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Organisation von Weihnachtsmärkten – archivarische Pflichtaufgabe?

” …. [Oberbürgermeister Eberhard] Menzel dankte Ulrich Räcker-Wellnitz vom Stadtarchiv, der seit sechs Jahren maßgeblich an der Organisation der Weihnachtsmärkte beteiligt war. In diesem Jahr zum letzten Mal. ….”
Quelle:
http://www.wzonline.de/index.php?id=1050&tx_ttnews[tt_news]=136865&tx_ttnews[backPid]=624&cHash=4da17447e0

Dr. Olaf Richter als neuer Leiter des Krefelder Stadtarchivs

“Seinen Dienst als neuer Leiter des Krefelder Stadtarchivs hat Dr. Olaf Richter angetreten. Der 41-jährige ist Nachfolger von Paul-Günther Schulte, der nach 21 Jahren als Archiv-Leiter Ende Juli mit Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand gegangen war. Dr. Olaf Richter war zuletzt im Hauptstaatsarchiv Nordrhein-Westfalen als Dezernent tätig. Nach einem Studium der Geschichte und Philosophie an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf und der Promotion im Fach „Neuere Geschichte“ hat Richter die Laufbahn im höheren Archivdienst für das Land Nordrhein-Westfalen begonnen. Mit der Archivarischen Staatsprüfung wechselte er im Jahr 2002 in das Hauptstaatsarchiv NRW. Dr. Olaf Richter ist verheiratet und zur Zeit wohnhaft in Mönchengladbach.”
Quelle: Link

Lebendes Tanz-Archiv auf dem 2. deutschen Tanz-Kongress in Hamburg

Aus dem Bericht von Sylvia Staude in der Frankfurter Rundschau (Link): ” …..Andere Ideen kreisen um eine bessere Dokumentierung und Archivierung einer trotz moderner Aufzeichnungstechniken immer noch flüchtigen, weil vor allem vom Live-Erlebnis getragenen Kunst. Jochen Sandig, der umtriebige Berliner Impresario, war an Stelle der Choreografin Sasha Waltz gekommen, um die Anstrengungen in deren Umkreis und Company vorzustellen, die Choreografien Waltz´ lebendig zu erhalten und weiterzugeben.

Daraus entstand, mit dem Tanzjournalisten und -wissenschaftler Franz Anton Cramer und dem Publikum, die vielleicht interessanteste Diskussion des Kongresses. Denn plötzlich wurde deutlich, welche spezifischen Probleme der Tanz hat, indem ihm eben kein Text und keine Partitur zugrunde liegen, die freigegeben sind zu wiederholter Interpretation. So will es jedenfalls die Tradition. Ein Tanzstück könnte theoretisch für mal mehr, mal weniger werktreue Deutungen zur Verfügung gestellt werden, die Praxis aber sieht anders aus: Merce Cunningham hat testamentarisch festgelegt, wann die allerletzte Aufführung seiner Company sein soll, William Forsythe hat sich geäußert, dass nach seinem Tod seine Stücke nicht mehr aufgeführt werden sollen, Alain Platel hat das Bühnenbild verbrannt, als er “Lets op Bach” für abgespielt hielt, Pina Bausch hat nur dem Pariser Ballett erlaubt, zwei ihrer Werke ins Repertoire zu nehmen.

Sandig plädierte demgegenüber für ein “lebendes Archiv” in Form einer Company, ihm schweben 40, 50 Tänzer mindestens vor, die Meisterwerke der Tanzmoderne aufführen und in einem Repertoire regelmäßig zugänglich machen. Widerspruch gab es sofort, er betraf aber die Schwierigkeiten der Ausführung, nicht die Tatsache, dass Choreografien bewahrt werden sollten. Auf die Eingeschworenheit vieler Ensembles auf einen bestimmten Choreografen verwies etwa eine Zuhörerin, es sei wohl kaum möglich, dass eine Company an einem Abend eine tolle Bausch-Vorstellung gibt und am nächsten die gleichen Tänzer einen kühlen Cunningham. Und wer, fragte Cramer, solle auch noch zehn, zwanzig Jahre nach dem Tod eines Choreografen über die Weitergabe seines Werks entscheiden? Und wie, fügte Sandig selbst hinzu, geht man damit um, dass heute die beteiligten Tänzer oft Co-Autoren sind? Und bereits eine Neubesetzung auch eine Neuinterpretation ist.

Diese Einwände bedurften eigentlich keiner Illustration, um einzuleuchten, aber ein Auftritt des ehemaligen Bausch-Tänzers und jetzigen Leiters des Folkwang-Tanzstudios, Lutz Förster, lieferte sie. Jérôme Bel hatte mit ihm ein Solo mit dem Titel “Lutz Förster” erarbeitet; natürlich enthält es, neben einem Ausschnitt aus José Limóns “The Moor´s Pavane”, Zitate aus Stücken von Pina Bausch. An deren Entstehung wiederum Lutz Förster beteiligt war. Wer hat das Copyright etwa der wunderbaren Gebärdensprach-Szene aus “Nelken”? Und wer soll sie, wenn Lutz Förster dies nicht mehr kann, uns so hinreißend zeigen?”

