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Beschiss von Elsevier

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg41224.html

Verkauft wurde ein Buch mit einem nur online zugänglichen PDF, wobei der Zugang freigerubbelt werden muss und angeblich nicht verkauft oder weitergegeben darf. Abgesehen von der Frage der Gültigkeit dieser AGB ist diese bei einem normalen Buchkauf nicht wirksam einbezogen, also unbeachtlich. Außerdem verstößt sie gegen das gesetzliche Leitbild beim Kaufrecht: ein Buch darf ich ja auch beliebig weiterverkaufen.

Interview zur Open-Access-Petition

http://www.zeit.de/2009/52/T-Interview-Open-Access

Fischer behauptet, es habe im Vorfeld keine Unterstützung seiner Petition gegeben. Meiner Erinnerung nach (die ich nicht belegen kann) hatte ich mich sehr wohl seinerzeit zu seinem Entwurf geäußert. Aber egal, vielleicht ist es ganz gut so, dass die Petition nicht von einem der “üblichen Verdächtigen” kam, sondern von einem Wissenschaftsjournalisten.

Siehe dazu auch:
http://ubuntublog.ch/allgemein/wissen-muss-geteilt-werden

Besprechung des Directory of Open Access Journals

http://www.gale.cengage.com/reference/peter/200912/doaj.html

Zu den immer wieder von mir beklagten Lücken:

“Among others, I tested 13 journals published by the European Geoscience Union and found correct matches for 12 journals. The exception was the journal Solid Earth. I also tested the availability of 20 open-access journals in Library and Information Science, and there were records for 19 of them – a very good ratio. The only title missing from DOAJ was the Chinese Librarianship, but when verifying my search later it did appear, producing a 20/20 hit rate. Overall, the open access journals published in China and available in DOAJ (14), seem to represent a fraction of the ones that would probably qualify for inclusion. Ulrich’s has information about almost twice as many open-access journals published in China, but even that may be a number significantly lower than the actual one. For my samples for the immediately open-access journals (i.e. excluding books) hosted by HighWire Press, the availability ratio in DOAJ was only 60%.”

BGH erlaubt Online-Archive

http://www.netzpolitik.org/2009/bgh-erlaubt-online-archive

Das Deutschlandradio darf Abschriften alter Beiträge in seinem Archiv bereithalten, auch wenn darin die Namen der beiden mittlerweile aus der Haft entlassenen Sedlmayr-Mörder genannt werden. Das hat der BGH gestern entschieden.

PM:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2009&Sort=3&nr=50267&anz=255&pos=0&Blank=1

“Zu berücksichtigen war darüber hinaus, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit nicht nur an der Information über das aktuelle Zeitgeschehen, sondern auch an der Möglichkeit besteht, vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse zu recherchieren. Das von den Klägern begehrte Verbot hätte einen abschreckenden Effekt auf den Gebrauch der Meinungs- und Medienfreiheit, der den freien Informations- und Kommunikationsprozess einschnüren würde. Würde auch das weitere Bereithalten ausdrücklich als solcher gekennzeichneter und im Zeitpunkt der Einstellung zulässiger Altmeldungen auf dafür vorgesehenen Seiten zum Abruf im Internet nach Ablauf einer gewissen Zeit oder nach Veränderung der zugrunde liegenden Umstände ohne weiteres unzulässig und wäre die Beklagte verpflichtet, von sich aus sämtliche archivierten Hörfunkbeiträge immer wieder auf ihre Rechtmäßigkeit zu kontrollieren, würde die Meinungs- und Medienfreiheit in unzulässiger Weise eingeschränkt.”

14. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Wäre wirklich zuviel verlangt, dass wenigstens

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=4020

einen Direktlink zum PDF spendiert statt zur Pressemitteilung, auf der natürlich kein Link zum PDF des Tätigkeitsberichts enthalten ist. Hier der Link zum Bericht selbst:

http://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/14-TB.pdf

Der Datenschutzbeauftragte ist ein übler Täterschützer, der z.B. gegen die aus Transparenzgründen dringend erforderliche veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen im Internet vorgeht. Wenn Anwesenheitsprofile der Gemeinderäte erstellt werden können, dann ist das richtig so!