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Kein Schutz der Reproduktionsfotografie, basta!

Freie Verwendung von Abbildungen gemeinfreier Werke? Zur urheberrechtlichen Bewertung von Angeboten gemeinfreier Bilder bei Wikipedia und Wikimedia Commons

Author: Stang, Felix

Source: Zeitschrift fuer Geistiges Eigentum / Intellectual Property Journal, Volume 1, Number 2, July 2009 , pp. 167-219(53)

Der Beitrag beschäftigt sich mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit der Verwendung von Abbildungen gemeinfreier Werke in Open Access-Portalen wie Wikipedia oder Wikimedia Commons, deren Inhalte von Nutzern kostenlos eingestellt werden und nach den Vorstellungen der Betreiber für jedermann frei verwendbar sein sollen. Nach Darstellung der Voraussetzungen, nach denen Reproduktionsfotografien zumindest nach herrschender Auffassung einen Lichtbildschutz im Sinne des § 72 UrhG genießen und auch im Rahmen kostenloser Internetangebote nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers angeboten werden dürfen, wird der Frage nachgegangen, welche Verantwortung die Betreiber und Nutzer derartiger Internetangebote für ungenehmigte Verwendungen der Reproduktionsfotografien trifft. Hierbei liegt ein Schwerpunkt in der Darstellung der täterschaftlichen Verantwortung von Providern für so genannten ,,User-Generated-Content vor dem Hintergrund der Haftungsprivilegierungen des Telemediengesetzes sowie der Verantwortung im Rahmen der mittelbaren Störerhaftung. An die Klärung der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Geltung des deutschen Urheberrechtsgesetzes für entsprechende Streitfälle schließt sich die Frage an, inwieweit die Gewährung eines Leistungsschutzrechtes für Reproduktionsfotografien zu einem Wertungswiderspruch im Hinblick auf den Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist am Originalkunstwerk oder sogar zu einer faktischen Schutzrechtsverlängerung führt. Hierzu wird vorgeschlagen, die drohende Umgehung der Gemeinfreiheit durch Geschäftsmodelle, die eine exklusive Verwertung der Originalkunstwerke auch nach Ablauf der Schutzfrist auf der Grundlage des Lichtbildschutzes für Reproduktionen ermöglichen, durch einen Ausschluss des Lichtbildschutzes von Reproduktionen vorexistierender zweidimensionaler Inhalte durch eine teleologische Reduktion des § 72 UrhG zumindest teilweise zu verhindern.

Der Beitrag ist in der Tendenz und im Ergebnis pro Gemeinfreiheit zu begrüßen, aber es geht nicht an, wie Stang es tut, die von den Wikimedia-Projekten und mir vertretene Rechtsauffassung, dass die herrschende Meinung nicht vom Schutz der Reproduktionsfotografie ausgehe, als falsch zu bezeichnen. Stang nennt die diesbezügliche Aussage von RA Seiler irrtümlich und ignoriert, dass sich der Ausschluss der Reproduktionsfotografie schlüssig aus den BGH-Entscheidungen Bibelreproduktion und Telefonkarte ableiten lässt. “Hierzulande […] versagt die Rechtsprechung dem auf größtmögliche Originaltreue bedachten Repro-Fotografen den erwähnten Leistungsschutz des § 72 UrhG”, so Ganea, GRUR Int. 2001, S. 182 in einer Besprechung zu einer Entscheidung des Bezirksgerichts Tokyo, das feststellte: “Bei Fotografien von zweidimensionalen Originalvorlagen besteht über die Ablichtung aus frontaler Position hinaus keine weitere Möglichkeit zur Standortwahl. Da solche Fotografien zudem keinem anderen Zweck dienen als einer möglichst originalgetreuen Wiedergabe des Originalwerks, können sie auch nicht als Werke angesehen werden, die nach Maßgabe des UrhG „Gedanken oder Gefühle schöpferisch zum Ausdruck bringen“ müssen.”

Stang setzt sich selbstverständlich nicht mit meiner Argumentation in der Kunstchronik auseinander, auf die ich verweisen kann.

http://archiv.twoday.net/stories/4850312

Der einflussreichste Großkommentar des Urheberrechts von Schricker sieht die Sachlage genauso wie ich. Man mag die Sachlage als umstritten darstellen, aber RA Seiler konnte durchaus die Meinungen der Juristen beurteilen, als er seine Einschätzung niederschrieb. Im übrigen stellt sich auch die Frage, ob die Praxis der Wikipedia nicht inzwischen wichtiger ist als die Ansichten eines kleinen Inzucht-Kreises von Kommentar-Autoren. Was herrschende Meinung ist, haben nicht die Juristen zu diktieren. Im übrigen hat meines Wissens kein Kommentator bei der Frage eindeutig eine “h.M.” ausgewiesen. Auch die Tatsache, dass es keine gerichtlichen Klärungen gegeben hat, spricht dafür, dass die Wikipedia auf dem richtigen Weg ist und RA Stang auf dem Holzweg.

