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Stiftshistorie von Samuel Lenz

Dieses mal war Google Books recht schnell. Ende September in der Bayrischen Staatsbibliotek digitalisiert und jetzt schon Online. Samuel Lenz Stiftshistorie von Havelberg 1750 Weiterhin ist auch die Stiftshistorie von Brandenburg online.

Weitere Stiftshistorien von Samuel Lenz sind digitalisiert worden und demnächst online.

Diese seltnen Werke sind für die Geschichts- und Heimatforscher eine Bereicherung. Hier mal einen großen Dank an die Bayerische Staatsbibliothek und natürlich auch mal an Google Books, dass diese Werke jetzt einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wurden.

Neues zu Heinrich von Württemberg

Michael Bärmann: Der Verfasser des Buches der Beispiele als Entrepreneur? Neuaufgefundene Lebenszeugnisse zu Antonius von Pforr, in: Daphnis 37 (2008) , S. 381-408 [noch nicht gedruckt ausgeliefert, zugänglich vorab elektronisch bei Ingenta]

Abstract
“In den Colmarer Archives départementales du Haut-Rhin sind verschiedene historische Quellen aufgetaucht, denen u. a. zu entnehmen ist, dass Antonius von Pforr und dessen Brüder bereits lange vor der Entstehung des Buches der Beispiele in einem Dienstverhältnis zum Haus Württemberg standen. Zu diesem überraschenden Befund gesellt sich das Kuriosum, dass die Pforr-Brüder dank einer Schenkung seitens der württembergischen Grafen vor den Toren Breisachs offensichtlich eine Sägemühle betrieben, die sich aufgrund eines differenzierten Vertragswerkes als eine Art ‘Joint Venture’ mit weiteren unternehmerisch innovativen Personen aus der näheren und weiteren Umgebung Breisachs deuten lässt.”

Aus Colmar, Archives départementales du Haut-Rhin, E 175 (Pergamenturkunde) teilt Bärmann einen neuen Beleg für Graf Heinrich von Württemberg mit (S. 396-398):

“Am 16. Oktober des Jahres 1482 (“geben vff mitwoch sant gallen tag”) stellt Wilhelm von Rappoltstein eine Urkunde aus, in deren Mittelpunkt die Beilegung eines Rechtsstreits steht. Als Kontrahenten dieser Auseinandersetzung werden zum einen die “cläger” Anton, Hans Wernher und Gervasius von Pforr, andererseits Graf Heinrich von Württemberg und Mömpelgard aufgeführt, wobei letzterer durch insgesamt vier württembergische Räte, namentlich durch den Hofmeister Wolf von Tachenhusen, den Kanzler Romanus Eberlin, den Schaffner Jörg von Tieffenbach sowie durch Johannes Huckler, der als Stadtschreiber von Reichenweier Erwähnung findet, vertreten wird”.

Bärmann widmet Heinrich und seiner literarischen Tätigkeit einen langen Exkurs S. 400-407, der sich vor allem auf meine Studie stützt. Kurioserweise entgeht ihm Heinzers Beitrag, der seit 2006 in der Wikipedia in der Vortragsfassung von 2004 und seit einiger Zeit auch in der Druckfassung von 2006 verlinkt ist.

Klaus Graf: Graf Heinrich von Württemberg († 1519) – Aspekte eines ungewöhnlichen Fürstenlebens. In: Sönke Lorenz, Peter Rückert (Hrsg.): Württemberg und Mömpelgard 600 Jahre Begegnung. Montbéliard – Wurtemberg 600 Ans de Relations. (Schriften zur Südwestdeutschen Landeskunde 26), Leinfelden-Echterdingen 1999, Seite 107-120
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/heinr.htm [Archivversion] [31.7.2024 Scan im Internet Archive]

Felix Heinzer: Heinrich von Württemberg und Eberhard im Bart: zwei Fürsten im Spiegel ihrer Bücher. In: Peter Rückert (Hrsg.): Der württembergische Hof im 15. Jahrhundert: Beiträge einer Vortragsreihe des Arbeitskreises für Landes- und Ortsgeschichte, Stuttgart. Kohlhammer-Verlag Stuttgart 2006, Seite 149-163
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4460

Abgesehen von einigen fleißigen Literaturnachträgen zu den Büchern Heinrichs hat Bärmann (anders als Heinzer) nichts Neues zu Heinrichs literarischer Tätigkeit zu bieten.

Bärmann hätte erwähnen sollen, dass das Briefpaar im HStA Stuttgart A 602 Nr. 519c seit einigen Jahren digitalisiert vorliegt:

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-24894-1

In der gleichen Akte befinden sich auch die in Anm. 60 erwähnten Reuchlin-Briefe.

