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Kunsthistoriker beklagt Ausverkauf von Adelsbibliotheken

http://www.swp.de/goeppingen/nachrichten/suedwestumschau/art4319,263297

Der Tübinger Kunsthistoriker Sergiusz Michalski rät dem Land zu beherztem Vorgehen, um den Ausverkauf privaten Kulturguts zu verhindern. Sein Appell richtet sich auch an die Adelshäuser.

Der Professor am Kunsthistorischen Institut der Universität Tübingen schlägt vor, die vom Land vorgesehene hochrangige Expertenkommission, die sich mit den Problemen der Adelsbibliotheken und Kunstsammlungen befassen soll, mit besonderen Befugnissen und mehreren externen Sachverständigen auszustatten. Eine solche Kompetenzerweiterung hält Sergiusz Michalski deshalb für so wichtig, weil die Befugnisse und das Einspruchsrecht der Denkmalpflege – eines wichtigen Beratungsdienstes des Landes – zuletzt systematisch ausgehöhlt worden seien. Eine solchermaßen verstärkte Kommission sollte in Ruhe eine erweiterte Liste von Kulturgütern erstellen, die dem Land, aber auch der deutschen Kultur wichtig wären.
Bisher habe das eingespielte Zusammengehen von verkaufswilligen Adelshäusern und großen britischen Auktionshäusern gekonnt eine Druckkulisse aufgebaut, der die öffentliche Hand und die Kulturbehörden nur wenig entgegensetzen konnten. Statt immer nur von Fall zu Fall zu agieren, wie jetzt bei den Verkaufsangeboten des Fürsten von Waldburg-Wolfegg, sollte sich Baden-Württemberg gezielt ein Instrument schaffen, das es in die Lage versetzte, für die Kultur des Landes unverzichtbare Werke aufzukaufen. Denkbar wäre ein aus Lotto-Mitteln und privaten Stiftungen gespeister Fonds. Zugleich fordert Michalski, die bestehenden Gesetze zum Schutz der Kulturgüter schärfer anzuwenden.
Michalski bedauert angesichts vorgesehener und absehbarer Verkäufe aus Adelsbibliotheken, dass sich die Häuser nicht mehr an ihre traditionelle Selbstverpflichtung zur Kulturbewahrung- und Repräsentation halten. Die alte Maxime “noblesse oblige” sei jungen Adligen offenbar nicht mehr so wichtig. Man verkaufe uralte Handschriften und zerstöre traditionelle Sammlungszusammenhänge um eine Finca auf Mallorca zu kaufen. Bibliotheken zu zerstreuen, die in 500 Jahren gewachsen wären, hält Michalski für eine Kulturschande. Sie erinnere an die rücksichtslose Politik der DDR-Behörden gegenüber ostdeutschen Adelsbibliotheken und kleineren Büchereien.
Ein besonderes Problem bildet seines Erachtens der Fall der in den Jahren 1803 bis 1806 durch Konfiskation von Klosterbibliotheken aufgebauten fürstlichen Bibliotheken. Hier hätten laut Michalski die jetzigen Besitzer eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber den Hochleistungen der kirchlichen und monastischen Kultur, die man sich damals ohne viel Federlesens angeeignet habe. Eigentlich hätte man nach 1918 nicht nur – was damals halbherzig geschah – die Kunstsammlungen und Bibliotheken der regierenden Dynastien, sondern mit noch größerer moralischer Berechtigung die Bibliotheken der Säkularisationsgewinnler nationalisieren sollen.
Die Bedeutung der Adelsbibliotheken für die Rekonstruktion der alten Kulturzusammenhänge werde nach wie vor unterschätzt. Der Südwesten verfügt laut Michalski über einzigartige Kostbarkeiten in einer Vielfalt wie nirgendwo sonst in Deutschland. Auch eher kultur- und historienferne Zeitgenossen sollten im postindustriellen Zeitalter die Bedeutung solcher Sammlungen zu würdigen wissen – sie könnten Baden-Württemberg auch in materieller und touristischer Hinsicht große Vorteile verschaffen.

