Merkblatt zur Antragstellung durch wissenschaftliche Hochschulen:
Das Problem ist natürlich die Weiterverteilung der Mittel in der Hochschule: Welche Wissenschaftler/Institute bekommen ganz oder teilweise ihre Artikel finanziert und welche nicht? Wenn es darum geht, Verteilungsgerechtigkeit zu erzielen (sobald nach einer womöglich jahrelangen Anfangsphase nicht mehr alle Wünsche bedacht werden können), ist mir schleierhaft, wie man hier differenzieren soll, da ja alle in Betracht kommenden Beiträge ein rigides Peer Review durchlaufen haben, eine zusätzliche hochschulinterne Begutachtung nach Qualitätsaspekten zu einer Verdoppelung der Begutachtung und Ausbau einer Begutachtungsbürokratie führen würde.
Siehe dazu im Merkblatt:
“Die DFG geht davon aus, dass die antragstellende Hochschule selbst keine inhaltlichqualitative
Begutachtung der einzelnen Beiträge vornimmt. Vielmehr wird davon ausgegangen,
dass die Frage der Qualitätsprüfung dadurch abgesichert ist, dass der Beitrag in
einer Zeitschrift angenommen worden ist, die nach den im Fach üblichen Begutachtungsund
Qualitätssicherungsmechanismen erscheint.”
Dann aber bleibt bei knappen Mitteln:
* “Wer zuerst kommt mahlt zuerst” – sekundengenaue Berücksichtigung der Antragsmail?
* Gießkannenprinzip: der Topf wird auf alle Antragsteller aufgeteilt
* Rotationsprinzip nach Fachbereichen
Zu beachten ist, dass die Subventionsverweigerung, wenn sie von der Universität erfolgt, grundsätzlich verwaltungsgerichtlich überprüfbar ist. Es gelten die Grundrechte, z.B. Art. 3 GG (Gleichheitssatz des Grundgesetzes).