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Persische Personalia

Ahmadinedschad hat als Verteidigungsminister einen Herrn Vahidi vorgeschlagen; Funktionär der Revolutionsgarden; auch schon unter heutigen “Reformern” in einem Einsatzkommando für externe Liquidierungen tätig. Der Herr wird von Interpol gesucht: wegen Beteiligung an einem schändlichen antisemitischen Terroranschlag im Jahre 1994. Es geht um den Bombenanschlag auf das Gebäude argentinischer jüdischer Institutionen (DAIA und AMIA) in Buenos Aires mit einer hohen Zahl von Toten. Der Anschlag ist keineswegs vergessen, entsprechend löste die Ernennung des Herrn Entsetzen aus. In dem Gebäude war auch eine Außenstelle des YIVO untergebracht, spanisch IWO; zerstört wurden auch Bibliothek und Archiv. Die Suche nach Archivalien geschah seinerzeit durch eine Vielzahl von Freiwilligen; jetzt gab es die Grundsteinlegung für einen Neubau.

http://log.netbib.de/archives/2009/08/30/internationales-19

Köln: Stadtrat tagt zum Archivneubau

Am 10.09.2009 um 15:30 findet die erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl statt. Auch der Neubau des Stadtarchivs steht auf der Tagesordnung:
….
9.51 Stiftung zu Gunsten des Historischen Archivs (3735/2009)
9.52 Neubau Historisches Archiv mit Kunst- und Museumsbibliothek und Rheinischem Bildarchiv (3739/2009) ….”
Aus der geht nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers hervor, dass die Verwaltung – nicht unerwartet den Standort Eifelwall vorschlägt.
Äußerungen des neuen Bürgermeisters im Wahlkampf und seines absehbaren Koalitionspartners lassen eine interessante Debatte erwarten; beide darf man wohl eher weniger zu den Eifelwall-Befürwortern zählen.

Xinnovations 2009

Die Tagung Xinnovations 2009 findet vom 14.-16. September ind der Humboldtuniversität zu Berlin statt. Ziel der Tagung und des gleichnamigen Vereins ist es, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik im Kontext webbasierter Kommunikationsprozesse und IT zu fördern, um in der Folge technische und organisatorische Innovationen zu ermöglichen. Die Tagung ist hochkarätig besetzt und der Teilnahmebeitrag mit 20,-€/Tag vergleichsweise überschaubar. Nähere Informationen unter:

http://www.xinnovations.de/

UK: Fine Rolls Project

http://www.finerollshenry3.org.uk/cocoon/frh3/index.html

The fine rolls of King Henry III (1216-72) are an important source for the study of politics and society in thirteenth-century England. Funded by the Arts and Humanities Research Council (AHRC) and jointly run by King’s College London, Canterbury Christ Church University and The National Archives, the project democratises the rolls by making them freely available for the very first time in book form and online, and most importantly, accessible in English as well as the original Latin!

Der URN-Wahn: Wenn unsere Nationalbibliothek die digitalen Bibliotheken abklemmt

Gestern und heute sah und sieht man nur eine leere Seite, wenn man eine URN von deutschen digitalen Bibliotheken oder Hochschulschriftenservern eingibt. Das ist dann besonders misslich, wenn man nur die URN, nicht aber die URL zur Verfügung hat. Man muss dann etwa im Münchner OPAC, der auf die URN verlinkt, die Titeldaten kopieren, um in der Suche des MDZ das gewünschte Digitalisat ausfindig zu machen. Wikisource beispielsweise hat eine Vorlage für Digitalisate aus Düsseldorf und München, in der die URN Parameter ist. Sie führt derzeit ins Leere.

Auch der SWB-Katalog bedient sich bei Freidok-Inhalten des Resolving-Systems.

Und wenn man einen schwedischen Resolver nimmt, wirds nicht besser, denn der leitet zum Resolving-Dienst der Nationalbibliothek weiter.

Sieht so die digitale Zukunft Deutschlands aus? Dürfen die Stümper in der Nationalbibliothek am Wochenende einen zentralen Dienst der wissenschaftlichen Kommunikation lahmlegen? Ich finde das ungeheuerlich.

