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Zeche Zollverein: Panoramafreiheit wird missachtet

http://www.djv.de/SingleNews.20+M5e9e0b5ab7b.0.html

Der Deutsche Journalisten‑Verband hat als nicht hinnehmbar kritisiert, dass die Stiftung Zollverein Fotografen abmahnt, die Bilder der Zeche Zollverein auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Den Hinweis auf eine angebliche Kostenpflichtigkeit einer Veröffentlichung von Bildern der Zeche, einem der bedeutendsten Industriedenkmäler der Welt, hält der DJV für geradezu grotesk. Es sei paradox, dass man einerseits das Bild einer weltoffenen europäischen Kulturhauptstadt-Region abgeben wolle, andererseits die Panoramafreiheit missachte.
„Es kann nicht sein, dass Fotografen, die in die europäische Kulturhauptstadt‑Region reisten, etwa, wie am vergangenen Wochenende für das Still-Leben auf der A40, oder wie am kommenden Wochenende zur Loveparade in Duisburg, Angst haben müssen, auch die Zeche Zollverein zu fotografieren, da sonst Abmahnungen auf sie zukommen könnten“, betonte die stellvertretende DJV‑Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser. „Für uns ist klar: Es gilt auch im Fall der Stiftung Zollverein die Panoramafreiheit für Fotografen. Die Stiftung Zollverein kann diese nicht missachten”, so Kaiser. Zudem sei das die schlechteste Öffentlichkeitsarbeit für den Standort Ruhrgebiet, die man sich vorstellen kann.
Kaiser wies darauf hin, dass die Zeche Zollverein mit Millionenbeträgen aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sei. „Wie im Fall des Schlosses Sanssouci müssen Fotografen auch auf dem Gelände frei fotografieren dürfen. Das Haus- und Eigentumsrecht kann bei solchen aus öffentlichen Mitteln finanzierten und für die Öffentlichkeit gedachten Gebäuden und Flächen nicht geltend gemacht werden!”

Aus der Hausordnung

“9. Zollverein ist eine eingetragene Wort- und Bildmarke. Alle nicht ausschließlich privat
genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung
durch die Stiftung Zollverein.”
http://www.zollverein.de/upload/Dokumente/Zollverein-Hausordnung.pdf

Als AGB muss diese Hausordnung wirksam einbezogen werden.

Siehe auch:
?s=panoramafrei

Archivpädagogen behandelten Filme als historische Quellen

Der mit Bildern illustrierte Bericht ist anscheinend ohne Permanentlink auf der Startseite http://www.augias.net/index.php lesbar.

Professorin Susanne Freund hatte mir den Bericht samt vielen Bildern zugemailt und um Einstellung in Archivalia gebeten. Ich habe das abgelehnt, da dies mir überflüssige Arbeit aufbürdet, dem Prinzip eines Gemeinschaftsweblogs widerspricht und ich meinen knappen, noch kostenlosen Speicherplatz bei http://twoday.net nicht für ausufernde Bebilderung verschwenden kann.

Ich stelle also nochmals fest:

* Wer interessante Inhalte für Archivalia hat, kann diese auf eigene Verantwortung einstellen. Voraussetzung ist lediglich eine kostenlose Registrierung bei http://twoday.net mit funktionierender E-Mail-Adresse.

* Das eigenständige Erstellen eines Weblogbeitrags in Archivalia haben sogar schon Staatsarchivare geschafft. Es trägt zur Medienkompetenz bei.

* Sofern ich den Beitrag nicht lösche, übernehme ich als verantwortlicher Administrator die redaktionelle-medienrechtliche Verantwortung für den Beitrag. Ich halte also meine Rübe bei Prozessen hin. DAS IMPRESSUM BEFINDET SICH AUF DER RECHTEN SEITE UNTER DEN KATEGORIEN.

* Eine vorherige Anfrage, ob ein Beitrag erwünscht sei, ist überflüssig, wenn er offenkundig ins bisherige Profil von Archivalia passt.

* Bilder bitte anderweitig im Netz (z.B. Flickr) einstellen und mit img src (Contentklau) einbinden!

Update: Eine weitere Version des bebilderten Berichts ist nun unter

http://www.blha.de/FilePool/Bericht.pdf

abrufbar!

Berliner Hostienschändungsprozess 1510

Als “Verhängnis der Mark Brandenburg” hat der jüdische Zeitgenosse Josel von Rosheim die Ereignisse bezeichnet, die im Juni/Juli 1510 zahlreiche angesehene Bürger märkischer Städte in wenigen Wochen zu verhassten Außenseitern werden ließ. 38 von ihnen urteilte man am 19. Juli 1510 in Berlin öffentlich ab und verbrannte sie. Sie waren der Gotteslästerung und des Kindsmords für schuldig befunden worden. Wie sich dreißig Jahre später zeigte, auch für damalige Rechtsverhältnisse zu Unrecht. FR

Besonders dürftig der Internethinweis auf die Ausstellung in Spandau zum Thema:

http://www.zitadelle-spandau.de/Museum____/__Laufende_Ausstellung/__laufende_ausstellung.html

Selbstverständlich verzichtet die Journaille darauf, weiterführende Links anzugeben:

http://www.4lx.de/1510/1510.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Gedenkstein_f%C3%BCr_die_Opfer_der_Berliner_Judenverbrennung

http://books.google.de/books?id=D64GY0T8_M4C&pg=PA252

Die grundlegende Darstellung von Holtze steht digitalisiert bei Europeana Local zur Verfügung

Bayerische Generaldirektion nimmt Stellung zur Causa Facebook

Mich erreichte soeben als PDF per Mail der folgende Bescheid auf eine von mir aus Anlass von http://archiv.twoday.net/stories/6426678 gestellte Anfrage (das Schreiben trägt weder ein Datum noch eine Unterschrift!!):

die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns betreut und gestaltet den Web-Auftritt der
Staatlichen Archive Bayerns. Wir sind gerade dabei unseren Webauftritt zu überarbeiten. In diesem
Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Verlinkung mit anderen Einrichtungen. Die Meinungsfindung
in diesem Zusammenhang ist noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich werden wir Web-Auftritte auf Internetseiten kommerzieller Anbieter wohl vermeiden.

Meinungen?

Update: Archivrätin Dr. Susanne Wolf hat den Bescheid durch einen von ihr unterzeichneten und vom 21.7.2010 datierten ersetzt.

Schweriner Landesarchiv kauft Postkartensammlung

“Das Landeshauptarchiv hat mit Hilfe von Sparkassenstiftungen eine wertvolle private Sammlung historischer Postkarten aus Mecklenburg angekauft. Gezeigt würden 4536 Ansichten von Gutshäusern, Dörfern und Städten Mecklenburgs aus dem frühen 20. Jahrhundert, wie die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin am Dienstag mitteilte. Die Sammlung werde Kulturhistorikern und Denkmalpflegern neue Erkenntnisse erlauben und auch Heimatfreunden und -forschern sowie Architekten von Nutzen sein. Möglich wurde der Ankauf durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, wie es hieß.”
Quelle: Ostsee-Zeitung, 20.7.2010