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Wir brauchen mehr Transparenz bei der Kassation!

Bewertungsfragen sind auch in diesem Weblog alles andere als populär. Man kann ziemlich rasch die einschlägigen Beiträge unter

http://archiv.twoday.net/topics/Bewertung

sichten.

Die politische Debatte über die Kassation der Stasi-Akten, die von der Birthler-Behörde mit archivischen Gepflogenheiten begründet wird

http://archiv.twoday.net/stories/6315338

zeigt für mich, dass wir entschieden weg müssen von den archivischen Dogmata, die den gesellschaftlichen Diskurs über Kassationen kleinzuhalten bestrebt sind.

Dass Archivare im Lauf der Archivgeschichte gravierende Fehlentscheidungen, die ihrer Natur nach irreversibel sind, gefällt haben, steht außer Zweifel. Mit der die Öffentlichkeit für dumm verkaufenden Binsenweisheit, dass das Hauptgeschäft bei der Aktenübernahme nun einmal das Kassieren ist, lässt sich noch die abstruseste Vernichtung wertvoller Unterlagen begründen.

Aber solange Historiker und die kritische Öffentlichkeit sich nicht an der fachlichen Bewertungsdebatte beteiligen, wird es immer nur ein Strohfeuer geben.

Ich plädiere ganz bewusst für die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung der Entscheidungen im Bereich der Überlieferungsbildung:

http://archiv.twoday.net/stories/2699909

Zitat: “Archivare sind, wenn sie bewerten, nicht unfehlbar. Eine Kontrolle ihrer Entscheidungen durch Wissenschaft, Öffentlichkeit und – notfalls – auch durch die Gerichte ist nicht nur sinnvoll, sondern auch geboten!”

Andrew Huff http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.en

Birthler-Behörde vernichtet Akten oder "Stasi in den Schredder"

“In der Birthler-Behörde sollen bis zu sechs Regalkilometer Akten durch den Reißwolf vernichtet worden sein. Experten für die Stasi-Aktivitäten sowie FDP-Politier kritisieren das Vorgehen und fordern ein Ende der Aktenvernichtung. Die mögliche Relevanz des vernichteten Materials sei nicht geklärt.
Hintergrund ist ein Bericht der Wochenzeitung “Jungle World”, wonach die Stasiunterlagen-Behörde geschätzt etwa 20 Millionen Blatt entsorgt habe. Die Hälfte der Unterlagen wurde seit 2005 ausgesondert, heißt es in der Behörde. Ein Sprecher der Behörde verteidigte das Vorgehen: “Wenn die Archivare unterschiedslos alles, was sie in den Bündeln finden, erschließen, würden Arbeitszeit und Steuermittel sinnlos vergeudet.” Nach Angaben von Insidern werden auch Papiere vernichtet, die möglicherweise Bedeutung für zukünftige Forschungen haben. So sind zahlreiche Postbücher ausgesondert worden, die den Stasi-internen Schriftverkehr, aber auch Kontakte mit anderen DDR-Behörden dokumentieren.
Rainer Deutschmann, Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für die Stasi-Akten, forderte deshalb, bis zur Klärung offener Fragen “vom Schreddern weiterer Akten abzusehen”. Auch Hubertus Knabe, Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, kritisiert das Vorgehen der Behörde: “Es kann nicht sein, dass hinter den Kulissen Unterlagen vernichtet werden, die Bürgerrechtler vor zwanzig Jahren vor der Vernichtung gerettet haben. Dazu ist die Behörde nicht befugt.” Auf Nachfragen hat die Birthler-Behörde bisher oft mit Verweis auf die Zulässigkeit von Aktenvernichtung in anderen Archiven verwiesen.
Nach beinahe 20 Jahren sind bei der Stasiunterlagen-Behörde erst vier Fünftel des erhaltenen Materials überhaupt erschlossen, mehr als die Hälfte davon ausschließlich durch Karteien, die noch die Stasi selbst angefertigt hatte. Hinzu kommt der Inhalt von rund 15.500 Säcken, in denen sich Überreste von Unterlagen befinden, die die Stasi im Frühjahr 1990 selbst “vorvernichtete”. Über den Gehalt dieser Dokumentenreste besteht derzeit völlige Unkenntnis.”