Materialien zur Kulturflatrate

Wikipedia-Artikel zur Kulturflatrate mit weiteren Hinweisen
http://de.wikipedia.org/wiki/Kulturflatrate

Regina Mönch, 28.8.2009
FAZ

Wieland Freund, 28.8.2009
http://www.welt.de/die-welt/kultur/article4413806/Wenn-alle-umsonst-kopieren-verdient-keiner-mehr-Geld.html

Robin Meyer-Lucht, 17.6.2006
http://carta.info/10584/markt-oder-allmendewirtschaft-worum-es-bei-der-kulturflatrate-eigentlich-geht
Plädiert stattdessen für Urheberrechtsabgabe

Gutachten: Kulturflatrate rechtlich in Deutschland zulässig
http://www.gruene-bundestag.de/cms/netzpolitik/dokbin/278/278059.kurzgutachten_zur_kulturflatrate.pdf

Die Einführung einer Kulturflatrate setzt eine Änderung des geltenden Urheberrechts voraus. Sie verstößt nicht gegen Grundrechte der Schöpfer, sondern sorgt vielmehr dafür, dass diese einen angemessenen Ausgleich für die Vervielfältigung ihrer Werke erhalten. Auch die Rechte der Betreiber von Downloadportalen und die Rechte von Internetnutzern, die keine geschützten Werke nutzen, aber trotzdem die Gebühr entrichten müssen, werden nicht verletzt.

Siehe auch:
?s=kulturflatrate

150 Jahre Historische Zeitschrift

Den ersten Jahrgangs 1859 gibts im Netz mehrfach:

Aktuell
http://www.bic-media.com/dmrs/widget.do?&isbn=00182613_01_1859

http://books.google.com/books?id=fCMFAAAAQAAJ

Commons
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Historische_Zeitschrift_Bd._001_(1859)

Weitere kostenfreie Jahrgänge
http://de.wikisource.org/wiki/Zeitschriften_(Geschichtswissenschaft)#H

Der Beitrag von Gall 2009 zum Jubiläum ist ganz als Leseprobe lesbar:

http://www.oldenbourg-wissenschaftsverlag.de/olb/de/1.c.1674437.de

Artikel in der WELT
http://www.welt.de/die-welt/kultur/article4366814/Der-Dinosaurier-lebt.html

Cream of Science – leider nur light

DFG-Präsident Matthias Kleiner im Interview über Open Access:

F&L: Die DFG will ein sog. „Cream of Science“-Programm auflegen, in dem prominente Wissenschaftler für Open Access werben. Wie weit ist dies gediehen und wer beteiligt sich bislang daran?

Matthias Kleiner: Für die DFG sind die Leibniz-Preisträger die prominentesten Wissenschaftler. Unter dem Namen „Leibniz-Publik“ soll daher ein Portal aufgebaut werden, in dem zunächst die Preisträger die zehn Beiträge, die sie selbst für ihr Schaffen am wichtigsten halten, im Open Access verfügbar machen. Die Preisträger wurden bereits um die Angabe dieser Titel gebeten; seit April diesen Jahres arbeitet die Bayerische Staatsbibliothek daran, Rechte zu klären, Publikationen zu digitalisieren sowie das Portal selbst aufzubauen.
http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=2412

Wieso nur zehn Publikationen, wieso nicht alle, bei denen die Rechte erhältlich sind wie in den Niederlanden?

“Tuesday, 10 May 2005 was a special day for the Dutch academic world. That was the day when the national ‘Cream of Science’ website was launched. The website presents the full oeuvres of at least ten renowned academics from each university in the Netherlands, as well as the KNAW and NWO. In total, over 170 authors are presented. In other words, Cream of Science is a showcase for prominent Dutch research, made public via Narcis.”
http://www.rug.nl/bibliotheek/catalogibestanden/elekpubrug/keur/index?lang=en

Dummes Zeug von Nando Stöcklin über die Wikipedia

http://wiklin.blogspot.com/2009/08/akademische-wikipedia.html

“Wikipedia ist ein Dienst für die Öffentlichkeit, kein Dienst primär für Akademiker. Wir sollten die Welt der Wissenschaft und die Welt der Öffentlichkeit deutlich auseinanderhalten.”

Stöcklin hat die Wikipedia nicht verstanden. Selbstverständlich geht es in der Wikipedia auch um Wissenschaft, sogar nicht nur um Populärwissenschaft. Zur Wissenschaft gehört nicht nur die Theoriefindung, sondern auch das Strukturieren von Informationen als Teil des Erkenntnisprozesses. De facto gibt es jede Menge wissenschaftlich verwertbarer zitierfähiger Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia (auch wenn diese nur einen winzigen Bruchteil des Gesamtbestands ausmachen, möglicherweise unter 1 %).

Weil ich nicht immer, meine “eigenen” Artikel über Felix Fabri oder die Judensau anführen will, mal etwas aus der Biologie:

http://de.wikipedia.org/wiki/Hepatopankreas

Das ist als extrem spezielles Wissen absolut kein Teil der Öffentlichkeit, wie ich sie verstehe. Kein Brockhaus und kein Meyers enthält dazu etwas, und ich würde ohne biologische Kenntnisse behaupten, dass ein übliches biologisches Nachschlagewerk für Wissenschaftler in etwa die gleichen Informationen präsentiert, womöglich aber ohne Einzelnachweise. Gerade auf dem Gebiet der Biologie ist die Grenze zwischen den Hobbyforschern und den zünftischen Wissenschaftlern fließend. Es gibt sehr viele biologische Artikel auf einem vergleichbaren Niveau.

