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Drückende Schranken im Staatsarchiv Wolfenbüttel

Sein wohlwollender Vorgesetzter, Archivrat Dr. Schmidt, hielt zwar durch seine Auffassung vom archivischen Berufe die wissenschaftliche und amtliche Thätigleit des strebsamen Mannes in etwas drückenden und engen Schranken, aber das verhinderte nicht, daß S.-Ph. sich eine gründliche Kenntnis der braunschweigischen Geschichte und der öffentlichen gesellschaftlichen Einrichtungen des Landes aneignete, die er später noch zu verwerten Gelegenheit fand. Zwar verweigerte ihm sein Vorgesetzter die Annahme der auf ihn gefallenen Wahl zum Stadtverordneten, dagegen hatte er bereits im Jahre 1867 die Stelle des Syndikus beim ritterschaftlichen Kreditverein des Herzogtums Braunschweig annehmen dürfen, da die Regierung die Erlaubnis hierzu erteilte.

Nachruf auf Karl Justus Wilhelm von Schmidt-Phiseldeck, Archivar im Staatsarchiv Wolfenbüttel, in: Harzzeitschrift 28 (1895), S. 803-806

http://de.wikisource.org/wiki/Karl_Justus_Wilhelm_von_Schmidt-Phiseldeck

Amazon-Wunschzettel

Wer mir eine Freude machen möchte (z.B. weil er dieses Weblog bzw. meine Beiträge toll findet), hat nun unter

http://www.amazon.de/registry/wishlist/3OZK3M72ER06U/ref=cm_wl_act_vv?_encoding=UTF8&visitor-view=1&reveal=

eine Möglichkeit.

(Wer ein Buch auf dem Wunschzettel in den Einkaufswagen legt und bezahlt, sorgt dafür, dass es mir als Geschenk zugesandt wird.)

Update: Bei allen Büchern, die ich aussuche, steht bisher: “Derzeit nicht verfügbar.” 🙁 Ich bleibe aber am Ball …

Update: Es gibt nun welche, nur sind die zu teuer …

Neue Kunsthistorische Open-Access-Zeitschrift

Mit dem RIHA Journal ist dieser Tage eine neue kunsthistorische Open Access-Zeitschrift an den Start gegangen, zu finden unter http://www.riha-journal.org .

Die Zeitschrift wird von den Direktoren der 27 Mitgliedsinstitute von RIHA, der International Association of Research Institutes in the History of Art, gemeinsam herausgegeben und am Zentralinstitut für Kunstgeschichte (ZI) in München betreut.

Mit dem ambitionierten Gemeinschaftsprojekt setzt RIHA seine Bemühungen um freien Zugang zu forschungsrelevanten Inhalten fort (vgl. auch die 2008 verabschiedete Resolution zum Coypright unter http://www.riha-institutes.org/resolutioncopyright.html oder Kunstchronik, Dezember 2008, S. 620-621).

Im RIHA Journal erscheinen aktuelle kunsthistorische Forschungsartikel auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch. Alle Beiträge sind ohne Einschränkung kostenfrei zugänglich und werden sowohl im HTML-Format als auch als PDF zum Download angeboten. (via Mail)

Leider wurde die restriktivste Creative Commons License CC-BY-NC-ND 3.0 gewählt. Das war die falscheste Entscheidung überhaupt.

Die Zeitschrift ist Peer-Reviewed, das Review wird von einer Teilnehmer-Organisation durchgeführt, die Namen der 2 Gutachter sind genannt.

Es gibt bislang drei Beiträge (fr, en, de). Ein RSS-Feed fehlt unverständlicherweise.

Es gibt keinen Permanentlink und keine Zitierempfehlung – zumindest nicht auf der HTML-Seite. Man muss auf die Idee kommen, den gut versteckten Reiter Metadaten aufzuschlagen, um eine URN zu finden.

Ärgerlich ist, dass keine OAI-Schnittstelle bereitsteht, was bedeutet, dass die Zeitschrift im DOAJ nicht auf Artikelebene präsent sein wird (für das SPARC Seal kommt das Journal ohnehin nicht in Betracht, da CC-BY vorliegen müsste).

Im Beitrag zu Balthasar Neumann

http://www.riha-journal.org/articles/2010/weinberger-planmaterial-balthasar-neumann

wird das Copyfraud der ÖNB honoriert.

Archive in der Krise – heute: Stadtarchiv Moers

“Die große Protest-Demo vor der Tür, den nächsten Knatsch im Aufsichtsrat der Kultur GmbH und jetzt das: Der Kämmerer hat für den Kulturausschuss explizit aufgelistet, was seine Sparvorschläge im Rahmen eines Haushaltssicherungskonzeptes für die Moerser Kultureinrichtungen – und damit deren Nutzer und Angestellte – bedeutet: Es ist eine Liste der Grausamkeiten.
Wird nach der Kämmerer-Liste gekürzt, könnte das Grafschafter Museum nach sukzessivem Abbau der Leistungen spätestens 2014 nicht mal mehr einen Rumpfbetrieb vorhalten. Das gleiche gilt für das Stadtarchiv. Bei der Musikschule stünde der stufenweise Rückzug aus dem Programm „Jedem Kind ein Instrument“ an, das Schulgeld würde erhöht und 2014 würden 600 Kinder weniger unterrichtet. Bei der Volkshochschule müsste der Standort Scherpenberg geschlossen, …
der Bürgerfunk eingestellt werden. 130 Sprachkurse wären bis 2014 gestrichen.
Schlimm würde es bei der Bibliothek: Alle Zeitungen und Zeitschriften würden gekündigt, Neuanschaffungen etwa in den Bereichen Kinder und Jugend wären nicht mehr möglich, die Kinder- und Jugendbuchwochen „Lesezottel“ entfielen komplett. Und: Spätestens 2013 müssten die Zweigstellen in Kapellen und Repelen geschlossen werden.
Es gibt eine Menge zu tun für die Politik, denn irgendwo wird es sehr schmerzen. Derweil hat die CDU angekündigt, am 29. April wieder an der Aufsichtsratssitzung der Kultur GmbH teilzunehmen. Die FDP ist laut Udo Pieper allerdings der Auffassung, dass dies nicht so einfach gehen wird. „Unser Anwalt sagt, dass der Boykott rechtswidrig war. Das muss erst geklärt werden.“ Und: „Wir kommen eh erst weiter, wenn die große SPD endlich weiß, was sie will.“

Quelle: Scherpenberg.de

Zum Moerser Stadtarchiv(ar) s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/5865545

Zu “Archiven in der Krise”:
http://archiv.twoday.net/stories/6091043
http://archiv.twoday.net/stories/6271414

Copyfraud in LAGIS

Die Daguerrotypie des Obristen Gerhardt Wilhelm von Reutern, 1845

http://lagis.online.uni-marburg.de/de/subjects/gsrec/mode/rec/id/108-004/current/1/page/1/sn/bd?q=grimm

enthält zwar in der Vergrößerung kein Wasserzeichen (ist also problemlos nachnutzbar), ist aber mit dem eindeutig rechtswidrigen Vermerk versehen:

“© Eberhard Mayer-Wegelin, Frühe Photographie in Frankfurt am Main 1839-1870, 1982, Nr. 8.- Original: Historisches Museum Frankfurt X 27867. – Alle Rechte vorbehalten”

Man kann über alles mögliche streiten, aber nicht darüber, dass die originalgetreue Wiedergabe einer historischen Fotografie – gemäß der BGH-Entscheidung Bibelreproduktion – nicht schützbar ist.