVO zulässige Straßenbenutzung darstellen. Wegen des Vorrangs des Straßenverkehrsrechts ist für eine andere Bewertung kein Raum. Sollten die betroffenen Gemeinden gleichwohl im Einzelfall zu dem Schluss kommen, dass es sich um eine erlaubnispflichtige Sondernutzung handelt, ist zu beachten, dass bei der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zwar ein Ermessensspielraum besteht. Die Erlaubnis kann aber entsprechend dem Zweck der Ermächtigung nur aus Gründen abgelehnt werden, die einen Bezug zur Straße haben. Straßenrechtsfremde Erwägungen sind insoweit nicht in die Betrachtung einzubeziehen, so dass die Erlaubnis beispielsweise nicht aus der Erwägung abgelehnt werden dürfte, die Bürger würden durch die Aufnahmen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Zur Streetview-Hysterie
?s=streetview

http://haizara-x.blogspot.com/2010/08/die-deutschen-und-die-datenschutz.html

Zur heutigen Nachrichtenlage (Google will zum Jahresende auch in Deutschland starten), bei der wie gewohnt kritische Stimmen zur Anti-Google-Hysterie fehlen:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,711073,00.html

Die Meldung, dass Google fliegende Kamera-Drohnen teste, wurde dementiert:

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/40288/0/WiWo-Google-testet-fliegende-Kamera-Drohnen

Zu der WDR-Aktion, beim Ruhr-“Stillleben” unverpixelte Gesichter zu zeigen:

http://www.basicthinking.de/blog/2010/07/20/street-view-webspecial-des-wdr-mit-gesichtern-aber-ohne-datenschutz-verletzung

Update:

http://gunnarsohn.wordpress.com/2010/08/10/hurra-google-street-view-wird-auch-in-bonn-gestartet-die-satzungsanderung-gehort-in-die-mulltonne/#comment-1507

http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Kommentar-Die-Landschaft-gehoert-uns-allen-_arid,122527.html#articletop

“Digitaler Vandalismus” der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU)

So Mario Sixtus, dem versehentlich Videos auf VIMEO durch die GVU gelöscht wurden http://sixtus.cc/in-sachen-gvu

http://www.netzpolitik.org/2010/gvu-vs-elrep-erste-ergebnisse

Siehe zum Thema auch:
http://derstandard.at/1280984377786/Musikindustrie-vs-Piraten-Der-Bauer-diskutiert-nicht-mit-dem-Fuchs

Stammt eine Edinburgher Handschrift von Bollstatter?

Vor über einem Jahr fiel mir bei der Sichtung der Abbildungen der Mackinney-Collection

http://www.lib.unc.edu/dc/mackinney/?CISOROOT=/mackinney

auf, dass die Astrologisch-medizinische Sammelhandschrift Edinburgh, Library of Royal Observatory, Cr. 4.6 von dem bekannten Augsburger Berufsschreiber Konrad Bollstatter geschrieben sein könnte.

Der Handschriftencensus http://www.handschriftencensus.de/14955 ignoriert die ausführliche Beschreibung in der Jordanus-Datenbank: http://jordanus.org

Ob 1464 (?) als Datierung zutrifft oder die Handschrift eher in die Jahre um 1480 gehört, muss offen bleiben.

Jürgen Wolf, den ich mit meiner Vermutung zu Bollstatter konfrontierte, war skeptisch. Auf meine Bitte hin beurteilte Karin Schneider am 10.2.2010 die Schrift anhand von Ausdrucken: “Ihre Kopien aus der Hs. Edinburgh Obs. Cr. 4.6 habe ich mehrfach mit meinen Kopien von Bollstatter-Schrifterzeugnissen verglichen, ohne zu einem klaren Ergebnis zu kommen. Die für ihn bekannten ganz typischen Buchstabenformen, die seine Hand in den bekannten und signierten Hss. so gut kenntlich machen, besonders die kursiven Schleifen an h, z und r, finden sich nicht auf dern Seiten der astrologisch-medizinischen Hs., auch andere Buchstaben wie g, v, w und die Majuskeln zeigen meist einen anderen Ductus, dem auch die für ihn typische Gleichmäßigkeit fehlt. Man könnte natürlich annehmen, daß Bollstatter die Hs. Edinburgh sehr eilig und nachlässig für sich selbst zusammenschrieb, oder daß sie in seinem Umkreis aus einer ‘echten’ nicht erhaltenen Bollstatter-Hs. kopiert wurde?”