Wem das zu biologisch ist, kann ja das Gebiet der russischen Militärschiffe hernehmen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Militärschiff_(Russisches_Reich)

Ist das, was Waffenfans, von denen es in der Wikipedia leider zuviele gibt, zusammentragen, per se unwissenschaftlich? Neben akademischen technik- und militärhistorischen Studien gibt es offenbar viele “Hobby-Forscher”, die ein sehr spezielles Gebiet beackern, das die allgemeine Öffentlichkeit nicht im mindesten interessiert.

Halten wir fest: Außerordentlich spezielles fachliches oder wissenschaftliches Wissen, das für die allgemeine Öffentlichkeit völlig uninteressant ist, ist in sehr großem Umfang in der Wikipedia vertreten.

Und das ist gut so. Wenn die Qualität stimmt, leistet die Wikipedia folgendes:

– Sie komprimiert in populärwissenschaftlicher Weise wissenschaftliches oder fachliches Wissen

– Sie weist durch durch Literaturangaben und Nachweise den Weg zu den Resultaten der wissenschaftlichen Forschung

Dies ist ein Service nicht nur für die Öffentlichkeit, sondern auch für die Forschung. Zumindest in den Geisteswissenschaften kann es ohne weiteres vorkommen, dass ein Forscher durch die Wikipedia etwa auf einen übersehenen biographischen Beitrag aufmerksam wird.

– Sie kann neues Material für Wissenschaftler bereitstellen oder durch Zusammenführung bekannter Tatsachen die Forschung anregen – und zwar ohne gegen das Wikipedia-Dogma “keine Theoriefindung” zu verstoßen!

Siehe etwa
http://de.wikipedia.org/wiki/Ritter_Toggenburg

UPDATE:

Habers Stellungnahme
http://weblog.histnet.ch/archives/2767
Er will zurecht nicht “an einer künstlichen Trennung von Wissenschaft und Öffentlichkeit” festhalten.

Stöcklins Replik
http://wiklin.blogspot.com/2009/08/akademische-wikipedia-2.html
“Ich stimme sowohl mit Peter Haber als auch mit Klaus Graf überein und finde beide Ausführungen inhaltlich sehr spannend.”

Nochmals:

Das Geniale an der Wikipedia ist ja, dass sie beide, sich häufig überlappende Systeme Wissenschaft und Öffentlichkeit bedienen kann. Schon allein der schiere Impact-Faktor macht sie für die Wissenschaft zum wichtigen Kooperationspartner. Daher ist es nicht nur “bedingt” vorteilhaft, wie Stöcklin will, darüber nachzudenken, wie die Wikipedia für Forscher attraktiver wird.

Eine Möglichkeit könnte ein “vorgelagertes” Wissenschaftswiki sein, das den Akademikern den Kontakt mit den ja wirklich unerfreulichen Aspekten der Wikipedia erspart, dessen Inhalte aber in die Wikipedia eingebracht werden. Für die deutschsprachige Wikipedia sind die ätzenden Punkte nach meiner Einschätzung vor allem: die Tyrannis inkompetenter und parteiischer Admins, teilweise minderjährig, jede Menge Oberlehrer-Typen, kleinliche exklusionistische Relevanzkriterien/Löschpraxis.

***

Eingesandt

Zu WP und Wissenschaft:

1. Die populäre Darstellung wissenschaftlicher Fragen, Erkenntnisse und
Theorien wird in Europa nicht gepflegt. Gleichwohl erscheinen WP-Artikel aus dem Bereich Medizin den Ärzten geeignet, sie als Patienteninformationen einzusetzen.
2. Die WP unterschätzt Inhalte. “Ausgezeichnet” werden formal stimmige und
lange Ausführungen. Gegen sorgfältige Artikel über Kleinstädte hat ein feiner und in seiner Art einmaliger Spitzenartikel aus der Romanistik, wie zum Beispiel “Cino da Pistoia” , keine Chance.

3. Bei sog. “zentralen Lemmata” kann in der WP die Wissenschaftlichkeit nicht in einem 100Kb-Artikel bestehen, sondern in der Nutzung der vertikalen Tiefenstruktur der Verlinkung, die Zugehörigkeiten und Zusammenhänge als Plan für ein “Artikelfeld” in einer Weise ermöglichen, die eine linear gegliederte Darstellung im herkömmlichen Druckwerk nicht leisten kann. Artikel wie “Stilleben” nebst zugehörigen Artikeln, wie z. B. “Vanitas” oder “Emblematik”, widersetzen sich allerdings einer “Schwarm”-Intelligenz und bleiben deshalb in ihrem bedauernswertem Zustand und ohne wissenschaftlichen Halt.

