Unwissenheit schützt vor freien Inhalten

http://www.rambow.de/siegel-wettiner-lande.html

Immer wieder weist Margit Rambow auf interessante Digitalisate hin. Bei der Besprechung von Posses Wettiner Siegel lesen wir aber: “Leider darf ich diese Bände wegen des bestehenden Urheberrechts (Nachdruck 1994) nicht veröffentlichen”.

Ächz. Sollte es sich nicht herumgesprochen haben, dass derlei Behauptungen in Reprints der reine Copyfraud sind?

Wer mir nicht glaubt, braucht ja nur

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

gründlich durchzuarbeiten.

Der Archivar Otto Posse, dessen Kaisersiegel auf Wikisource einsehbar sind:

http://de.wikisource.org/wiki/Otto_Posse

ist lange genug tot, als dass man seine Werke nicht beliebig scannen dürfte. Und selbstverständlich entsteht bei einem Faksimile-Reprint (1994 war die Schutzfrist gerade 3 Jahre abgelaufen) kein neues Schutzrecht für den Nachdrucker:

http://archiv.twoday.net/stories/4618318

Also müssen wir wieder und wieder und wieder und wieder darauf hinweisen, auch wenn es Stammlesern vielleicht schon aus den Ohren quillt. Aber solange solche eklatanten Rechtsirrtümer verbreitet werden, muss ihnen entgegengetreten werden.

(Mal sehen, ob bzw. wann die soeben von mir vorgeschlagenen Wettiner Siegel bei der ULB Düsseldorf bereitstehen – Rambow meldet diese Digitalisate regelmäßig vor mir, weil sie früher am Tag den Düsseldorfer RSS-Feed abruft. Daher der Hinweis, dass nicht wenige der von ihr vermeldeten Düsseldorfer Digitalisate auf Vorschläge von mir zurückgehen.)

UPDATE:

Danke an M. Rambow, dass sie die Digitalisate des Wettiner-Werks als Djvu-Dateien umgehend zugänglich gemacht hat!

http://www.rambow.de/siegel-wettiner-lande.html

#sphragistik

Wer archiviert AV-Medien im Internet?

Erich Weichselgartner schrieb in INETBIB:

> Wer archiviert AV-Medien nachhaltig?
>
> Im Internet sind zunehmend frei zugängliche Audio- oder
> Video-Beiträge
> zu finden, die für Forschung und Lehre relevant sind. Für
> die
> Psychologie weisen wir interessante Fundstücke in einem
> Blog nach:
> http://newmedia.zpid.de
>
> Manches Juwel findet man in den Mediatheken des
> öffentlich-rechtlichen
> Rundfunks. Doch laut Zwölften Rundfunkstaatsvertrag
> dürfen die meisten
> Inhalte nur noch eine begrenzte Zeit im Netz bleiben,
> Bildungsinhalte
> zum Beispiel fünf Jahre. Die Frankfurter Allgemeine
> Sonntagszeitung
> (18.7.2010) bezeichnet das als “Irrwitz”:
> http://bit.ly/9rbzKK
>
> Wie kann eine dauerhafte Verfügbarkeit solcher Inhalte
> sichergestellt
> werden? Unterliegen sie als Netzpublikationen dem Gesetz
> über die
> Deutsche Nationalbibliothek? Werden sie dort nachhaltig
> archiviert? Gibt
> es andere (Archivierungs-) Konzepte, die auch die
> Zugänglichkeit bewahren?

Meine Stellungnahme:

Moeglicherweise nimmt Herr Steinhauer auch hier Stellung: http://archiv.twoday.net/stories/6364967

Siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/6432967

http://archiv.twoday.net/stories/6347223 (wo die Frage aufgeworfen wird, wieso die Rundfunkanstalten eigene Inhalte nicht unter CC-Lizenzen stellen und so ein Spiegeln durch andere Anbieter ermoeglichen. Das CC-Pilotprojekt des NDR ist anscheinend – nach den Daten der Sendungen zu urteilen – sanft entschlafen:

http://www1.ndr.de/ratgeber/technik/creativecommonsindex2.html )

Israel: State archives to stay classified for 20 more years

Following pressure from intelligence agencies, Prime Minister Benjamin Netanyahu has extended the period during which material contained in government archives may remain classified by 20 years.