Köln: Milliarden-Puzzle für das Fraunhofer-Institut

” …. Das Fraunhofer-Institut kann die zerstörten Archiv-Unterlagen rekonstruieren. Das Projekt würde 1,85 Millionen Euro kosten. Doch ein Geldgeber ist bisher nicht in Sicht. …..
„Das ist ein Milliardenpuzzle, für Menschen nicht zu leisten“, sagt die Kölner Archivleiterin Bettina Schmidt-Czaia.
Helfen indes, die verlorenen Schätze wiederherzustellen, könnte das Fraunhofer-Institut aus Berlin. Denn das verfügt über ein einmaliges Knowhow in der Rekonstruktion zerstörter Unterlagen. So wurden beispielsweise Transportlisten der Konzentrationslager Oranienburg und Sachsenhausen wieder lesbar gemacht. Mit Hilfe einer Software, die die verblasste oder verschmutzte Handschrift hervor hob und den unwichtigen Hintergrund verschwinden ließ.
Die Arbeit des Institutes findet weltweit Aufmerksamkeit. Demnächst soll in Chile ein zerfallenes Pressearchiv rekonstruiert werden, in der Ukraine könnte es ein Projekt mit einer wertvollen Handschriftensammlung geben. Auch für die deutsche Steuerfahndung, bei der Wiederherstellung zerrissener Papiere, oder für die Polizei, bei der Aufklärung von Mordserien, wurde das Fraunhofer-Verfahren schon eingesetzt. Von der Bundesregierung wurden die Wissenschaftler vor zwei Jahren mit der Wiederherstellung geschredderter Stasi-Akten beauftragt.
„Auch in Köln können wir helfen“, bestätigte Bertram Nickolay vom „Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik“ (IPK) auf Anfrage. Mit seinem Team hat er sich die zerstörten Unterlagen in der Porzer Lagerhalle bereits vor einigen Wochen angesehen. In mehreren Gesprächen seien Vorschläge unterbreitet worden, wie „wir die Dokumente, nachdem sie gereinigt und getrocknet wurden, schrittweise wiederherstellen könnten“. „Ich bin überzeugt, dass dies klappen würde“, betont auch Archivleiterin Schmidt-Czaia. In Berlin hat sie sich die Technik angesehen. „Das war schon sehr beeindruckend.“ Die Zusammenarbeit mit dem Institut jedoch hängt am seidenen Faden. Denn das Projekt würde für ein Jahr etwa 1,85 Millionen Euro kosten. „Dafür suchen wir händeringend nach einem Sponsor“, so die Archiv-Chefin: „Aber wenn man die Dokumente zurückhaben möchte, geht es nicht anders.“ Auch ohne Auftrag arbeitet das Fraunhofer-Institut momentan an einem konkreten Verfahren, mit dem die Kölner Unterlagen zusammengefügt werden kann. Ein wichtiger Punkt dabei: Im Unterschied zu den Stasi-Akten geht es hier um Dokumente aus unterschiedlichen Materialien und in vielerlei Formaten. ….”

Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1247853627476.shtml

Homepage des IPK: http://www.ipk.fraunhofer.de

s. a.
http://archiv.twoday.net/stories/5770789
http://archiv.twoday.net/stories/5635452

Nicht nur Vinyl-Raritäten Michael Jacksons im Musikarchiv

” ….. Mehr als 40 verschiedene Versionen der LP “Thriller” (1982) besitzt das Archiv, das zur Deutschen Nationalbibliothek gehört. Darunter die seltene erste DDR-Pressung von “Amiga”. Angeblich wurden von ihr nur 500 Stück gepresst, im Internetauktionshaus Ebay wird sie für 2000 Euro angeboten. Ebenfalls im Depot: eine Picture-Disc und die allererste bundesdeutsche Ausgabe mit Klappcover, auf der Michael Jackson ein Baby-Tiger streichelt.
Silke Sewing: “Wir sammeln jedoch auch Tonträger-Systeme, die es gar nicht mehr gibt.” So findet sich im Archiv eine Mini-Disc des Jackson-Albums “Off the Wall”. Sewing: “Die Mini-Discs konnten sich nicht durchsetzen und verschwanden in den Neunzigerjahren wieder vom Markt.” …..”

Quelle: B. Z.