4. Die Idee der Wikipedia, das “Wissen” zu demokratisieren, wird gelegentlich verwechselt mit “Qualität”, deren Erscheinen sich einer “Konsensdemokratie” entzieht.

3sat. "Kulturzeit": "Köln reloaded. Anatomie einer archivarischen Katastrophe. Teil 5: Nachlass einer Familie"

“Ein Koffer mit Drehbüchern und Briefen ist geblieben vom Nachlass der jüdischen Familie Unger/Ury. 1999 wurde der Nachlass von London nach Köln ins Stadtarchiv gebracht. Die Künstlerin Tanya Ury erzählt, was der Einsturz des Kölner Stadtarchivs für sie bedeutet.
Die Entscheidung, die Dokumente ihrer Familiengeschichte ins Kölner Stadtarchiv zu übergeben, fiel ihr nicht leicht, so Ury. “Ein Großteil der Sachen begleitete meine Familie in den 1930er Jahren auf der Flucht von Deutschland nach London. Sollte ich sie 70 Jahre später wieder nach Deutschland holen lassen?” Sie fragt sich, ob sie ein schlechtes Gewissen haben sollte, weil sie vielleicht die falsche Entscheidung getroffen hat, als sie die Unterlagen dem Stadtarchiv geschenkt hat. “Vielleicht hätte ich sie woanders lagern müssen, wo sie wirklich sicher sind.” …..
Die Familiengeschichte der Unger/Urys ist die Familiengeschichte einer jüdischen Familie aus Köln, die flüchten musste – damit, sagt Ury, sei sie “ein wichtiger Teil deutscher Geschichte”. Briefe, Fotos und das ganze Lebenswerk von Großvater und Großonkel, Alfred und Wilhelm Unger, sowie von Tanya Urys Vater Peter Ury sind mit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs verloren gegangen.
Nur ein Koffer ist Tanya Uri geblieben, der ursprünglich ihrem Bruder gehörte und Drehbücher des Großvaters enthält. Er wurde versehentlich zu ihr nach Hause geliefert. Dort blieb er – weil sie zehn Jahre lang nicht dazu kam, ihn ins Stadtarchiv zu bringen. “Ich erinnere, wie mein Vater mir einen Brief zeigte, den seine Mutter ihm aus Theresienstadt geschrieben hatte – dass es ihr gut geht. Danach ist sie nach Auschwitz gebracht worden. Dieser Brief war ihr letztes Lebenszeichen. Auch er war im Stadtarchiv. Wurde dieses letzte Lebenszeichen im Grundwasser aufgelöst? Von den einstürzenden Mauern zerschreddert? Vielleicht liegt der Brief aber auch nur unidentifiziert in einem der Notarchive. “Für mich war es so, als wären meine Angehörigen ein zweites Mal gestorben”, sagt Ury über den Einsturz des Kölner Stadtarchivs.”

Quelle:
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/kulturzeit/themen/137133/index.html
Link zum Video:
http://wstreaming.zdf.de/3sat/veryhigh/090828_koeln_kuz.asx

1. Folge (Albertus Magnus): http://archiv.twoday.net/stories/5664325
2. Folge (Vilém Flusser): http://archiv.twoday.net/stories/5730887
3. Folge (Mittelalterliche Urkunden): http://archiv.twoday.net/stories/5669088
4. Folge (Anne Dorn): http://archiv.twoday.net/stories/5669089

zu Tanya Ury s. a:
http://archiv.twoday.net/stories/5827304
http://archiv.twoday.net/stories/5825241
http://archiv.twoday.net/stories/5720303

Google Book Search, Open Access und die VG Wort

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=1146

In den letzten Tagen dürften viele Autoren als sogenannte “Bezugsberechtigte” Post von der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort in München erhalten haben. Sie wurden aufgefordert, Rechte an die VG Wort auf einem Internetportal oder durch Rücksendung der beigefügten Rechteübertragung zu übertragen, damit die VG Wort mit Google in Sachen Google Buchsuche/Book Search verhandeln kann. Nicht wenige der Adressaten dürften die juristische Sprache der auch online verfügbaren Erläuterungen [1] kaum verstehen.

Worum geht es? Seit 2004 bietet Google im Rahmen seines Angebots Google Book Search [2] gescannte und mit Volltext versehene Bücher an, die es aus zwei Quellen bezieht.

Die erste Quelle sind Verlage, die durch freiwillige Vereinbarungen mit Google Bücher liefern (“Verlagsprogramm”). Diese sind zu einem kleinen Teil online durchblätterbar und werden in der deutschen Version mit dem Hinweis “Eigeschränkte Vorschau” versehen.

