Monat: Juni 2010
"Be nice to the archivist, she can erase you from history" – an archival comic.
Pack rat in the Mouse House: Dave Smith, Disney´s Archivist retires.
Historypin (engl.). Web 2.0, Augmented reality und Fotoüberlieferung.
Dr. Thomas Reich: Schatzungslisten. Ein Überblick über die ländliche Bevölkerung.
Link zum PDF
Archivbilder: Aufenthaltsmöglichkeiten für Archivnutzende
Die Schließung des “Tabakkollegiums” des Geheimen Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz (Dank an den Twitterer Twittagpause!) hat mich zu dem kritischen Blick auf die derzeitigen Aufenthaltsmöglichkeiten für Archivnutzende beim Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein werfen lassen.
Weitere Bilder sind erwünscht.
SpringerOpen will Open-Access-Zeitschriften mit CC-BY-Lizenz publizieren
http://www.springer.com/about+springer/media/pressreleases?SGWID=1-11002-6-963422-0
Damit wird das Modell von BioMedCentral übernommen. Wie hoch die Artikelgebühren sein werden, ist noch nicht bekannt. Springer OpenChoice hat nur die CC-BY-NC-Lizenz!
Open-Access-Resolution der Universität Freiburg im Breisgau
http://www.pr.uni-freiburg.de/pm/2010/pm.2010-06-28.150
Anscheinend hat die Universität die Berlin Declaration unterzeichnet, erscheint aber noch nicht auf der entsprechenden Liste.
Numismatische Studie zu den Medaillen und Plaketten der RWTH Aachen online
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2010/06/peter-rong-medaillen-und-plaketten-der.html
Die 1997 veröffentlichte Studie von Peter Rong ist ein Standardwerk auf dem Gebiet der Hochschul-Numismatik und kann nun als PDF heruntergeladen werden.
Schenkung von Architekturzeichnungen an das Hochschularchiv der RWTH Aachen
http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2010/06/schenkung-von-architekturzeichnungen.html
80 Zeichnungen des Krefelder Architekten Eugen Confeld von Felbert/Velbert, der 1879 seinen Abschluss an der TH Aachen machte, wurden dem Archiv als Schenkung überlassen.
Brazilian archives endangered
“(CNN) — One of South America’s largest historical archives — 35 million pages that chronicle widespread killing, forced disappearances and torture committed by Brazilian military rulers from 1964 to 1985 — is rotting away in an obscure government building in Brazil’s capital.”
http://www.cnn.com/2010/WORLD/americas/06/27/brazil.documents
Führung durch das Staatsarchiv Ludwigsburg. Teil 1
Ausbildungsverordnung höherer und gehobener Archivdienst NRW
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Archivdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
(Ausbildungsverordnung höherer Archivdienst – VAPhA)
Vom 1. Juni 2010
GV.NRW S. 294
Mit Anlage: Befähigungsbericht
***
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes im Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener Archivdienst – VAPgA)
Vom 1. Juni 2010
GV.NRW S. 302
Mit 7 Anlagen.
8. archivisches Bilderrätsel. Farbe ins Archiv!
Urheberrechts-FAQ für ein Ausstellungsprojekt
Es geht um Bildverwendungen im öffentlichen Raum: Auswahl der Bilder für eine Beamer-Präsentation, Bilder für Text-Bild-Ausstellungstafeln, für einen begleitenden Flyer, für eine Internet-Präsentation. Was darf man, was ist Grauzone, was geht auf keinen Fall?
1. Sind Bilder, die man im Internet findet, vogelfrei?
Nein. Eine Weiterverwendung setzt voraus, dass man die Rechte einholt oder die Bilder gemeinfrei sind.
2. Was ist mit alten Ansichten aus der frühen Neuzeit?
Ist der Künstler, der die Ansicht schuf, 70 Jahre tot, ist sie gemeinfrei und darf beliebig genutzt werden. Nach herrschender Ansicht lässt die Reproduktion einer solchen Ansicht (“Flachware”), auch wenn sie als Foto erfolgt, kein neues Schutzrecht entstehen:
http://archiv.twoday.net/stories/4850312
Archive, Bibliotheken und Museen haben keine Urheberrechte an den von ihnen verwahrten gemeinfreien Objekten und können auch aufgrund ihres Eigentumsrechts kein Quasi-Urheberrecht an ihnen beanspruchen:
http://archiv.twoday.net/stories/6164988
Wenn man auf das Goodwill einer Institution angewiesen ist, kann es natürlich sein, dass man ihr “Copyfraud” (unrechtmäßiges Beanspruchen von Urheberrechten) akzeptieren muss.
