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Österreich: zentrale Datenbank für Abschlussarbeiten

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=1919

Die Regierungsvorlage betreffend ein Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 (255 d.B., XXIV. GP) enthält eine vollkommene Neufassung des § 85 UG 2002, der nun eine „Zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten” vorsieht (Neuregelung ist unterstrichen ausgezeichnet):
Zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten
§ 85. (1) Die Österreichische Bibliothekenverbund und Service GmbH hat zum Zwecke der Koordinierung bei der Erstellung und Beurteilung von wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten eine zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten der Studierenden einzurichten, welche zumindest folgende Angaben zu enthalten hat:
Autorin oder Autor,
Titel und an welcher Universität die Arbeit abgefasst wurde,
Zusammenfassung des Inhalts.
Nach Möglichkeit soll auch eine Volltexterfassung erfolgen. Universitätsangehörigen ist auf deren Antrag Auskunft über die erfassten Arbeiten zu erteilen.
(2) Zur Dokumentation der wissenschaftlichen Leistungen an österreichischen Universitäten ist eine zentrale Datenbank für wissenschaftliche Veröffentlichungen von Angehörigen der Universität (digitales Repositorium) einzurichten, die zumindest die in Abs. 1 angeführten Angaben zu enthalten hat.
Korrespondierend dazu wird dem § 86 UG 2002, der bisher die rein analoge Veröffentlichungspflicht bezogen auf die Diplomarbeiten und Dissertationen regelte, einige zusätzliche Säzte angehängt, die nun endlich auch eine elektronische Veröffentlichung in dem geplanten nationalen Repositorium als hinreichend ansehen.
118. § 86 lautet:
„§ 86. (1) Die Absolventin oder der Absolvent hat die positiv beurteilte Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerische Diplom- oder Masterarbeit oder die Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit durch Übergabe an die Bibliothek der Universität, an welcher der akademische Grad verliehen wird, zu veröffentlichen. Die Absolventin oder der Absolvent hat vor der Verleihung des akademischen Grades jeweils ein vollständiges Exemplar der positiv beurteilten Diplom- oder Masterarbeit, Dissertation oder künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit oder die Dokumentation der künstlerischen Diplom- oder Masterarbeit abzuliefern. Von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sind die wissenschaftlichen Arbeiten oder deren Teile, die einer Massenvervielfältigung nicht zugänglich sind. Die positiv beurteilte Dissertation ist überdies durch Übergabe an die Österreichische Nationalbibliothek zu veröffentlichen. Sofern vorhanden, kann diese Übergabe auch in elektronischer Form erfolgen. Mit der Übergabe hat auch eine Aufnahme im nationalen Repositorium zu erfolgen. Die jeweilige Universitätsbibliothek hat die positiv beurteilte Diplom- oder Masterarbeit und Dissertation der zentralen Datenbank gemäß § 85 zur Verfügung zu stellen.
(2) Anlässlich der Ablieferung einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit ist die Verfasserin oder der Verfasser berechtigt, den Ausschluss der Benützung der abgelieferten Exemplare für längstens fünf Jahre nach der Ablieferung zu beantragen. Dem Antrag ist vom für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständigen Organ stattzugeben, wenn die oder der Studierende glaubhaft macht, dass wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen der oder des Studierenden gefährdet sind. In einem solchen Fall sind der zentralen Datenbank gemäß § 85 zunächst lediglich Autorin oder Autor sowie Titel der wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit zu übermitteln.
Die Erläuterungen vermerken dazu lapidar:
Zu Z 117 (§ 85): …
Es wird nunmehr eine zentrale Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten von Studierenden eingerichtet werden. Diese soll der Unterstützung der universitären Organe dienen, um festzustellen, ob eine zur Betreuung vorgeschlagene wissenschaftliche oder künstlerische Arbeit in der vorliegenden oder einer modifizierten Form bereits Gegenstand einer Betreuung in Österreich war. Zur Dokumentation der wissenschaftlichen Leistungen an österreichischen Universitäten ist darüber hinaus eine zentrale Datenbank für wissenschaftliche Veröffentlichungen von Angehörigen der Universität (digitales Repositorium) einzurichten.
Zu Z 118 (§ 86):
Aufgrund der Schaffung der zentralen Datenbank für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten ist es auch notwendig, die Universitätsbibliotheken zu verpflichten, die wissenschaftlichen und künstlerischen Arbeiten der Datenbank zur Verfügung zu stellen. Da es möglich ist, für wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten den Ausschluss der Benützung zu beantragen, ist darauf auch bei der Zur-Verfügung-Stellung für die zentrale Datenbank Rücksicht zu nehmen.
Laut ORF-Meldung wurde die Universitätsreform am Abend des 9.7.2009 im Nationalrat beschlossen und ergeht nun das weitere parlamentarische Prozedere. Die Frage der Zentralen Datenbank sowie der elektronischen Abgabemöglichkeit scheint kein Zankapfel gewesen zu sein.
Quelle: http://www.parlinkom.gv.at/PG/DE/XXIV/I/I_00225/pmh.shtml

Kommentar:

(1) BA-Arbeiten sind nicht abgabepflichtig (Abgabe bedeutet Veröffentlichung). Diplom- und Masterarbeiten werden anders als in Deutschland

?s=prüfungsarbeit

bibliothekarisch gesammelt.

(2) Österreich hat kein OA-Dissertationsmandat, aber wer elektronisch abliefern will, darf es.

(3) Da Österreich keinen Druckzwang kennt, besteht finanziell kein Vorteil für Open Access.

(4) Österreich hat anders als Deutschland eine GESETZLICHE Grundlage für die Ablieferung von Dissertationen. Angesichts des in Deutschland nach wie vor bestehenden Druckzwangs ist das aus abgabenrechtlicher Sicht verfassungsrechtlich mehr als bedenklich.

(5) Die Sperrfrist-Regelung ist ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessenten des Kandidaten und der Öffentlichkeit.

(6) Es ist zu hoffen, dass Österreich bald die optionale elektronische Ablieferung in eine Pflichtablieferung umwandelt.

NACHTRAG:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=1993 mit neuen Informationen. Es wird oben vielleicht zu wenig deutlich, dass ein nationales Repositorium für Dissertationen/Abschlussarbeiten geplant ist, das möglichst Volltexte aufnehmen soll.

Der neueste Beschiss: Springer Images

Springer Science+Business Media will in dieser Woche auf der Jahreskonferenz der Amerikanischen Bibliothekare (American Library Association) in Chicago seine neue Bilddatenbank SpringerImages freischalten. Nach Angabe des Unternehmens umfasst das Angebot über 1,5 Millionen wissenschaftliche Bilder, Tabellen, Schaubilder und Grafiken.

Die Bilder kommen von http://Images.MD sowie aus Springer-Fachzeitschriften und Büchern, darunter auch Springer-Open-Access-Artikeln. Die Datenbank kann von Bibliotheken und Forschungseinrichtungen abonniert werden.

http://www.boersenblatt.net/329482

Dass Bilder aus Open-Access-Artikeln von Springer in dieser Weise vermarktet werden, kann nicht im Interesse derjenigen sein, die ein Schweinegeld – 3000 Dollar je Artikel – zahlen müssen, damit die Beiträge Open Access sind.

Auf der Open Choice-Seite steht:

When authors opt for Springer Open Choice to publish their articles, they retain their copyright, but are required to agree to the Springer Open Choice Licence.

Daraus könnte man folgern, dass Springer selbst sich bei der Weiternutzung an die CC-kompatible Open-Choice-License zu halten hat, in der es unmissverständlich heißt:

You may not distribute, publicly display, publicly perform, or publicly digitally perform the Work with any technological measures that control access or use of the Work in a manner inconsistent with the terms of this License Agreement.

http://www.springer.com/open+access/open+choice?SGWID=0-40359-12-161193-0

Eine Nutzung von CC-lizenzierten Werken in kostenpflichtigen Datenbanken ist im Rahmen der CC-Lizenz nicht möglich.

Allerdings heißt es in der Author’s certification:

“I assign to Springer the exclusive right to any commercial exploitation of the article, such as, but not limited to, the sale of reprints to industrial customers.”

Wenn Springers Exklusivrechte dazu führen, dass Abbildungen aus Open-Choice-Artikel in einer kostenpflichtigen Datenbank und ohne Hinweis auf die CC-Lizenz vermarktet werden, ist das ein klarer Verstoß gegen den Geist von Open Access und das Grundprinzip von Open Choice.

Springer Images ist bereits online und enthält an die 30.000 freie Bilder, doch enthalten die Copyright-Hinweise keine Angaben zu den Nachnutzungsmöglichkeiten der CC-Lizenz.

http://www.springerimages.com/terms-of-use.aspx

Beispiel:

http://www.springerimages.com/Images/LifeSciences/1-10.1007_s10750-008-9363-7-3#source

Die Bilder stammen aus einem Artikel, an dessen Ende es heißt:

This article is distributed under the terms of the Creative Commons Attribution Noncommercial License which permits any noncommercial use, distribution, and reproduction in any medium, provided the original author(s) and source are credited.

In Springer-Images liest man aber:

“The image is being made available for non-commercial purposes for subscribers to SpringerImages.”

Richtig ist: Das Bild steht unter einer CC-Lizenz, die eine nicht-kommerzielle Nutzung auch durch Nicht-Bezieher der Images-Datenbank ermöglicht.

Quelle: http://www.springerlink.com/content/m510737455857mv9 Creative Commons Attribution Noncommercial License

Pressekonferenz zur stART.09 – Kunst, Kultur und Web 2.0.

“Kulturschaffende und ExpertInnen aus dem Social Media Bereich zusammen zu bringen, dieses Ziel verfolgt die stART.09, die am 24. und 25. September in der Mercatorhalle in Duisburg stattfinden wird. Seien Sie dabei, informieren Sie sich, diskutieren Sie mit und knüpfen Sie neue Kontakte an der Schnittstelle zwischen Kunst, Kultur und Web2.0.” ( Quelle: http://www.startconference.org)
Interessant für Archiverende könnten die Vorträge und Workshops unserer Schwesterinstitute, den Museen, sein, wie z. B. Dr. Andreas Spiegel: Museumsübergreifender Austausch zur Erhaltung von Kunst und Kulturgut
Archive wohl indirekt ermunternd bemerkte der Mitveranstalter Frank Tentler auf der Pressekonferenz: “Kunst und Kultur [ und damit ja wohl auch (!) Archive] bieten hochwertigen Web-Content, der dank morderner Anwendungen günstig und einfach verbreitet werden kann…”
Den Ansatz formulierte der Intendant der Duisburger Philharmoniker Dr Alfred Wendel: “Aus einer “fernen” Kultur eine “nahe” Kultur machen.”
Nach den überaus positiven Erfahrungen der Duisburger Philharmoniker kündigte Karl Janssen (Duisburger Kulturdezernent) die Ausweitung von den Philharmonikern auf gesamten Kulturbereich in Duisburg an. Da darf man auf die Erfahrungen des Duisburger Stadtarchivs gespannt sein.

