Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Angebot einer kostenlose Fotodigitalisierung abgelehnt

Rathaus enthält Öffentlichkeit 2000 Fotos vor
Werdauer wollte Kommune beim Digitalisieren der Bilder gratis helfen und erhielt Abfuhr -Aufnahmen fristen im Archiv ein Schattendasein

http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/ZWICKAU/WERDAU/1562999.html

KOMMENTAR:

Archivwürdiges Sammlungsgut, das keinen datenschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegt, darf selbstverständlich zu Digitalisierungszwecken befristet außer Haus gegeben werden, wenn die Sicherheit der Archivalien zur geeignete Maßnahmen gewährleistet wird. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, spricht nichts dagegen, ein kostenloses ehrenamtliches Angebot anzunehmen. Es ist zumindest unklug von einem Archiv, ein diesbezügliches Bürgerangebot abzuweisen.

Börsenverein lügt (oder der Standard missversteht ihn)

Bislang wäre das Google-Partnerprogramm auch auf Anklang sowohl bei Verlagen als auch Autoren gestoßen, berichtet Jessica Sänger von der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Allerdings werden die Werke im Rahmen des Google-Bibliothekenprogramms auch Bibliotheken und Universitäten zur Verfügung gestellt, ohne sich vorher die Erlaubnis bei den Rechteinhabern eines Werks eingeholt zu haben, kritisiert der Börsenverein. Bibliotheken, die an diesem Programm teilnehmen, zum Beispiel die Universitätsbibliothek von Harvard oder die Bayerische Staatsbibliothek, ermöglichen Google nämlich vollständigen Zugriff auf Millionen von Titeln.

http://derstandard.at/fs//1250003829563/Google-Books-Einigung-mit-Verlagen-rueckt-in-weite-Ferne

Es ist allgemein bekannt, dass die Bayerische Staatsbibliothek Google NUR den Zugriff auf Literatur eröffnet, deren Schutzfrist abgelaufen ist.

Und man braucht nur die Harvard-FAQ aufzuschlagen um festzustellen, dass auch die zweite genannte Bibliothek, Harvard, Google nur den Zugriff auf Public-Domain-Werke ermöglicht:

http://hul.harvard.edu/hgproject/faq.html

Update:
In INETBIB hat Ulmer die Schuld auf den Standard geschoben:
http://shorttext.com/pvo07860y

Ausspähung von Abgeordneten durch Nachrichtendienste

Am Rande betrifft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht auch das Archivwesen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20090701_2bve000506.html

Die Frage 18 betreffend die Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste beantwortete die Bundesregierung wie folgt:

65
Für den Umgang mit den historischen Unterlagen der Nachrichtendienste des Bundes gelten die Vorgaben des Bundesarchivgesetzes (BArchG).

66
Soweit der Bundesregierung bekannt, legt die Central Intelligence
Agency (CIA) lediglich Teile von Vorgängen offen und nimmt unter anderem Schwärzungen vor. Dies ist nach dem BArchG nicht möglich.

Wer bezweifelt außer mir noch, dass der letzte Satz zutreffend ist?

Piraten an die Macht?

http://www.readers-edition.de/2009/08/17/piraten-an-die-macht

Auf StudiVZ wurde die Sonntagsfrage gestellt:

Folgendes Ergebnis brachte die Frage “Wen würdest Du wählen, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre?”, an der sich insgesamt 71.047 Mitglieder beteiligten, zu Tage:

Die Piratenpartei konnte 22.070 Stimmen und damit einen Anteil von 31,1 Prozent für sich verbuchen. Dahinter folgt die CDU weit abgeschlagen mit 12.712 Stimmen, was 17.9 Prozent entspricht. Ihnen folgt die FDP mit 8856 Stimmen oder 12,5 Prozent. Gleich auf ist die SPD mit 8846 Stimmen bzw. 12,5 Prozent. Wenig dahinter liegen die Grünen mit 8526 Stimmen bzw. 12 Prozent. Die Linke haben 4378 VZ-Nutzer oder 6,3 Prozent überzeugt

Schlussfolgerungen:

http://womblog.de/2009/08/19/piratenpartei-erste-neue-bundestagspartei-seit-19-jahren