Durch das Anbringen eines Copyright-Zeichens an einer alten Ansicht entsteht kein Urheberrecht.
Hans von Aachen: Bildnis Rudolfs II. (c) Kunsthistorisches Museum Wien
Das wäre Copyfraud.
3. Das Bild ist alt und ich finde nichts über den Urheber – kann ich es benutzen?
Bei den “verwaisten Werken”, bei denen die Rechteinhaber nicht greifbar sind oder bei denen nicht feststeht, ob sie gemeinfrei sind (meist kennt man das Todesjahr nicht), darf trotzdem de jure keine Nutzung erfolgen. Bei bildender Kunst hilft auch der Paragraph über die anonymen Werke nicht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymes_Werk
Verwaiste Bilder sind eine Grauzone!
Wurde einigermaßen sorgfältig nach den Rechten recherchiert, so kann man aus pragmatischen Gründen eine Nutzung riskieren. Wo kein Kläger, da kein Richter! In der deutschsprachigen Wikipedia werden 100 Jahre alte Bilder akzeptiert, wenn bei sorgfältiger Suche die Gemeinfreiheit nicht widerlegt werden konnte.
Tabu sollten Künstler und Fotografen sein, die von der VG Bild-Kunst vertreten werden.
Postkarte von 1903 (auf Wikimedia Commons), über den Urheber “H. R., Aachen” war offenbar nichts zu ermitteln.
4. Kann man Zeitungsausschnitte benutzen?
Wenn man mit Originalen arbeitet, kann man Postkarten, Bilder, Zeitungsausschnitte usw. im Original benutzen, wenn man sie mit Zustimmung des Urhebers verbreitet wurden. Verwendet man einen Zeitungsausschnitt im Original, so ist das Verbreitungsrecht des Urhebers/Verlegers erschöpft (§ 17 UrhG), da er die Zeitung in den Handel gegeben hat. Bei jeder Art von Reproduktion (Ausstellungstafel, Flyer, WWW usw.) scheidet diese Möglichkeit aus!
5. Kann man sich bei einer Ausstellung auf das Zitatrecht berufen?
Es ist in § 51 UrhG geregelt.
Ein Rückgriff darauf bei Ausstellungen ist schwierig. Es kommt auf die jeweilige Nutzung, den Einzelfall an, wobei ein rein illustrativer Zweck ausscheidet. Es muss auf jeden Fall die Quelle angegeben werden.
In eine Beamerpräsentation mit Stadtansichten in Art einer Diashow kann eine moderne Vedute nur mit Zustimmung des Urhebers einbezogen werden, da sie nicht in einem eigenständigen Werk zitiert wird.
Dagegen könnte die Wiedergabe in einer virtuellen Ausstellung gerechtfertigt sein, wenn die in einen umfangreichen Kontext, der einer Begleitpublikation entspricht, eingebundene Darstellung ausführlich kommentiert und historisch eingeordnet wird.
Bei Ausstellungen wird man nur ausnahmsweise auf das Zitatrecht zurückgreifen können.
6. Was kann passieren, wenn man eine Urheberrechtsverletzung begeht?
Strafrechtlich de facto nichts. Zivilrechtlich kann eine Abmahnung ins Haus flattern, wenn man z.B. in einer virtuellen Ausstellung einen geklauten Ausschnitt aus einem Stadtplandienst verwendet. Ob man nicht-kommerziell gehandelt hat, ist den Abmahnhaien in solchen Fällen wurscht. Es können einige hundert Euro fällig werden. Bei “normalen” Medien wie Fotos oder Bildern (ausgenommen natürlich bekannte Fotografen und Künstler) wäre eine solche Abmahnung jedoch höchst ungewöhnlich. Ein Restrisiko ist natürlich immer da, aber zuviel Ängstlichkeit wäre übertrieben.
