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BSB München kauft Fugger-Ehrenbuch und hält Preis geheim

http://www.bsb-muenchen.de/Einzeldarstellung.402+M58f53ed0900.0.html

Spektakuläre Neuerwerbung für die Bayerische Staatsbibliothek

Bei den Objekten handelt es sich um das „Ehrenbuch der Fugger“ eine reich illuminierte Renaissancehandschrift des Familienbuchs der Fugger sowie die 1618 vollendete Porträt-Genealogie aller Linien des Hauses Fugger „Fuggerorum et Fuggerarum imagines“, einen hervorragend kolorierten Kupferstichdruck.

[…] Großer Dank gilt dem Haus Fugger, das im Interesse des Kulturgutschutzes äußerst verantwortlich gehandelt hat, indem es die Bücher der Bayerischen Staatsbibliothek exklusiv angeboten hat und dem Käufer bei den Preisverhandlungen sehr entgegen gekommen ist. „Für mich war es von Anfang an ein besonderes Anliegen, dass die Bücher in die Bayerische Staatsbibliothek kommen. Sie werden dort bestens restauratorisch betreut und können unter idealen Bedingungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, so Hubertus Fürst Fugger-Babenhausen. Über den vereinbarten Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Empfehlungen des Urheberrechtsbündnisses in Sachen VG Wort

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Goettinger Erklaerung!

Die VG WORT hat Sie im August zwecks einer Rechteuebertragung im
Zusammenhang mit dem Google-Settlement (dort genannt
“Google-Vergleichsvereinbarung”) angeschrieben. Da sich aus diesem Schreiben
viele Fragen ergeben haben, moechten wir Ihnen hier kurz einige
Handlungsalternativen aufzeigen, die VG WORT fuer die in Bildung und
Wissenschaft Taetigen eroeffnet. Diese bieten im gegebenen Kontext den groessten
Mehrwert und entsprechen den Interessen der meisten wissenschaftlichen Autoren.
Hingegen sollten fuer Autoren, die ihr Einkommen vorwiegend ueber die
Wahrnehmung kommerzieller Verwertungsrechte beziehen, andere Loesungswege
gesucht werden.

Wir schreiben Ihnen heute aus aktuellem Anlass in Kooperation mit dem
Aktionsbuendnis “Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft” und dem Projekt
IUWIS “Infrastruktur Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft” (http://www.iuwis.de).

Da sich die Handlungsalternativen nach Ihrem Vertragsstatus mit der VG WORT
unterscheiden, sollten Sie zunaechst diesen feststellen:
Sie haben entweder
– einen VG WORT “REPORT” mit dem Textbeginn “Sehr geehrte
Wahrnehmungsberechtigte…” oder
– einen Brief beginnend “Sehr geehrte Bezugsberechtigte…”
erhalten (oder eben keinen dieser Briefe). Entsprechend empfehlen wir Ihnen die
Handlungsalternativen fuer “Wahrnehmungsberechtigte” oder die fuer
“Bezugsberechtigte.”

Als “Bezugsberechtigte” haben Sie einen Fragebogen zur Rechteuebertragung
erhalten, mit dem Sie konditionierte Rechte an die VG WORT uebertragen koennen.

– Handlungsempfehlung B1:
Sie uebertragen keine Rechte an die VG WORT, insbesondere nicht das Recht,
Ihre Publikationen aus dem Google Archiv loeschen zu lassen, da andernfalls Ihre
Publikationen (zumindest voruebergehend) fuer Ihre Fachkollegen unsichtbar
werden. Wir haben hierzu fuer Sie einen Antwortbrief vorbereitet, den Sie
ergaenzt um Ihre VG WORT-Karteinummer und Adressdaten unterschrieben an
die VG WORT senden koennen:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/vgw-antwort-fragebogen.pdf

– Handlungsempfehlung B2:
Wer ein wenig mehr Arbeit nicht scheut, koennte mit der Aussicht auf eine etwas
hoehere Verguetung belohnt werden: Senden Sie in diesem Fall den Fragebogen
nicht an die VG WORT zurueck, sondern registrieren Sie sich selbst direkt bei
Google unter

https://books.google.com/booksrightsholders/r/new_claimant_info?hl=de&cfe_set_lang=1

Ihren “Wahrnehmungsberechtigten” hat die VG WORT bisher nicht diese
Moeglichkeit einer konditionierten Rechteuebertragung eingeraeumt. Auch macht
deren Vertragsverhaeltnis (Wahrnehmungsvertrag) Handeln erforderlich, sofern sie
eine unterbrechungsfreie Sichtbarkeit ihrer Werke in Google Book Search
gewaehrleisten moechten.
Die Frist hierzu endet am 25. September 2009.
Widersprechen Wahrnehmungsberechtigte nicht, treten von der VG WORT
beschlossene Aenderungen im Wahrnehmungsvertrag in Kraft. Die VG Wort erhielte
in diesem Fall das Recht, die Werke der Urheber mit geaenderten
Wahrnehmungsvertrag aus dem Google-Index loeschen zu lassen.

– Handlungsempfehlung W1:
Der/Die UrheberIn legt Widerspruch gegen die Aenderung des
Wahrnehmungsvertrages der VG WORT ein. Hierzu verweisen wir auf die
Rundmail des Aktionsbuendnisses vom 4./5. Juni
(http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/vgw-empfehlungen.html), wo sich
auch eine detaillierte Erklaerung und Begruendung findet.
In Reaktion auf obiges Schreiben haben uns schon zahlreiche Unterzeichner der
Goettinger Erklaerung mit einem kollektiven Widerspruch bei der VG WORT
beauftragt, den wir fristgerecht ueberbringen werden. Wer sich hier noch
anschliessen moechte, teile uns dies bitte bis zum 15. September mit.
Damit Sie dennoch an der von Google ausgeschuetteten Verguetung partizipieren,
sollten Sie sich gleichzeitig unter

https://books.google.com/booksrightsholders/r/new_claimant_info?hl=de&cfe_set_lang=1
direkt bei Google anmelden.

– Handlungs-Alternative W2:
Sofern Wahrnehmungsberechtigte keine wesentlichen Vorteile in ihrem Status (im
Unterschied zu dem als Bezugsberechtigte) sehen, eroeffnet sich die Moeglichkeit,
den Wahrnehmungsvertrag mit der VG WORT schriftlich zu kuendigen und sich
anschliessend als Bezugsberechtigter neu bei der VG WORT anzumelden. Damit
wird ueber den oben angesprochenen Fragebogen eine selektive
Bevollmaechtigung der VG WORT ermoeglicht.

Fuer den Vorstand des “Urheberrecht fuer Bildung und Wissenschaft e.V.”:
Dr. Hartmut Simon, Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Dr. Axel Halle, Thomas Severiens