Tag: 28. März 2010
Viel Kritik an geplanter Neuregelung des Jugendmedienschutzes
Sprecher Alvar Freude warnt, dass selbst ein Blogger, der ein Computerspiel rezensiere, das erst ab 16 gespielt werden könne, Adressat des Staatsvertrages sei. Keine der im Staatsvertrag vorgesehenen Möglichkeiten zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen seien für einen Blogger aber realistisch umsetzbar. Laut den Vorschriften können Anbieter von Inhalten, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinflussen, mit Altersverifikationssystemen arbeiten, ihre Inhalte für ein Jugendschutzprogramm kennzeichnen oder ihre Inhalte nur noch nachts anbieten. Konsequent umgesetzt bringe der Staatsvertrag daher Verpflichtungen für jedermann im Internet.
Zum Gesetzentwurf
http://wiki.piratenpartei.de/Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Wenn Archivalia die Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigt, sollte es vielleicht nur noch zwischen 23 Uhr und 6 Uhr online sein …
Bei Merkels Promotion überwiegt das öffentliche Interesse
Nach dem SPIEGEL 5 /2010, S. 144 gab das Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin Informationen über das Promotionsverfahren der Bundeskanzlerin Angela Merkel in der DDR heraus.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-68885138.html
Siehe auch:
http://www.stz-online.de/nachrichten/kommentar/seite1stz/art2442,1062487
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/merkel-noten-genuegend-in-marxismus-article718923.html
Update: Die Formulierung der Überschrift “Bei Merkels Promotionsakte überwiegt das öffentliche Interesse” wurde geändert. Ich habe mich wegen der an den SPIEGEL übermittelten Informationen an das Archiv der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gewandt und zunächst keine Auskunft über die Informationen erhalten. Auf meine Beschwerde bei der Akademieleitung vom 6. Mai teilte mir der Präsident Prof. Stock am 26. Mai per Mail mit:
Dass das öffentliche Interesse bei Frau Dr. Merkels Promotionsakte überwiegt, beruht weder auf einer gerichtlichen Einschätzung noch teilen wir diese Aussage. Im Rahmen einer Interessenabwägung sind wir lediglich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Natur der bei uns vorhandenen Informationen in Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit und der Interessen der Betroffenen nicht gegen eine Mitteilung der Informationen spricht.
Insofern können wir Ihnen auch mitteilen, dass die Promotionsakte die Voten der Gutachter von Frau Dr. Merkels Dissertation beinhaltet, das Protokoll der Verteidigung und einen “Kenntnisnachweis über die marxistisch-leninistische Weiterbildung im Rahmen der Promotion”. Bzgl. der Noten erhielt Frau Dr. Merkel ein “sehr gut” für ihre Dissertation und für das Fach Marxismus-Leninusmus [!] ein “genügend” im vierstufigen Notensystem (sehr gut, gut, genügend, ungenügend). Dies sind die Informationen, die auch dem Spiegel übergeben wurden. Eine Einsicht oder Kopien wurden nicht gewährt.
Aus dem früheren Bescheid vom 14. April 2010: Auch wenn es im Spiegel anders klingt, hat die Akademie den Journalisten
keinen Einblick in die Promotionsakte gewährt. Vielmehr haben wir auf Bitten des Gerichts spezifische Informationen über den Inhalt der Akte dem Gericht und dem Spiegel zur Verfügung gestellt. Es erfolgte auch teilweise eine Auskunft über die Noten. […]Es gab keine förmliche Gerichtsentscheidung.
Offizielle Akten des Heiligen Stuhls
Der Vatikan hat der interessierten Öffentlichkeit nun zwei bedeutende Akteneditionen gratis zugänglich gemacht. Eine digitale Erschließung der Bände existiert allerdings nicht. Verfügbar sind jeweils ganze Bände als PDF-Datei.
Angeboten werden das auf Latein verfasste Amtsblatt des Heiligen Stuhls (1865/66-1908: Acta Sanctae Sedis, 1909-2007: Acta Apostolicae Sedis) und die zwölfbändige Edition “Actes et documents du Saint-Siège relatifs à la Seconde Guerre Mondiale”.
http://www.vatican.va/archive/atti-ufficiali-santa-sede/index_ge.htm
Tipps zur Wasserzeichenfotografie
http://patrickspedding.blogspot.com/2010/03/light-sources-for-examining-paper.html
http://www.medievalgeek.com/?p=372
Auch wenn technikbegeisterte Benutzer dergleichen praktizieren können, werden sie jedenfalls bei größeren Handschriftensammlungen und Archiven auf Barrieren stoßen, da ihnen solche Fotografien aus konservatorischen oder anderen Gründen schlicht und einfach verboten werden.
Zum Thema: ?s=wasserzeichen
Historisches Archiv der Stadt Köln kündigt neue “Bleibe” an
Auf Plakaten kündigt die Stadt Köln die neue “Bleibe” des Historischen Archivs am Heumarkt für Mai an.
Etwas verunglückt ist dagegen der Versuch einen Katalog für die Berliner Ausstellung zu erstellen. Der Verlag der Buchhandlung Walther König hatte Texte von 20 prominenten Kölnern zum Archiveinsturz eingeholt. Drei Texte gefielen Kulturdezernent Quander nicht, so dass das Projekt scheiterte.
Die gute Nachricht: In der Buchhandlung König, Ehrenstraße 4, bekommt jeder Kölner Bürger das Heft mit allen Texten ( u. a. von Konrad Adenauer, Alfred Biolek,Siegfried Gohr, Helmut Heinen, Alfred Neven DuMont, Friedrich Wolfram, Heubach, Dietmar Jacobs/Jürgen Becker, Navid Kermani, Ulrich Sóenius, Martin Stankowski) kostenlos! (Kölnische Rundschau vom 27.03.2010: “20 Kölner Stimmen zum Archiveinsturz, Katalog über Berliner Ausstellung scheiterte – Buchhandlung König gibt Textsammlung heraus”)