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Archive und Kunst: Arnold Dreyblatt “The Great Archive”

The Great Archive from Arnold Dreyblatt on Vimeo.

wooden boxes, inscribed plexiglass, illumination, 1993

A historical hypertext becomes a three-dimensional image. A black box is divided by four lateral sheets of glass inscribed from edge to edge with layers of finely printed texts. The text layers are illuminated from below. The texts are reconstructed from the tens of thousands of biographical fragments.

As one peers into this sea of information, it is as if one stares into a bottomless well filled with multiple levels of floating texts in depth. One focuses one’s eyes on any given text fragment on a given level, as the other text levels defocus and blur, becoming illegible. One’s attention might wander to a remote or nearby fragment, our eyes continually refocusing as we isolate and connect a related or unrelated name or phrase.

A grain of sand is propelled into our field of vision for a single moment, separating forground from background, only to vanish gradually into the collective ocean of memory. The intention is to realize, in three dimensions, a hypertext as a metaphorical space which contains in compressed form a database of all mankind.

Texts from: Who’s Who in Central & East Europe 1933

Exhibited:
Galerie Ozwei, Berlin, 1992
Kulturfabrik Kampnagel, Hamburg, 1995
Bayerisches Staatsschauspiel; Marstall, Munich, 1995
Arken Museum for Modern Art, Cultural Capital of Europe, Copenhagen, 1995
In Medias Res, Istanbul, 1996
Jewish Museum, Vienna, 1997
Veletrzni Palac, National Gallery, Prague, 1997
Jewish Museum, Franfurt am Main, 2005

Archive und Kunst: Arnold Dreyblatt “The reading room”

The Reading Room from Arnold Dreyblatt on Vimeo.

performance installation, Biennale Bern, 2001
A ten-day interactive performance – installation in which 348 Bern citizens took part.

The work functioned as a central portal for the Bern Biennale as well as the setting for daily ‘live’ reading events, an audio-visual installation environment, and selected festival activities. Public Reading Events took place three times daily for thirty minutes.

As source material, texts on the history of minority and immigrant presence in Switzerland which had been researched and collected especially for the project from archives in Switzerland were contrasted with material from the Reading Projects.

Groups and organizations from the Bern region were selected and registered for participation in the daily public readings. Each day represented a differing textual theme and source.

The installation staff coordinated the registration and arrival of the pre-invited readers.

Texts: Schweizerisches Bundesarchiv, Archiv für Zeitgeschichte, ETH Zürich, Adolf Wölfli, Research Project: Albrecht von Haller, etc.

Design, Technical Direction: Luca Ruzza
Data Projection, Database: Alexandr Krestovskij
Produced by Martin Tröendle, Hochschule für Musik und Theater, Freie Akademie, Bern

Köln: Verdacht auf Baufehler erhärtet

“Im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs hat sich nach Angaben der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) der Verdacht auf Baufehler erhärtet.

„Es spricht viel dafür, dass es bauliche Mängel an einer Schlitzwand gegeben hat“, sagte ein KVB-Sprecher am Montagabend in einer Sitzung des Hauptausschusses des Kölner Stadtrates. Bei neueren Untersuchungen an der Einsturzstelle seien Spuren gefunden worden, die auf eine zu geringe Menge Beton in der stabilisierenden Wand hinwiesen.

Das seien „starke Indizien“ für die Ursache des Einsturzes. Einzelheiten könnten aber erst ermittelt werden, wenn Ende des Jahres ein Besichtigungs-Bauwerk errichtet wird. Erst dann können Gutachter in die Einsturzgrube steigen, um die genaue Unglücksursache festzustellen. ….”
Quelle: Express.de, 28.06.2010

Archivbilder: Aufenthaltsmöglichkeiten für Archivnutzende

040

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Die Schließung des “Tabakkollegiums” des Geheimen Staatsarchiv preußischer Kulturbesitz (Dank an den Twitterer Twittagpause!) hat mich zu dem kritischen Blick auf die derzeitigen Aufenthaltsmöglichkeiten für Archivnutzende beim Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein werfen lassen.

Weitere Bilder sind erwünscht.