S. 403f. zum stammbuchartigen ‘Königssteiner Liederbuch’, Berlin mgq 719:
http://www.handschriftencensus.de/4499 [mit Link zum Digitalisat 7.8.2024, Direktlink zu Nr. 9; Edition von Holland/Keller 1849: GBS.]

S. 404f. zu Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. med. et phys. 2° 14:
http://www.handschriftencensus.de/14658 [mit Link zum Digitalisat]

S. 405f. zu Stuttgart, Württembergische Landesbibliothek, Cod. hist. quart. 10:
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/content/pageview/265132
[die Handschrift (Marco Polo, Albanuslegende) ist 25.4.2022 online: http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/kxp179634687X]

Ich bemerke, dass man geneigt sein könnte, bei einer Suche in Google Book Search nach Graf Heinrich von Württemberg den alten Aufsatz von Heyd zu vermissen. Dieser ist indes durchaus dort präsent:

Ludwig Friedrich Heyd, Graf Heinrich zu Württemberg, Dr., Coadjutor des Erzbisthums Mainz, in: Studien der evangelischen Geistlichkeit Wirtembergs 4 H. 2, Stuttgart 1832, S. 163-184
http://books.google.de/books?id=X9QrAAAAYAAJ&pg=RA1-PA163 [https://books.google.de/books?id=X9QrAAAAYAAJ&pg=RA2-PA163]

Heyd teilt S. 181-184 einiges aus dem Inhalt dieser Hs. mit.

Zu den zwei Stuttgarter Inkunabeln (es waren ursprünglich drei, ein Lirer-Druck wurde als DUBLETTE verkauft und befindet sich heute in New Haven, Yale University) siehe INKA:

http://www.inka.uni-tuebingen.de

Ziemlich sinnfrei ist, dass Yale inzwischen das Bild des Einbands der Lirer-Chronik aus der allgemein zugänglichen Bilddatenbank entfernt hat!

Übrigens widmete Karl Theodor Griesinger Heinrich 1860 einen zweibändigen historischen Roman, der online lesbar ist:

http://books.google.de/books?id=1bM6AAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=4rM6AAAAcAAJ

8.7.2017 Bernd Schätzlein: Neues zu einem sonderbaren Krieg. Mainzer Stiftsfehde und Koadjutorfehde im Gebiet von Grafschaft Wertheim, der Herrschaft Prozelten/Neubrunn und des Mainzer Oberstifts. In: Wertheimer Jahrbuch 2013/2014, S. 85-184 äußert sich ausführlich zu Heinrich, ohne die maßgebliche jüngere Literatur zur Kenntnis zu nehmen. Diese hätte er z.B. in der Wikipedia gefunden.

6.11.2019 Zur Uracher Gefangenschaft

Klaus Graf: Gefangene auf Hohenurach. In: Archivalia vom 27. Juni 2013
https://archivalia.hypotheses.org/6754

Klaus Graf: Hohenurach und seine Gefangenen. In: Klaus Gereon Beuckers (Hrsg.): Stadt, Schloss und Residenz Urach. Neue Forschungen (2014), S. 115-124, hier S. 119f.
https://doi.org/10.6094/UNIFR/15490

Zu den Stuttgarter Inkunabeln: https://archivalia.hypotheses.org/98966 (mit Abbildung)

Zur Rosenkranzbruderschaft: B.: Vom Rosenkranz in Württemberg. In: Sonntags-Beilage zum Deutschen Volksblatt [Stuttgart] 1912, S. 123 f., 126 f., hier S. 126 (Commons).

14.6.2023 Michaela Hohkamp: Unmaß, Ungeschick und Tumbheit. „Blödigkeit“ und die Grenzziehung zwischen (ge)rechter und un(ge)rechter Herrschaft in reichsfürstlichen Kontexten an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert. In: Gerechtigkeit und gerechte Herrschaft vom 15. bis zum 17. Jahrhundert. Beiträge zur historischen Gerechtigkeitsforschung (2020), S. 229-260, hier S. 243-245 https://doi.org/10.1515/9783110655445-011 (OA).

1.7.2023 Wolfgang Dobras: Graf Heinrich von Württemberg als Koadjutor des Mainzer Erzbischofs Adolf von Nassau: Beobachtungen zum Vertragswerk von 1465. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 82 (2023), S. 41-56.

7.8.2024 Der Hartlieb-Druck von 1484 in der WLB ist online.

#forschung


Bild aus Sattlers Graven
https://www.archive.org/stream/allgemeinegeschi04satt#page/n61/mode/2up

Sind Archivierende besonders suizidgefährdet? Fragen.

Subjektiv muss ich diese Frage bejahen. Zwei Selbsttötungen in meinem Marburger Kurs sowie kürzlich ein weiterer Todesfall, dessen Umstände noch nicht geklärt sind, haben mich dazu veranlasst diese Titel-Frage zu stellen.