7. In der Wikipedia ist ein geeignetes Bild, das darf man doch ohne weiteres verwenden?
Wenn man sich an die Lizenzbedingungen hält: ja. Diese sind auf der Bildbeschreibungsseite zu finden. Steht dort, dass das Bild gemeinfrei oder Public Domain ist, ist man urheberrechtlich aus dem Schneider (auch wenn eine Quellenangabe aus Gründen der wissenschaftlichen Redlichkeit geboten ist).
Anzugeben ist bei modernen Fotos der Name des Fotografen und die Lizenz.
Falsch: (c) Wikipedia
Richtig: Foto Norbert Schnitzler, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
(Bei der Bildnutzung ist zu beachten, dass die frühere komplizierte GNU-Lizenz in allen Fällen inzwischen durch eine CC-BY-SA-Lizenz ersetzt wurde.)
Auch Flickr hat viele CC-lizenzierte Fotos, nur sollte man bei der NC (non-commercial)-Lizenz strikt darauf achten, dass das Projekt auch darunter fällt. Ist auf einem Flyer eine fette Anzeige angebracht, kann dies schon dazu führen, dass die NC-Eigenschaft nicht gegeben ist.
8. Was ist mit Bauwerken und modernen Skulpturen im Stadtraum?
Ist der Architekt oder Künstler keine 70 Jahre tot, hilft bei Bauwerken und Skulpturen, die vom öffentlichen Straßenraum ohne Hilfsmittel fotografierbar sind die sogenannte Panoramafreiheit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit
Tabu sind Innenräume (z.B. der Innenhof eines Museums).
Foto: Norbert Schnitzler http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de Das Denkmal des wehrhaften Schmieds in Aachen stammt von Carl Burger, der erst 1950 starb, es ist also urheberrechtlich geschützt, darf aber, da Teil des öffentlichen Straßenraumes, frei genutzt werden.
9. Wo gibts weitere Informationen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
Klaus Graf, Urheberrechtsfibel, 2008
http://www.contumax.de
Paul Klimpel: Das Urheberrecht verursacht Depressionen, 2010
http://www.irights.info/index.php?q=node/854
Entgegnung auf Steinhauers Antwort auf meine Frage, wieso er den ZfBB-Beitrag von 1988 nicht selbstarchiviert hat
Steinhauer schrieb mir zu dem unter
http://archiv.twoday.net/stories/6400333
?p=20028#comments
thematisierten Problem:
“Auch das Selbstarchivieren ist ein Zeitproblem. Ich arbeite lieber an neuen Dingen. Open Access ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel der Sichtbarkeit und Kommunikation.
Was die ZfBB angeht, so hat jeder Bibliothekar die Zeitschrift zur Hand, gedruckt und online. Der Mehrwert eines selbstarchivierten Artikels in der von Klostermann gewünschten WORD-Version ist für die Zielgruppe des Aufsatzes daher gleich null. Wäre der gleiche Beitrag in einem abgelegenen Sammelband erschienen, ich hätte ihn schon längst online gestellt. Hier entfaltet Open Access einen echten Mehrwert, der den Aufwand lohnt.
Open Access Heuchelei eines Bibliothekars? Sehe ich nicht so. Eher eine überlegte Entscheidung von jemandem, der über die kommunikative Situation seiner Publikationen und ihre Sichtbarkeit nachgedacht hat. Dieses Nachdenken ist genau das, was wir als Bibliothekare von unseren Wissenschaftlern erwarten, wenn wir über Open Access sprechen.”
Dazu nehme ich wie folgt Stellung:
1. Nach Harnad ist das Selbstarchivieren schnell mit ein paar Tastenanschlägen (“few keystrokes”) erledigt – ein Zeitproblem könnte also gar nicht vorliegen.
2. Es trifft nicht zu, dass jeder deutscher Bibliothekar über die ZfBB online verfügt. Mindestens die Bibliothek der RWTH Aachen hat keinen Online-Zugriff.
3. Steinhauer schreibt in der ZfBB nur für Bibliothekare? Die ZfBB ist natürlich auch interdisziplinär von Interesse, sie wendet sich ja ausdrücklich auch an Archivare. Archivare müssen aber in der Regel die wissenschaftliche Bibliothek, die ihre Fernleihen bearbeitet, persönlich aufsuchen, denn die ZfBB ist dort natürlich vorhanden. Eine Subito-Bestellung ist vergleichsweise teuer.