The new regulations, approved two weeks ago, mean archived material scheduled to become available to scholars and the public after 50 years will now remain in the vaults until 70 years have passed since they were placed there.

http://www.haaretz.com/print-edition/news/state-archives-to-stay-classified-for-20-more-years-pm-instructs-1.304449

Update: http://weblog.histnet.ch/archives/4126 (Switzerland German)

Neue gedruckte Schriftenreihe – Schwachsinn hoch drei

Neue Schriftenreihe „Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam

Band 1: Robert Lange: Imagefilme für Archive. Neue Wege für die Öffentlichkeitsarbeit
104 Seiten. EUR 24,90. ISBN 978-3-936960-44-0. Berlin 2010.

Mit dem Start dieser Schriftenreihe sollen Abschlussarbeiten zugänglich gemacht werden, die aktuelle Fragestellungen und Konzepte für das archivarische Berufsfeld entwickeln. Herausgeberin ist Susanne Freund, Professorin am Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam und Leiterin der gradualen Fernweiterbildung sowie des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Archiv.
„Imagefilme für Archive“ stehen derzeit im Fokus von Archiven, die mediale Werbung als Marketinginstrument entdeckt haben. Die Publikation von Robert Lange betritt Neuland, indem erstmals drei ausgewählte Praxisbeispiele von Imagefilmen − „Was ist eigentlich ein Archivknoten?“, „Der Blick auf Mannheim − Ihr Stadtarchiv“ und die amerikanische Produktion „Democracy starts here“ − analysiert werden.
Informationen für Archive im Land Brandenburg Nr. 7 vom 28.7.2010
Vor dem Hintergrund der Kommunikationsforschung skizziert der Autor die Einsatzfelder von Filmen als visuelle Informationsträger. Der Leitfaden seiner Untersuchung orientiert sich an den Einflussfaktoren der Werbepsychologie auf das Produktmarketing von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Informationen und Bestellung: http://bibspider.de/static,Releases,978-3-936960-44-0_de.htm
(BHA-Newsletter)

Meine Meinung: Wer wie Frau Professorin Freund heute noch auf eine nur gedruckte Schriftenreihe setzt, hat nicht das geringste von der Medienrealität des 21. Jahrhunderts begriffen. Nur eine hybride Publikation (Druck + Open Access) kann dem Informationsauftrag gerecht werden.

Eine Abschlussarbeit von gut 100 Seiten, die 24,90 Euro kostet, ist schlicht und einfach zu teuer. Wer garantiert, dass die Qualitätssicherung funktioniert hat? Ein Reinlesen in das Buch ist nicht möglich.

Zu große PDFs in HathiTrust

http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=uc2.ark:/13960/t1dj5fv94

Das Volltext-PDF hat 273 MB – bei 524 Seiten – (und funktioniert glücklicherweise). Die gleiche Ausgabe als Google-PDF gespiegelt vom Internet Archive: http://ia311319.us.archive.org/3/items/apuleiioperaomn13apulgoog/apuleiioperaomn13apulgoog.pdf hat nur 23 MB.

Die PDF werden auf Anforderung erzeugt, eine vorherige Größenangabe ist nach Auskunft von HathiTrust nicht möglich.

Upload-Formulare in Repositorien

CH geht in http://infobib.de/blog/2010/07/27/upload-formulare-in-repositorien-i den Harnadschen Mythos der “few keystrokes” an. Ich erinnere mich noch sehr gut an meinen ersten Freiburger Upload, als ich um Konvertierung eines PDFs bat und dies auch bekam, nachdem man mir klargemacht hatte, dass dies die absolute Ausnahme bleiben müssen – von Scanunterstützung ganz abgesehen (die kriegen selbstverständlich Ordinarien, aber nicht unwichtige Lehrbeauftragte wie ich). Dass ich dem Server ein “Geschenk” überbringe – den Freidok-Bürokraten würde sicher die hochnäsige Haltung für einen Moment verlorengehen, würden sie mit einer so ungeheuerlichen Ansicht konfrontiert.

