Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Schlechter Leitfaden zu § 137 l UrhG

Was RA Kreutzer da abgesondert hat, halte ich für höchst fragwürdig:(weil übervorsichtig)

http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf

Ich halte meine eigenen Ausführungen zu den unbekannten Nutzungsarten für hilfreicher:

?s=unbekannte+nutzungsart

Es ist absoluter Schwachsinn, § 137 l auch bei Zeitschriftenartikeln anzuwenden. “Wurde weder rechtzeitig Widerspruch eingelegt noch die Rechte vor dem 1.1.2008 auf die Institution übertragen, sollte man zur Sicherheit m. E. generell davon ausgehen, dass die Übertragungsfiktion des § 137l UrhG – auch bei Zeitschriftenbeiträgen – eingreift. Das Gegenteil sollte nur angenommen werden, wenn der Altvertrag vorliegt und sich hieraus etwas anderes ergibt oder es zumindest klare – möglichst auch beweisbare – Anhaltspunkte dafür gibt, dass dem Verlag nicht „alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt“ wurden.”

Angesichts von § 38 UrhG trägt der Verlag die Beweislast, dass überhaupt ein schriftlicher* Vertrag besteht. Wenigstens in den Geisteswissenschaften kann davon ausgegangen werden, dass früher keine schriftlichen* Verträge abgeschlossen wurden, also die Befristung auf ein Jahr nach § 38 UrhG gilt.

Update: Nach der Breitseite von Müller gegen mich in INETBIB hat sich Steinhauer meiner Ansicht angeschlossen:
http://www.bibliotheksrecht.de/2010/05/19/leitfaden-137l-urhg-8624966

*) 20.5.: Gemeint waren Verträge in Schriftform. Korrektur vom 20.5. [Nachtrag BCK 21.5.]

Siehe auch Kommentar.

Commonsblog jetzt “gemeinfrei”

http://commonsblog.wordpress.com/2010/05/19/commonsblog-jetzt-gemeinfrei

Aller guten Dinge sind drei. Ich habe dieses Blog 2007 mit einer CC Lizenz eröffnet, welche attribuiert (also auf Benennung der Autorenschaft Wert legt) und das Copyleft-Prinzip anwendet, zugleich aber eine kommerzielle Nutzung untersagt.
Dann fragte ich mich: Was habe ich davon, wenn Andere mit diesen Sachen hier kein Geld verdienen dürfen? Nichts! Was haben die Anderen davon? Ärger! Was hat die Allgemeinheit davon? Wieder nichts!

Also habe ich mich vor etwa einem Jahr für eine andere CC Lizenz entschieden. Eine, die nur noch attribuiert und das Copyleft-Prinzip anwendet, aber den Nutzer_innen freistellt, was sie darüber hinaus mit den Inhalten machen. Ist doch klasse, dachte ich, wenn jemand mit dem Reden oder Schreiben über Commons auch seinen Lebensunterhalt verdienen kann – das tue ich schließlich auch irgendwie. Wenn dann noch ein paar Ideen aus dem Commonsblog dabei sind, umso besser!

Und heute erlebt der Commonsblog seinen dritten Lizenzwechsel. Denn ich fand via Keimform einen Beitrag von Hanno Böck, der sich intensiver mit den Komplexitäten der -freien- Lizensierung auseinandersetzt. Das für mich entscheidende Argument lautet:

„People should be „free“ to use stuff – not to understand the bunch of complexities from licenses.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Idee des Commonsblogs ist, dazu beizutragen, dass soviel wie möglich über Commons/Gemeingüter/Allmende nachgedacht, diskutiert und gestritten wird – damit wir uns letztlich der ungeheuren Relevanz der Gemeingüter für das, was wir zum Leben brauchen, wieder bewußt werden. Das geht am besten, wenn alle mit den Inhalten dieses Blogs machen können was sie wollen! Davon bin ich überzeugt.