Quelle: 3sat Kulturzeitnachrichten, 29.04.2010

Link zum erwähnten Artikel der Jungle World

ECA 2010, Genf: Interview with Jason R. Baron

Jason Baron, Director of Litigation from the US National Archives and Records Administration, kindly accepted the request to speak about e-discovery. During the interview, Jason shared his views and experience about the balance between what to keep and legal compliance, risk management and change management, and the role of the Archivist of the future.

Link

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/5713468

Greifswald: Münzschatz aus dem Mittelalter beeindruckt Archäologen

“Die bei Ausgrabungen am Greifswalder Markt entdeckten Silbermünzen sind nach Ansicht von Fachleuten einer der außergewöhnlichsten Funde in Mecklenburg-Vorpommerns jüngerer Vergangenheit. Die 1.958 Geldstücke aus dem 14. Jahrhundert seien der größte mittelalterliche Münzschatz, der in den vergangenen 20 Jahren im Nordosten entdeckt worden sei, sagte Grabungsleiter Peter Kaute am Donnerstag in Greifswald. Die aus Hinterpommern stammenden Silbermünzen waren in einem Latrinenschacht gefunden worden. Wie sie dorthin gelangten, ist den Archäologen noch ein Rätsel. Im selben Schacht lagen auch zwei Siegelstempel früherer Ratsherren der Hansestadt.
Die Münzen – sogenannte Finkenaugen – haben ein Gesamtgewicht von einem halben Kilogramm. Als kleinere Währungseinheit sind sie den Wissenschaftlern zufolge in der Region um Wolgast, Greifswald und Stralsund unüblich gewesen. Hier wurde im 14. Jahrhundert mit sogenannten Hohlaugen bezahlt. Die Silbermünzen befanden sich nicht ein einem Tongefäß oder Lederbeutel, sondern waren auf einen größeren Raum verteilt. “Wir gehen davon aus, dass sie unbeabsichtigt fallen gelassen wurden”, sagte Kaute. Der Gesamtwert der Münzen entspreche dem damaligen Monatslohn eines gut bezahlten Handwerksmeisters.
Der Latrinenschacht, in dem der Münzschatz lag, wurde an der Markt-Südseite freigelegt. Dort hatten früher die Wohlhabenden ihre Häuser. Dank der von den Archäologen in dem Schacht auch entdeckten Siegelstempel der beiden Ratsherren Arnold und Ludolph Lange (Amtszeit 1353 bis 1360) lasse sich der Schacht nicht nur zeitlich ein-, sondern auch Personen zuordnen. Mit den nach ihrer Amtszeit traditionell im Schacht versenkten Messingstempeln, die zuvor für Rechtsgeschäfte genutzt wurden, hinterließen sie in den Toilettenschächten quasi ihre Visitenkarten.
Seit November 2009 untersuchten die Archäologen sieben Latrinen und einen mittelalterlichen Brunnen. Neben Geld fanden sie eine Holzlaterne aus dem 14. Jahrhundert. Eine ähnliche, aber weitaus schlechter erhaltene Laterne ist laut den Wissenschaftlern bisher nur in Lübeck entdeckt worden. Zudem stießen sie in den Schächten auf Ton- und Holzgeschirr.
Die Funde werden jetzt im Landesamt für Denkmalpflege wissenschaftlich untersucht. Nach Abschluss der Grabungen beginnen an der Greifswalder Markt-Südseite die Bauarbeiten für das Stadthaus, ein Erweiterungsbau des Rathauses.”

Quelle: NDR Nachrichten Mecklenburg-Vorpommern

#numismatik

Archive in der Krise: Stadtarchiv Mönchengladbach

Aus dem Entwurf des Haushaltsicherungskonzept des Stadtkämmerers (Link zur PDF):
” …..Bezeichnung der Maßnahme:
Erhöhung der Entgelte für die Nutzung des Archivs
Erläuterungen:
Das Ermöglichen der Benutzung des Stadtarchivs durch den Bürger ist eine freiwillige Leistung der Stadt. Zur Zeit wird eine Tagesgebühr von 3 € für die Nutzung erhoben. Die Gebühr könnte auf einen
Betrag von 5 € erhöht werden. Auch bei einem Rückgang der Besucherzahl von rund 800 Personen sollten dennoch Mehreinnahmen in Höhe von 1.000 € möglich sein. …..

