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Ausverkauf der Wolfegger Sammlungen geht weiter

Erneut will das Adelshaus Waldburg-Wolfegg Kunstschätze verkaufen. Der Fürst hat sich vor einiger Zeit auf Gespräche mit dem Land eingelassen, in denen es um den Verkauf weiterer Teile des Kunstbesitzes seines Hauses geht. Darunter auch um die aus dem Jahr 1468 stammende Handschrift “Ptolomaeus Cosmographia”, ein frühes kartographisches Handbuch. Weil die Württembergische Landesbibliothek ein ähnliches Werk besitzt, will das Land aber auf den Erwerb dieses Objekts verzichten.

Da es auf der Liste des national wertvollen Kulturguts steht, darf das Buch auch nicht ohne weiteres außer Landes. Dass er das trotzdem schaffen kann, hat Waldburg-Wolfegg schon einmal bewiesen: 2001 verkaufte er die Weltkarte des Freiburger Kartographen Martin Waldmüllers, die erstmals den Namen “Amerika” für den neu entdeckten Kontinent verwendet, an die US-Kongressbibliothek.

Diesmal aber, so sagt der Sprecher des Wissenschaftsministeriums, werde alles auf eine einvernehmliche, für beide Seiten zufriedenstellende Lösung hinauslaufen. Zu klären ist – neben der der “Cosmographia” – die Zukunft von vier weiteren Kunstwerken aus Waldburg-Wolfegg’schem Besitz. So sollen zwei spätgotische Altartafeln, die Hans Multscher und dessen Werkstatt zugeschrieben werden, im Ulmer Museum bleiben; die beiden Gemälde, die die Kreuzprobe der heiligen Helena und die Kreuztragung des Kaisers Heraklios zeigen, sind mit 350 000 Euro veranschlagt, für die das Land angeblich einen Sponsor gefunden hat.

Das Zehnfache will das Adelshaus für den sogenannten kleinen Klebeband haben, in dem rund 100 Zeichnungen aus dem 15. Jahrhundert mit Porträts sowie höfischen und religiösen Motiven zusammengefasst sind. Für das Land ist das, wie verlautet, zu viel Geld. So muss ein anderer Käufer gesucht werden. Auch das letzte Kunstobjekt ist im Verzeichnis des national wertvollen Kulturguts aufgeführt, das im frühen 16. Jahrhundert verfasste Gebetbuch des “Bauernjörg”.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/ausverkauf-im-fuerstenhaus–22239079.html

Zum Hausbuch-Verkauf und den Wolfegger Sammlungen haben wir hier zahlreiche Einträge:

?s=wolfegg
Zusammenschau:
http://archiv.twoday.net/stories/4775647

Ein neues Expertengremium soll das Land Baden-Württemberg künftig über den Umgang von Kulturgütern beraten. Die Kommission solle die «Kardinalfrage» lösen helfen, ob das Land in dem jeweiligen Fall sein Vorkaufsrecht im Anspruch nimmt, sagte Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) nach einem entsprechenden Beschluss des Kabinetts am Dienstag in Stuttgart. «Das Land hat nicht die finanziellen Spielräume, alle Kulturgüter, die ihm angeboten werden, zu erwerben.
http://www.pr-inside.com/de/baden-w-uuml-rttemberg-richtet-kommission-zu-r1574649.htm

Pressemitteilung:
http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/no_cache/service/presse/pressemitteilungen/pressedetailseite/article/1988/135

Wurde die Ptolemäus-Handschrift zwischenzeitlich aus Wolfegg entfernt?

Nach einer Inspektion steht jetzt fest: Die Handschrift “Ptolemaeus Cosmographia” ist auf Schloss Wolfegg. Ob noch oder wieder, bleibt offen. Doch solche Zweifelsfälle soll es in Zukunft nicht mehr geben. Denn um den Verkauf von wertvollen Kulturgütern in Privatbesitz besser zu kontrollieren und zu managen, ruft die Landesregierung ein neues Expertengremium ins Leben.

Am Dienstag durften ein Beamter des Wissenschaftsressorts und ein Sachverständiger Kulturgüter inspizieren, die dem oberschwäbischen Adelshaus Waldburg-Wolfegg gehören, aber nur mit Einverständnis des Landes verkauft werden dürfen. Dabei hätten sie die wertvolle Handschrift “Ptolemaeus Cosmographia” aus dem Jahr 1468 “wohlbehalten angetroffen”, berichtete Wissenschaftsminister Peter Frankenberg. Die Experten hätten das Kulturgut auch wiedererkennen können, da sie es im Dezember schon einmal inspiziert hätten.

