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Die Verlogenheit der Internetkritiker

Viele Journalisten, die nicht in der Jetztzeit angekommen sind, denken sicher wehmütig an die schöne Zeit zurück, als sie noch die Deutungshoheit besaßen, als noch nicht massenhaft amtliche Schriftstücke im Internet z.B. bei Wikileaks landeten, als es bei Katastrophen noch keine massive Gegenöffentlichkeit gab.

RP Online macht sich anlässlich der vielen YouTube-Videos von der Loveparade-Katastrophe (siehe etwa http://loveparade2010doku.wordpress.com und http://blog.beck.de/2010/07/28/love-parade-wie-wurde-die-katastrophe-verursacht-ein-zwischenfazit ) Sorgen um die seelische Gesundheit der Internetnutzer:

Während die einen damit das Erlebte verarbeiten wollen, wird das Material auch allen anderen Menschen zugemutet, die nicht dabei waren. Einen Filter im Netz gibt es nicht. Nur im Nachhinein können Videos, die die Grenzen deutlich überschreiten, auch wieder gelöscht werden. Von einer Altersgrenze keine Spur. Und so können auch Kinder die Bilder der Verletzten und Toten sehen.

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Die-Macht-der-Internet-Bilder_aid_886678.html

Daran ist natürlich so gut wie alles falsch. Niemand ist gezwungen, sich irgendetwas im Netz anzuschauen. Es gibt einen Filter: die eigene freie Entscheidung.

Und nun werfen wir einen Blick in ein anderes Printorgan aus der gleichen Region:

http://www.derwesten.de/kultur/Fotos-von-Leichen-und-Blut-im-Bahnhof-Bochum-id3296055.html

„World Press Award“ zeigt mitten in der Schalterhalle des Bochumer Bahnhofs starke, aber auch schockierende Fotos. Zu sehen sind Blut, Leichen und schwer verletzte Kinder.

Wenn es vertretbar ist, Kinder in Bahnhöfen mit dem Grauen in der Welt zu konfrontieren, wieso dann nicht im Internet?

Update: Die Bahn hat die Bochumer Ausstellung abgebrochen
http://www.derwesten.de/kultur/Bahn-bricht-Ausstellung-im-Bahnhof-ab-id3324490.html

US: Copyright of Sound Recordings of World War I Music

Peter Hirtle in Archives-L:

There is good and bad news. The good news is that since WWI occurred before 1923, sheet music from that period would be in the public domain in the U.S.

The bad news is that no sound recording made before 1972 has federal copyright protection. They are instead protected by state common law copyrights, and will not enter the public domain until in most cases 1 January 2049, regardless of when they were recorded. (I have a section on sound recording copyrights in the chart at http://copyright.cornell.edu/resources/publicdomain.cfm ). Note that state protection is afforded even to European recordings, most of which enter the public domain in their home country after 50 years.

In theory, then, copying or performing a sound recording made during WWI could be a violation of state common law copyrights. If the recording was made after 1972, you could be infringing on the federal right of public performance.

You have three options:

1. Have local musicians record for you new versions of World War I songs (securing their permission to use the recordings as you see fit).
2. Determine that your use is authorized under Wyoming law. This is quite possible – many state laws are primarily anti-bootlegging statutes, and may not care about non-commercial performance in an exhibition.
3. Ignore the law. Note that many companies do exactly that, releasing copies of early recordings confident in the idea that no one cares about the copyright in those recordings anymore. Same thing with the many web sites that include recordings of WWI music. I wrote a blog posting awhile ago called “Real Life Risk Assessment” (found at http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2009/10/real-life-risk-assessment.html ) praising the Judaica Sound Archives for digitizing and making available much of their holdings, in spite of the fact that little is in the public domain. You could do the same.

For more on the copyright of early sound recordings, I highly recommend Peter Jaszi’s CLIR report, “Protection for Pre-1972 Sound Recordings under State Law and Its Impact on Use by Nonprofit Institutions: A 10-State Analysis” at http://www.clir.org/pubs/abstract/pub146abst.html and June Besek’s CLIR report “Copyright Issues Relevant to Digital Preservation and Dissemination of Pre-1972 Commercial Sound Recordings by Libraries and Archives” at http://www.clir.org/pubs/reports/pub135/contents.html

Unwissenheit schützt vor freien Inhalten

http://www.rambow.de/siegel-wettiner-lande.html

Immer wieder weist Margit Rambow auf interessante Digitalisate hin. Bei der Besprechung von Posses Wettiner Siegel lesen wir aber: “Leider darf ich diese Bände wegen des bestehenden Urheberrechts (Nachdruck 1994) nicht veröffentlichen”.

Ächz. Sollte es sich nicht herumgesprochen haben, dass derlei Behauptungen in Reprints der reine Copyfraud sind?

Wer mir nicht glaubt, braucht ja nur

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

gründlich durchzuarbeiten.

Der Archivar Otto Posse, dessen Kaisersiegel auf Wikisource einsehbar sind:

http://de.wikisource.org/wiki/Otto_Posse

ist lange genug tot, als dass man seine Werke nicht beliebig scannen dürfte. Und selbstverständlich entsteht bei einem Faksimile-Reprint (1994 war die Schutzfrist gerade 3 Jahre abgelaufen) kein neues Schutzrecht für den Nachdrucker:

http://archiv.twoday.net/stories/4618318

Also müssen wir wieder und wieder und wieder und wieder darauf hinweisen, auch wenn es Stammlesern vielleicht schon aus den Ohren quillt. Aber solange solche eklatanten Rechtsirrtümer verbreitet werden, muss ihnen entgegengetreten werden.

