E. Steinhauers Beitrag vom Februar 2009 ist nach wie vor aktuell.
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/17/scannen-originale-5594501
E. Steinhauers Beitrag vom Februar 2009 ist nach wie vor aktuell.
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/17/scannen-originale-5594501
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/13/gute-presse-per-kleingedrucktem
Udo Vetter meint – zurecht -, dass es nicht zulässig sei, dass die Bundesagentur für Arbeit durch AGB die Presse dazu zwingen will, für die Presse vorgefertigte Themenartikel unverändert zu übernehmen.
http://www.digizeitschriften.de
Zum Wochenende haben wir eine Lucéne Volltextsuche freigeschaltet. Um genauer abschätzen zu können wie sich diese neue Funktion auf die Performance der Seite auswirkt haben wir derzeit nur einen Teilbestand von 1.300 Bänden indexiert. Wenn das Angebot stabil läuft werden wir kontinuierlich auch die weiteren Bände hinzufügen.
Nach jeder Suche findet man nun rechts die Filtermöglichkeit Metadaten Volltext”, “Volltext” und “Metadaten”. Mit diesen drei Optionen kann man den Suchraum bestimmen.
Volltexttreffer laden ferner den Zeilenkontext der gefundenen Textpassage nach. Ein Klick auf das dort rot hinterlegte Suchwort öffnet das Digitalisat, in dem ebenfalls die Suchworte farbig hinterlegt sind.
Phrasensuche scheint zu funktionieren. OCR ist eher schlecht, daher auch die Suchergebnisse.
Harnadianische Orthodoxie wird nicht müde, den grünen Weg als wichtigsten Weg zu Open Access herauszustellen.
http://epublishingtrust.blogspot.com/2009/11/oa-priority.html
bläst nun ins gleiche Horn.
Traditionell gelten der goldene Weg (OA-Zeitschriften) und der grüne Weg (Repositorien) als Marschrouten, die man beide verfolgen sollte. Harnads Trommelfeuer gegen den goldenen Weg beschädigt die OA-Community.
Wer libre OA als wichtig ansieht, kommt um den goldenen Weg nicht herum, da IRs kaum einmal die Vergabe von CC-Lizenzen ermöglichen.
http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/11/14/amended-google-book-settlement/#more-1613
Googles Zusammenfassung: http://tinyurl.com/yzylfkw
Der Vergleich wird bezüglich der urheberrechtlich geschützten Bücher, die außerhalb der USA verlegt wurden, nur diejenigen mitabdecken, die entweder beim U.S. Copyright Office (das die Urheberrechte in den USA verwaltet) registriert oder in Großbritannien, Australien oder Kanada veröffentlicht wurden.
Ergo werden Bücher aus Deutschland oder sonstigen europäischen Ländern (außer GB) nicht mehr vom Vergleich abgedeckt. Internationale Bücher, die noch von den Verlagen vertrieben werden und also noch verfügbar sind, werden zunächst nicht von Google in Auszügen dargestellt, es sei denn auf Wunsch der Rechteinhaber/Verlage.
Wer die Stümper von Libreka kennt, weiß, dass von dort kein vollgültiger Ersatz zu erwarten ist.
Laut FAQ-PDF gilt allerdings:
“Outside the United States, the users’ experience with Google Books will be the same as it is today.”
Dies könnte bedeuten, dass auch geschützte deutschsprachige Werke weiterhin im Volltext durchsuchbar sind und in Schnipselform angezeigt werden.
Eine kostenlose auszugsweise teilweise Darstellung eines Buchs wird es für US-Nutzer nur dann geben, wenn das Buch in den USA erschienen oder registriert ist oder wenn es im UK, in Kanada und Australien erschienen ist. Dies gilt auch für die kostenpflichtige Möglichkeit, ganze Bücher zu kaufen oder ein institutionelles Abonnement der kompletten Volltexte (oder von Teilsammlungen) zu erwerben.
Hinfällig ist erst einmal die Möglichkeit, für Nicht-mehr-Mitglieder des Settlements (also fast alle deutschen Autoren/Rechteinhaber) den Preis im Rahmen des Settlements auf Null zu setzen und damit eine weltweit kostenlose Anzeige zu bewirken:
http://archiv.twoday.net/stories/5908654
http://iuwis.de/blog/zwischenbericht-des-sprechers-des-aktionsb%C3%BCndnisses-zu-den-direkten-verhandlungen-mit-google-mo
Die künftig bestehenden Optionen werden unter
http://books.google.com/support/partner/bin/answer.py?answer=166297
bekannt gegeben.
Es heißt dazu in dem Gerichtsdokument
“The Amended Settlement provides that the Registry will facilitate Rightsholders’ wishes to allow their works to be made available through alternative licenses for Consumer Purchase, including through a Creative Commons license…The Amended Settlement also clarifies that Rightsholders are free to set the Consumer Purchase price of their Books at zero.”