Viele weitere Fragen schließen sich an:
Gibt es vergleicbare, subjektive Wahrnehmungen?
Ist unser Beruf ein Risiko? Oder:
Wählen entsprechend disponierte Menschen häufiger unseren Beruf?
Exisitieren arbeitspsychologische Forschungen über die Archivarstätigkeit?
Müssten diese Studien angeregt werden?
Wenn die von mir bemerkten Auffälligkeiten keine Singularität, sondern eine Tendenz darstellen, was ist zu tun?
Vor allem: wer sollte es tun? Der Berufsverband? Die Ausbildungsbehörden? Die Fachhochschulen in Marburg oder Potsdam?

Kuhlen gegen die Schnapsidee von Burkhard Hess in Sachen Google

http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=186

Auszug: Es kann nicht im Interesse der Volkswirtschaft sein, dass einem vergleichsweise doch kleinen Teil der Wirtschaft, wie der Verlagswirtschaft, umfassende Privilegien zugestanden werden, die für den großen Teil der Wirtschaft, der Wissenschaft, des Bildungswesen und der Öffentlichkeit eher Nachteile mit sich bringen. Die Wirtschaft zieht Nutzen aus einem freien Zugriff auf publiziertes Wissen, indem das Reservoir für Innovationen geöffnet bleibt. Wissenschaft und Bildung können ohne die freie Verfügbarkeit über das publizierte Wissen ohnehin nicht leben. Und dass der Öffentlichkeit der Zugriff zu dem Wissen verschlossen sein soll, dessen Produktion sie selber mit Steuermitteln unterstützt hat, kann ohnehin niemand plausibel machen.

Freien Zugriff zum Wissen der Welt hat Google bislang in dem konsequent verfolgten Freeconomics-Modell verfolgt, auch wenn wir mehr und mehr mit anderer Währung (unseren Daten) für die Google-Dienste bezahlen. Es wäre besser, mit Google in Verhandlungen einzutreten, um das Freeconomics-Modell z.B. für Bildung und Wissenschaft weiter garantiert zu bekommen. Anders: Google kann auch mit Werken aus Bildung und Wissenschaft Geld verdienen (wie auch immer), solange der Zugriff auf diese Publikationen nach Open-Access-Prinzipien und unter einer Creative-Commons-Lizenz weiter möglich ist. Ist das nicht ein besserer Weg als zu versuchen, über Klagen Zugeständnisse zu erreichen?

Mein Kommentar:

Jede Internetsuchmaschine funktioniert nach dem Prinzip des “Opt out”, denn eine gesetzliche Erlaubnis, fremde Internetseiten in einen eigenen Suchindex aufzunehmen, also zu vervielfältigen, existiert im europäischen Recht NICHT. Siehe dazu auch zu § 44a (S. 93) meine Urheberrechtsfibel. Auch der beliebte Google-Cache ist in Deutschland illegal.

Eine möglichst vollständige Volltexterfassung der gedruckten Überlieferung aller Zeiten zur Eingliederung in einen Suchindex ist von allergrößter Bedeutung für Wissenschaft und die Informationsgesellschaft. Hier den Weg der Einzelvereinbarungen zu gehen verschiebt dieses Ziel nicht zuletzt angesichts der verwaisten Werke auf den St. Nimmerleinstag. Es ist absurd, ein Google-Monopol zu beklagen, wenn niemand anderes gewillt ist, eine vergleichbare Massendigitalisierung durchzuführen. Tölpelhafte Versuche wie die Europeana zeigen, dass Google konkurrenzlos ist.

Ich zitiere nochmals:

Sabine Hüttner [Stipendiatin am Max-Planck-Institut für
Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München, wo sie derzeit promoviert]: Die “Google Buchsuche” im deutsch/amerikanischen Vergleich, in:
Wettbewerb in Recht und Praxis, Heft 2009/04 S. 422-431

Die “Google Buchsuche” bringt einen großen Nutzen für die Allgemeinheit, binnen Sekunden kann jedermann relevante Bücher im Internet finden. Die Abwägung aller Interessen ergibt daher, dass die “opt-out”-Praxis der einzige Weg ist, das ehrgeizige Mammutprojekt von Google umzusetzen. Dass traditionelle, auf einem “opt-in”-System basierende Urheberrecht muss an die Erfordernisse des Informationszeitalters angepasst werden. Der Nutzen für die Allgemeinheit überwiegt in diesem Fall gegenüber den Interessen der Urheber. Diese werden durch die Anzeige von bloßen Buchausschnitten (Snippets) ohnehin nicht übergebührend beeinträchtigt. Meiner Auffassung nach sollte die “opt-out”-Praxis im Rahmen des “Bibliotheksprogramms” daher zulässig sein. […]

