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Projekte zu Nutzer-generierten Inhalten im Kulturerbe-Bereich

M. Götze gab in INETBIB eine Zusammenfassung der Antworten auf seine Anfrage.

“Zum
Teil bewegen sich die Beiträge und Hinweise eher weg von der
Fragestellung, sind aber trotzdem interessant. Diese habe ich mit ‘***’
gekennzeichnet. […]

1) Bibliotheken und Archive

* http://Stadtteilgeschichten.net
http://stadtteilgeschichten.net, das Bürgerarchiv zur Geschichte des Alltags in
den Hamburger Stadtteilen, bietet seit 2007 den Bürgerinnen und Bürgern
der Metropolregion die Möglichkeit, Ihre Privatbestände an historischen
Fotografien, Postkarten u.v.m. selbständig zu sichern, zu erschließen
und zu veröffentlichen.
Mit dem Angebot, diese Veröffentlichungen durch Besucherinnen und
Besucher ergänzen zu lassen (“Erzählen Sie uns IHRE Stadtteilgeschichte
zu diesem Dokument!”) haben wir gute Erfahrungen gemacht. Daher
entwickeln wir aktuell eine
Präsentationsoberfläche auf der Grundlage des OpenCMS Drupal, die
unseren Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit geben wird, die
bereits veröffentlichten Bestände zu kommentieren, zu annotieren und zu
taggen. (http://www.stadtteilgeschichten.net)

* “HAB 2.0” – bewilligtes und in Kürze beginnendes DFG-Projekt an der
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel (HAB): “HAB 2.0” ([…] Konkret
geht es darum, die an der HAB tätigen Wissenschaftler durch
collaborative tagging (freie Indexierung ohne Bindung an Regelwerke und
normierte Schlagwörter) an der bibliothekarischen Sachkatalogisierung zu
beteiligen, um Tiefengrad und Qualität der verbalen Inhaltserschließung
der Wolfenbütteler Bestände sowohl an alten Drucken als auch an
selbst-wie unselbstständiger Forschungsliteratur zu erhöhen. […])

2) Museen

* Nutzer der Adlib-Software (http://www.adlibsoft.com):
http://www.adlibsoft.com/adlibsite/adlibmain.aspx?action=AISexamples&languag
e=de
–> Ein Beispiel:
Die auch deutschsprachige Seite der niederländischen Schifffahrtsmuseen:
http://www.maritiemdigitaal.nl
Der Nutzer kann dort Fotos oder Videos zu den Objekten hochladen. Ein
Beispiel dafür ist der 4. Datensatz des Suchergebnisses, das Sie
erhalten, wenn Sie eine Suche in “alle Felder” mit dem Wort “Zeeraaf”
ausführen.

* Museum Digital (http://www.museum-digital.de)
… mit der Möglichkeit, Rückmeldungen zu geben zu einem Museumsobjekt:
“Ist ihnen etwas aufgefallen …” (Bsp.:
http://www.museum-digital.de/san/index.php?t=objekt&oges=129).

* Publikation Werner Schweibenz & Jens Lill (2009): “Museen und Web 2.0
im deutschsprachigen Internet: Erste
Eindrücke und Überlegungen zum Mitmach-Web”. URL:
http://opus.bsz-bw.de/swop/volltexte/2009/760

* Publikation: Hubertus Kohle: “Social tagging von Kunstwerken oder: Wie
bringe ich junge Leute dazu, ins Museum zu gehen?” In: MUSEUM AKTUELL,
August 2009, S. 14-15.