Zitiert nach: http://www.resourceshelf.com/2009/11/13/press-review-google-book-search-revised-settlement-settlement-2-0-released (s.a. S. 59 im Settlement 2.0-PDF http://tinyurl.com/ylztkb8 )
Update:
Gute Linksammlung unter http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=3252
Update 2:
Antwort von Google. Bei Teilnahme am Partnerprogramm muss das Buch nochmals erfasst werden, auch wenn es im Rahmen des Bibliotheksprogramms bereits gescannt wurde. Hier der Wortlaut der Antwort vom 17.11.2009:
Zu diesem Zeitpunkt ist es leider noch nicht möglich, Bücher, die durch
das Bibilotheksprogramm in unserem Index angezeigt werden und noch unter
Urheberrecht stehen, freizugeben.
Sie können allerdings in diesem Fall dem Google Buch Partner-Programm
beitreten und uns Informationen zu Ihrem Buch zur Verfügung stellen.
Folgen Sie bitte hierzu diesen Schritten:
1. Besuchen Sie die Startseite der Google Bücher unter
http://books.google.de/partner.
2. Klicken Sie auf “Anmeldung für Neukunden”.
3. Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn an uns. Sie erhalten dann
von uns eine E-Mail, in der Sie zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse
aufgefordert werden.
Nachdem Sie Ihre E-Mail-Adresse bestätigt haben, werden wir Ihren Antrag
überprüfen und Ihnen innerhalb weniger Tage eine Antwort per E-Mail
zuschicken. Sie können sich dann bei Ihrem Google Bücher-Konto mit der
E-Mail-Adresse und dem Passwort, die Sie mit Ihrem Antrag für Google
Bücher an uns gesendet haben, anmelden und uns Informationen zu Ihrem Buch
übermitteln. Sie können uns dann Ihr Buch zuschicken oder als PDF-Datei
hochladen. Nachdem wir Ihr Buch erhalten und verarbeitet haben, werden die
gescannten Seiten in Google-Suchergebnissen angezeigt.
Eichstätter Kurier 12.11.2009
Berufung gegen Reich-Freispruch
http://www.donaukurier.de/lokales/eichstaett/Berufung-gegen-Reich-Freispruch;art575,2208734
Eichstätt/Ingolstadt (EK) Mit dem Freispruch vor dem Amtsgericht am 23. September ist der Untreue-Vorwurf gegen die Leiterin der Eichstätter Universitäts-Bibliothek, Angelika Reich, doch noch nicht vom Tisch: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.
Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt in Ingolstadt, Dr. Helmut Walter, gestern auf Anfrage: “Wir gehen davon aus, dass es zu einer Verurteilung hätte kommen müssen.” (…)
Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wartet laut Walter nun auf die schriftliche Urteilsbegründung vom September. Wenn die vorliegt, dann wird das gesamte Verfahren vor dem Landgericht neu aufgerollt: Mit Zeugenaussagen und Beweisaufnahmen. “Das wird dann noch mal voll umfänglich verhandelt”, bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter. (…)
Vgl. auch http://archiv.twoday.net/stories/5960023
Im Wiener Dorotheum gelangt ein Archivinventar des Schlosses Erpeldingen zu Versteigerung, Lot Nr. 43. Beschrieben wird sie folgendermassen: Handschrift, knapp 180 Seiten, Pergamenteinband. Ausrufungspreis € 80,-.
Zu Erpeldinge siehe in der Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Erpeldange#Das_Schloss
Da ich sowieso einige Sachen, die bei dieser Versteigerung angeboten werden, vorher ansehen muss, kann ich bei Interesse, auch einen Blick auf dieses Stück werfen.
[“Das vorliegende Inventar verzeichnet in erster Linie Archivalien der Freiherren Du Prel, die sich von 1691 bis 1840 im Besitz des Schlosses befanden, aber auch einige ältere, die Herren von Gondersdorf betreffende Urkunden.” Zoombare Abb. – Zusatz Klaus Graf]
Garnicht erst ignorieren, sowas. Nirgendwo wird da Kritik geäußert, die irgendwie zutrifft. Dies kommt aber, weil die Kritiker überhaupt keine Ahnung von Wikipedia haben – sie wollen nur herumkrakeelen Daher empfehle ich eine “Vogel-Strauß-Politik”, also den Kopf metaphorisch in den Sand zu stecken und sich so solch unliebsamer Wahrnehmungen und Eindrücke einfach zu entledigen. Wahlweise auch die berühmten drei Affen: nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Bald haben die paar Blogger dann ihre Sau durchs Dorf getrieben, und dann wird schon wieder Ruhe einkehren. Der Sturm im Wasserglas kann abgewettert, ausgesessen werden. Ein wenig Positives Denken kann auch nicht schaden: “Es ist alles okay. Es ist alles okay.” Wir sollten nur Geschlossenheit zeigen, und lieber nach vorne schauen, als uns immer in selbstquälerischen Diskussionen zu ergehen. Wikipedia ist sehr gut aufgestellt, wir haben ein starkes Team, und unsere Leser wählen uns zur Nummer eins, weil sie wissen, dass Wikipedia für höchste Qualität und besten Service steht.
IP in: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia_Diskussion:Kurier#Es_klingelt_in_der_Kasse
Siehe auch den sehr lesenswerten Beitrag “Communitygift”: