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Herr der Genossenschaftsarchive

http://www.abendblatt.de/region/harburg/article1105255/Die-Forscher-vom-Kiekeberg.html

Zu den Wissenschaftlern am Kiekeberg zählt auch der “Herr der Archive” im Landkreis Harburg, der Historiker Dr. Martin Kleinfeld (50). Im Rahmen einer Kooperation des Freilichtmuseums mit der Stiftung Genossenschaftliches Archiv forscht Martin Kleinfeld zurzeit nach den längst verschwundenen Genossenschaften der Region aus der Zeit um 1900. “So etwas macht außer uns keiner”, sagt der Experte für Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 450 Genossenschaften haben damals existiert, mehr als 30 davon hat das Forschungsprojekt an den Tag gebracht. So gab es damals eine Aerogen-Genossenschaft (für Schweißer), eine Einkaufsgenossenschaft für Sattler und Tapezierer oder eine Busgenossenschaft, die eine Linie zwischen Lüneburg und Marschacht betrieb. Genossenschaften waren im 19. Jahrhundert die Antwort auf die “soziale Frage”. Möglicherweise erleben sie heute eine Wiedergeburt: “Sie bekommen neuen Auftrieb”, weiß Kleinfeld, “etwa im Pflegebereich oder auf dem Energiesektor.”

Stiftung Genossenschaftliches Archiv:

http://www.genoarchiv.de

Schwachsinn in Freiberg

Fast alle Bibliotheken, die alte Zeitschriften digitalisieren und im Internet zugänglich machen, bieten Faksimiles an, wobei die Schrifterkennung entweder separat zugänglich gemacht wird oder unter den Images in einem PDF. Nicht so an der TU Freiberg. Hier ist man auf die Schnapsidee verfallen, nur den OCR-Text anzubieten und in jedes PDF zu schreiben:

Liebe Leserinnen und Leser,
durch die Umwandlung der Frakturschrift konnten einige Zeichen nicht mit transformiert
werden. Diese Stellen werden durch das „@“ Symbol gekennzeichnet.
Die Mitarbeiterinnen des Wissenschaftlichen Altbestandes stellen Ihnen gern die gescannten
Originalseiten bzw. die Originale des betreffenden Zeitschriftenbandes in den Bibliotheksräumen
zur Verfügung.
Bibliothek „Georgius Agricola“ der TU Bergakademie Freiberg

Geht es eigentlich noch unfähiger?

http://www.tu-freiberg.de/~ub/el-bibl/jb_sachsen/jb_sachsen.html

Köln: Archivgut-Bergung gestoppt

“Die Bergungsarbeiten am eingestürzten Kölner Stadtarchiv sind aus Sicherheitsgründen vorerst eingestellt worden. Man habe nur so viel Archivmaterial aus dem Grundwasser sichergestellt, wie ohne Gefahr möglich war, sagte eine Sprecherin der Stadt. Die Ränder der Grube könnten einstürzen, sollten die Bagger tiefer in den Schutt vordringen. Experten sollen klären, wie die Unglücksstelle gesichert werden kann. Darüber soll der Hauptausschuss Anfang August entscheiden. Auf die Stadt könnten Kosten in Millionenhöhe zukommen.”
Quelle:
http://www.wdr.de/studio/koeln/nachrichten/index.html#r1

s. a. ?p=20464#comments
(Dank an den Gastleser Parry)

Vorlage von Archivgut keine urheberrechtliche Verbreitung

Hierzulande urheberrechtlich geschützte Möbel, die in Italien keinen Schutz genossen, dürfen ausgestellt werden, entschied der BGH, nachdem der EuGH zuvor klargestellt hatte, “dass eine Verbreitung auf andere Weise als durch Verkauf i.S. des Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie nur vorliegt, wenn eine Übertragung des Eigentums an dem Gegenstand erfolgt (EuGH GRUR 2008, 604 Tz. 41 – Peek & Cloppenburg/Cassina). Ein Dritter greift daher nicht in das ausschließlich dem Urheber nach § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 17 UrhG zustehende Verbreitungsrecht ein, wenn er Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Modelle von Möbeln der Öffentlichkeit zum Gebrauch zugänglich macht. Von einer Verbreitung ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften auch nicht auszugehen, wenn einem Dritten der Besitz des Originals oder eines Vervielfältigungsstücks übertragen wird (EuGH GRUR 2008, 604 Tz. 36 und 41 – Peek & Cloppenburg/Cassina).”

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%20247/03&nr=48729

Die reine Vorlage von urheberrechtlich geschütztem Archivgut kann daher nicht als Eingriff in das Verbreitungsrecht des Urhebers gesehen werden.