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Es gibt nun auch Google Books mit CC-Lizenz!

http://creativecommons.org/weblog/entry/16823

Das sind tolle Neuigkeiten, die hoffentlich dazu beitragen, dass in Kreisen der digitalen Intelligenz die Skepsis gegenüber dem Google Books Search-Programm reduziert wird. Die englischsprachigen Bücher haben einen PDF-Download.

Beispiel eines Buchs unter CC-BY-NC-SA: 55 Ways to Have Fun With Google

http://books.google.com/books?id=-XDkb3htVikC

Besonders wichtig diese Mitteilung zum Settlement:

This is just the beginning of this initiative. As authors and publishers tell us which works they want to share on Google Books under CC licenses, we’ll be turning on the option to restrict your search to books you can share. In addition, representatives of the Book Rights Registry intend to allow rightsholders to distribute CC-licensed works for free (pending court approval of the settlement).

Das ist wirklich eine aufregende Neuigkeit. In den FAQ gibt es dazu etwas, was es früher noch nicht gab:

http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118704&hl=en#q43f

Weil es so wichtig ist, ausnahmsweise in Fett:

Can Authors and Publishers distribute their works under the settlement for free, under a Creative Commons license or otherwise?

Yes. Rightsholders are free to set any price for their work including the ability to distribute their work free of charge. If you are interested in distributing your work for free, including under a Creative Commons license, then you should claim your book on the Claim Form and, on the “Manage Your Books” page, fill in the box asking you to specify your sale price for the book at “zero.” In the future, the Claim Form will also provide an option for you to offer your book under a Creative Commons license, and you should check the Claim Form periodically for that option to appear. The Registry will inform Google of your request, and Google will include information on its web site so that end users are aware of the licensing terms chosen by you. Rightsholders are also free to authorize Google directly to distribute their book through a CC license.

UPDATE:

Rainer Kuhlen dazu
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=128

So piratenpartei-ähnlich die folgende Aussage sich auch anhören mag – es sei die These gewagt, dass vielleicht schon in sehr überschaubarer Zukunft sehr viele in Bildung und Wissenschaft , aber auch im allgemeinen Kulturbereich Tätigen Google dankbar sein werden, dass durch dessen Vorpreschen viele Normen des Urheberrechts sich als obsolet erwiesen haben und als verkrustet aufgebrochen werden konnten. Die Reinheit der Prinzipien von geistigem Eigentum und die Regulierungen des Urheberrechts sind ja kein Selbstzweck, sondern sind dazu da, wie es in der Verfassung der Vereinigten Staaten musterhaft heißt, „to promote the progress of science and useful arts“. Oder sie sollten sich, in der europäischen Tradition, musterhaft im deutschen Grundgesetz formuliert, nicht nur an der Sicherung des Besitzes, sondern auch an dem Prinzip des grundrechtsbegrenzenden Gebots der Sozialpflichtigkeit (Art. 14 Abs. 2 GG) orientieren.

Es ist abzusehen, dass die normale „Verwertung“ in elektronischen Umgebungen die freie Verfügbarkeit des veröffentlichten Wissens sein wird, nicht die kommerzielle Verknappung. , Das mag zunächst nur für Bildung und Wissenschaft zutreffend, sollte aber allgemeines Prinzip auf den Informationsmärkten sein.

Viele neue Handschriften bei e-codices.ch

Am 31.7.2009 wurden zahlreiche neue Handschriftendigitalisate eingespielt, darunter Gebhart Dachers Konstanzer Chronik:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/0646

Hingewiesen sei auch auf die virtuelle Rekonstruktion:

Der fragmentarisch erhaltene Edictus Rothari – die älteste erhaltene Abschrift des Stammesgesetzes der Langobarden. Älteste Überlieferung der frühmittelalterlichen Langobardengesetze, erlassen von König Rothari (636-652) im Jahre 643. Früheste Abschrift von 670/680 aus Bobbio(?), erhalten nurmehr in Fragmenten in der Stiftsbibliothek St. Gallen, in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe sowie in der Zentralbibliothek Zürich und im Staatsarchiv des Kantons Zürich. Der grösste Teil der Fragmente, die 1822 von Stiftsbibliothekar Ildefons von Arx zum vorliegenden Band zusammengefügt wurden, befindet sich in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Diese Version der Edictus-Rothari-Handschrift, gültig zwischen 1972 und 2008, enthält – virtuell an die jeweils “richtigen” Stellen des St. Galler Fragmentbandes platziert – auch Fotos aller in Karlsruhe und Zürich befindlichen Edictus-Rothari-Fragmentstücke aus der einstmaligen vollständigen Handschrift des 7. Jahrhunderts. Beim Auseinandernehmen der Originalhandschrift, spätestens nach der Mitte des 15. Jahrhunderts, sind bedeutende Blätter- und Textverluste eingetreten.