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Wikimedia-Verein kann sich erfolgreich drücken und zensiert das Urteil

http://www.feldblog.de/?p=460

http://www.finanzer.org/blog/index.php/2010/04/13/herr-k-labert-mal-wieder

http://blog.wikimedia.de/2010/04/13/landgericht-hamburg-entscheidet-fur-wikimedia-deutschland

Das für seine abwegigen Urteile berüchtigte LG Hamburg hat eine Störerhaftung von Wikimedia Deutschland e.V. für Wikipedia-Inhalte verneint. Az.: 325 O 321/08

Urteils-PDF, hinsichlich des Versäumnis-Teilurteils gegen die Wikimedia Foundation von RA Feldmann ZENSIERT
http://feldblog.de/wp-content/uploads/2010/04/landgericht-hamburg_urteil_20100326_325-o-32108.pdf

Telemedicus kuscht und veröffentlicht die ZENSIERTE Version:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/999-LG-Hamburg-Az-325-O-32108-Keine-Stoererhaftung-von-Wikimedia-e.V-fuer-Wikipedia.html

Seit wann entscheidet der Einsender, was an einem Urteil von Relevanz ist? Ist es nicht von ebenso großem wenn nicht größerem Interesse zu wissen, wie man die Wikimedia-Foundation an den Wickel bekommt, die ja tatsächlich der Diensteanbieter ist? Das aber wird durch Schwärzung WEGZENSIERT.

Siehe auch

http://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-Keine-Stoererhaftung-fuer-Wikimedia-Deutschland-977028.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Alexander-Martin_Sardina/Archiv/2009

KOMMENTARE

Adrian (Gast) meinte am 14. Apr, 00:45:
Schwärzungen
Lieber Herr Dr. Graf,

ich kann Ihnen nicht genau sagen, was hinter den geschwärzten Stellen in der Entscheidung steckt. Herr Feldmann hat mir jedoch versichert, dass die entsprechenden Stellen für die Rechtsfrage der Haftung von Wikimedia Deutschland keine Bedeutung hat.

Ich finde es auch nicht schön, dass die Entscheidung nicht vollständig veröffentlicht werden konnte, aber manchmal ist das auch eine Frage des Vertrauensverhältnisses zu Mandanten, ob und welche Details ein Rechtsanwalt an die Öffentlichkeit geben darf. Das müssen wir respektieren.

Allerdings haben wir die Entscheidung sofort nachdem wir die Schwärzungen gesehen haben, vom LG Hamburg angefordert, um eine vollständige Version nachreichen zu können. Da der Entscheidungsversand jedoch ca. 3 Wochen dauern wird, war es uns nicht möglich, auf die Schnelle eine vollständige Version der Entscheidung aufzutreiben. Mehr als auf die Schwärzungen hinzuweisen, blieb uns also gar nicht übrig. Von “kuschen” kann da keine Rede sein.

KlausGraf antwortete am 14. Apr, 00:58:
Bedeutung für andere Rechtsfragen
Nein, keine juristische Fachzeitschrift, kein Blogger oder ein Internetportal muss es akzeptieren oder sogar respektieren, wenn der Einsender eines Urteils dieses manipuliert. Hier ging es um die Haftung für die Inhalte der Wikipedia, und da wäre es natürlich von größtem Interesse zu wissen, wie die Beklagte zu 2 mit Sitz in den USA prozessrechtlich behandelt wurde. Wenn der Einsender das auf die Haftung von Wikimedia Deutschland e.V. verkürzt, bedeutet das Zensur. Und wenn man sich auf die Veröffentlichung einlässt, ist das nichts als Kuschen vor Zensur.