Es gibt zwar eine sehr kleine Anzahl von Verlagen, die es Google erlauben, die Bücher komplett anzuzeigen, aber diese Bücher fallen bei der Gesamtanzahl von etwa 10 Mio. Büchern kaum ins Gewicht.[3]

Die Bücher des Verlagsprogramms werfen im allgemeinen keine urheberrechtlichen Probleme auf, denn die Ganzseitenanzeige von Buchteilen ist mit den Verlagen abgesprochen. Es kann freilich sein, dass ein Autor erstaunt feststellt, dass Google sein Buch teilweise anzeigt, obwohl er der Ansicht ist, keine solche Rechte an den Verlag vergeben zu haben. Üblicherweise haben bei neueren Buchveröffentlichungen die Verlage aber die Online-Rechte und können – zumindest nach ihrer eigenen Rechtsansicht – diese Google weiterübertragen. Es ist Google nicht anzulasten, wenn es in Einzelfällen dazu kommt, dass Verlage im Verlagsprogramm Google Bücher zur Verfügung stellen, ohne die nötigen Rechte vom Autor erworben zu haben. Auch das mit dem Börsenverein und der VG Wort abgestimmte kostenpflichtige Bibliotheks-Digitalisierungsangebot setzt sich im Zeitschriftenbereich über die Rechte der Autoren hinweg. [4]

Die zweite Quelle ist problematischer: Es sind Bibliotheksbücher aus den USA, Europa und Japan (“Bibliotheksprogramm”), wobei Googles europäische Partner (insbesondere die Bayerische Staatsbibliothek) und ein Teil der amerikanischen bewusst nur gemeinfreie Bestände für das Scannen freigegeben haben.

Google scannt, was seit 2004 bekannt ist und bereits Gegenstand einer 2006 zurückgezogenen Klage der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft [5] war, vor allem in US-Bibliotheken moderne urheberrechtlich geschützte Fachliteratur einschließlich solcher deutschsprachiger Autoren ein.

Daneben scannt Google aber auch in großem Umfang gemeinfreie alte deutschsprachige Bücher ein, etwa in Kooperation mit München. Anhand der IP-Adresse unterscheidet Google zwei Nutzergruppen: US-Bürger und alle anderen. Deutschsprachige Bücher, die zwischen 1869 und etwa 1910/1922 erschienen sind, aber auch unverständlicherweise sehr viele ältere Bände, sind nur über den Umweg eines sogenannten US-Proxy für deutsche Nutzer zugänglich. [6] Dies betrifft in großem Umfang auch gemeinfreie, in Deutschland bekanntlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht mehr geschützte Literatur.

Im Rahmen des Bibliotheksprogramms gescannte Bücher werden von Google nur dann in Vollansicht gezeigt, wenn Google diese als Public Domain ansieht. Es kann aber in seltenen Einzelfällen dazu kommen, dass eine moderne geschützte Klassikerausgabe automatisiert aufgrund eines Erkennungsfehlers von Google fälschlich als gemeinfrei behandelt wird.

Geschützte Literatur wird von Google nur in Form von kurzen Auszügen in der Trefferliste oder in Form von Schnipseln (snippets) angezeigt. Auch wenn man mit einem Trick [7], allerdings eher mühsam, Google etwas mehr Kontext entlocken kann, ist es nicht möglich, längere Abschnitt auf diese Weise zu lesen. Gleichwohl bieten sowohl die Trefferlistenexzerpte als auch die Schnipsel gelegentlich wichtige Informationen, die zu Neuentdeckungen führen. [8]

In den USA war unter Juristen umstritten, ob das Einscannen geschützer Bücher und die Präsentation von snippets unter “fair use” des US-Copyrights fällt. Verleger- und Autorenverbände haben gegen Google geklagt, das sich 2008 im sogenannten “Settlement” mit ihnen geeinigt hat. Die endgültige gerichtliche Zustimmung zu diesem Vergleich steht noch aus. [9]

Das Settlement hat viele problematische Aspekte [10], zu denen unter anderem gehört, dass deutsche Autoren stillschweigend zustimmen, wenn sie nicht selbst oder über die VG Wort der Einigung in den USA widersprechen. Google darf dann in den USA ihre Bücher, soweit sie vergriffen sind, vermarkten, indem Kunden Ansichtrechte einzelner Bücher oder Bibliotheken Zugänge zur ganzen Datenbank (oder Teilen davon) mit den Volltexten kaufen können. Dafür sichert Google den Autoren, die sich melden, einen Vergütungsanspruch zu.

