Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Novellierung des rheinland-pfälzischen Archivgesetzes

” …. Kern der Gesetzesnovelle seien allerdings die Veränderungen der Zeiträume, nach denen Informationen aus den Landesarchiven für wissenschaftliche Zwecke oder zeitgeschichtliche Dokumentationen zugänglich gemacht würden, betonte die Wissenschafts- und Kulturministerin. Entsprechend der Regelungen in anderen Bundesländern werde die Sperrfrist für personenbezogene Unterlagen von bislang 30 Jahren nach dem Tod der oder des Betroffenen auf nun 20 Jahre oder – wenn das Todesjahr der oder des Betroffenen nicht bekannt sei – auf künftig 90 Jahre nach dem Geburtsjahr (bislang 110 Jahre) verkürzt. Bei Unterlagen, die der Geheimhaltung unterliegen, werde die Sperrfrist von bislang 80 Jahren auf künftig 60 Jahre verkürzt, erläuterte die Ministerin. Erweitert werde zudem der Spielraum der Landesarchivverwaltung, wenn es darum gehe, Sperrfristen von für die Wissenschaft oder die Gesellschaft heute besonders bedeutsamen Informationen zu verkürzen. Wenn überwiegende schutzwürdige Interessen von Betroffenen oder aber von Dritten dies nicht verhinderten, solle die Archivverwaltung künftig nach einer Güterabwägung festlegen, ob Informationen unter der Auflage einer Anonymisierung personenbezogener Angaben auch schon vor Ablauf der eigentlichen Sperrfrist freigegeben werden. „Damit wird es zum Beispiel für Forscherinnen und Forscher leichter, die historische Aufarbeitung von Vorgängen in der Zeit des Nationalsozialismus voranzutreiben. Bislang noch gesperrte Akten von Vorgängerbehörden der jetzigen Landesbehörden können so für die Wissenschaft geöffnet werden“, sagte Doris Ahnen. Der Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zugeleitet.”
Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland Pfalz

Übrigens: im Gegensatz zum nordrhein-westfälischen Gesetzgebungsverfahren wurde in Rheinland-Pfalz die Stellungnahme des VdA frühzeitig eingeholt. Diese ist leider auch nur auf der Mitgliederseite des Vereins einsehbar.

Archiv im Theater: Walter Kempowski "Echolot"

“Der “gedanke, ein archiv für ungedruckte biographien aufzumachen” kam Walter Kempowski auf einem Gang über den Gefängnishof in Bautzen an einem Winterabend des Jahres 1950. Er hörte ein „eigenartiges Summen“. Das war der “babylonische Chorus” seiner Zellengenossen, deren Lebensgeschichten niemand kennen- und weitererzählen wird. Über Jahrzehnte hat er die Briefe, Fotos und Tagebücher unzähliger Personen gesammelt und in zehn Echolotbänden für die Zeit vom Beginn des Rußlandfeldzuges 1941 bis zur Kapitulation des NS-Regimes am 08.Mai 1945 collagiert. Unter der Leitung von Dominic Friedel lauscht Ulrich Anschütz dem Raunen der Stimmen, die Kempowski für die Tage vom 20. bis zum 30. April 1945 zusammengetragen hat.
Archivar Ulrich Anschütz Regie Dominic Friedel Bühne Karoline Bierner Kostüme Hanne Günther Dramaturgie Andrea Koschwitz

Premiere am 07. Feburar 2009 im Maxim Gorki Theater Berlin”
Vorerste letzte Aufführung 18. Januar 2010

Quelle: Maxim Gorki Theater, Monatsplan

Papstbulle im Diözesanarchiv Bautzen entdeckt


Dr. Birgit Mitzscherlich, die Leiterin des Bautzener Domarchivs, präsentiert ihren spektakulären Fund. (Foto: Elisabeth Meuser)

“Eine päpstliche Bulle, datiert auf den 21. Januar 1676, hat Dr. Birgit Mitzscherlich, Leiterin des Diözesanarchivs des Bistums Dresden-Meißen, durch Zufall in den Archivräumen des Domstifts in Bautzen entdeckt. Es handelt sich bei dem Fund um eine auf Latein verfasste Nachricht von Papst Innozenz XI. (1611-1689) an das französische Erzbistum Besançon, in dem der Heilige Vater die Nachbesetzung einer Domherrenstelle regelt. “Das Dokument lag sorgfältig verpackt über Jahrzehnte unbemerkt in einem Karton in einer Fensternische. Bei Aufräumarbeiten nach dem Umbau unseres Archivs bin ich darauf gestoßen”, berichtet Birgit Mitzscherlich über den spektakulären Fund.
In dem Schreiben erteilt Innozenz XI. dem Erzbischof von Besançon -Antoine Pierre de Gramont – eine päpstliche Instruktion. Demnach war ein Domherr namens Johann Baptist Boudret unheilbar an Schwindsucht erkrankt. In einem Brief hatte Boudret den Papst gebeten, ihm – wie damals üblich – seinen Neffen Philibertus Josephus Boudret als Koadjutor an die Seite zu stellen, mit der Aussicht, dass dieser auch seine Nachfolge antreten dürfe. In seiner Bulle befürwortet der Papst das Anliegen. Zugleich beauftragt er den Erzbischof aber, vor einer Amtsübergabe an Philibertus Boudret zu prüfen, ob dieser der neuen Aufgabe gewachsen sei.
“Es ist bemerkenswert, mit welchem Aufwand die Nachfolge eines Domherrn damals in Rom geprüft wurde”, so die Leiterin des Bistumsarchivs. Wie das wertvolle Schriftstück nach Bautzen gelangte, darüber kann sie nur spekulieren. “Möglich, dass das Pergament zu Kriegszeiten von deutschen Soldaten aus Frankreich mitgebracht wurde”, so Mitzscherlich.
Inzwischen hat sie auch eine siebenseitige Abschrift des Schriftstücks aus dem Jahre 1943 vom damaligen Bautzener Domstiftsarchivar Otto Rudert ausfindig machen können, die belegt, dass das Dokument dem kirchlichen Archivar bereits vor über 60 Jahren aufgefallen war. In einer Notiz hatte Rudert die Bemerkung hinterlassen, den päpstlichen Bescheid nach Kriegsende wieder seinem ursprünglichen Bestimmungsort zukommen lassen zu wollen – wozu es in den Wirren der Nachkriegsjahre dann offensichtlich nicht mehr gekommen war.
“Für das Erzbistum Besançon besitzt das Dokument einen wichtigen Stellenwert in seiner Kirchengeschichte”, so Birgit Mitzscherlich. Bischof Joachim Reinelt hat daher den Beschluss gefasst, die päpstliche Bulle den Katholiken in Frankreich zukommen lassen zu wollen. Ein Schreiben an Erzbischof André Lacrampe in Besançon in dieser Angelegenheit ist bereits unterwegs.
Alle historisch Interessierten haben nun allerdings erst einmal Gelegenheit, das wertvolle Schriftstück in der Domschatzkammer persönlich in Augenschein zu nehmen. “In einer Vitrine unserer Bautzener Ausstellungsräume wird das päpstliche Schreiben von heute an vier Wochen lang zu bewundern sein. Dann wollen wir es nach Frankreich zurückgeben”, so Mitzscherlich.”

Quelle: Michael Baudisch, Pressemitteilung des Bistums Dresden-Meißen