Neue juristische Publikationsformate im Internet

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/09/28/juristisches-publizieren-2-7057693 bespricht

Florian Knauer, Neue juristische Publikationsformate im Internet : Stand, Perspektiven und Auswirkungen von Open Access, Wikis, Blogs, Twittern und Podcasts, in: NJOZ 2009, H. 35, Abschnitt 3004-3017

Eher bemüht, um nicht zu sagen läppisch finde ich die Überlegungen des Verfassers zu Twitter. Auszug:

Bei genauerem Überlegen lassen sich allerdings durchaus Beispiele dafür finden, dass auch wichtige Rechtstexte sehr knapp sein können. Jedenfalls von großer personalpolitischer Bedeutung war beispielsweise folgender nur 132 Zeichen langer Satz des Verfassungsrechtlers Horst Dreier zu Sachverhalten, in denen sich staatliche Organe mit zwei gleichwertigen Rechtspflichten aus Art. 1 I GG konfrontiert sehen: „In diesen Konstellationen dürfte der Rechtsgedanke der rechtfertigenden Pflichtenkollision nicht von vornherein auszuschließen sein.“ Dieser Satz war neben seiner Position zum Embryonenschutz ein Grund für die CDU, Dreiers Wahl zum Richter am BVerfG zu verhindern. Aber auch eine einmal gefestigte h.M. wird in späteren Entscheidungen und Kommentierungen vielfach nur noch in knappen Worten wiedergegeben und allein auf diese Weise bestätigt. Im Twitterformat halten sich beispielsweise die seit der noch zum alten § 20a StGB ergangenen Entscheidung des BGH aus dem Jahre 195863 veröffentlichten sachbezogenen Ausführungen der h.M. zu dem Problem, ob unter „Freiheitsstrafe“ gem. § 66 I StGB auch Verurteilungen zu Jugendstrafe fallen. Die Beispiele verdeutlichen, dass dem Format des Twitterns nicht ausschließlich auf Grund seiner Kürze jede Bedeutung für die Rechtswissenschaft abgesprochen werden kann

Update: Link zum freien Volltext
http://blog.beck.de/2009/09/30/kennen-sie-die-virtuelle-fachbibliothek-recht-0#comment-20015

Skandalöses Ghostwriting in der Pharma-Wissenschaft

Im Zuge von Schadensersatzklagen in den USA sind nun Materialien an die Öffentlichkeit geraten, welche die Unabhängigkeit biomedizinischer Forschung untergraben. Die Dokumente sprechen dafür, dass manche Wissenschaftler für von den Pharmaunternehmen angefertigte Artikel ihren Namen hergaben, ohne einen wesentlichen Forschungsbeitrag geleistet zu haben. Neben den damit für den Lebenslauf gewonnenen Auszeichnungen strichen manche dieser Gastautoren sogar zusätzlich Honorare ein. Durch die Veröffentlichung von Fachartikeln, die im Wesentlichen auf den Interessen der Pharmakonzerne beruhen, können im Ernstfall Menschenleben gefährdet werden. Redakteure der Open-Access-Zeitschrift PLoS Medicine fordern daher, mit strengeren Auflagen für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten gegen diese Entwicklung vorzugehen, um die Integrität der Forschungsliteratur zu wahren.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31204/1.html

The PLoS Medicine Editors (2009) Ghostwriting: The Dirty Little Secret of Medical Publishing That Just Got Bigger. PLoS Med 6(9): e1000156. doi:10.1371/journal.pmed.1000156

Archivbrand in Lausanne

“In Lausanne ist die Feuerwehr zwei Tage nach Ausbruch eines Feuers in einem Industriegebäude zum Brandherd vorgedrungen. Der Brand wurde aber noch nicht gelöscht. Auch die Armee wird eingesetzt. Für die rund 50’000 Archiv-Boxen bestand kaum mehr Hoffnung. …..Im Gebäude sind die Archive von fast 150 Unternehmen untergebracht. Zugang zum Gebäude gewähren vier kleine Treppenhäuser. Trennwände zwischen den verschiedenen Archiv-Abteilen gibt es keine.
Das Fehlen von Trennwänden erschwerte die Aufgabe der Feuerwehrmänner. Diese standen einer Tonne respektive 3000 Kubikmetern von Dokumenten gegenüber, die vorwiegend in Schachteln gelagert waren……”

Quelle: NZZ v. 26.09.2009
Weitere Medienberichte (frz.):
Le Matin v. 28.09.2009 mit weiteren You-tube-Filmen
Le Matin (Stand: 28.09.2009)

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