Jeder Autor kann sich auf der Internetseite des Google Book Settlements auch auf Deutsch über die sehr komplizierte und hier nicht in wenigen Zeilen angemessen zu würdigende Einigung informieren. [11] Außerdem existiert eine kostenlose (auch deutschsprachige) Hotline.

Die VG Wort wurde von ihrer Mitgliederversammlung im Mai autorisiert, die Rechte deutscher Autoren gegenüber Google wahrzunehmen. Vorgesehen ist, dass bei allen lieferbaren und vergriffenen Büchern, für die die VG Wort die entsprechenden Rechte von Verlagen und Autoren erhält, das sogenannte “Removal” erklärt wird. Diese werden aus dem Suchindex von Google genommen, sind also nicht mehr mit dem Volltext präsent. Hinsichtlich vergriffener Bücher will die VG Wort mit Google über Anzeigemöglichkeiten verhandeln, bei noch lieferbaren Titeln darf es künftig keine Schnipsel oder Textauszüge mehr geben. Google darf lediglich die bibliographischen Daten anzeigen – es liegt auf der Hand, dass auf diese Weise die wissenschaftliche Forschung entscheidend behindert wird, da in vielen Fällen die Schnipsel/Auszüge die Entscheidung ermöglichen, ob das Buch den Kauf oder die Einsichtnahme in einer Bibliothek lohnt.

Daher hat das Urheberrechtsbündnis bereits nach der Mitgliederversammlung der VG Wort dazu aufgerufen, die von ihr vorgeschlagenen Rechte NICHT zu übertragen, da die Interessen wissenschaftlicher Urheber nicht von der VG Wort angemessen vertreten werden. Das Bündnis hat diese Empfehlung jetzt nochmals wiederholt.[12] Wer als Bezugsberechtigter angeschrieben wird, soll nach dieser Empfehlung das Schreiben der VG Wort ignorieren. Wahrnehmungsberechtigte müssen fristgerecht der entsprechenden Ergänzung ihres Wahrnehmungsvertrags widersprechen.

Das Urheberrechtsbündnis hofft, in Verhandlungen mit Google selber zu einer Einigung bezüglich des Umgangs mit wissenschaftlichen (und verwaisten) Werken zu kommen. Vor kurzem gab es in diesem Zusammenhang ein außerordentlich erfreuliches Signal von Google [13]: Es gibt nun auch Bücher in Google Book Search, die unter einer Creative Commons Lizenz stehen und bei denen wie bei gemeinfreien Büchern ein PDF-Download möglich ist. In Zukunft wird es möglich sein, dass Rechteinhaber, soweit das Settlement genehmigt wird, im Bereich der Settlement-Website, in denen sie ihre Bücher und Buchbeiträge (“Inserts”) verwalten können, den Preis des Buchs auf Null setzen können (und damit seine weltweite komplette kostenfreie Zugänglichkeit ermöglichen). Ebenso soll es möglich sein, dort eine Creative Commons-Lizenz einzutragen.

Die Währung der Wissenschaft ist Sichtbarkeit. Üblicherweise dienen wissenschaftliche Werke nicht der Einnahmenerzielung, Aufsätze werden in der Regel ohne Honorar geschrieben. Daher muss es im Interesse der Wissenschaftler sein, dass ihre Werke “Open Access” komplett bei Google Book Search einsehbar sind. Und im übrigen müsste eine solche Einsehbarkeit den Buchverkauf nicht ausschließen, eher im Gegenteil: Es gibt sehr viele empirische Hinweise, dass eine freie Online-Zugänglichkeit den Verkauf des gedruckten Buchs nicht behindert, sondern sogar im Gegenteil befördert. [14]

Was die VG Wort vorhat, kann nicht im Interesse der Wissenschaftsautoren sein. Während eine Lösung hinsichtlich der wichtigen Kategorie der Buchbeiträge (Beiträge in Sammelbänden), bei denen in der Regel die Autoren und nicht die Verlage nach deutschem Recht die Rechteinhaber sind, wohl nur über die Verhandlungen des Urheberrechtsbündnisses zustande kommen kann, empfiehlt sich bei Monographien das folgende Vorgehen:

1. Bei noch lieferbaren Büchern, bei denen die Rechte in der Regel beim Verlag liegen, sollten Autoren den Verlag bitten, das Buch komplett durch Google kostenfrei anzeigen zu lassen. In den meisten Fällen ist mit einer Ablehnung des Verlags zu rechnen. Lehnt der Verlag ab, kann man ihn bitten, dass – sofern nicht bereits geschehen – das Buch wenigstens teilweise bei Google Book Search im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung steht. Ein “Removal” – komplette Herausnahme des Buchs aus der Buchsuche – kann nicht einseitig vom Verlag gegenüber der VG Wort erklärt werden, Autor und Verlag müssen ihm zustimmen.