Adrian (Gast) antwortete am 14. Apr, 01:41:
Schwärzungen
Lieber Herr Graf,

ich habe das mal nachgezählt: Bei den “zensierten” Teilen der Entscheidung handelt es sich um aufgerundet 10 Zeilen. Von diesen 10 Zeilen sind 4 die Kostenetscheidung, die anderen 6 stehen direkt zu Beginn der Entscheidung, was darauf hindeutet, dass das Gericht nur sehr kurz eine Feststellung trifft. Alle anderen Schwärzungen dienen der Anonymisierung, was absolut üblich ist.

Ich habe über das Urteil berichtet, weil ich davon ausgegangen bin, dass diese wenigen Zeilen keine derart wichtigen Informationen enthalten können, als dass der Sinn der Entscheidung entstellt würde. Es mag sein, dass ich dadurch nicht über alle Aspekte der Entscheidung berichten konnte, aber diese Tatsache habe ich ja auch so transparent wie möglich gemacht.

Wie gesagt: Auch ich bin nicht glücklich über die Schwärzungen. Aber mehr, als den kompletten Volltext anfordern, kann ich einfach nicht tun.

Außerdem sehe ich einfach den großen Skandal nicht. Ein Rechtsanwalt darf einfach keine Informationen aus einem Mandat an die Öffentlichkeit geben, die der Mandant nicht freigegeben hat. Da kann ich noch so laut “ZENSUR” schreien und es wird sich nichts daran ändern.

KlausGraf antwortete am 14. Apr, 01:48:
Bitte keine dümmlichen Wiederholungen
Ich bin durchaus des Lesens mächtig und habe das bei Feldmann verlinkte PDF selbst gesichtet, brauche dazu also keine Belehrungen. Es scheint um ein Säumnis-Urteil zulasten der Wikimedia-Foundation zu gehen. Es ist auch ein ziemlich schwaches Bild, auf die sehr schlüssige Vorhaltung, dass Telemedicus über das Stöckchen gehüpft ist, das ihm der Einsender hingehalten hat, mit einer Bagatellisierung (“sehe … den großen Skandal nicht”) zu antworten. Was ist denn ein großer Skandal? Die SPIEGEL-Affäre anno 1962?

EOD

Update:

https://www.xing.com/profile/AlexanderMartin_Sardina

Zitat:

“Da es aktuell im Internet eine völlig einseitige und vor allem unvollständige Berichterstattung zu dem Wikipedia-Urteil – und sogar entsprechende Mitleidsbekundungen an mich – gibt, möchte ich via XING mitteilen, dass es bereits am 2. Juli 2009 ein Versäumnis-Teilurteil [es wurde von Wiki schlichtweg kein Anwalt benannt!] des Landgerichts Hamburg gegeben hat, mit dem die Wikimedia Foundation USA rechtskräftig verurteilt wurde (Aktenzeichen 325 O 321/08), gewisse Inhalte aus allen mich betreffenden Wikipedia-Seiten zu löschen und auch künftig sicherzustellen, dass diese nicht mehr eingestellt werden, andernfalls drohen bei jedem Verstoß bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld bzw. bis zu 6 Monate Ordnungshaft. Außerdem können natürlich die einzelnen Autoren von Beiträgen belangt werden; es sollte besser niemand meinen, als IP-User oder auch als Nick-Name-User sei man anonym und bewege sich in einem rechtsfreien Raum. Dieser grandiose Sieg über Wiki USA ist wesentlich entscheidender als der Umstand, dass die aus Prinzip aufrechterhaltene Klage gegen Wikimedia Deutschland im März 2010 abgewiesen wurde bzw. ich zumindest die nächsten Jahre (aber auch nicht ewig!) hinnehmen muss, dass es überhaupt einen Wikipedia-Artikel zu mir gibt. ”

Update:

Beide Urteile sind online unter
http://schneider-addae-mensah.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=3&Itemid=6

Es liegt ein rechtskräftiges Versäumnis-Teilurteil gegen die Wikimedia-Foundation vor, die es ihr verbietet, in der Wikipedia bestimmte Inhalte über Sardina zu verbreiten.