Die Botschaft, dass alles mit rechten Dingen zugehe, war mit Bedacht gesetzt. Der im Ministerium schriftlich hinterlegte Verdacht, das Adelshaus habe diese Handschrift am Land vorbei verkauft, sollte auf diese Weise aus der Welt geschafft werden. Schließlich verhandeln beide Seiten derzeit über verschiedene Kulturgüter in Waldburg-Wolfegg’schem Besitz – auch wenn sich beide Seiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht einig sind. Trotz der gestrigen Klarstellung bleibt offen, ob die “Cosmographia” tatsächlich die ganze Zeit über auf Schloss Wolfegg gewesen ist. Nach Informationen der Badischen Zeitung hat das Fürstenhaus der zuständigen Denkmalschutzbehörde bei deren letzten Visite im Sommer die Handschrift nicht vorgelegt – wie schon bei einem früheren Besuch. Das hatte den Verdacht aufkommen lassen, das Buch sei schon veräußert, zumal das Adelshaus für den Verkauf der Weltkarte des Freiburger Kartographen Waldseemüller (und nicht, wie gestern fälschlich angegeben, Waldmüller) 2001 und des mittelalterlichen Wolfegger Hausbuchs 2008 erst nachträglich die Erlaubnis eingeholt hatte.

In der Kabinettsvorlage hieß es vieldeutig, für die “Cosmographia” solle es einen Käufer geben. Frankenberg sagte, das Land werde sein Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen; ein Verkauf der Handschrift an einen Privatmann werde wohl unter Auflagen genehmigt.
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/als-kunstkaeufer-will-sich-das-land-zurueckhalten–22287161.html

Meines Wissens gibt es kein Faksimile der Wolfegger Handschrift! Sie wird in Pressemeldungen mit dem Ulmer Frühdruck, dessen Vorlage sie war, verwechselt.

Der Fürst behauptet, die Ptolemäus-Handschrift sei kein Bestandteil der durch Fideikommisrecht (siehe http://tinyurl.com/y9d6o4r ) geschützten Bibliothek – eine hahnebüchene Argumentation!

Kreuztragung des Heraklius (Weiteres)

Unterstützung der Open-Access-Petition

Eberhard Hilf in INETBIB:

zur technischen Unterstuetzung der Verbreitung der Information ueber die
ePetition zu Open Access fuer die Wissenschaft hat das Aktionsbuendnis
‘Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft’ einen Flyer entworfen.

Quelltext und pdf-Fassung ist abrufbar unter
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/aktiv.html.de#publ
gleich optimiert, so dass man zwei Flyer auf ein Blatt A4-Papier drucken
kann. Den Quelltext koennen Sie dann auch lokal geeignet anpassen.
Der Flyer kann z.B. hausintern verteilt, in der Bibliothek ausgelegt,
per Rund-email Institutionsintern, etc. verbreitet werden, so wie das hier diskutiert wurde.

Uebrigens findet sich eine englische Fassung unter
http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/archives/105-Open-Access-Petition-to-the-German-Parliament.html
dem ein klaerender und unterstuetzender Kommentar von Stevan Harnad beigefuegt ist.

Links zur Entstehung der Petition von Lars Fischer, zur Presse-Erklaerung
des Aktionsbuendnisses und zur Stellungnahme ‘Open Access: Positionen,
Prozesse, Perspektiven’ der Arbeitsgruppe Open Access in der Allianz der
deutschen Wissenschaftsorganisationen finden Sie in
http://www.zugang-zum-wissen.de/journal/archives/100-e-Petition-zu-Open-Access-an-den-Deutschen-Bundestag.html

Besonders dumme Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Denkmalrecht

Ich habe vor Jahren intensiv die Frage des strafrechtlichen Denkmalschutzes recherchiert, zu dem nun das Bundesverfassungsgericht Stellung genommen hat:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/lk20091006_2bvl000509.html

Dieser arrogante und in der Sache nicht überzeugende Beschluss überspannt einmal mehr die Anforderungen an einen Vorlagebeschluss. Das AG Meißen hat knapp, aber vernünftig und nachvollziehbar das kompetenzrechtliche Problem aufgezeigt. Es wäre die Sache des Bundesverfassungsgerichts gewesen, die Rechtslage umfassend zu erörtern. Ein Amtsrichter oder eine Amtsrichterin ist nun einmal kein Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin, der ein hieb- und stichfestes Gutachten zu einer diffizilen und kaum erörterten Rechtsfrage ohne weiteres aus dem Ärmel schütteln kann.