Bezeichnung der Maßnahme:
Digitalisierung des Verwaltungsarchivs
Erläuterungen:
Eine Arbeitsgruppe zur Einführung eines Dokumenten-Management-Systems ist in der Stadtverwaltung bereits eingerichtet. Das Stadtarchiv sollte hier beteiligt werden. Ob eine elektronische
Vorhaltung von Akten einen geringeren Zeit-/Personalaufwand verursacht bleibt noch zu klären. Mit Sicherheit können jedoch Raumkosten eingespart werden. ….”

7 Grundregeln für digitale Projekte

Für digitale Sammlungen von Archiven, Bibliotheken, Museen usw. und virtuelle Ausstellungen sind die folgenden Grundregeln gedacht, die ich zur Diskussion stelle.

1. NICHT AN DER AUFLÖSUNG SPAREN! Jede Bildseite muss in hoher Auflösung vorliegen, denn nur diese garantiert die wissenschaftliche Nutzbarkeit.

2. PERMANENT-LINKS! Jede einzelne Bildseite muss mit einem deutlich angebrachten KURZEN dauerhaften Link [Permalink] versehen werden.

3. META-DATEN ZU JEDEM DIGITALEN OBJEKT! Zu jedem digitalen Objekt (auch zu separat nutzbaren Einzelseiten wie Druckgrafik, Zeichnungen) muss es entsprechende Metadaten geben, die professionellen Ansprüchen genügen müssen.

4. OAI-PMH NUTZEN! Alle Meta-Daten müssen für OAI-Harvester zur Verfügung stehen.

5. KEIN COPYFRAUD! Die Rechtslage ist in den Metadaten möglichst objektiv und auf jeden Fall ohne Copyfraud zu beschreiben. Was gemeinfrei ist, muss auch als Digitalisat gemeinfrei bleiben! Wenn das Projekt über Urheberrechte verfügt, ist eine Nachnutzbarkeit über eine möglichst liberale CC-Lizenz vorzusehen.

6. WEB 2.0! Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Ergänzungen und Korrekturen anzubringen (Tags, Transkriptionen usw.)

7. LANGZEITARCHIVIERUNG! Die dauerhafte öffentliche Verfügbarkeit ist ggf. durch Kooperation mit Bibliotheken sicherzustellen.

Diskussion gern in den Kommentaren!

Hinweis: das sind Grundregeln, die spezifisch für digitale Sammlungen gelten sollten. Allgemeine Grundsätze wie einfache Nutzbarkeit (geräte- und browserunabhängig, keine exotischen Plugins, Barrierefreiheit usw.) wurden bewusst ausgeklammert, da diese für alle Internetseiten gelten sollten.

Schlosskapelle Liebig darf nicht abgerissen werden

Die Schlosskapelle Liebig in Kobern-Gondorf (Kreis Mayen-Koblenz) ist ein schmuckes Kulturdenkmal. Seit 1892 trotzt die Kapelle Kriegen, Stürmen und dem Zahn der Zeit. Doch ihr heutiger Eigentümer hat für den neugotischen Bau nichts übrig. Er will die Kapelle abreißen. Aber Koblenzer Richter versagten ihm die Genehmigung. Und zwar zu Recht. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Verfassgungsgericht-Eigentuemer-darf-Schlosskapelle-nicht-abreissen-_arid,81867.html

Volltext:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100414_1bvr214008.html

Das Gericht wird vergleichsweise deutlich, wenn es dem Trick von Denkmaleigentümern, unrentable Teile “herauszuschneiden”, einen Riegel vorschiebt:

“Die in Art. 14 Abs. 1 GG garantierte Privatnützigkeit des Eigentums gewährleistet mithin nicht, dass der Grundstücksertrag der Eigentümer einer denkmalgeschützten Gesamtanlage, deren Erhalt für sich genommen wirtschaftlich zumutbar ist, dadurch gesteigert wird, dass einzelne, wirtschaftlich unrentable Teile mit Denkmalbestand eigentumsrechtlich aus einem solchen Ensemble „herausgeschnitten“ werden und dadurch der Erhalt dieser Denkmäler infrage gestellt oder dessen Kosten letztlich der Allgemeinheit auferlegt werden.”