Guide to the East German poster collection political series, 1943-2009

This series contains posters relating to political persons, events, and organizations from the Deutsche Demokratische Republik. The series contains 651 posters of various sizes. The posters range in size from 99.5 x 69.5 cm to 40 x 29.25 cm. The average poster size is 57 x 81 cm.
Common political figures present within the series are Karl Marx, Vladimir Lenin, Ernst Thälmann, Rosa Luxemburg, and Karl Liebnecht. These people are generally depicted by portrait photographs or illustrations. The majority of the portrait posters are in commemoration of former political leaders and communist figures, although there are some that are campaign posters for contemporary politicians. The series also contains posters from political organizations such as the Feier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), the Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), the Solidaritätskomitee der DDR, and the Freie Deutsche Jugend (FDJ). Also contained in the series are posters expressing solidarity with various revolutionary movements around the world, mostly focusing on Africa, Southeast Asia, and Central America. The posters are associated with events such as the elections of 1990, the fall of the Berlin Wall, Soviet Seven Year agricultural plans, and the anniversaries of the births of noted communist figures. Graffiti from the Berlin Wall is also a popular subject. The majority of poster images are photographs with text, although there are also illustrations and some abstract art with political text.

Link
Selected images (PDF)

"Walking Through Time. Historical maps web app for iPhone and Android"

“Walking Through Time is a mobile application that allows smart phone users with built-in GPS to not only find themselves in the present, but find themselves in the past. By making available historical UK maps, users will be able to scroll through time and navigate places using maps that are hundreds of years old.

Funded by a JISC rapid innovation grant, the application was developed collaboratively between Edinburgh College of Art and the University of Edinburgh. The idea emerged from a conversation during a University of Edinburgh meeting of the IT Futures group and was inspired by the work of Richard Rodger, Stuart Nicol and Stephen Vickers.

Watch our small movie to get a better idea…”

Nachschlag zum 1. Spatenstich für das Landesarchiv NRW in Duisburg

Die Mediathek enthält einen Beitrag der WDR-Lokalzeit Duisburg von Helge Drafz.


Ministerpräsident Dr. J. Rüttgers mit Architekten L. Ortner, Quelle: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen / Foto: krischerfotografie


Quelle: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen / Foto: krischerfotografie

Quelle (du2010.de) der drei Videos und der Slideshow

Weitere Archivalia-Beiträge zum neuen Landesarchiv

Jüdische Hochschullehrer an Preußischen Universitäten

Kerstin von der Krone: Rezension zu: Ebert, Andreas D.: Jüdische Hochschullehrer an preußischen Universitäten (1870-1924). Eine quantitative Untersuchung mit biografischen Skizzen. Frankfurt am Main 2008, in: H-Soz-u-Kult, 13.04.2010, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2010-2-035

Wäre James S. Copley tatsächlich ein Patriot gewesen …

… hätte er verhindert, dass seine Pretiosen zur US-Geschichte in alle Winde zerstreut und nun verscherbelt werden. Die Library of Congress oder eine andere Forschungsbibliothek wäre der geeignete Aufbewahrungsort.

Video zu den 8 Sotheby’s-Versteigerungen
http://www.sothebys.com/video/privateview/N08653/index.html

CMA-Herausgeber sollten diesen Aufsatz bereuen

Rudolf Scharl: Neidharts Reuental – eine Suche im Erdinger Land
http://cma.gbv.de/dr,cma,013,2010,a,04.pdf

“Bei der Prüfung der Kriterien konnte aber auch kein Argument gefunden
werden, das eine Zuordnung von Riffenthal zu Neidharts Reuental ausschließt.
Vielmehr ist die erstaunliche Korrelation von Aussagen seiner Dichtung mit
der Situation des mittelalterlichen Riffenthals festzuhalten. Mit Riffenthal
werden Neidharts literarische Aussagen räumlich greifbar.”

Bei allem Scharfsinn: Neidharts Texte positivistisch auf Topographisches abzuklopfen, ist methodisch im Ansatz verfehlt.