Numismatische Studie zu den Medaillen und Plaketten der RWTH Aachen online

http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2010/06/peter-rong-medaillen-und-plaketten-der.html

Die 1997 veröffentlichte Studie von Peter Rong ist ein Standardwerk auf dem Gebiet der Hochschul-Numismatik und kann nun als PDF heruntergeladen werden.

#numismatik

Schenkung von Architekturzeichnungen an das Hochschularchiv der RWTH Aachen

http://hochschularchiv-aachen.blogspot.com/2010/06/schenkung-von-architekturzeichnungen.html

80 Zeichnungen des Krefelder Architekten Eugen Confeld von Felbert/Velbert, der 1879 seinen Abschluss an der TH Aachen machte, wurden dem Archiv als Schenkung überlassen.

Brazilian archives endangered

“(CNN) — One of South America’s largest historical archives — 35 million pages that chronicle widespread killing, forced disappearances and torture committed by Brazilian military rulers from 1964 to 1985 — is rotting away in an obscure government building in Brazil’s capital.”

http://www.cnn.com/2010/WORLD/americas/06/27/brazil.documents

Ausbildungsverordnung höherer und gehobener Archivdienst NRW

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12211&ver=8&val=12211&menu=1&vd_back=N

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Archivdienstes im Lande Nordrhein-Westfalen
(Ausbildungsverordnung höherer Archivdienst – VAPhA)
Vom 1. Juni 2010
GV.NRW S. 294

Mit Anlage: Befähigungsbericht

***

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=12212&ver=8&val=12212&menu=1&vd_back=N

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen Archivdienstes im Landes Nordrhein-Westfalen (Ausbildungsverordnung gehobener Archivdienst – VAPgA)
Vom 1. Juni 2010
GV.NRW S. 302

Mit 7 Anlagen.

Urheberrechts-FAQ für ein Ausstellungsprojekt

Es geht um Bildverwendungen im öffentlichen Raum: Auswahl der Bilder für eine Beamer-Präsentation, Bilder für Text-Bild-Ausstellungstafeln, für einen begleitenden Flyer, für eine Internet-Präsentation. Was darf man, was ist Grauzone, was geht auf keinen Fall?

1. Sind Bilder, die man im Internet findet, vogelfrei?

Nein. Eine Weiterverwendung setzt voraus, dass man die Rechte einholt oder die Bilder gemeinfrei sind.

2. Was ist mit alten Ansichten aus der frühen Neuzeit?

Ist der Künstler, der die Ansicht schuf, 70 Jahre tot, ist sie gemeinfrei und darf beliebig genutzt werden. Nach herrschender Ansicht lässt die Reproduktion einer solchen Ansicht (“Flachware”), auch wenn sie als Foto erfolgt, kein neues Schutzrecht entstehen:

http://archiv.twoday.net/stories/4850312

Archive, Bibliotheken und Museen haben keine Urheberrechte an den von ihnen verwahrten gemeinfreien Objekten und können auch aufgrund ihres Eigentumsrechts kein Quasi-Urheberrecht an ihnen beanspruchen:

http://archiv.twoday.net/stories/6164988

Wenn man auf das Goodwill einer Institution angewiesen ist, kann es natürlich sein, dass man ihr “Copyfraud” (unrechtmäßiges Beanspruchen von Urheberrechten) akzeptieren muss.

Durch das Anbringen eines Copyright-Zeichens an einer alten Ansicht entsteht kein Urheberrecht.

Hans von Aachen: Bildnis Rudolfs II. (c) Kunsthistorisches Museum Wien

Das wäre Copyfraud.

3. Das Bild ist alt und ich finde nichts über den Urheber – kann ich es benutzen?

Bei den “verwaisten Werken”, bei denen die Rechteinhaber nicht greifbar sind oder bei denen nicht feststeht, ob sie gemeinfrei sind (meist kennt man das Todesjahr nicht), darf trotzdem de jure keine Nutzung erfolgen. Bei bildender Kunst hilft auch der Paragraph über die anonymen Werke nicht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Anonymes_Werk

Verwaiste Bilder sind eine Grauzone!