Dies bedeutet: Nach dem maßgeblichen Urteil von Karin Schneider kann die Handschrift Bollstatter weder klar zu- noch abgesprochen werden. Auf jeden Fall wird man als Schreibwort “wahrscheinlich Augsburg” ansetzen dürfen. Zur Schreiberproblematik sollte man sich vielleicht auf “Umkreis des Konrad Bollstatter” einigen.

Vielleicht kann auch die Kunstgeschichte Licht auf das Problem werfen. Das Bild des Astronomen (siehe unten) weist für mich eine klare Ähnlichkeit mit dem Teichner-Autorenbild

http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bollstatter_mgf_564.jpg

auf. Auch das Twinger-Autorenbild ist vom gleichen Typus.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Cgm_7366_1v.jpg

Weitere Schriftproben Bollstatters:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Konrad_Bollstatter

Zu Bollstatter zusammenfassend:
http://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Bollstatter

Update:

ich teile die Skepsis von Jürgen Wolf und Karin Schneider. Ehrlichgesagt glaube ich nicht, daß der Schreiber der Hs. in Edinburgh Bollstatter ist. Was einzelne Buchstabenformen betrifft, würde ich wiederholen, was Frau Schneider geschrieben hat, und dem noch einiges hinzufügen. Etwa die charakteristische Art und Weise, wie Bollstatter die Schäfte von s und f mit starker Schwellung der Linie zieht. Das berührt sich mit dem Gesamteindruck vom Duktus, der sich bei B. u.a. durch die sehr gleichmäßige Neigung dieser Schäfte auszeichnet, und auch in anderer Hinsicht viel gleichmäßiger. Ob man das mit größerer Eile erklären kann, würde ich bezweifeln.

Ich würde hinterfragen, mit welchem Recht man vom “Umkreis des Konrad Bollstatter” sprechen könnte. Was kann “Umkreis” ganz konkret heißen bei einem allein agierenden Lohnschreiber ohne größeren Werkstattkontext? In der Kunstgeschichte wird der Begriff “Umkreis” ja sehr gerne verwendet – was er aber genau heißen soll, selten definiert. Implizit bedeutet es meist nur, daß man sich nicht traut, ein Werk derselben Hand zuschreiben, aber irgendwie doch irgendwelche Ähnlichkeiten sieht. Wenn es einen größeren Werkstattzusammenhang gibt, mag es diskutabel sein (ob es eine Riemenschneider-Werkstatt mit Dutzenden von Gesellen ist, die natürlich genauso schnitzen sollten wie der Meister, damit der Ausstoß homogen bleibt, oder ein frühmittelalterliches Klosterskriptorium mit Normierungsbemühungen).

Die Bilder helfen nicht viel weiter. Die Autorenmedaillons geben ein so weitverbreitetes Schema wieder, daß ich persönlich nicht wagen würde, einen Bollstatter-Codex als unmittelbare Vorlage vorauszusetzen. Die Illustrationen sind von sehr schlichter Machart; stilistisch wüßte ich deshalb nicht, wohin mit ihnen. Auf den ersten Blick könnte man an dilettantische Nachzeichnungen nach Holzschnitten denken; ob das zielführend ist, wäre zu prüfen.

Mit besten Grüßen,
Peter Schmidt

PD Dr. Peter Schmidt
Bayerische Akademie der Wissenschaften
Kommission für Deutsche Literatur des Mittelalters
(Mail vom 10. August, die ich mit freundlicher Genehmigung wiedergeben darf)

#forschung

[18.5.2021 https://dc.lib.unc.edu/cdm/ref/collection/mackinney/id/3342

Ich halte an der Zuweidung zu Bollstatter nicht fest!]

Teichner-Autorenbild

“Laurentiustränen” – zum Namenstag des archivarischen Schutzpatrons

Weil alljährlich um den Gedenktag des Heiligen, den 10. August, der Sternschnuppenschwarm der Perseiden auftritt, wird diese Himmelserscheinung im Volksmund „Laurentiustränen“ genannt. (Wikipedia)

“Die Perseiden gehen auf einen Kometen namens Swift-Tuttle zurück, der einmal im Jahr an der Erde vorbeifliegt. Falsch ist jedoch, dass es sich bei Sternschnuppen um Sterne handelt die vom Himmel fallen, sondern es handelt sich dabei um nichts anderes als kleine Himmelskörper aus Eisen oder Gestein. Und in der Nacht vom 12. auf den 13. August sind die meisten Sternschnuppen zu sehen – bis zu mehr als 100 pro Stunde. Thilo Elsner, Leiter der Sternwarte Bochum erzählt wie alles genau von statten geht.” [Erläuterungstext des Videos]

Weitere Laurentius-Informationen: http://archiv.twoday.net/stories/5870421

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