Schloss Liebig 2005 von mir fotografiert, die Schlosskapelle war auch auf einem meiner Bilder, aber damals lud ich diese nur in sehr kleiner Auswahl in die Wikipedia hoch

Beck kassiert nicht zu knapp für sein juristisches Webangebot, bietet aber jede Menge Fehler

Der Leiter der BGH-Bibliothek Dietrich Pannier zieht in INETBIB ordentlich vom Leder:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg42065.html

Siehe dazu auch:
http://blog.beck.de/2010/04/29/google-gewinnt-der-bgh-und-suchmaschinen

Weißenburger “Liber possessionum” ed. Dette, 1987

http://www.dilibri.de/urn/urn:nbn:de:0128-1-14892

Auf gravierende Mängel der Ausgabe machten Anton Doll und Michael Gocker aufmerksam, siehe die Nachweise unter

http://de.wikipedia.org/wiki/Codex_Edelini

Siehe auch die Rezension im DA:

http://www.digizeitschriften.de/main/dms/img/?IDDOC=266641&PHYSID=phys690

Virtuelle Ausstellung zu den Roma

Wann immer ich die European Library besuchte, war ich angewidert von der Benutzerunfreundlichkeit dieses Projekts. So auch jetzt:

http://www.theeuropeanlibrary.org/exhibition/roma_journey/eng/manuscripts.html

Intuitiv ist da nichts benutzbar, man hat keine Lust, länger als eine halbe Minute auf der Schrott-Seite zu bleiben.

BGH: Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google

Pressemitteilung

Kommentar Hoeren:

http://www.ftd.de/it-medien/medien-internet/:urteil-zum-urheberrecht-kuenstlerin-unterliegt-google/50107666.html

Aus Sicht des Medienrechtlers Thomas Hoeren ist die Entscheidung richtig. “Das ist ein gutes Urteil”, sagte Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster, der Deutschen Presse-Agentur. “Wer im Netz unterwegs ist, muss Google hinnehmen”, sagte Hoeren, der auch Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ist. Google sei mit bestimmten Funktionalitäten wie seiner Suchmaschine schon seit Jahren im Internet. Internetnutzer müssten dies etwa bei der Planung einer Homepage einkalkulieren. Die klagende Künstlerin etwa habe ihre Inhalte zu einem Zeitpunkt ins Internet gestellt, zu dem es Google und seine Suchmaschine schon längst gab.

Update:
http://iuwis.de/blog/aufatmen-nach-bgh-urteil-zur-google-bildersuche-suchmaschinenbetreiber-haften-nur-bei-hinweis-a

Update:
Interessanter Kommentar
http://www.law-blog.de/471/der-bgh-und-die-google-bildersuche-pragmatik-vs-geschriebenes-recht
“Vielmehr statuiert der BGH hier mal eben so ein völlig neues urheberrechtliches Paradigma: wer Inhalte hat, der muss sie halt schützen, und wenn er das nicht tut, dann darf er auch nichts dagegen haben, wenn jemand anders die Inhalte verwendet. Opt-out statt Opt-in also.”

Archive in der Krise: Stadtarchiv Rheinsberg

“Der Umbau der Remise neben dem Rheinsberger Schloss wird billiger als bisher geplant. Bürgermeister Jan-Pieter Rau (CDU) und Bauamtsleiter Jens Eggert haben entschieden, dass ein eigenes Archiv für das Rheinsberger Rathaus nicht nötig ist.”

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11786654/61299/Rau-Rheinsberg-braucht-es-nicht-Stadt-will-auf.html

Allerdings muss noch die Stadtverordnetenversammlung am 5. Mai der geänderten Entwurfsplanung zustimmen:

http://www.rheinsberg.ratsinfo-online.org/bi/vo020.asp