Wurde einigermaßen sorgfältig nach den Rechten recherchiert, so kann man aus pragmatischen Gründen eine Nutzung riskieren. Wo kein Kläger, da kein Richter! In der deutschsprachigen Wikipedia werden 100 Jahre alte Bilder akzeptiert, wenn bei sorgfältiger Suche die Gemeinfreiheit nicht widerlegt werden konnte.

Tabu sollten Künstler und Fotografen sein, die von der VG Bild-Kunst vertreten werden.

Postkarte von 1903 (auf Wikimedia Commons), über den Urheber “H. R., Aachen” war offenbar nichts zu ermitteln.

4. Kann man Zeitungsausschnitte benutzen?

Wenn man mit Originalen arbeitet, kann man Postkarten, Bilder, Zeitungsausschnitte usw. im Original benutzen, wenn man sie mit Zustimmung des Urhebers verbreitet wurden. Verwendet man einen Zeitungsausschnitt im Original, so ist das Verbreitungsrecht des Urhebers/Verlegers erschöpft (§ 17 UrhG), da er die Zeitung in den Handel gegeben hat. Bei jeder Art von Reproduktion (Ausstellungstafel, Flyer, WWW usw.) scheidet diese Möglichkeit aus!

5. Kann man sich bei einer Ausstellung auf das Zitatrecht berufen?

Es ist in § 51 UrhG geregelt.

Ein Rückgriff darauf bei Ausstellungen ist schwierig. Es kommt auf die jeweilige Nutzung, den Einzelfall an, wobei ein rein illustrativer Zweck ausscheidet. Es muss auf jeden Fall die Quelle angegeben werden.

In eine Beamerpräsentation mit Stadtansichten in Art einer Diashow kann eine moderne Vedute nur mit Zustimmung des Urhebers einbezogen werden, da sie nicht in einem eigenständigen Werk zitiert wird.

Dagegen könnte die Wiedergabe in einer virtuellen Ausstellung gerechtfertigt sein, wenn die in einen umfangreichen Kontext, der einer Begleitpublikation entspricht, eingebundene Darstellung ausführlich kommentiert und historisch eingeordnet wird.

Bei Ausstellungen wird man nur ausnahmsweise auf das Zitatrecht zurückgreifen können.

6. Was kann passieren, wenn man eine Urheberrechtsverletzung begeht?

Strafrechtlich de facto nichts. Zivilrechtlich kann eine Abmahnung ins Haus flattern, wenn man z.B. in einer virtuellen Ausstellung einen geklauten Ausschnitt aus einem Stadtplandienst verwendet. Ob man nicht-kommerziell gehandelt hat, ist den Abmahnhaien in solchen Fällen wurscht. Es können einige hundert Euro fällig werden. Bei “normalen” Medien wie Fotos oder Bildern (ausgenommen natürlich bekannte Fotografen und Künstler) wäre eine solche Abmahnung jedoch höchst ungewöhnlich. Ein Restrisiko ist natürlich immer da, aber zuviel Ängstlichkeit wäre übertrieben.

7. In der Wikipedia ist ein geeignetes Bild, das darf man doch ohne weiteres verwenden?

Wenn man sich an die Lizenzbedingungen hält: ja. Diese sind auf der Bildbeschreibungsseite zu finden. Steht dort, dass das Bild gemeinfrei oder Public Domain ist, ist man urheberrechtlich aus dem Schneider (auch wenn eine Quellenangabe aus Gründen der wissenschaftlichen Redlichkeit geboten ist).

Anzugeben ist bei modernen Fotos der Name des Fotografen und die Lizenz.

Falsch: (c) Wikipedia

Richtig: Foto Norbert Schnitzler, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

(Bei der Bildnutzung ist zu beachten, dass die frühere komplizierte GNU-Lizenz in allen Fällen inzwischen durch eine CC-BY-SA-Lizenz ersetzt wurde.)

Auch Flickr hat viele CC-lizenzierte Fotos, nur sollte man bei der NC (non-commercial)-Lizenz strikt darauf achten, dass das Projekt auch darunter fällt. Ist auf einem Flyer eine fette Anzeige angebracht, kann dies schon dazu führen, dass die NC-Eigenschaft nicht gegeben ist.