Afghanistan-Krieg: Militärtagebücher geleakt

http://www.wikileaks.org/wiki/Afghan_War_Diary,_2004-2010

http://www.guardian.co.uk/world/2010/jul/25/afghanistan-war-logs-military-leaks

http://www.nytimes.com/interactive/world/war-logs.html

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,708311,00.html

Update: http://www.gov20.de/open-data-von-unten-wikileaks

http://www.indiskretionehrensache.de/2010/07/afghanistan-protokolle-spiegel

Der große Archivalia-Sommer-Archiv-Schild-Bild-Wettbewerb

Archivalia wünscht sich viele originelle Archivschild-Fotos und lobt daher einen Wettbewerb aus.

1. Einreichungen in Form von Kommentaren oder Mails bitte an mich bis 15. August 2010 23 Uhr 55. Die Jury bin ich.

2. Teilnahmeberechtigt sind freie Fotos von Archivschildern, die noch viel origineller als obiges (aus Neustadt am Rübenberge) sein sollten.

3. Die Bilder der frei fotografierbaren, d.h. vor allem im Straßenbild angebrachten Schilder sind unter freier Lizenz auf Wikimedia Commons hochzuladen.

4. Entscheide ich nach Sichtung eventueller Einreichungen, dass ein Preis vergeben wird, kann sich der Preisträger etwas von

http://de.wikisource.org/wiki/Benutzer:FrobenChristoph/Buchangebot

aussuchen.

5. Der Rechtsweg ist wie immer ausgeschlossen.

Der letzte Regent von Schaumburg-Lippe

blickte mich von seinem Ölbild im Schloss Bückeburg am Samstag unverwandt an, was kein Wunder war, denn ich war nur einer von vielen Touristen-Heinis, die eine Schlossführung gebucht hatten, während ein leibhaftiger Verwandter, Herr Contributor RA Vom Hofe, nimmermüde den Beitrag “Vier Prinzen von Schaumburg-Lippe” http://archiv.twoday.net/stories/3810499 kommentiert, der Platz 6 der ewigen Besten-Liste der Archivalia-Beiträge innehatt (derzeit 21149 Zugriffe). Im Schlosshof kann man das Staatsarchiv Bückeburg betreten – geradezu sinnbildhaft verdeutlicht dies die eher krankhafte Beziehung dieses Niedersächsischen Staatsarchivs zu den einstigen Feudalherren. Wird man in einigen Jahrzehnten womöglich die Unterlagen des Hausarchivs einsehen dürfen, ohne dass das Fürstenhaus zustimmt? Ich bin skeptisch.

Staatsarchiv Bückeburg

Mehr zu: DJV vs. Zollverein in Sachen Panoramafreiheit

http://www.pro-panoramafreiheit.de/2010/07/23/klarstellungen-zur-panoramafreiheits-theorie-der-stiftung-zollverein

http://www.pottblog.de/2010/07/23/djv-vs-stiftung-zollverein-gab-es-jetzt-abmahnungen-wegen-internet-bildern-der-zeche-zollverein

Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/stories/6435206

Foto: frollein2007
http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en

Nun auch Wassereinbruch in Bregenz

http://vorarlberg.orf.at/stories/458129

“Mehrere Bücher wurden zerstört, wertvollere Exemplare seien aber nicht betroffen, heißt es. Der genaue Schaden ist noch nicht bekannt.”

Es dürfte sich entgegen der Angabe der Meldung um ein Bücherdepot der Landesbibliothek handeln.

Update: Das war der Fall, der ORF hat seine Angaben korrigiert. Ursprünglich war irrtümlich vom Landesarchiv die Rede gewesen.

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=7715

Datenbank Reichserzkanzler (Deutschland)

http://www.reichserzkanzler.de

“Die Website präsentiert Mitglieder und Aktivitäten des Interdisziplinären Arbeitskreises “Kurmainz und der Erzkanzler des Reiches”. Außerdem wird eine Verbindung zum Archiv des Reichskanzlers geboten. In einer Online-Datenbank können mittels einer Suchmaschine die Beschreibungsdaten der 1900 digitalisierten Regesten der Wahl- und Krönungsakten zwischen 1356 und 1800 durchsucht werden.” (Clio-Online)

Stadtarchiv-Einsturz: Stadt Köln ist gegenüber Leihgebern nicht schadensersatzpflichtig

“Die Stadt Köln ist gegenüber Leihgebern, die dem Stadtarchiv Materialien in Verwahrung gegeben hatten, nach dem Einsturz des Archivs nicht schadenseratzpflichtig. Auch zur Herausgabe des Archivguts ist die Stadt nicht verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Köln.