Natürlich freue ich mich, wenn die Autorenschaft Erwähnung findet, sofern die Commonsbloginhalte von Anderen genutzt werden. Immer gelingt das nicht (auch mir nicht, irgendwann vermischen sich die Ideen der Anderen mit den eigenen und werden zum untrennbaren Ganzen), aber oft geschieht das ohnehin. Und zwar unabhängig davon, wie ich lizensiere. Gehört zum guten Ton, sozusagen.

Seit heute stehen also alle Inhalte des Commonsblogs wirklich zur freien Verfügung (mit Ausnahme derer, die eindeutig nicht mir zuzuordnen sind, auf die ich also nur verweise und verlinke.)

Ein paar Vorteile dieser Praxis hat Hanno Böck in seinem Beitrag zusammengefasst. Hier meine Interpretation:

Du bist mit allen kompatibel.
Du kannst jedem die Lizenz im Handumdrehen erklären.(„Du hast die Erlaubnis, mit den Inhalten alles zu tun, was Du willst.“ )
Dein Projekt kann in allen möglichen Wissens-Kontexten verwendet werden.
Du machst Anwälte arbeitslos. (Das hat der CC – Gründer Lawrence Lessig schon suggeriert
Das „gemeinfrei“ im Titel steht in Anführungszeichnen, weil streng genommen in Europa die Gemeinfreiheit gar nicht möglich ist. Der Gesetzgeber zwingt uns gewissermaßen zur Unterwerfung unter das Urheberrecht. (Siehe Berner Überheinkunft) Wir haben es automatisch, für jede Kritzelei, jeden hingeworfenen Satz, jeden Blogeintrag, jedes Foto, jedes Werk. Der Gesetzgeber hat „Gemeinfreiheit als Ausgangsposition“ nicht vorgesehen. In anderen Kulturkreisen ist genau das aber noch der Fall (deshalb werden sog. Freie Lizenzen gerade in Ländern des Südens kritisiert.)

Man kann nun zweierlei tun, um diesem Zwang zu entgehen:

1. Einfach die Dinge, die man produziert ohne den eigenen Namen veröffentlichen oder

2. explizit alle Rechte abtreten. Was ich hiermit tue. … bis in vielen, vielen Jahrzehnten, die Inhalte des Commonsblogs auch juristisch gesehen gemeinfrei werden.

Elena Kagan’s thesis

http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2010/05/cci-update-elena-kagans-thesis.html

Princeton’s letters and forms reflect a common mistake in libraries and archives. Often they will talk about “copyright,” when in reality they are trying to exert contractual rights that arise from being the copyright owner. If you ask someone to take something down, it is probably a good idea to make it crystal clear whether you are doing this as the copyright owner or as the owner of a physical object that has licensed its use to you.

US: Free Government Documents

http://www.eff.org/issues/foia

The Electronic Frontier Foundation (EFF) has added thousands of never-before-seen records to its online collection of documents obtained through the Freedom of Information Act (FOIA). The treasure trove of government records, now up to date and posted on our website in its entirety, is the result of almost 200 FOIA requests and over a dozen lawsuits.

The document collection now includes for the first time:

+ documents detailing the Federal Communications Commission’s claimed authority to conduct warrantless searches of private residences;

+ tens of thousands of pages of records describing the FBI’s misuse of its authority to issue National Security Letters;

+ a summary of complaints to the of Homeland Security’s Traveler Redress Inquiry Program (TRIP);

+ a description of the Department of Homeland Security’s role in the Comprehensive National Cybersecurity Initiative;

+ a set of government contracts with Google and other technology firms for the digitization of government files;

[see e.g. NARA contract

http://www.eff.org/files/filenode/digitization/20080117_nara_digit.pdf ]

+ documents related to the FBI’s capacity to conduct surveillance on Skype, the internet telephony protocol; and

+ copies of the National Science Foundation’s grant awards for wireless microelectromechanical sensor technology, so-called “smart dust.”