2. Bei vergriffenen Büchern sollten Autoren ebenfalls den Verlag bitten, das Buch komplett anzeigen zu lassen. Weigert er sich, so können die Autoren das im Urheberrecht geregelte Rückrufsrecht wegen Nichtausübung in Anspruch nehmen. [15] Die Rechte würden danach wieder bei ihnen liegen und könnten im Rahmen der Settlement-Verwaltung dazu genutzt werden, das Buch frei zugänglich zu machen.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die VG Wort keine Rechte erhält, die sie zur Einschränkung der Google Buchsuche und zum Schaden von Open Access nutzen kann!

Anmerkungen:
[1] http://www.vgwort.de/files/google_bezugsberechtigte_0809.pdf
[2] http://books.google.de
[3] Beliebiges Beispiel: Bücher der American Philosophical Society, etwa
http://books.google.de/books?id=Kj8LAAAAIAAJ
[4] http://archiv.twoday.net/stories/4477889
[5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/74832
[6] http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Google_Book_Search
[7] http://archiv.twoday.net/stories/5818683
[8] http://archiv.twoday.net/stories/5690177
[9] Allgemeinverständliche Darstellung zum Settlement:
http://www.irights.info/index.php?id=764
[10] Auf die im Zusammenhang mit dem sogenannten “Heidelberger Appell”
erfolgte Desinformations-Kampagne hinsichtlich Google Book Search kann
ich hier nicht näher eingehen.
[11] http://books.google.com/booksrightsholders
[12] http://iuwis.de/blog/erinnerung-aktionsb%C3%BCndnis-empfiehlt-nicht-zustimmung-zur-%C3%A4nderung-des-vg-wort-vertrags
Siehe auch http://archiv.twoday.net/stories/5900888
[13] http://archiv.twoday.net/stories/5878756
[14] http://delicious.com/Klausgraf/monograph_open_access
[15] http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html

Gibt es bloggende Archive ?

Karin Janner vom Kulturmarketing-Blog beantwortet auch die Frage: ” …..Und was könnten Archive schreiben?
Was KÖNNTEN sie denn schreiben, damit es für die Leser wirklich interessant ist? Leider habe ich keinen Einblick, was in einem Archiv so passiert. Denn ich habe noch nie in einem Archiv gearbeitet, kenne niemanden, der in einem Archiv arbeitet und habe bisher noch kein Blog gelesen, das Einblick gibt
Aber irgend etwas Spannendes wird es doch auch aus einem Archiv zu berichten geben – so interessant wie
Säfte oder Tiefkühlkost wird es doch allemal sein…”
Der Blog-Eintrag bespricht den einzigen, institutionellen Archiv-Blog in Deutschland. Die Hinweise und Anregungen sollten für alle Archivierenden nicht nur leicht verständlich sein, sondern vielmehr dazu anregen, für das eigene Archiv einen Blog zu initiieren. Es lohnt sich!

PaperC – die Zukunft des Verlagswesens?

http://paperc.de
http://log.netbib.de/archives/2009/08/27/nochmal-paper-c
http://article.gmane.org/gmane.culture.libraries.inetbib/14760

Bücher von vorn bis hinten nach einfacher Registrierung einsehen zu dürfen, ist natürlich großartig, vor allem wenn aus dem Bestand von de Gruyter/Niemeyer das Humanismus-Verfasserlexikon im Angebot ist. Texte kopieren und drucken kostet Geld, die ganzen Ebooks sind (noch?) unglaublich billig. Die 674 Seiten des VL kosten nur gut 33 Euro.

Was (noch) nicht klappt:

Die Suchfunktion ist unbrauchbar. Bei Eingabe mehrere Suchbegriffe kann es sein, dass ab dem dritten Treffer im Buch nichts gefunden wird. Es gibt keine erweiterte Suche.

Im Buch funktioniert bei mir die Suche nicht.

Lästig ist das Umblättern, das Laden einer neuen Seite geht wohl bewusst nicht so ganz schnell.

1 Mio. Google Books nun auch im Epub-Format

http://booksearch.blogspot.com/2009/08/download-over-million-public-domain.html

Zunächst fand ich kein Beispiel (Google nannte in meiner ursprünglichen Quelle typischerweise eine für Deutsche nicht zugängliche Hamlet-Ausgabe), aber hier ist eins:

http://books.google.de/books?id=9f4TAAAAQAAJ

Danke an
http://twitter.com/saschafricke/status/3587604203

Zum Format:
http://de.wikipedia.org/wiki/EPUB

Gierige Lehndorff-Erben fordern Kulturgut zurück

Unabhängig wie man zu den Restitutionsansprüchen steht: Wenn Kunstgegenstände wieder in Privatschatullen verschwinden und nach kurzer Frist auf Auktionen verstreut werden, dann ist das ein kultureller Verlust, der einzig und allein auf die – rechtlich sanktionierte – Gier der Erben zurückgeht.