(Mal sehen, ob bzw. wann die soeben von mir vorgeschlagenen Wettiner Siegel bei der ULB Düsseldorf bereitstehen – Rambow meldet diese Digitalisate regelmäßig vor mir, weil sie früher am Tag den Düsseldorfer RSS-Feed abruft. Daher der Hinweis, dass nicht wenige der von ihr vermeldeten Düsseldorfer Digitalisate auf Vorschläge von mir zurückgehen.)

UPDATE:

Danke an M. Rambow, dass sie die Digitalisate des Wettiner-Werks als Djvu-Dateien umgehend zugänglich gemacht hat!

http://www.rambow.de/siegel-wettiner-lande.html

#sphragistik

Wer archiviert AV-Medien im Internet?

Erich Weichselgartner schrieb in INETBIB:

> Wer archiviert AV-Medien nachhaltig?
>
> Im Internet sind zunehmend frei zugängliche Audio- oder
> Video-Beiträge
> zu finden, die für Forschung und Lehre relevant sind. Für
> die
> Psychologie weisen wir interessante Fundstücke in einem
> Blog nach:
> http://newmedia.zpid.de
>
> Manches Juwel findet man in den Mediatheken des
> öffentlich-rechtlichen
> Rundfunks. Doch laut Zwölften Rundfunkstaatsvertrag
> dürfen die meisten
> Inhalte nur noch eine begrenzte Zeit im Netz bleiben,
> Bildungsinhalte
> zum Beispiel fünf Jahre. Die Frankfurter Allgemeine
> Sonntagszeitung
> (18.7.2010) bezeichnet das als “Irrwitz”:
> http://bit.ly/9rbzKK
>
> Wie kann eine dauerhafte Verfügbarkeit solcher Inhalte
> sichergestellt
> werden? Unterliegen sie als Netzpublikationen dem Gesetz
> über die
> Deutsche Nationalbibliothek? Werden sie dort nachhaltig
> archiviert? Gibt
> es andere (Archivierungs-) Konzepte, die auch die
> Zugänglichkeit bewahren?

Meine Stellungnahme:

Moeglicherweise nimmt Herr Steinhauer auch hier Stellung: http://archiv.twoday.net/stories/6364967

Siehe auch:

http://archiv.twoday.net/stories/6432967

http://archiv.twoday.net/stories/6347223 (wo die Frage aufgeworfen wird, wieso die Rundfunkanstalten eigene Inhalte nicht unter CC-Lizenzen stellen und so ein Spiegeln durch andere Anbieter ermoeglichen. Das CC-Pilotprojekt des NDR ist anscheinend – nach den Daten der Sendungen zu urteilen – sanft entschlafen:

http://www1.ndr.de/ratgeber/technik/creativecommonsindex2.html )

Israel: State archives to stay classified for 20 more years

Following pressure from intelligence agencies, Prime Minister Benjamin Netanyahu has extended the period during which material contained in government archives may remain classified by 20 years.

The new regulations, approved two weeks ago, mean archived material scheduled to become available to scholars and the public after 50 years will now remain in the vaults until 70 years have passed since they were placed there.

http://www.haaretz.com/print-edition/news/state-archives-to-stay-classified-for-20-more-years-pm-instructs-1.304449

Update: http://weblog.histnet.ch/archives/4126 (Switzerland German)

Neue gedruckte Schriftenreihe – Schwachsinn hoch drei

Neue Schriftenreihe „Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ der Fachhochschule Potsdam, Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam

Band 1: Robert Lange: Imagefilme für Archive. Neue Wege für die Öffentlichkeitsarbeit
104 Seiten. EUR 24,90. ISBN 978-3-936960-44-0. Berlin 2010.

Mit dem Start dieser Schriftenreihe sollen Abschlussarbeiten zugänglich gemacht werden, die aktuelle Fragestellungen und Konzepte für das archivarische Berufsfeld entwickeln. Herausgeberin ist Susanne Freund, Professorin am Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam und Leiterin der gradualen Fernweiterbildung sowie des berufsbegleitenden Masterstudiengangs Archiv.
„Imagefilme für Archive“ stehen derzeit im Fokus von Archiven, die mediale Werbung als Marketinginstrument entdeckt haben. Die Publikation von Robert Lange betritt Neuland, indem erstmals drei ausgewählte Praxisbeispiele von Imagefilmen − „Was ist eigentlich ein Archivknoten?“, „Der Blick auf Mannheim − Ihr Stadtarchiv“ und die amerikanische Produktion „Democracy starts here“ − analysiert werden.
Informationen für Archive im Land Brandenburg Nr. 7 vom 28.7.2010
Vor dem Hintergrund der Kommunikationsforschung skizziert der Autor die Einsatzfelder von Filmen als visuelle Informationsträger. Der Leitfaden seiner Untersuchung orientiert sich an den Einflussfaktoren der Werbepsychologie auf das Produktmarketing von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen.
Weitere Informationen und Bestellung: http://bibspider.de/static,Releases,978-3-936960-44-0_de.htm
(BHA-Newsletter)

Meine Meinung: Wer wie Frau Professorin Freund heute noch auf eine nur gedruckte Schriftenreihe setzt, hat nicht das geringste von der Medienrealität des 21. Jahrhunderts begriffen. Nur eine hybride Publikation (Druck + Open Access) kann dem Informationsauftrag gerecht werden.

Eine Abschlussarbeit von gut 100 Seiten, die 24,90 Euro kostet, ist schlicht und einfach zu teuer. Wer garantiert, dass die Qualitätssicherung funktioniert hat? Ein Reinlesen in das Buch ist nicht möglich.