Die klagenden Leihgeber des zugrunde liegenden Falls waren der Auffassung, die Beklagte habe die ihr als Verwahrerin obliegenden Obhutspflichten vernachlässigt. Aufgrund vielfacher Anzeichen (Schäden am Stadtarchiv und benachbarten Gebäuden) habe man mit einer Katastrophe wie dem Einsturz des Gebäudes am 3. März 2009 rechnen müssen, wie auch eine Äußerung der Archivleiterin vom 11. März 2009 belege. Im Februar 2009 hätte, so die Kläger, das Objekt geräumt werden müssen. Die Verwahrungsverträge seien gekündigt, deswegen müssten die noch vorhandenen Bestände an die Kläger herausgegeben bzw. (im Fall 5 O 299/09) umgehend für Auswertungs- und Forschungszwecke zugänglich gemacht werden.

Stadt war mangels Zweifel an Standsicherheit des Gebäudes nicht zur Auslagerung des Archivgut verpflichtet
Das Landgericht hat, der Argumentation der Beklagten folgend, eine Pflichtverletzung der Stadt verneint. Fahrlässiges Handeln sei nicht gegeben, weil keine Auffälligkeiten vorlagen, die bei den Verantwortungsträgern der Stadt Zweifel an der Standsicherheit des Gebäudes hätten aufkommen lassen müssen. Dementsprechend war, so das Gericht, die Stadt nicht verpflichtet, Archivgut auszulagern oder die Leihgeber über Gefahren zu informieren.

Mehrfache Untersuchungen zeigen keine Mängel an Standfestigkeit des Gebäudes auf
Das Gericht verweist auf vor Beginn des U-Bahn-Baus im Jahr 2004 durchgeführte Untersuchungen, die während des U-Bahn-Schildvortriebes im Jahr 2007 sowie noch am 5. Februar 2009 vorgenommenen Untersuchungen und Messungen, die zu dem Ergebnis gelangten, dass alle vorhandenen Setzungen innerhalb der Norm lagen und die Standsicherheit des Gebäudes nicht gefährdet war. Zu dem gleichen Ergebnis gelangte eine von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln im April 2008 durchgeführte Jahresbegehung – ebenso wie Untersuchungen durch die Ingenieurbüros Zorn und Varevics, die veranlasst worden waren, nachdem im November 2008 erstmals Risse am Gebäude sowie Mörtelabplatzungen aufgetreten waren.

Hinweis der Archivleiterin auf renovierungsbedürftigen Zustand des Objektes steht nicht im Zusammenhang mit Beurteilung der Standsicherheit
Auch dem von den Klägern erwähnten Zeitungsinterview der Archivleiterin vom 11. März 2009 sei, so die Richter, nicht zu entnehmen, dass diese von einer konkreten Einsturzgefahr vor dem 3. März 2009 ausgegangen sei. Die Archivleiterin habe darauf hingewiesen, dass es nach dem vorliegenden Gutachten keine gravierenden statischen Mängel gab. Sie sei deshalb von einer Standsicherheit ausgegangen. Dass die Archivleiterin den renovierungsbedürftigen Zustand des Objektes betont habe, habe mit der Frage ihrer Beurteilung der Standsicherheit nichts zu tun.

Schadensersatzanspruch unbegründet
Soweit es, dem Vortrag der Kläger entsprechend, keinen Evakuierungsplan, keinen Notfallplan und im Hinblick auf den U-Bahn-Bau auch keinen Sicherheitsplan gegeben habe, sei dieser Aspekt nicht geeignet, einen Schadensersatzanspruch zu begründen, weil diese Umstände die Schäden nicht verursacht hätten.

Herausgabe des Archivmaterials derzeit nicht zumutbar
Auch ein Herausgabe- bzw. Bereitstellungsanspruch ist nach Auffassung der Richter derzeit nicht gegeben, unabhängig von der Frage, ob die Verwahrungsverträge wirksam gekündigt worden sind. Angesichts der Gesamtumstände zur Bergung, Sichtung und Restaurierung des Archivmaterials sowie des damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwands sei der Beklagten eine Herausgabe des Archivmaterials an die Klägerseite, auch unter Berücksichtigung von deren Interesse am Archivmaterial, derzeit nicht zumutbar.”

Quelle: kostenlose-urteile.de, 23.7.2010

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