Exakt meine Meinung. Zum Thema hier siehe:

http://archiv.twoday.net/topics/Kulturgut

Oberschwäbische Adelsbibliotheken (2006) http://eprints.rclis.org/6246

Adelsbibliotheken in Gefahr (1995, 1997)
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm

Fall Donaueschingen:
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/don.htm

Google-Settlement 2.0: Anhörung im Februar

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Anhoerung-zu-neuem-Google-Books-Vergleich-im-Februar-865535.html

In dem Streit um Googles Buchsuche zwischen dem Suchmaschinenriesen und der Verlagsbranche hat ein US-Bundesrichter den neuen Einigungsvorschlag vorerst gebilligt. Der mit dem Verfahren betraute New Yorker Richter Denny Chin erteilte dem Vorschlag mit einer Anordnung vom Donnerstag seinen vorläufigen Segen und setzte einen neuen Anhörungstermin für den 18. Februar 2010 an. Bis Ende Januar haben interessierte Parteien nun erneut Gelegenheit, zu dem neuen Vergleichsvorschlag Stellung zu nehmen.

Medizinischer Verlag Schattauer zockt für Open Access ab

Das Börsenblatt schreibt natürlich von der horrenden Artikelgebühr nichts:

http://www.boersenblatt.net/348178

Aber es gibt ja noch die Verlagswebsite:

„Open Access“ von Schattauer
Schattauer bietet seinen Zeitschriften-Autoren ab sofort die Möglichkeit, ihre Artikel nach Erscheinen in print bzw. online für alle Nutzer frei zugänglich zu machen. Das akzeptierte Manuskript wird nach Copy-Editing und Satz mit einer DOI-Nummer versehen und auf der Zeitschriften-Homepage frei zugänglich ins Internet gestellt („Open Access“). Parallel dazu erfolgt die Meldung der Artikel-Metadaten an Datenbanken wie Medline/PubMed und die Verlinkung des Artikels mit diesen Datenbanken. Der Artikel ist ab diesem Zeitpunkt weltweit für alle Interessierte im Volltext frei zugänglich.
Um das Subskriptionsmodell der Zeitschriften nicht zu gefährden, muss der nicht unerhebliche Arbeitsaufwand pro Manuskript und die zukünftige dauerhafte Archivierung durch den Verlag über eine Gebühr finanziert werden („Article Processing Charge“, APC), welche dem Autor in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr beträgt für alle Schattauer-Zeitschriften einheitlich 1.630,- € pro Artikel (2.450,- USD für USA). Gutachter der Zeitschrift erhalten 40% Rabatt. Interessierte Autoren wenden sich bitte an die jeweilige Zeitschriftenredaktion.

Für die Nutzung der Artikel gelten die Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.

Von dem neuen Modell unberührt bleiben die Copyright-Bestimmungen des Verlages, wonach der Autor die vom Verlag bearbeitete und gesetzte Version seines Artikels frühestens nach einer Embargo-Frist von 12 Monaten auf seine eigene Webseite oder in ein institutionelles Repositorium stellen darf. Die vom Verlag noch unbearbeitete Manuskript-Fassung kann auch schon vor Ablauf der Embargo-Frist ins Netz gestellt werden. In beiden Fällen ist auf die Originalpublikation in der Schattauer-Zeitschrift hinzuweisen und auf diese zu verlinken. schattauer.de

Solche Hybridmodelle sind abzulehnen. Sie sind völlig überteuert (hier 1630 Euro), libre Open Access, also der eigentlich wichtige Open Access, wird zu diesem hohen Preis aber nicht eingekauft. Wer von den Schattauer-Autoren OA will, sollte den grünen Weg wählen und sofort nach Annahme eine Manuskriptfassung in einem Repositorium deponieren und nach der Embargo-Frist die Verlagsfassung.