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Beginn der Testphase von De-Mail

Die Testphase des Systems/Produkts De-Mail hat am 08.10. begonnen.
De-Mail ist geeignet, die sichere und nachweisbare Zustellung von Emails sowie deren Integrität zu ermöglichen. Im Sinne eines E-Government mit der Maßgabe”government to citizen” ist De-Mail ein bemerkenswerter Schritt in die richtige Richtung.

Nähere Informationen unter: De-Mail

In diesem Zusammenhang: Die qualifizierte Signatur zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses in der elektronischen Welt oder die Beweissicherung bleibt uns trotz De-Mail erhalten.

Zum Thema gläserne Mail: De-Mail erfüllt die geltenden Anforderungen an die Vertraulichkeit, was für die klassische Email – nicht gilt!

Kindlers Literaturlexikon schlägt Wikipedia

Meint Matthias Heine

http://www.welt.de/kultur/article4830514/Kindlers-Literatur-Lexikon-schlaegt-locker-Wikipedia.html

Doch wozu braucht man das alles im Jahre 2009? Wer wird tausende Euro dafür ausgeben? Ist nicht, wie uns die Propagandaschwätzer des Internets weismachen wollen, längst jede Information kostenlos online zu haben?

Nein. Man muss nur nachsehen, wie amateurhaft und unvollständig etwa ein Weltautor wie Philip Roth im deutschen Wikipedia abgehandelt ist (obendrein in der Sprache eines Kleingärtnermitteilungsblättchens), um für die fortdauernde Existenz des Kindler auf Knien zu danken.

Erst recht gilt das für weniger populäre Dichter und Literaturen. Über die eulenspiegelartigen “Sithanonchai”-Romane in Südostasien oder über das Werk von Gysbert Japicx, der das Westfriesische zur Literatursprache erhob, erfährt man selbst im Internet der jeweiligen Landessprache nicht so viel Kluges wie hier.

Das ist der Unterschied zwischen dem Kindler und Allgemeinlexika wie dem Brockhaus: Zu einer Stadt wie Braunschweig z. B. gibt es bei Wikipedia längst einen Eintrag, neben dem jedes gedruckte Lexikon oberflächlich aussieht. Aber die geballte Experten-Kompetenz eines Kindler ist dem Internet immer noch überlegen.

Die Kritik an der Wikipedia ist in diesem Bereich voll und ganz berechtigt. Literaturwissenschaftliches Wissen zählt nicht gerade zu ihren Stärken. Eine wertende Einordnung scheitert oft an sprachlichem Unvermögen, nicht selten wohl auch am “neutralen Standpunkt”.

Am 15. Oktober wurde auf der Diskussionsseite des Roth-Artikels auf die Kritik aufmerksam gemacht, getan hat sich im wesentlichen “nüscht”:

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Philip_Roth&action=historysubmit&diff=66042305&oldid=65401178

Lösung des Problems der verwaisten Werke am Gesetzgeber vorbei?

http://www.welt.de/kultur/article5004877/Literatur-kann-man-gut-ohne-Google-digitalisieren.html (Ilja Braun)

Auszug:

Nun steht auch in Deutschland eine Regelung für das Problem der verwaisten Werke vor der Tür. Sie sieht aus, als hätte man sie sich beim Google Settlement abgeguckt. Wenn zukünftig Bibliotheken Werke aus ihren Beständen digitalisieren und über die Website http://www.europeana.eu zugänglich machen möchten, die Autoren jedoch nicht aufspüren können, zahlen sie eine Schutzgebühr an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) – sozusagen die GEMA für Autoren.

Die stellt daraufhin die Bibliotheken von eventuellen Ansprüchen der Autoren frei. Wenn diese später doch noch auftauchen und sich beschweren, werden sie aus der Kriegskasse der VG Wort entschädigt. Wenn nicht, wird das Geld nach Ablauf einer gewissen Frist an die anderen bei der Verwertungsgesellschaft registrierten Autoren und Verleger ausgeschüttet. Auf dieses Verfahren haben sich kürzlich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, die Deutsche Nationalbibliothek, der Deutsche Bibliotheksverband und die VG Wort verständigt.

Hat Google nicht genau dasselbe gemacht? “Ich wusste, dass Sie das sagen würden”, reagiert VG-Wort-Geschäftsführer Dr. Robert Staats. “Aber die VG Wort ist eine Einrichtung unter staatlicher Aufsicht, die ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet. Google ist ein kommerzielles Unternehmen. Und nur wenn erst eine sorgfältige Suche nach dem Rechteinhaber stattgefunden hat, kommt die Digitalisierung überhaupt in Frage.”

Auch Thomas Jäger von der Deutschen Nationalbibliothek weist den Vergleich von sich: “Wir digitalisieren nicht einfach und lassen uns verklagen, sondern sind von vornherein bereit, für jedes digitalisierte Buch eine Freistellungsgebühr zu zahlen.” Diese soll umso niedriger sein, je älter die Bücher sind. Für vor dem Zweiten Weltkrieg erschienene Titel liegt der Betrag im Bereich von ein paar Eurocent.

Zum Problem der verwaisten Werke siehe auch meinen PiratK-UrhG, Nachwort http://www.contumax.de

Vorgeschlagen wird nun genau das, worüber man sich bei Google so entrüstet gezeigt hat: Digitalisieren ohne die Rechteinhaber zu fragen. Damit werden die Strafvorschriften des Urheberrechts in einem solchen Fall Makulatur, denn strafbar ist eine solche Verwertung auch, wenn sie mit Rückendeckung der VG Wort erfolgt. Der Börsenverein mag mit dieser pragmatischen Lösung, die ja auch bei DigiZeitschriften längst praktiziert wird, einverstanden sein, aber es gilt hier das gleiche wie in den USA: Einzig und allein der Gesetzgeber ist dazu aufgerufen, das Problem der verwaisten Werke in letzter Instanz zu regeln.

Update;: Die Generaldirektorin der DNB teilt am 4.11. per Mail mit:

Sehr geehrter Herr Graf,
Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie fragen allerdings zu früh – noch ist die Vereinbarung nicht abgeschlossen.
Wenn es soweit ist werden die Gesprächspartner es gemeinsam der Öffentlichkeit vorstellen und Sie werden somit davon erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Niggemann