4. Wenn Klostermann keinen entsprechenden Vertrag schließt (bzw. AGB wirksam einbezieht), ist der Wunsch nach der WORD-Version nur ein frommer, rechtlich unbeachtlicher Wunsch. Wenn Steinhauer in Anbetracht von § 38 UrhG das Verlags-PDF selbstarchiviert, hat weder er noch ein ZfBB-Herausgeber Schlimmes zu befürchten.
5. Steinhauer verkennt, dass durch Volltextsuchmaschinen ein Mehrwert zustandekommt, wenn der Aufsatz gefunden wird, obwohl die Metadaten einschließlich Abstract ihn verborgen hätten.
6. Feinsinnige Überlegungen schön und gut. Es ist aber kontraproduktiv, die Wissenschaftler solche spekulativen Gedankengebäude anstellen zu lassen bei der Entscheidung des Selbstarchivierens. Die Devise kann nur lauten: ALLE Fach-Publikationen sofort nach Erscheinen in ein Repositorium!
D*** sterben nicht aus: “Diese private Linksammlung ist als Datenbank gemäß UrhG §§ 87a ff. geschützt”
Dass da eine schutzbegründende wesentliche Investition vorliegt, möchte ich entschieden bezweifeln.
Persönliche Publikationslisten und Open Access
Die Verknüpfung von bibliographischen Angaben und Volltexten spielt eine wichtige Rolle in dem Preprint eines Aufsatzes zu persönlichen Publikationslisten als hochschulweiter Dienst:
Schande über das Haus Hohenlohe-Bartenstein!
Während andere Hohenloher Linien ihre Schlösser für Besucher öffnen, untersagt das fürstliche Haus Hohenlohe-Bartenstein sogar das Betreten des Schlosshofs. Die Schlosskirche ist nicht mehr zugänglich, ebensowenig der Hofgarten. Und das obwohl stattliche öffentliche Gelder für die Bauunterhaltung an die Familie geflossen sind!
Da passt vorzüglich ins Bild, was ich dem Aufsatz von Gunther Franz, “Ein Kapital, das unberechenbare Zinsen spendet” (Goethe). Der materielle und kulturelle Wert historischer Bibliotheken am Beispiel der Stadtbibliothek Trier. In: Kurtrierisches Jahrbuch 49 (2009), S. 293-306, hier S. 298 entnehme:
Es werden leider (allerdings zur beruflich bedingten Freude der Antiquare) immer wieder Bibliotheken oder deren historische Altbestände verkauft, nicht nur Adelsbibliotheken, auch Bestände der Stadtbibliothek Lübeck, der Nordelbischen Kirchenbibliothek in Hamburg, der Universitätsbibliothek Eichstätt. Manchmal kommt dies nur durch aufmerksame Beobachter wie Prof. [sic! KG] Klaus Graf in Freiburg im Breisgau an die Öffentlichkeit. Etwa 1967 ist der fürstlich hohenlohische Archivrat Karl Schumm, der auch für die Bibliotheken zuständig war, mit mir nach Schloss Bartenstein gefahren, um mir die Adelsbibliothek des 18. Jahrhunderts zu zeigen. Es war nichts mehr da, da der Fürst sie – ohne Mitteilung an seinen eigenen Archivar, der im entfernten Neuenstein arbeitete – verkauft hatte, um sein Automobilmuseum in Bartenstein auszubauen.
Metropolis (Arte): Archiv zum Libanonkrieg
” …. The Hangar: Kulturzentrum in Beirut
Lokman, ein libanesischer Intellektueller, der in den 90er Jahren das Verlagshaus Dar al Jadeed gründete, und seine Frau Monika, eine freiberufliche deutsche Journalistin, lassen sich 2004 am südlichen Stadtrand von Beirut nieder. Sie beginnen mit Recherchen für einen Dokumentarfilm über Kriegsverbrecher, stellen jedoch fest, dass es kaum Archive über den Libanonkrieg gibt. Also sammeln sie zunächst einmal Unterlagen mit dem Ziel, einen Fundus an Archivmaterial zu aufzubauen. 2005 restaurieren sie eine alte Halle, die sie zum Kulturzentrum „The Hangar“ umfunktionieren. Hier finden Vorträge, Diskussionsrunden, Foto- und Kunstausstellungen sowie Filmvorführungen wider das Vergessen statt. Die Archive sind nunmehr der Öffentlichkeit zugänglich. „Metropolis“ spricht mit den Initiatoren und porträtiert diesen einmaligen Ort in Beirut, der Kunst und Geschichte unter einem Dach beherbergt. ….”