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich zu wenig mit dem entscheidenden Faktum auseinander, dass die auf gesetzte Denkmäler (prospektive Dimension der Erinnerungskultur) schon früh durch die Rechtsprechung auf die Kulturdenkmäler (retrospektive Dimension der Erinnerungskultur) ausgeweitet wurde. Dann ist aber das geschützte Rechtsgut der bundesrechtlichen Vorschrift im wesentlichen identisch mit den Strafvorschriften der Landesdenkmalgesetze. Im Interesse der Normenklarheit sollte eine bundesrechtliche Vorschrift abschließend die Strafbarkeit von gravierenden Verstößen gegen das Denkmalschutzrecht regeln. Da solche Verfahren aber sehr selten sind (während gravierende Verstöße eher häufig sind), stellt sich die Frage, ob wir das Problem überhaupt im Strafrecht regeln sollten und nicht das Ordnungswidrigkeitenrecht geeigneter ist.

Mit seiner hochnäsigen, auf extreme juristische Spitzfindigkeiten abhebenden Argumentation hat das Bundesverfassungsgericht der Normenklarheit im Bereich des Denkmalschutzrechts einen Bärendienst erwiesen.

Der Aufsatz von Weber, der anderer Ansicht ist als das BVerfG, ist teilweise online:
http://books.google.de/books?id=OumydERAANUC&pg=RA4-PA346

Nadelstiche gegen deutschen Wikipedia-Verein: Hämische Mini-Spenden

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wikipedia-Unmut-bei-Spendenaktion-858463.html

Natürlich ist es reine Heuchelei zu behaupten Wikimedia Deutschland e.V. beziehe in der Relevanzdebatte keine Position. Dieser Verein ist Teil des Admin-Problems der Wikipedia, er bevormundet die Community unerträglich. Ich rufe selbstverständlich nicht dazu auf, den Verein finanziell zu schädigen. Ich bekunde lediglich meinen Respekt gegenüber allen, die ihren Unmut äußern.

Archivarin/Archivar für Projekt im Diözesanarchiv Rottenburg

Für das Diözesanarchiv bei der Diözesanverwaltung in Rottenburg suchen wir für eine Projektstelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer von 3 Jahren eine/n

Archivarin/Archivar

Aufgaben:
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Erfassung, Bewertung und Erschließung
jüngerer Aktenübernahmen aus der Diözesanverwaltung und die Erarbeitung von Bewertungskonzeptionen.
Anforderungen:
. eine abgeschlossene Ausbildung für den gehobenen Archivdienst oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium als Diplomarchivar/Diplomarchivarin
. Vertrautheit mit dem aktuellen Stand der archivwissenschaftlichen Bewertung und Überlieferungsbildung
. Sicherheit im Umgang mit der gängigen Archivsoftware und IT-Standardsoftware
. Die Fähigkeit zu konzeptionellem, selbstständigem und zielorientiertem Arbeiten
. Interesse an kirchen- und zeitgeschichtlichen Themen
Angebote:
ein interessantes Aufgabenfeld und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Anstellung und Vergütung erfolgen nach den dienstrechtlichen Regelungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart, die im Wesentlichen dem Bundes-Angestelltentarifvertrag entsprechen. Die Stelle ist nach Vergütungsgruppe Vb–IVa BAT (entsprechend Berufserfahrung) bewertet.

Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Identifikation mit ihrem Auftrag setzen wir voraus. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis 27.11.2009 an die

Diözesanverwaltung -Personalverwaltung-, Postfach 9, 72108 Rottenburg.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Lothar Baur, Tel. 07472/169-532, e-mail LBaur@bo.drs.de.

Job: Dipl. Archiv. Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland in Düsseldorf

Der kirchliche Dienst ist durch den Auftrag der Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat bestimmt. Nach ihren Gaben, Qualifikationen, Aufgaben und Verantwortungsbereichen tragen alle Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche im Rheinland gleichermaßen zur Erfüllung dieses Auftrages bei.
Im Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland in Düsseldorf ist zum 1. Januar 2010 die Stelle einer/eines

Diplom-Archivarin/ Diplom-Archivars

zu besetzen.