All of these documents, along with the rest of EFF’s FOIA repository, can be accessed directly or searched using EFF’s FOIA document search tool.

http://www.resourceshelf.com/2010/05/18/eff-adds-tens-of-thousands-of-pages-to-government-document-archive

Paleography at King’s College: Good News

The College has established a Working Group chaired by Emeritus Professor Dame Jinty Nelson FBA
and including external representation, to explore the future of Palaeography at King’s. It has not yet
concluded its work but has already indicated that it will be recommending a re-defined Chair of
Palaeography, incorporating Manuscript Studies, with a wide remit to provide leadership for
palaeographers in all disciplines. The Working Group will report no later than 30 June 2010. A
central element of the School’s final plans for Palaeography will be to expand significantly PhD
student numbers, as well as to offer more MA and undergraduate students within the School first-hand
acquaintance with manuscripts and a sense of the value of palaeographical expertise.

http://www.kcl.ac.uk/content/1/c6/07/46/40/ConsultationEnd1.pdf

Archivalias meistgelesene Beiträge

Anzahl Datum Titel Autor
1 69205 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 30613 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
3 25071 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
4 23464 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
5 21055 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
6 19954 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
7 18028 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
8 17200 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
9 15221 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
10 14888 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
11 13768 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
12 13130 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf
13 12672 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
14 11478 03.03.09 Köln: Historisches Stadtarchiv eingestürzt Wolf Thomas
15 11212 25.11.05 Du bist Deutschland – ein Foto macht Furore – Bildrechtliches KlausGraf
16 11073 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
17 11049 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
18 10401 12.12.06 Wem gehören die badischen Kroninsignien? KlausGraf
19 10334 07.04.04 Reader Elektronisches Publizieren und Open Access KlausGraf
20 10001 24.11.04 Archive auf dem Markt? hochstuhl
21 9904 12.11.07 Wie geht das mit dem US-Proxy? KlausGraf
22 9388 05.01.07 UB Eichstätt vernichtet Kulturgut KlausGraf
23 8952 14.03.03 Gefahren durch Schimmelpilze KlausGraf
24 8858 05.01.05 Digitalisierung auf Ein-Euro-Job-Basis KlausGraf
25 8626 01.03.08 Google Books mit US-Proxy leicht gemacht

Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis die vier Prinzen auf Platz 1 sind 😉

Hans Rauchbein

Hans Rauchbein. Ein Gmünder Bürgermeister im 16. Jahrhundert und sein falscher Ruhm, in: Ostalb – Einhorn 18 (1991), S.116-126
Online (Scan mit OCR):
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7515

Explicit:

“Rauchbein ist somit auch nach 1945 ein autoritäres Leitbild
geblieben. Fand man 1952, wenige Jahre nach dem Unrechtsregime
des Nationalsozialismus, wirklich nichts dabei, eine Schule nach einem ,,Diktator klassischer Prägung”, so Nuber, und einer ,,Führematur” zu benennen, nach jenem früher als ,,stahlhart” und ,,kemdeutsch” gerühmten Mann, der lange Zeit als intolerante, antiprotestantische Symbolfigur und im ersten Weltkrieg für rnilitäristische Durchhalteparolen mißbraucht worden war?”

Rauchbeinrüstung

Dietkirchener Nekrolog

Das Nekrologium II [zwei] des St. Lubentius-Stiftes zu Dietkirchen a. d. Lahn / hrsg. von Wolf-Heino Struck
Herausgeber Struck, Wolf-Heino
Körperschaft Sankt-Lubentius-Stift
Erschienen Mainz : Ges. f. Mittelrhein. Kirchengeschichte, 1969
Online-Ausg. [Online-Ausg.] Koblenz : Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz, 2010
Umfang VIII, 85 S. : Ill., graph. Darst
Serie Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte ; 11
URN urn:nbn:de:0128-1-15132

http://www.dilibri.de/urn/urn:nbn:de:0128-1-15132

Elsevier feuert Zeitschriften-Herausgeber

Weil er genau das tat, was sein Journal “Medical Hypotheses” leisten soll, nämlich unkonventionelle Ansichten zu publizieren, ist Bruce Charlton von Elsevier als Herausgeber abgesetzt worden. Er hatte es gewagt, einen Artikel des prominenten Aids-Leugners Duesberg zu veröffentlichen.

http://www.timeshighereducation.co.uk/story.asp?sectioncode=3D26&storycode=411468&c=2

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/AIDS-Leugnung