Die Analyse ergibt, dass Google sich in den USA […] erfolgreich auf das Vorliegen von fair use hätte berufen kann. Das “Bibliotheksprogramm” wäre in den USA demnach nicht urheberrechtswidrig. […]

In diesem Fall sollte die Interessenabwägung zugunsten Googles ausgehen. Heutzutage werden Digitalisierungsprojekte für Bibliotheken unerlässlich. In der Informationsgesellschaft und durch die rasante Entwicklung des Internets suchen Nutzer verstärkt elektronisch verfügbare Datenquellen. Die “Google Buchsuche” als ehrgeizigstes Projekt des weltweit größten Suchmaschinenbetreibers bringt einen enormen Nutzen für die Allgemeinheit. Das gesamte Wissen der Menschheit wird durch die “Google Buchsuche” online verfügbar gemacht. Des Weiteren gibt es für Verlage große Chancen ihre Verkaufszahlen zu erhöhen, da auf der Suchergebnisseite auch links für Bestell- und Ausleihmöglichkeiten zu finden sind. Zudem gibt es auch viele urheberrechtlich geschützte Bücher in den Bibliotheken, die nicht mehr lieferbar sind bzw. Bücher, die man über andere Wege nicht mehr auffinden kann. Daher ist es im Interesse der Urheber und Verlage, wenn ihre Bücher gefunden werden. Außerdem läuft alles was nicht im Internet verfügbar ist, Gefahr irgendwann nicht mehr wahrgenommen zu werden. Zudem müssen die mit Google kooperierenden Bibliotheken für die Digitalisierung ihrer Bestände nicht selbst aufkommen. Das ist ein großer Vorteil, da die Bibliotheken sich die hohen Digitalisierungskosten selbst nicht leisten könnten. […]

Langfristig gesehen sollte darüber nachgedacht werden für Europa eine Europäische fair use Ausnahme zu schaffen, durch die das “Bibliotheksprogramm” in Europa gerechtfertigt werden könnte. Als die nationalen Urhebergesetze geschaffen worden, hat man sich die Neuentwicklungen im Informationszeitalter noch nicht vorstellen können. Das deutsche Urhebergesetz aus dem Jahre 1965 ist auch relativ starr geregelt und enthält sehr konkrete Schrankenbestimmungen. Diese berücksichtigen jedoch neue technische Entwicklungen, insbesondere im Bereich des Internetrechts, nicht. Daher ist auch das “Bibliotheksprogramm” in Deutschland rechtswidrig. Eine Anpassung an das digitale Zeitalter und die Belange der Informationsgesellschaft ist daher notwendig. Damit der technische Fortschritt in Europa nicht behindert wird und Anbetrachts des großen Nutzens des “Bibliotheksprogramms”, sollte daher eine Europäische fair use Ausnahme geschaffen werden.
http://archiv.twoday.net/stories/5715357

Hamburg: Gedenktafeln entfernt

http://www.mopo.de/2009/20091121/hamburg/panorama/schaemen_sie_sich_nicht.html

Vor drei Wochen waren am Gebäude des ehemaligen KZ Spaldingstraße zwei Tafeln eingeweiht worden, die an 800 KZ-Häftlinge erinnern, die dort ums Leben kamen. Ein offizieller Festakt. Schon wenige Tage später ließ der Eigentümer, die Immobilienfirma IVG, sie wieder demontieren und einem dunklen Hinterhof verstecken, der ausdrücklich nicht betreten werden darf. Die Gedenktafeln seien “geschäftsschädigend”, so lautet die Begründung. Ein Skandal.

Johann Carl Tutenberg’s Unterhaltende Betrachtung der Himmelskörper, oder des großen Weltall’s; für Kinder (1782)

Frisch digitalisiert:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN600907821

Johann Carl Tutenberg’s Unterhaltende Betrachtung der Himmelskörper, oder des großen Weltall’s; für Kinder. Ein Beitrag zur angenehmern wissenschaftlichen Lectüre; Nebst einer Vorerinnerung des Herrn Hofrath’s Kästner.
Mit zwey Kupfern. Göttingen, bey Johann Christian Dieterich. 1782. – XVIII, 492 S. Mit 2 Faltkupfern mit astronomischen Figuren von Martin Medarus Thoenert.

Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Erster Teil eines auf mehrere Bände konzipierten Werks zur Astronomie. Der Lehrstoff über die Himmelskörper wird im Rahmen eines familiären Gespräches präsentiert. Im Haus eines reichen Kaufmanns führt ein Onkel mit seinen Neffen und seiner Nichte sowie deren Gefährten Abendunterhaltungen über Geschichten aus der Bibel. Den Kindern werden naturwissenschaftliche Phänomene erklärt und auch durch einfache Versuche untermauert. Physikalische und astronomische Sachverhalte sind dem kindlichen Verständnis entsprechend dargelegt. Tutenberg war laut Vorwort ein Schüler des Göttinger Mathematikprofessors Abraham Gotthelf Kästner. Der Autor widmete das Buch Friederike Henriette Wilhelmine und Jeanette Louise Georgine Heyne, den Kindern von Christian Gottlob Heyne, u.a. Professor für klassische Philologie und Leiter der Göttinger Universitätsbibliothek. (W.V./A.B.)

Beschreibung: Katalognr. 124 aus

Nützliches Vergnügen
Kinder- und Jugendbücher der Aufklärungszeit aus dem Bestand der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen und der Vordemann-Sammlung. Ausstellungskatalog. Herausgegeben von Elmar Mittler und Wolfgang Wangerin. – Göttingen 2004. – (Ausstellung in der Paulinerkirche vom 5. 12. 2004–20. 2. 2005) – ISBN 3-930457-65-2.
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/fk/gbs/gbs_29.pdf

Eine ätzende zeitgenössische Rezension von Albrecht Georg Walch (1736-1822), Phil. et Math. Prof. et Gymnas. Rector in Schleusingen, findet sich in: ADB 53.1783, 164-168
http://www.ub.uni-bielefeld.de/cgi-bin/navtif.cgi?pfad=/diglib/aufkl/adb/254832&seite=00000173.TIF&scale=8

(…) Jeder Besuch oder jede Lection hat nun ihr eigen Exordium – eine Kinderscene, Epistel, Gedicht oder einen andern eingeschobenen Aufsatz, und sie selbst sind ganz dialogisch eingerichtet: der Vortrag des Onkels wird durch Fragen, Einwürfe und andere unmaßgeblichen Gedanken der Kinder unterbrochen. Eine Methode, die wir leider bis zum Ekel in vielen Kinderbüchern gebraucht sehen, und die Hr. T. vielleicht von den kosmologischen Unterhaltungen [Kosmologische Unterhaltungen für die Jugend / Christian Ernst Wünsch – 1780] entlehnt hat : als wenn es nicht auch möglich wäre, eine wissenschaftliche Lehre in dem Grad der Deutlichkeit vorzutragen, daß sie in einem Lesebuch für die Jugend stehen kann, ohne daß man daraus ein Kinderdrama macht. Leichter mag dies letzte freylich seyn; denn um die Schicklichkeit des Dialogs bekümmert man sich soviel nicht, sondern läßt Kinder dociren und disputiren, wie Alte; auch wohl behaglicher für den Verf., der sich seine Arbeit Bogenweise bezahlen läßt, denn die Bogen schwellen dadurch zusehends an, daß es eine Lust ist; aber gewiß nicht für den Käufer und Leser. (…)

Die Stümper von DigiZeitschriften

Wer soviel Geld von Bibliotheken kassiert, sollte vielleicht einige Sekunden über die Benutzbarkeit seines Angebots nachdenken. Jeder Wissenschaftler braucht sofort zu jedem Aufsatz die Metadaten.

Beispiel:

Pfleger, Luzian
Joseph Knepper
in: Historisches Jahrbuch 27 (1906), S. 484-486

Geben wir mal Knepper ein:

Joseph Knepper
Autor: Pfleger, Luzian
Historisches Jahrbuch / Zeitschriftenband 27 / Zeitschriftenheft 2 / Zeitschriftenteil / Nachruf

Auf der ersten Seite des Scans, die man durch Klicken erreicht, werden die Metadaten zugleich reduziert und erweitert:

Joseph Knepper
Historisches Jahrbuch / Zeitschriftenband / Zeitschriftenheft / Zeitschriftenteil / Nachruf
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421_0027

Herrschaftssakrament, sind die bibliographischen Daten vielleicht unter “Bibliografische Info” versteckt?

“Strukturtyp: Zeitschrift
Titel: Historisches Jahrbuch
Verlag: Alber
Schlagworte: histja
Fachgebiete: History
PURL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421
PPN (digital): PPN385984421
PPN (original): PPN129074896
ZDB-ID: 2143296X
ISSN: 0018-2621
Links:
Strukturtyp: Zeitschriftenband
Titel: Historisches Jahrbuch
Band: 27
Herausgeber: Joseph Weiß
Erscheinungsjahr: 1906
Erscheinungsort: München
Verlag: Herder
Fachgebiete: History
Gescannte Seiten: 1.036
PURL: http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN385984421_0027
PPN (digital): PPN385984421_0027
Links:
Strukturtyp: Zeitschriftenheft
Titel: Historisches Jahrbuch
Band: 2
Gescannte Seiten: 238
Strukturtyp: Zeitschriftenteil
Titel: Nachrichten
Gescannte Seiten: 20
Strukturtyp: Nachruf
Titel: Joseph Knepper
Autor: Luzian Pfleger
Gescannte Seiten: 3″

Wir wissen zwar jetzt den Jahrgang und das Erscheinungsjahr, aber die Anfangs- und Endseite müssen wir den Scans entnehmen.

