sieht aus wie die Seite einer Anwaltsfirma:
https://e-justice.europa.eu/home.do?action=home&lang=de&sufix=4
sieht aus wie die Seite einer Anwaltsfirma:
https://e-justice.europa.eu/home.do?action=home&lang=de&sufix=4
Die wichtige Saarbrücker Dissertation von 2009 ist auch Open Access als PDF-Download verfügbar:
http://rechtsinformatik.de/almamater/index.php?menu=projekt&schriftenreihe=5&BuchID=43
Zum Thema jüngst:
http://archiv.twoday.net/stories/6427170
Hansen kann der Arbeit wenig abgewinnen: “Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Hirschfelder die Anforderungen an eine rechtliche Implementierung des Open Access-Prinzips in der vorliegenden Arbeit letztlich leider nur sehr oberflächlich untersucht hat.” (GRUR Int 2009, 799)
Siehe auch ?p=22253 zur Position Steinhauers, der zuzustimmen ist.
Paul Katzenberger: Zwangsdigitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke in den USA und in Deutschland: das Projekt Google Book Search und § 137l UrhG, GRUR Int 2010, S. 563ff.
Der 1937 geborene Paul Katzenberger gilt als einer der renommiertesten deutschen Urheberrechtler. Lange Zeit am MPI für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht tätig, ist er seit 2002 Rechtsanwalt in München.
“Bei einer urheberrechtlichen Bewertung des Google-Projekts, der Vergleichsvereinbarungen und der gegen sie vorgetragenen amtlichen deutschen Argumente sollte aber nicht übersehen werden, dass in Deutschland im Jahre 2007 auf Initiative ebenfalls der Bundesregierung durch das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft mit Einführung des § URHG § 137l UrhG die rechtlichen Grundlagen für eine Zwangsdigitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke geschaffen wurden, die zu Lasten der Urheber als der originären und primären Inhaber des Urheberrechts alles in den Schatten stellt, was das Google-Projekt beinhaltet.”
Und: “Dass § 137l UrhG in der amtlichen deutschen Kritik an den Google-Vergleichsvereinbarungen vernachlässigt wurde, ist nicht belanglos. Vielmehr verfälscht dieser Mangel die tatsächliche Rechtslage in Deutschland und ist er geeignet, die Kritik unglaubwürdig erscheinen zu lassen.”
Abschließend schreibt Katzenberger: “Alles in allem drängt es sich somit geradezu auf, anzunehmen, dass es ausschließlich das U.S.-amerikanische Urheberrecht und die für die USA verbindlichen internationalen Urheberrechtsabkommen sind, an denen die Google-Settlement Agreements zu messen sind. Zu diesem Rechtsrahmen zählen aber nicht das deutsche und das europäische Recht.”
Dem kann ich gern zustimmen. Die Stellungnahmen der Bundesregierung gegen Google waren ein klarer Fall von Heuchelei.
http://www.wdr.de/themen/kultur/360grad/a40/index.php
Zum Thema Google Streetview siehe
http://badigit.comune.bologna.it/books/index.html
Das Archigymnasium von Bologna hat etliche Handschriften und alte Drucke – in keineswegs superber Qualität – ins Netz gestellt. Das fette Wasserzeichen verdirbt einem aber jede Freude daran.
http://astronomie-rara.ethbib.ethz.ch
Die Astronomie, die als erste exakte Naturwissenschaft in der Geschichte gilt, weist eine sehr lange Tradition wissenschaftlicher Literatur auf. Seit der frühen Neuzeit entstand, aufbauend auf Werken der Antike und des europäischen Mittelalters, eine breite Fülle astronomischer Druckwerke. Mit der Intensivierung der astronomischen Forschung seit Beginn der Wissenschaftlichen Revolution um 1600 nahm deren Zahl entsprechend zu. Daneben gibt es aber auch eine Tradition populärwissenschaftlicher Abhandlungen zu diesem auch für das Alltagsleben wichtigen Gebiet.
Die Bibliotheken der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich und des Deutschen Museums in München besitzen einen reichen und bedeutenden Fundus an wissenschaftlichen wie auch populärwissenschaftlichen Werken zur Astronomie. Die bedeutendsten, bis um 1900 erschienenen Bücher werden im Rahmen eines gemeinsamen Projekts digitalisiert. Wissenschaftlern wie der breiten Öffentlichkeit soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, einen ausgewählten, wissenschaftlich wertvollen Bestand an astronomischen Werken über das Internet nutzen und kennen lernen zu können.
Bei der Auswahl der zu digitalisierenden Bestände werden die beiden Bibliotheken von den Professoren Owen Gingerich (Harvard University), Harry Nussbaumer (ETH Zürich) und Jürgen Teichmann (Deutsches Museum) als renommierten Fachwissenschaftlern inhaltlich beraten.
Wie man meinem delicious-Account entnehmen kann, habe ich 2007 als Digitalisierungsprojekt ein Vorhaben der Akademie der Wissenschaften in Turin vermerkt. Inzwischen sollte man 369 Bücher/Zeitschriften einsehen können (erweiterte Suche: Feld leer lassen, dann werden alle angezeigt) – ja, wenn der Viewer denn Bilder ausliefern würde, was er nicht tut.
http://www.accademiadellescienze.it/TecaRicerca/index.jsp
Update: An einem anderen Rechner waren jetzt die Bilder zu sehen. Der Viewer ist OK.