OPAC der Bibliothek des Kölner NS-Dokumentationszentrums
"Virtuelle Archivbauplanungen" von angehenden Architekten. Ein Beitrag zum Tag der Architektur
Anhand dreier Prüfungsakten ist dem Siegener Universitätsarchiv aufgefallen, dass 1999 im Fachbereich Architektur folgendes Diplomarbeits-Thema vergeben wurde:
“Auf dem im Lageplan gekennzeichneten Grundstück (ehem. Industriegelände der Fa. Achenbach) in Siegen-Weidenau ist auf einem frei zu wählenden Teilbereich des Geländes das Landesarchiv für Westfalen zu entwerfen.”
Vermutlich ist die zu dieser Zeit virulente Diskussion um die Einrichtung des Kreisarchivs Siegen-Wittgenstein aufgegriffen worden. Bedauerlicherweise liegen die Prüfungsarbeiten nicht vor.
So stellt sich die Frage, ob an anderen Universitäten ebenfalls Prüfungsthemen vergeben wurden, die den Bau eines Archivs vorsahen. Womöglich wurde solche Themen in zeitlicher Nähe von Erweiterungs-, Verlagerungs oder gar Neubaudiskussionen vergeben. M. E. stellen solche Arbeiten einen interessante Quelle zur Wahrnehmung der Archive durch Architekten dar.
Dank an das Siegener Universitätsarchiv!
Forum Bibliothek und Information: Open Access als Geduldspiel
Professionelle Fachzeitschriften habe eine einzige Archivseite, auf der man erkennen kann, welche Jahrgänge oder hefte online frei zugänglich sind. Anders BuB.
Wer nicht auf die Idee kommt, den rechten Bildschirmbereich auf der Startseite oder bei der letzten Ausgabe 06/2010 anzusteuern, wo März 2010 als letztes freies Heft verlinkt ist, hat Pech gehabt. Wer über eine frühere Ausgabe kommt, erhält nur ein veraltetes Heftarchiv angezeigt:
Thurn und Taxis Hofbibliothek Regensburg
Auf Geschichte und Bestände geht kurz ein ein Aufsatz im Bibliotheksforum Bayern 2010:
OA – das A und O des wissenschaftlichen Kommunizierens von morgen?
Franziska Wein: OA – das A und O des wissenschaftlichen Kommunizierens von morgen? Kurzbericht über Gespräche der dbv-Kommission Erwerbung und Bestandsentwicklung zu Open Access auf der Frankfurter Buchmesse 2009. In: Bibliotheksdienst 44 (2010), S. 284-287
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2010/Erwerbung0103_0410_BD.pdf
“Die Kommission hat mit Wim van der Stelt, Springer-Verlag, Sven Fund, De Gruyter, und Johannes Monse, Monsenstein & Vannerdat, auf Verlegerseite und Klaus Graf als engagierter Stimme der auf unverstellten Zugang zu Informationen und Daten angewiesenen wissenschaftlichen Basis sprechen können.”
Historische Einbanddatenbanken im Internet
http://www.zlb.de/aktivitaeten/bd_neu/heftinhalte2010/AltesBuch0103_0410_BD.pdf
Rahel Bacher stellt (teilweise wenig bekannte) Einbanddatenbanken vor.