* auf der MAI-Tagung 2010 in Nürnberg
(http://www.mai-tagung.de/mai-tagung+2010/programm.htm) u.a.:

– ARTigo Social Image Tagging, http://artigo.gwi.uni-muenchen.de
Eine spielerisch organisierte Web 2.0-Anwendung, die zur Erschliessung
von Bildern beitragen soll, also den Grundgedanken von http://steve.museum
verfolgt. Zitat: “In unserem Spiel werden Sie online mit Mitspielern
zusammengeschaltet, die
Sie nicht kennen. Wir fordern Sie auf, Begriffe für Bilder einzugeben,
die Sie für jeweils relevant halten, angenommen werden diese aber nur,
wenn Ihr Partner auch diesen Begriff gewählt hat. Immer dann, wenn dies
der Fall ist, bekommen
Sie Punkte, die gesammelt werden.” Ein Spiel dauert fuenf Minuten,
Tabu-Woerter erschweren die ganze Sache…

Haller ZeitRaeume, http://www.haller-zeitraeume.de
Zitat: “Die Haller ZeitRäume sind das erste stadtgeschichtliche
Internetmuseum in Nordrhein-Westfalen und ein Museumsprojekt, das durch
die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger entsteht und sich
weiterentwickelt.”

* ***Hinweise auf das AUDIENCE+-Projekt in Luzern, Schweiz:
http://blog.hslu.ch/audienceplus
– spezieller:
– Workshop 1:
http://blog.hslu.ch/audienceplus/2010/04/21/workshop-1-grundlagen-des-social
-networking-im-museumskontext/
– dort erwähnt: http://www.lparchaeology.com/prescot/about und
http://www.thamesdiscovery.org
– Workshop 2:
http://blog.hslu.ch/audienceplus/2010/04/29/workshop-2-marketing-und-zielgru
ppen/
– Workshop 3:
http://blog.hslu.ch/audienceplus/2010/05/19/selber-verteilen-oder-weitervert
eilen-lassen-workshop-iii-1/

– verknüpft damit: http://www.startconference.org/uber-start10 – Zum
zweiten Mal kommen Experten aus dem Bereich Kunst und Kultur und Social
Media in der Duisburger Mercatorhalle zusammen, um über das Potenzial
des Web 2.0 im Kunst- und Kulturbereich zu diskutieren. (9.-10.
September 2010)

3) Sonstige

* “Digitales Stadtgedächtnis” der Stadt Coburg:
http://www.stadtgeschichte-coburg.de (sehr interessant!)

* Das neu eröffnete Hebelhaus in Hausen im Wiesental bietet Besuchern
die Möglichkeit, eigene Fotos und Kommentare vom bzw. zum jährlich
stattfindenden Hebelfest in die Ausstellung zu integrieren:
http://www.hebelhaus-hausen.de

* ***http://www.virtualart.at
* ***http://www.gssg.at

* ***http://kulturzweinull.eu/?s=studie+museen+orchester

4) Aus anderen Quellen (nicht nur deutsch-sprachig):

* !!! Sehr interessant und umfangreich:
http://delicious.com/RuncocoProject/casestudies

* deutsch-sprachig: https://www.wir-waren-so-frei.de

* http://www.mybrightonandhove.org.uk

* http://www.friendsofart.net (Beta-Version, Berlin)

* Aus der Anfrage-Mail: http://steve.museum | http://www.openplaques.org
| http://www.mybrightonandhove.org.uk |
http://www.histoiresdeviemontreal.ca/en/home-accueil

Implikationen des Erschöpfungsgrundsatzes für Bibliotheken

http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2010/07/costco-v-omega.html

In den USA könnte eine Entscheidung, derzufolge die “first sale”-Doktin bei im Ausland hergestellten Waren nicht greift, Auswirkungen auf die bibliothekarische Ausleihpraxis haben. Hirtle macht darauf aufmerksam, dass auch Archive betroffen sein können, wenn es um im Ausland hergestellte noch geschützte Handschriften geht.