NRW-Archivgesetz, hier: Einbringungsrede Lutz Lienenkämper

Aus dem Protokoll der Landtagssitzung (Link): ” …..Lutz Lienenkämper, Minister für Bauen und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die bei Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen anfallenden Unterlagen der Dokumentation und Information von heute sind die historischen Quellen von morgen. Es muss gewährleistet sein, dass die bei diesen Stellen nicht mehr benötigten Unterlagen den Archiven angeboten werden. Die Archive werden so in die Lage versetzt, den archivwürdigen Teil zur umfassenden Dokumentation der politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse zu übernehmen, dauerhaft zu erhalten und für die Nutzung aufzubereiten.

Die in den Archiven verwahrten Unterlagen sichern die rechtsstaatlich gebotene Kontinuität der Verwaltung und sind zugleich als objektive Quellen die unverzichtbare Grundlage für die Erforschung der Geschichte. Ihre Erhaltung und Nutzung liegt damit im öffentlichen Interesse.

Dieses wertvolle und unersetzliche Archivgut gegen Vernichtung und Zersplitterung zu schützen und für seine Erhaltung und Nutzung zu sorgen, ist eine politisch wichtige Aufgabe, der im Land Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf Art. 18 der Landesverfassung verfassungsrechtlicher Rang zukommt. Der Verfassungsauftrag richtet sich gleichermaßen an das Land wie an die Gemeinden und die Gemeindeverbände.

Zur Erfüllung dieses Auftrags ist eine gesetzliche Regelung unverzichtbar. Das geltende Archivgesetz vom 16. Mai 1989 tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft. Das Gesetz wird jetzt den technischen Anforderungen angepasst. Für die Übernahme elektronischer Unterlagen müssen die IT-Systeme der abgebenden Behörden und der aufnehmenden Archive kompatibel sein. Um unkalkulierbare Kosten im Zusammenhang mit der Übernahme nicht kompatibler elektronischer Unterlagen zu vermeiden, müssen die Archive schon in der Phase des Systemdesigns einbezogen werden.

Neu ist der normierte Schutz auch kommunalen Archivguts vor Veräußerung. Die Unveräußerlichkeit von Archivgut als Kulturgut und Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses ist im geltenden Gesetz nur bezogen auf das im Landesarchiv befindliche Archivgut normiert. Der Entwurf folgt den Forderungen der kommunalen Archive und sieht vor, diesen Schutz auf das kommunale Archivgut auszuweiten. Der Gesetzentwurf stellt in diesem Zusammenhang klar, dass mit dem geschützten Archivgut nur solches gemeint ist, das aus dem Verwaltungshandeln des Archivträgers – in Abgrenzung zum Beispiel zu Künstlernachlässen oder Künstlerarchiven – entstanden ist.

Ein spezielles Nutzungsinteresse ist die wissenschaftliche Erforschung des Schicksals von Personen unter nationalsozialistischer Herrschaft. Mit der sogenannten Yad-Vashem-Befugnisnorm wird die Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Daten aus noch gesperrtem Archivgut geschaffen.

Der Einsturz des Gebäudes des historischen Archivs der Stadt Köln am 3. März 2009 hat die Bedeutung von Archiven auf tragische Weise ins Bewusstsein gerückt und das Landesarchiv sowie die kommunalen Archive vor besondere Herausforderungen gestellt.

Die Landesregierung hat den Entwurf des Archivgesetzes zunächst zurückgestellt und unterschiedliche Konsequenzen für das Landesarchiv und das den Kommunen obliegende Archivwesen geprüft. Die archivrechtlichen Prüfungen sind abgeschlossen. Aus fachlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit, diesbezüglich konkrete Regelungen des Archivgesetzes zu ändern oder zu ergänzen. Das geltende Archivgesetz und der Entwurf des Archivgesetzes bieten eine ausreichende Grundlage für die dauerhafte und sichere Verwahrung von Archivgut. Dies ist zuletzt auch durch die im Auftrag der Landesregierung vom Landesarchiv durchgeführte Expertenanhörung am 24. Juni 2009 bestätigt worden.

Die Staatskanzlei wird in Umsetzung der Ergebnisse der Expertenanhörung und in Abstimmung mit dem Innenministerium das Gespräch mit den Archivträgern, also den kommunalen Spitzenverbänden und den Landschaftsverbänden, aufnehmen, um zu klären, wie das von der Expertenanhörung geforderte standort- und gebäudebezogene Risikomanagement vor Ort umgesetzt werden kann. Infrage kommen zum Beispiel freiwillige Selbstverpflichtungen der Archivträger.

Weiter gehende Vorschriften den Kommunen gegenüber, ob in Gesetzesform oder auch im Wege von Verwaltungsvorschriften, zu fixieren, erscheint gerade vor dem Hintergrund der angespannten Kommunalhaushalte problematisch.

(Beifall von der CDU)

Präsidentin Regina van Dinther: Danke schön, Herr Minister Lienenkämper. – Eine Debatte ist heute nicht vorgesehen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/10028 an den Kulturausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. ….”

s. a. http://archiv.twoday.net/stories/6024356

Ausstellungseröffnung Sabina Kaeser & Thomas J. Hauck “Das Archiv” im Neuen Kunstverein Gießen 14.11.09, 18:00

Sabina Kaeser (*1973, lebt in Zürich) und Thomas J. Hauck (*1958, lebt in Berlin) schaffen Raumbilder von absoluter Poesie. Das Archiv reagiert mit rotem Faden auf vorhandene Örtlichkeiten und stellt Bezüge zwischen Außen- und Innenräumen her. Die Gießener Installation wird unter Einbeziehung der Umgebung speziell die Kiosk-Situation thematisieren und mittels Faden und Zeichnungen auf die Bündelung von Wegen und Räumen durch Kioske eingehen.