Die Metadaten stehen nicht über BASE zur Verfügung, da könnte man sich die Angaben rasch zusammenklauben.

“Titel:
Einige Bemerkungen zu dem Diskussionsbeitrag von Johannesmann, Knepper: Plädoyer für eine den affektiven Bereich erfassende politische Bildung
Autor:
Kassner, Peter
Verlag:
Schroedel
Veröffentlicht:
1971-01-01
Dokumentart:
Artikel
Quelle:
Kassner, Peter | Einige Bemerkungen zu dem Diskussionsbeitrag von Johannesmann, Knepper: Plädoyer für eine den affektiven Bereich erfassende politische Bildung | Die Deutsche Schule | 1971 | BAND: 63 | Seite: 582
Sprache:
de
Rechte:
DigiZeitschriften Abonnement ; Juventa
http://www.digizeitschriften.de/oai2/?436807
Datenlieferant:
DigiZeitschriften: Das deutsche digitale Zeitschriftenarchiv”

Werfen wir zum Vergleich einen Blick auf JSTOR. Bei der Suche nach Joseph Knepper bietet schon die Trefferliste vollständige Metadaten:

Review: [untitled]Review: [untitled]Christopher Silver Reviewed work(s): Greenbelt, Maryland: A Living Legacy of the New Deal by Cathy D. KnepperThe Journal of American History, Vol. 89, No. 4 (Mar., 2003), pp. 1578-1579

Der Autor ist hier verlinkt. Ähnliches kann als selbstverständlicher Standard bei Zeitschriftendigitalisierungsunternehmen gelten. Nur bei DigiZeitschriften muss man für eine simple Zitation lange herumsuchen.

Kunsthistoriker beklagt Ausverkauf von Adelsbibliotheken

http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/suedwestumschau/art4319,263297

Der Tübinger Kunsthistoriker Sergiusz Michalski rät dem Land zu beherztem Vorgehen, um den Ausverkauf privaten Kulturguts zu verhindern. Sein Appell richtet sich auch an die Adelshäuser.

Der Professor am Kunsthistorischen Institut der Universität Tübingen schlägt vor, die vom Land vorgesehene hochrangige Expertenkommission, die sich mit den Problemen der Adelsbibliotheken und Kunstsammlungen befassen soll, mit besonderen Befugnissen und mehreren externen Sachverständigen auszustatten. Eine solche Kompetenzerweiterung hält Sergiusz Michalski deshalb für so wichtig, weil die Befugnisse und das Einspruchsrecht der Denkmalpflege – eines wichtigen Beratungsdienstes des Landes – zuletzt systematisch ausgehöhlt worden seien. Eine solchermaßen verstärkte Kommission sollte in Ruhe eine erweiterte Liste von Kulturgütern erstellen, die dem Land, aber auch der deutschen Kultur wichtig wären.
Bisher habe das eingespielte Zusammengehen von verkaufswilligen Adelshäusern und großen britischen Auktionshäusern gekonnt eine Druckkulisse aufgebaut, der die öffentliche Hand und die Kulturbehörden nur wenig entgegensetzen konnten. Statt immer nur von Fall zu Fall zu agieren, wie jetzt bei den Verkaufsangeboten des Fürsten von Waldburg-Wolfegg, sollte sich Baden-Württemberg gezielt ein Instrument schaffen, das es in die Lage versetzte, für die Kultur des Landes unverzichtbare Werke aufzukaufen. Denkbar wäre ein aus Lotto-Mitteln und privaten Stiftungen gespeister Fonds. Zugleich fordert Michalski, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Kulturgüter schärfer anzuwenden.
Michalski bedauert angesichts vorgesehener und absehbarer Verkäufe aus Adelsbibliotheken, dass sich die Häuser nicht mehr an ihre traditionelle Selbstverpflichtung zur Kulturbewahrung- und Repräsentation halten. Die alte Maxime “noblesse oblige” sei jungen Adligen offenbar nicht mehr so wichtig. Man verkaufe uralte Handschriften und zerstöre traditionelle Sammlungszusammenhänge um eine Finca auf Mallorca zu kaufen. Bibliotheken zu zerstreuen, die in 500 Jahren gewachsen wären, hält Michalski für eine Kulturschande. Sie erinnere an die rücksichtslose Politik der DDR-Behörden gegenüber ostdeutschen Adelsbibliotheken und kleineren Büchereien.
Ein besonderes Problem bildet seines Erachtens der Fall der in den Jahren 1803 bis 1806 durch Konfiskation von Klosterbibliotheken aufgebauten fürstlichen Bibliotheken. Hier hätten laut Michalski die jetzigen Besitzer eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber den Hochleistungen der kirchlichen und monastischen Kultur, die man sich damals ohne viel Federlesens angeeignet habe. Eigentlich hätte man nach 1918 nicht nur – was damals halbherzig geschah – die Kunstsammlungen und Bibliotheken der regierenden Dynastien, sondern mit noch größerer moralischer Berechtigung die Bibliotheken der Säkularisationsgewinnler nationalisieren sollen.
Die Bedeutung der Adelsbibliotheken für die Rekonstruktion der alten Kulturzusammenhänge werde nach wie vor unterschätzt. Der Südwesten verfügt laut Michalski über einzigartige Kostbarkeiten in einer Vielfalt wie nirgendwo sonst in Deutschland. Auch eher kultur- und historienferne Zeitgenossen sollten im postindustriellen Zeitalter die Bedeutung solcher Sammlungen zu würdigen wissen – sie könnten Baden-Württemberg auch in materieller und touristischer Hinsicht große Vorteile verschaffen.

