Aus der Mailingliste Diskus.
Will man in einer wissenschaftlichen Publikation Abbildungen aus einer mittelalterlichen Handschrift veröffentlichen, gehört es zu den Selbstverständlichkeiten, bei der besitzenden Institution um eine Wiedergabegenehmigung nachzufragen. Manche Bibliotheken bzw. Archive erteilen diese kostenlos, andere verlangen dafür eine moderate Gebühr, wieder andere langen hierbei kräftig zu und betreiben damit letztendlich Forschungsverhinderung. Ein absurder Fall ist mir jetzt zu Ohren gekommen:
Das Historische Archiv der Stadt Köln verlangt für die wissenschaftliche (d.h. nicht-kommerzielle) Veröffentlichung von einer vollständigen Seite und zwei dreizeiligen Ausschnitten aus einer mittelalterlichen Handschrift insgesamt 75,- Euro. Da die Kölner Handschriften, sofern gerettet, aus bekannten Gründen derzeit nicht zugänglich sind, wurden die Druckvorlagen übrigens von einem im Besitz des Antragstellers befindlichen Mikrofilm selbst angefertigt; die von den Kölnern in Rechnung gestellten Kosten betreffen also nur die Genehmigung.
Ist das ‘fehlendes Fingerspitzengefühl’ oder ‘Abzocke’? – Mir scheint, das Historische Archiv der Stadt Köln, das auf tragische Weise sein Dienstgebäude und eine noch nicht bezifferbare Menge seiner Handschriften verloren hat, ist auf dem besten Weg, auch seinen guten Ruf zu verlieren.
K. Klein
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Dr. Klaus Klein
Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters im Fachbereich 9 der
Philipps-Universitaet Marburg
D-35032 Marburg, Wilhelm-Roepke-Str. 6A
Tel.: +49 (0) 6421 – 282 4601; Fax: +49 (0) 6421 – 282 4861
Wieso sollte man fragen müssen? Zur Rechtslage siehe http://archiv.twoday.net/stories/6164988 mit weiteren Nachweisen.