Aufgaben:
Die Aufgabenbereiche umfassen insbesondere:
– Sicherung, Bewertung und Erschließung des Archivgutes der Evangelischen Kirche im Rheinland
– Mitarbeit in der Archivpflege und Archivberatung
– Mitarbeit bei Digitalisierungs- und Publikationsprojekten
Anforderungen:
Wir suchen eine engagierte Mitarbeiterin/einen engagierten Mitarbeiter, die/der die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Archivdienst oder eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung als Dipl. Archivarin bzw. Dipl. Archivar besitzt und gute Kenntnisse in rheinischer Landes- und Kirchengeschichte erworben hat.
Zudem erwarten wir hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit. EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office Programmen sowie einer Archiv-Software setzen wir voraus.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9 TVöD bewertet; ggf. kommt auch eine Berufung in das Kirchenbeamtenverhältnis in Betracht (A 9 BBesG). Wir sind nach dem audit beruf und familie als familienfreundlicher Betrieb zertifiziert.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen von Frauen bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von Schwerbehinderten sind ausdrücklich erwünscht.
Wenn Sie evangelisch sind und sich Ihrer Kirche verbunden fühlen, richten Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 30. November 2009 an Verwaltungsdirektor Rüdiger Rentzsch, Landeskirchenamt der Evangelische Kirche im Rheinland, Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf.
Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Leiter des Archivs, Herr Dr. Flesch, Tel.: (0211) 4562 – 225; email: archiv@ekir-lka.de.

7100 Unterzeichner der E-Petition für Open Access

Zu den Motiven des Einstellers:

http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/fischblog/allgemein/2009-11-11/kurz-zu-meiner-epetition-kostenloser-erwerb-wissenschaftlicher-publikationen

Siehe auch:
http://www.wissenslogs.de/wblogs/blog/gute-stube/allgemein/2009-11-11/wissenschaftskommunikation-open-access

Unterschreiben kann man hier:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922

Neue Leitung für das Stadtarchiv Kassel gesucht

“Nach nur elf Monaten hat die Leiterin des Kasseler Stadtarchivs ihren Dienst quittiert. Dr. Sigrid Schieber (37) wechselt nach Wiesbaden und wird dort Abteilungsleiterin im hessischen Hauptstatsarchiv. Das bestätigte Stadtsprecher Hans-Jürgen Schweinsberg.
Private Gründe hätten den Ausschlag für die Kündigung in Kassel gegeben. Der Ehemann von Sigrid Schieber arbeitet in Frankfurt. Die Archivarin und promovierte Historikerin hatte im Dezember 2008 die Nachfolge von Frank-Roland Klaube angetreten, der das Archiv vier Jahrzehnte lang geleitet hat.
Die Stadt Kassel schreibt die Stelle jetzt neu aus. ….”

Quelle: HNA.de

14. Archivwissenschaftliches Kolloquium der Archivschule Marburg: Retrokonversion, Austauschformate und Archivgutdigitalisierung

Informationen bereitstellen und Benutzung fördern ist eine der hervorragendsten Aufgaben von Archiven und verwandten Gedächtnisorganisationen. Diesem Anliegen ist das anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Archivschule Marburg stattfindende 14. Archivwissenschaftliche Kolloquium gewidmet. Zugleich ist das Thema durch die an der Archivschule im Sommer 2007 eingerichtete Koordinierungsstelle Retrokonversion motiviert, die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit dem Auftrag zur Koordinierung und Durchführung der Digitalisierung der Findmittel des deutschen Archivwesens gefördert wird. Das Interesse der historischen Forschung ist ein Leitmotiv für die Durchführung der Digitalisierung der Findmittel deutscher Archive.
Nach einer zweijährigen Tätigkeit sollen die besonderen Herausforderungen archivischer Retrokonversionsprojekte beleuchtet, aber auch durch Einbeziehung ähnlicher Programme in anderen Ländern oder in anderen Sparten befruchtet werden. Zu berücksichtigen sind neben den spezifischen Erfahrungen der Archive aber auch jene von Dienstleistern, denen im Rahmen der Tagung sowohl auf dem Podium als auch in Posterausstellungen Möglichkeiten zur Darstellung ihrer Leistungen und Wünsche gegeben werden.
Mehr Informationen, das Tagungsprogramm sowie das Anmeldeformular finden Sie unter http://www.archivschule.de

via Archivliste!