Exakt meine Meinung. Zum Thema hier siehe:

http://archiv.twoday.net/topics/Kulturgut

Oberschwäbische Adelsbibliotheken (2006) http://eprints.rclis.org/6246

Adelsbibliotheken in Gefahr (1995, 1997)
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm

Fall Donaueschingen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

Google-Settlement 2.0: Anhörung im Februar

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anhoerung-zu-neuem-Google-Books-Vergleich-im-Februar-865535.html

In dem Streit um Googles Buchsuche zwischen dem Suchmaschinenriesen und der Verlagsbranche hat ein US-Bundesrichter den neuen Einigungsvorschlag vorerst gebilligt. Der mit dem Verfahren betraute New Yorker Richter Denny Chin erteilte dem Vorschlag mit einer Anordnung vom Donnerstag seinen vorläufigen Segen und setzte einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 an. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien nun erneut Gelegenheit, zu dem neuen Vergleichsvorschlag Stellung zu nehmen.

Medizinischer Verlag Schattauer zockt für Open Access ab

Das Börsenblatt schreibt natürlich von der horrenden Artikelgebühr nichts:

http://www.boersenblatt.net/348178

Aber es gibt ja noch die Verlagswebsite:

„Open Access“ von Schattauer
Schattauer bietet seinen Zeitschriften-Autoren ab sofort die Möglichkeit, ihre Artikel nach Erscheinen in print bzw. online für alle Nutzer frei zugänglich zu machen. Das akzeptierte Manuskript wird nach Copy-Editing und Satz mit einer DOI-Nummer versehen und auf der Zeitschriften-Homepage frei zugänglich ins Internet gestellt („Open Access“). Parallel dazu erfolgt die Meldung der Artikel-Metadaten an Datenbanken wie Medline/PubMed und die Verlinkung des Artikels mit diesen Datenbanken. Der Artikel ist ab diesem Zeitpunkt weltweit für alle Interessierte im Volltext frei zugänglich.
Um das Subskriptionsmodell der Zeitschriften nicht zu gefährden, muss der nicht unerhebliche Arbeitsaufwand pro Manuskript und die zukünftige dauerhafte Archivierung durch den Verlag über eine Gebühr finanziert werden („Article Processing Charge“, APC), welche dem Autor in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr beträgt für alle Schattauer-Zeitschriften einheitlich 1.630,- € pro Artikel (2.450,- USD für USA). Gutachter der Zeitschrift erhalten 40% Rabatt. Interessierte Autoren wenden sich bitte an die jeweilige Zeitschriftenredaktion.

Für die Nutzung der Artikel gelten die Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.

Von dem neuen Modell unberührt bleiben die Copyright-Bestimmungen des Verlages, wonach der Autor die vom Verlag bearbeitete und gesetzte Version seines Artikels frühestens nach einer Embargo-Frist von 12 Monaten auf seine eigene Webseite oder in ein institutionelles Repositorium stellen darf. Die vom Verlag noch unbearbeitete Manuskript-Fassung kann auch schon vor Ablauf der Embargo-Frist ins Netz gestellt werden. In beiden Fällen ist auf die Originalpublikation in der Schattauer-Zeitschrift hinzuweisen und auf diese zu verlinken. schattauer.de

Solche Hybridmodelle sind abzulehnen. Sie sind völlig überteuert (hier 1630 Euro), libre Open Access, also der eigentlich wichtige Open Access, wird zu diesem hohen Preis aber nicht eingekauft. Wer von den Schattauer-Autoren OA will, sollte den grünen Weg wählen und sofort nach Annahme eine Manuskriptfassung in einem Repositorium deponieren und nach der Embargo-Frist die Verlagsfassung.