Kein Prozellan zerschmissen – Oberfrankenstiftung kauft Rosenthal-Archiv

“Die Oberfrankenstiftung kauft das komplette Archiv von Rosenthal in Selb. Diesen einstimmigen Beschluss hat der Regierungspräsident von Oberfranken, Wilhelm Wenning, dem Bayerischen Rundfunk bestätigt. Somit sollen der Region die einzigartigen Stücke erhalten bleiben.
Im Archiv sind so gut wie alle jemals von Rosenthal gefertigten Stücke sowie unzählige nie verwirklichte Designstudien weltberühmter Künstler eingelagert. Sie sollen in Zukunft dem Porzellanmuseum Porzellanikon in Selb als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt werden. Über den Kaufpreis gibt es keine offiziellen Angaben, Insider sprechen von einer Summe von rund 1,3 Millionen Euro.
Insolvenzverwalter Volker Böhm hatte im Zuge des Verkaufs von Rosenthal an Sambonet das bemerkenswerte Archiv ausgeklammert. So bleibe die Sammlung in der Region erhalten, so Böhm. Einwände, wonach Rosenthal damit sein “unternehmerisches Gedächtnis” verkaufen würde, wies Böhm zurück. Es sei mit der Oberfrankenstiftung vereinbart, dass Rosenthal auch in Zukunft jederzeit auf das Archiv zugreifen könne.
Die Kaufsumme für die Rosenthal-Sammlung fließt in die Insolvenzmasse. Wann das Archiv auf dem Rosenthal Betriebsgelände in Selb geräumt wird, steht noch nicht fest. Zunächst müssten die Stücke inventarisiert und katalogisiert werden, heißt es.”

Quelle:
http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/oberfrankenstiftung-kauft–rosenthal-archiv-2009-kw30-ID1248418753950.xml

3sat "Kulturzeit": "Köln reloaded. Anatomie einer archivarischen Katastrophe. Teil 4: Anne Dorn"

“Im Kölner Archiv lagen vor dem Einsturz nicht nur Nachlässe, sondern auch sogenannte Vorlässe von Schriftstellern – verschiedene Manuskriptfassungen, Notizen, Korrespondenzen, Material, das noch auf eine Bearbeitung wartet, all das, was den Hintergrund des Schreibens bildet. Auch die Schriftstellerin Anne Dorn hatte ihren Vorlass im Kölner Stadtarchiv. Nun hat sie die Basis ihres Schreibens verloren.
“Ich habe das im Radio erfahren”, sagt Anne Dorn. “Es war für mich derart obstrus. Es war einfach nicht zu glauben. Es war im wörtlichen Sinn unglaublich. Ich bin ans Fenster gegangen und habe rausgeschaut. Die Leute liefen wie gewöhnlich auf der Straße und die Sonne schien. Alles war wie immer. Das konnte einfach nicht sein.” Im Fernsehen sei es “noch viel unheimlicher” gewesen. Es habe ausgesehen, “als ob da eine Riesenhand hingegriffen, dieses Archiv gepackt und aus der Reihe gezogen hätte”, so Anne Dorn.
Die Schriftstellerin stand unter Schock. “Ich dachte, mein ganzes Hinterland ist weg”, erinnert sie sich. “Das ist ja sozusagen der Humus, mit dem man lebt, wo man auch immer wieder etwas hineinpflanzt und wieder etwas herausjätet und wegschmeißt. Aber man braucht diesen Humus.”
Das “Findbuch” ist Anne Dorn geblieben. Dort ist alles genau dokumentiert, was von ihr im Archiv war. Warum hat sie ihren Vorlass überhaupt ins Archiv gegeben? Manchmal müsse man Arbeiten, die vielleicht schon abgeschlossen sind, erneut aus einer anderen Perspektive betrachten, so Dorn. Gedankenkomplexe, bei denen man die Vorstellung hat, “das will ich nochmal vor die Seele ziehen”. Man müsse sich ab und zu davon distanzieren.
Anne Dorn hat zum Beispiel aus ihren ganz frühen Zeiten als Kostümbildnerin Entwürfe ins Archiv gegeben. Alte Zeichnungen, Kameraausrüstung, Filmmaterial – Dorn hat auch als Autorin und Filmemacherin gearbeitet -, und nicht zuletzt ihre Manuskripte, Briefe, Notizen. Alles, was in ihre Bücher Eingang findet, ist verschwunden. Anne Dorn trägt es mit Fassung. ”
Quelle:
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/kulturzeit/themen/133313/index.html

Link zum Video:
http://www.3sat.de/webtv/?090724_koeln_kuz.rm

1. Folge (Albertus Magnus): http://archiv.twoday.net/stories/5664325
2. Folge (Vilém Flusser): http://archiv.twoday.net/stories/5730887
3. Folge (Mittelalterliche Urkunden) http://archiv.twoday.net/stories/5669088