Streit mit Kunstammlungen Chemnitz
http://www.lvz-online.de/aktuell/content/109016.html

Kunstsammlungen Dresden müssen 7 Gemälde zurückgeben
http://www.premiumpresse.de/kunstsammlungen-muessen-lehndorff-erben-sieben-gemaelde-zurueckgeben-PR551747.html

Burg Kriebstein muss zurückgeben
http://www.kuvi.de/news/15198_rueckgabe-kunstgegenstaende-lehndorff-erben.html

Grassi-Museum
http://www.news-adhoc.com/grassi-museum-will-moebelstuecke-an-lehndorff-erben-zurueckgeben-idna2009072040822

Zum Thema Restitution:
?s=ealg

Open Book Alliance against the Google Books Settlement

The Open Book Alliance, involving the Internet Archive, industry heavyweights (Yahoo, Amazon, Microsoft), and author, publisher, and library groups, has launched to criticize and oppose the Google Book Search settlement.

http://www.libraryjournal.com/article/CA6685992.html

http://www.openbookalliance.org

http://twitter.com/oballiance

http://www.heise.de/newsticker/Open-Book-Alliance-gegen-Google-formiert-sich–/meldung/144371 (German)

Seltenheit: Homepage eines Adelsarchivs

http://www.schloss-herdringen.de/afh.htm

Archiv der Freiherren von Fürstenberg zu Herdringen, hauptamtlich betreut.

Foto: Michael Jolk, CC

Zu Archiv und Bibliothek:
http://tinyurl.com/ll4v4q (A. Bömer)
http://dtm.bbaw.de/HSA/Herdringen_700359390000.html

http://www.mr1314.de/1059
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Herdringen_ems.jpg

Unsaubere Ausschweifungen

Die traditionalistische Piusbruderschaft in Frankreich protestiert gegen Ovids “Ars amandi” (Liebeskunst) als Pflichtlektüre für die Latein-Abschlussklassen. Das vom Erziehungsministerium vorgeschriebene Werk sei einzig darauf ausgerichtet, Ratschläge zu Verführungstechniken zu geben, erklärte der französische Distriktobere Regis de Cacqueray am Mittwoch auf der Webseite der Gemeinschaft. Ovids Text fördere die Vervielfachung der Partner und beschreibe die Nutzung niedrigster und zynischster Methoden, um zum Ziel zu gelangen. De Cacqueray rief dazu auf, mit Schreiben an das Erziehungsministerium gegen die “Anstachelung zu Unmoral und Unzucht” zu protestieren. KNA
http://www.sueddeutsche.de/M5538p/3022769/Piusbrueder-entsetzt-ueber-Ovids-Liebeskunst.html

Im Grunde genommen hat schon Heinrich Lindemann 1861 in seiner Vorrede zur Übersetzung der Liebeskunst alles gesagt:

http://books.google.com/books?id=olwCAAAAQAAJ

Weitere Bände:
http://de.wikisource.org/wiki/Ovid

Die Ausgabe gibt es auch als E-Text bei dem Projekt Gutenberg-DE:

http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&xid=1983&kapitel=3&cHash=a1e5bc1d442#gb_found

Bild via http://bildungcontainern.blogsport.de

Bigotte Verlage

Manchmal ist die Realität komischer als alles, was sich ein Comedy-Autor ausdenken könnte. Im Juli hatte sich Verleger Hubert Burda mit Bezug auf die von zahlreichen Verlagen unterzeichnete Hamburger Erklärung in einem Interview mit dem „Manager Magazin“ sehr kritisch über das Geschäftsmodell von Google geäußert. Das Unternehmen sei derzeit der einzige Sieger im Web-Geschäft und verdiene ein Drittel der Werbeumsätze im Netz – und all das, ohne selbst in teuren Journalismus zu investieren.“
Genau den spart sich die Burda-Tochter Tomorrow Focus bei ihrem neuen Finanzportal Finanzen100 dann auch gleich. Denn statt teurem Journalismus bedient man sich genau der Technik, die Verleger Burda an Google kritisiert: Ein erstes Kernangebot des werbefinanzierten Portals Finanzen100, einem Joint Venture von Tomorrow Focus und OnVista-Gründer Stephan Schubert, ist ein News-Aggregator, der Informationen aus über 12.500 Quellen aufbereitet. Mit anderen Worten: Man will Geld verdienen mit den Inhalten anderer.

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http://www.dwdl.de/story/22344/finanzen100_was_google_kann_knnen_wir_schon_lange