http://www.teezeh.de/2009/07/29/google-bucher-was-man-wissen-muss
Der Beitrag berichtet von einer Google-Pressekonferenz und macht deutlich, dass die Aufregung hierzulande einfach darauf beruht, dass man sich – anders als ich seit 2004 in diesem Weblog – überhaupt nicht hinreichend mit dem Angebot beschäftigt hat.
Ich hebe einige für mich interessante Punkte hervor:
Google hat aktuell bereits mehr als 10 Millionen Bücher digitalisiert und volltextindexiert. Dieser Index fließt im Rahmen der sogenannten Universal Search seit einiger Zeit auch in die Ergebnislisten von Internet-Suchen bei Google ein. Gut 1,8 Millionen von den 10 Millionen Titeln kommen von Partnern, das sind üblicherweise Verlage. […]
Außerhalb der USA würde Google den Zugriff auf die von dem US-Vergleich betroffenen Titel sperren, und zwar mittels IP-Blocking. Technisch versiertere Nutzer könnten das natürlich leicht umgehen. Für die breite surfende Masse dürfte diese derzeit einzig praktikable technische Maßnahme allerdings eine ausreichend hohe Hürde darstellen.
Den Verkauf der Online-Nutzung von Büchern inklusive “Großkundenabos” plant Google laut Annabella Weisl auch in Deutschland, jedoch nur für Werke, die Google über das Partnerprogramm offiziell zugänglich gemacht wurden. Dieser E-Commerce dürfte bereits Ende dieses Jahres starten, die Details müssen allerdings noch finalisiert werden.
Als Partner ist Google bücher nicht zuletzt für Verlage mit vielen wenig verkauften Titeln (”long tail”) interessant, die darauf angewiesen sind, möglichst einfach gefunden zu werden. Julius Mittenzwei vom Buchsuche-Partner GRIN-Verlag berichtete von monatlich immerhin 250.000 Page Impressions der GRIN-Titel bei Google bücher und einer höheren Conversion Rate als auf den verlagseigenen Webseiten.
Update
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30829/1.html
BSB begeht erneut Copyfraud
Mindestens ebenso problematisch ist (das wurde im Zusammenhang mit Äußerungen eines Vertreters der Bayerischen Staatsbibliothek klar), dass mit dem als Remedium angepriesenen neuem Leistungsschutzrecht für Verlage keineswegs Monopoltendenzen von Google Einhalt geboten wird. Stattdessen könnte sehr leicht das Gegenteil eintreten. Während die Staatsbibliothek vor zwei Jahren noch beteuerte, dass an den zusammen mit Google eingescannten gemeinfreien Büchern keinerlei neue Monopolrechte geltend gemacht würden, klang das beim Runden Tisch plötzlich ganz anders: Da wurde die in der Rechtswissenschaft herrschende Meinung, nach der ein Digitalisierungsprozess keine neuen Immaterialgüterrechte erzeugt, vom stellvertretenden Generaldirektor Dr. Klaus Ceynowa als eher radikale Sicht dargestellt und betont, dass man lediglich eine private Nutzung der Kopien erlauben würde.
Bemerkenswert ist diese Positionsänderung vor allem vor dem Hintergrund, dass Google und/oder die Staatsbibliothek als Einscanner von Werken durch ein am Sweat-of-the-Brow-Prinzip orientiertes neues Leistungsschutzrecht (das nun politisch in Reichweite erscheint) möglicherweise mit einem Schlag “geistige Eigentumsrechte” auf praktisch die gesamte deutsche Textproduktion vom 17. bis zum 19. Jahrhundert übertragen bekämen. Das wäre dann wirklich ein Monopol.