Kooperative Ausbildung in der digitalen Langzeitarchivierung Göttinger Universitätsbibliothek koordiniert Zusammenarbeit zwischen Hochschulen

Zehn Hochschulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben im Oktober 2009 vereinbart, im Bereich der Aus- und Weiterbildung in der digitalen Langzeitarchivierung langfristig zusammenzuarbeiten. Koordiniert von der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB) wollen die Partner ein gemeinsames Curriculum entwickeln, das mit unterschiedlichen Schwerpunkten an Bibliotheken, Archiven und Museen eingesetzt werden kann. Der Kooperationsverbund ist an das bundesweite Kompetenznetzwerk “Langzeitarchivierung “nestor” angebunden, das sich seit dem Jahr 2003 mit Fragen der langfristigen digitalen Archivierung beschäftigt.

Umgesetzt werden könnte das Programm beispielsweise in Form eines gemeinsamen modularen Studiums. Schon jetzt haben die beteiligten Einrichtungen vereinbart, die bei fachlich einschlägigen Lehrveranstaltungen erworbenen Punkte nach dem europaweiten Wertungssystem ECTS gegenseitig anzuerkennen. Die einzelnen Bausteine des Curriculums sollen allen Beteiligten zur Aus- und
Weiterbildung zur Verfügung stehen und sich auf thematische Schwerpunkte wie Technik, Organisation oder Standards der digitalen Langzeitarchivierung konzentrieren. Darüber hinaus werden die Hochschulen aber auch weiterhin gemeinsame Fortbildungen wie die jährlichen “nestor Schools” anbieten.

Im Jahr 2007 hatte die zuvor informelle Zusammenarbeit auf diesem Gebiet erstmals mit einer auf zwei Jahre begrenzten Absichtserklärung von damals acht Partnern einen Rahmen bekommen. Der jetzige Kooperationsverbund besteht neben der SUB aus Einrichtungen der Archivschule Marburg, der Technischen
Universität Wien, der Humboldt-Universität zu Berlin sowie den
Fachhochschulen Köln und Potsdam, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig und der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur. Die Hochschule Darmstadt und die Hochschule der Medien Stuttgart sind neu hinzugekommen.

Kontaktadresse:
Dr. Heike Neuroth
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Historisches Gebäude, Papendiek 14, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-3866
E-Mail: neuroth@sub.uni-goettingen.de
Internet: http://www.sub.uni-goettingen.de

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Neues rund um das Kölner Historische Archiv

Auf der Versammlung des Fördervereins stellte sich als weiteres Vorstandsmitglied die ehemalige Kölner Stadtkonservatorin Professor Dr. Hiltrud Kier zur Wahl. Sie wird innerhalb des Vorstandes für Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung zuständig sein. Vielleicht weckt Sie den Verein, der mit jetzt 351 Mitgliedern noch deutlich unter der Schwelle zur vorzeitig angekündigten “Bürgerbewegung” steht.

http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03947

In Ihrem Bericht sprach Archivleiterin Frau Schmidt-Czaia auch über den Standort für Lesesaal und Ausstellungen. Die Stadt ist in Verhandlungen über eine Immobilie am Heumarkt (südlich des Maritim Hotel), die im Mai von einer Rechtsanwaltskanzlei in Richtung Kranhaus Süd verlassen wurde. Der zuvor als Bibliothek genutzte Raum würde sich hervorragend als Ausstellungsraum, mit seiner vollverglasten Straßenfront auch als Schaufenster, nutzen lassen.

Auch mit den notwendigen Arbeits- und Lagerräumen geht es voran. Archivleiterin Frau Schmidt-Czaia erläuterte eindrucksvoll, dass ein solches Gebäude nahezu alle Bedingungen erfüllen muß, die auch für das zukünftige neue Archivgebäude gelten.

“Der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft, Engelbert Rummel, ist zuversichtlich, dass die Stadt noch in diesem Jahr den Mietvertrag über ein vorübergehendes Domizil für das Kölner Stadtarchiv abschließen kann. Es sei nicht einfach gewesen, in Köln eine geeignete Halle zu finden, die den Anforderungen zum Beispiel hinsichtlich der Klimatechnik gerecht wird. Nach Abschluss des Mietvertrages müsse das Gebäude erst noch hergerichtet werden, bevor es dann vom Archiv etwa fünf bis sechs Monate später übernommen werden könne, erklärte Rummel.”

http://www.rundschau-online.de/jkr/artikel.jsp?id=1246895336583

Der Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft war auch schon für das eingestürzte Archiv verantwortlich.

Nachtrag (27.11.2009):
Nun ist es offiziell: KR: Archiv zieht vorerst zum Heumarkt