8. Was ist mit Bauwerken und modernen Skulpturen im Stadtraum?

Ist der Architekt oder Künstler keine 70 Jahre tot, hilft bei Bauwerken und Skulpturen, die vom öffentlichen Straßenraum ohne Hilfsmittel fotografierbar sind die sogenannte Panoramafreiheit:

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

Tabu sind Innenräume (z.B. der Innenhof eines Museums).

Foto: Norbert Schnitzler http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de Das Denkmal des wehrhaften Schmieds in Aachen stammt von Carl Burger, der erst 1950 starb, es ist also urheberrechtlich geschützt, darf aber, da Teil des öffentlichen Straßenraumes, frei genutzt werden.

9. Wo gibts weitere Informationen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

Klaus Graf, Urheberrechtsfibel, 2008
http://www.contumax.de

Paul Klimpel: Das Urheberrecht verursacht Depressionen, 2010
http://www.irights.info/index.php?q=node/854

Entgegnung auf Steinhauers Antwort auf meine Frage, wieso er den ZfBB-Beitrag von 1988 nicht selbstarchiviert hat

Steinhauer schrieb mir zu dem unter

http://archiv.twoday.net/stories/6400333
?p=20028#comments

thematisierten Problem:

“Auch das Selbstarchivieren ist ein Zeitproblem. Ich arbeite lieber an neuen Dingen. Open Access ist kein Selbstzweck, sondern ein Mittel der Sichtbarkeit und Kommunikation.

Was die ZfBB angeht, so hat jeder Bibliothekar die Zeitschrift zur Hand, gedruckt und online. Der Mehrwert eines selbstarchivierten Artikels in der von Klostermann gewünschten WORD-Version ist für die Zielgruppe des Aufsatzes daher gleich null. Wäre der gleiche Beitrag in einem abgelegenen Sammelband erschienen, ich hätte ihn schon längst online gestellt. Hier entfaltet Open Access einen echten Mehrwert, der den Aufwand lohnt.

Open Access Heuchelei eines Bibliothekars? Sehe ich nicht so. Eher eine überlegte Entscheidung von jemandem, der über die kommunikative Situation seiner Publikationen und ihre Sichtbarkeit nachgedacht hat. Dieses Nachdenken ist genau das, was wir als Bibliothekare von unseren Wissenschaftlern erwarten, wenn wir über Open Access sprechen.”

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

1. Nach Harnad ist das Selbstarchivieren schnell mit ein paar Tastenanschlägen (“few keystrokes”) erledigt – ein Zeitproblem könnte also gar nicht vorliegen.

2. Es trifft nicht zu, dass jeder deutscher Bibliothekar über die ZfBB online verfügt. Mindestens die Bibliothek der RWTH Aachen hat keinen Online-Zugriff.

3. Steinhauer schreibt in der ZfBB nur für Bibliothekare? Die ZfBB ist natürlich auch interdisziplinär von Interesse, sie wendet sich ja ausdrücklich auch an Archivare. Archivare müssen aber in der Regel die wissenschaftliche Bibliothek, die ihre Fernleihen bearbeitet, persönlich aufsuchen, denn die ZfBB ist dort natürlich vorhanden. Eine Subito-Bestellung ist vergleichsweise teuer.

4. Wenn Klostermann keinen entsprechenden Vertrag schließt (bzw. AGB wirksam einbezieht), ist der Wunsch nach der WORD-Version nur ein frommer, rechtlich unbeachtlicher Wunsch. Wenn Steinhauer in Anbetracht von § 38 UrhG das Verlags-PDF selbstarchiviert, hat weder er noch ein ZfBB-Herausgeber Schlimmes zu befürchten.

5. Steinhauer verkennt, dass durch Volltextsuchmaschinen ein Mehrwert zustandekommt, wenn der Aufsatz gefunden wird, obwohl die Metadaten einschließlich Abstract ihn verborgen hätten.

6. Feinsinnige Überlegungen schön und gut. Es ist aber kontraproduktiv, die Wissenschaftler solche spekulativen Gedankengebäude anstellen zu lassen bei der Entscheidung des Selbstarchivierens. Die Devise kann nur lauten: ALLE Fach-Publikationen sofort nach Erscheinen in ein Repositorium!