Google Books Suche “Weitere Ausgaben”
Seit ein paar Wochen (Juni 2010) ist das GBS-Design so umgestellt, dass es eine Suchoption “Weitere Ausgaben” nicht mehr gibt. Zwar werden bei “Über dieses Buch” gelegentlich weitere Ausgaben angezeigt, aber dies völlig unzureichend und stark begrenzt. Ein großes Handicup besonders beim Bibliographieren von Zeitschriften oder Gesamtausgaben. Es gibt aber einen Trick, die “alte” Suchleistung, die weiterhin “Editionen” = “Weitere Ausgaben” anzeigt, zu erreichen, nämlich, indem man die Suchbegriffe per URL eingibt. Beispiel “Handbuch Harmonielehre” als URL in der Form: http://books.google.de/books?lr=&q=handbuch+harmonielehre&num=100&as_pt=ALLTYPES&as_brr=1 . Die Begriffe in den “Suchschlitz” eingegeben würde umgeleitet zu: https://www.google.de/search?tbs=bks%3A1&tbo=1&q=handbuch+harmonielehre&btnG=Nach+B%C3%BCchern+suchen mit dem stark eingeschränkten Resultat.
Konrad Stein in Wikisource
http://de.wikisource.org/w/index.php?title=Wikisource:Skriptorium&action=historysubmit&diff=1152124&oldid=1151860
Die Open-Access-Heuchelei der Bibliothekare: Von wievielen der 2008 in der ZfBB erschienenen Aufsätze gibt es eine freie Version?
Die Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie (ZfBB) ist eine (inzwischen Peer Review durchführende) deutschsprachige Fachzeitschrift für das Bibliothekswesen. Sie gilt als die führende Fachzeitschrift des wissenschaftlichen Bibliothekswesens und bietet keine Form von Open Access. Siehe zu ihr
Am 27. Juni 2010 wurde mit einer Google-Websuche überprüft, zu wievielen der in der Rubrik “Aufsätze” 2008 erschienenen 24 Beiträge kostenfreie Versionen vorliegen.
Das Jahr 2008 wurde ausgewählt, da nach § 38 UrhG bei Zeitschriftenaufsätzen ein Jahr nach Erscheinen eine Open-Access-Veröffentlichung nach herrschender juristischer Meinung möglich ist, soweit nichts gesondert mit dem Klostermann-Verlag vereinbart wurde. In E-LIS liegen einige Beiträge aus der ZfBB online vor, was nicht verwundert, denn Klostermann ist ein grüner Sherpa-/Romeo-Verlag, der Preprints und Postprints (aber nicht die Einstellung des Verlags-PDF) erlaubt:
http://www.sherpa.ac.uk/romeo/search.php
Ergebnisse:
An freien Versionen konnte (mit Bedenken) eine einzige, die im Schriftenverzeichnis des Autors als Preprint gekennzeichnete Vortragsfassung
http://www.dini.de/fileadmin/jahrestagungen/2007/Keynote_DINI-Jahrestagung_2007.pdf
gewertet werden.
Prozentualer Anteil der freien Versionen: 4 % (1 von 24).
Prozentualer Anteil der in Form der Version of Record oder als Final Draft vorliegenden freien Versionen: 0 %.
Prozentualer Anteil der im disziplinären Repositorium E-LIS vorliegenden freien Versionen: 0 %.
Prozentualer Anteil der in einem institutionellen Repositorium vorliegenden frei zugänglichen Volltexte: 0 %.
Prozentualer Anteil von Libre-Open-Acces (CC-Lizenz oder Vergleichbares) an den mindestens Gratis-Open-Access zugänglichen Beiträgen: 0 % (0 von 1).
Die Zahlen sprechen für sich.
Zur Einordnung des Ergebnisses:
Anteil der frei zugänglichen Zeitschriftenliteratur nach Björk et al. 2010: ca. 20 %
http://archiv.twoday.net/stories/6400216
Way 2010 fand für führende informationswissenschaftliche (Library and Information Science) US-Zeitschriften eine Gratis-OA-Rate von 27 %:
?p=20028
Dokumentation meiner Studie:
?p=20028/#6400306
Zum Thema Open-Access-Heuchelei:
?s=open+access+heuch
http://archiv.twoday.net/stories/4987529
http://archiv.twoday.net/stories/2518568
Bissige Abrechnung mit einer Rezension
Open Access to the Scientific Journal Literature: Situation 2008
The proportion of peer reviewed scholarly journal articles, which are available openly in full text on the web, was studied using a random sample of 1837 titles and a web search engine. Of articles published in 2008, 8.5% were freely available at the publishers’ sites. For an additional 11.9% free manuscript versions could be found using search engines, making the overall OA percentage 20.4%.
http://www.plosone.org/article/info:doi/10.1371/journal.pone.0011273