Zum Hintergrund ein Zitat aus meiner “Urheberrechsfibel” http://www.contumax.de zu § 17 UrhG:

“Wer aus dem Thailand-Urlaub eine dort legal vertriebene Musik-DVD
mitbringt und bei eBay anbietet, kann wegen Urheberrechtsverletzung
abgemahnt werden.
Angebot und Inverkehrbringen des Werks (Original oder Kopie)
müssen sich in der Öffentlichkeit abspielen. Wenn der Thailandurlauber
die DVD im Freundeskreis verschenkt oder verkauft, handelt er
legal. Mit der Einstellung der Auktion bei dem Online-Auktionshaus
erfolgt aber ein öffentliches Anbieten.
Durch das Inverkehrbringen wird das Werk aus der internen Betriebssphäre
des Urhebers, Herstellers oder Verwerters entlassen. Eine
konzerninterne Weitergabe ist kein Inverkehrbringen.
Eine wichtige Weichenstellung hat der Gerichtshof der Europäischen
Gemeinschaften in seinem Urteil vom 17. April 2008 vorgenommen,
und der Bundesgerichtshof hat sich der Argumentation angeschlossen
(Urteil vom 22. Januar.2009, Az.: I ZR 247/03). Es ging um in Italien
unerlaubt nachgebaute Möbel von Le Corbusier, die als Sitzgelegenheiten
und in einer Schaufensterdekoration von Peek & Cloppenburg Ver48
wendung fanden. Der EuGH sah eine Verbreitung nur bei einer Eigentumsübertragung
gegeben.
Absatz 2 ist der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz. Dem Urheber
steht nur das Recht der Erstverbreitung zu. Verschenkt, verkauft oder
tauscht er das Werk, soll er weitere Veräußerungen nicht mehr kontrollieren
dürfen. Einzig und allein die Vermietung unterliegt seinem Verbotsrecht.
Wer einen urheberrechtlich geschützten Gartenzwerg kauft, darf diesen
sowohl weiterverkaufen als auch in seinen Vorgarten stellen, wo er
dann – gemäß der Panoramafreiheit des § 59 – vom Gartenzaun aus
vergütungsfrei fotografiert werden darf (auch zu gewerblichen Zwecken).
Die Erschöpfung gilt nur für die EU/EWR (der Europäische Wirtschaftsraum
erweitert die EU um Liechtenstein, Norwegen und Island),
nicht aber z. B. für Thailand in meinem Beispiel. Hier lauert eine üble
Abmahnfalle, denn der normale Bürger wird selbstverständlich davon
ausgehen, dass er legal erworbene Waren – schließlich handelt es sich ja
nicht etwa um Raubkopien – ohne weiteres weiterverkaufen kann. Dass
die Erschöpfung nur europaweit gilt, ist schlicht und einfach nicht fair
und verstößt auch gegen das Eigentumsgrundrecht des nichtsahnenden
Verbrauchers. Ist eine Weitergabe nur im Bekannten- oder Freundeskreis
möglich, so wird die Verkehrsfähigkeit der Ware unzumutbar
beeinträchtigt. Die Erschöpfung muss weltweit gelten!”

Eine deutsche Bibliothek darf also nicht ein in der Türkei erworbenes Buch verleihen.

Neue Beiträge auf www.ordensarchive.at

http://www.ordensarchive.at

* Tagung kirchlicher Archive
Bericht über die erste gemeinsame Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Ordensarchive und der Arbeitsgemeinschaft der Diözesanarchive Österreichs von 15. – 17. Juni 2010.
Mit Download der Tagungsmappe und Fotogalerie.

* Kardinal-König-Archiv

Eröffnung eines neuen Archivs für den Nachlass des 2004 verstorbenen Wiener Erzbischofs und Kardinals Franz König.

* Oberösterreichischer Archivtag

Bericht über den ersten Archvitag des Oberösterreichischen Archivverbunds am 11. Juni 2010 im Stift Lambach.
Mit einer Zusammenfassung des Vortrags von Gerhart Marckhgott, Direktor des Oberösterreichischen Landesarchivs.

* Terminvorschau

Infotagung für Archive und Bibliotheken der Orden am 24. November 2010 in Wien.
Vorschau auf Tagungen mit ordenshistorischen Themen im Herbst 2010.