Adelsarchivisches Erschließungsprojekt im Rhein-Kreis Neuss

“Es waren unsichere Zeiten: Gesindel zog marodisierend durch das Land und drangsalierte die Bevölkerung. Dem konnte und wollte die Obrigkeit nicht länger tatenlos zusehen. Um die Spitzbuben zur Rechenschaft zu ziehen, einigten sich Kurköln und der Herzog von Jülich schließlich auf ein gemeinsames Vorgehen gehen die umher streifenden Plünderer und Räuber. Die Akte, in der dies festgehalten wurde, datiert um 1600.
Was das alte Schriftstück sonst noch verrät? Wer weiß! Über Generationen hat es in einem westfälischen Adelsarchiv geschlummert – so wie viele hundert weitere historische Schriftstücke auch, die inhaltlich auf Ereignisse und Vorgänge im heutigen Rhein-Kreis Neuss Bezug nehmen, bislang aber nicht erschlossen worden sind. Es sind Dokumente, die über Westfalen verstreut in den Schlössern des dortigen Adels aufbewahrt werden, der seine Einkünfte und Macht vor Jahrhunderten nicht zuletzt aus seinen “rheinischen Besitzungen” bezog.
Dr. Werner Frese (65), frisch pensionierter Mitarbeiter des Westfälischen Archivamts, hat in den zurückliegenden Monaten in insgesamt 13 Privatarchiven geforscht und ein beeindruckendes Findbuch erstellt, in dem auch auf die eingangs angesprochene Vereinbarung zwischen Köln und Jülich verwiesen wird. “Ich kenne durch meine langjährige Tätigkeit den im Münsterland ansässigen Adel ganz gut”, bleibt Frese bescheiden, denn dahinter verbirgt sich eine enorme Sachkenntnis, von der die Geschichtsschreibung, Genealogie und Volkskunde im Rhein-Kreis Neuss nun profitieren kann.
Das Projekt der Erschließung historischer Quellen zur Geschichte der Region geht auf einen Beschluss des Kreistags zurück (die Neuß-Grevenbroicher Zeitung berichtete). Dr. Werner Frese arbeitet auf der Grundlage eines Werkvertrages und präsentierte Kreisarchivar Dr. Karl Emsbach und dem CDU-Kreistagsabgeordneten Bertram Graf von Nesselrode Anfang dieser Woche die bisherigen Ergebnisse – und lernte dabei nicht zuletzt auch den Rhein-Kreis Neuss einmal näher kennen.
“Adel war nie regional begrenzt”, sagt Frese. Beispielsweise durch Erbschaften, als Pfand und als Mitgift wechselten Territorien, Herrschaften und Unterherrschaften ihre Besitzer nicht selten in munterer Folge. Entsprechend “wanderten” auch die jeweiligen Aktenbestände von Familie zu Familie. In diesem Zusammenhang tauchen Geschlechternamen auf wie von Raesfeld, Droste zu Senden, Limburg-Styrum, Benthein-Steinfurt, Gemen und Landsberg-Velen, die direkt oder indirekt an Rhein und Erft Einfluss ausübten.
Von den Akten, die Frese mit Blick auf den Rhein-Kreis Neuss untersucht hat, stammt ein guter Teil aus dem 16. Jahrhundert und spiegelt beispielsweise lokale Aspekte der Konfessionswirren und des Spanisch-Niederländischen Krieges wider.
Thematisch deckt die vom hohen Mittelalter bis ins frühe 20. Jahrhundert reichende Überlieferung – manche Akten verweisen nachrichtlich auf viel ältere und längst verschollene Dokumente – ganz unterschiedliche Bereiche ab: Familienangelegenheiten und Güterverwaltung, Immobilien, Pacht, Einkünfte, Käufe und Tauschgeschäfte, Kirchensachen, Bittschriften, Lehnsgeschäfte, Grenzstreitigkeiten, aber auch Informationen zum jüdischen Leben in Wevelinghoven, zu Wirtschaftsfragen, Krieg und Militär sowie in besonderer Weise auch zu Gerichtsbarkeit und Rechtsprechung.”

Quelle: Neuß-Grevenbroicher Zeitung

Kulturgut Comics? Nicht in deutschen Bibliotheken!

http://edoc.hu-berlin.de/docviews/abstract.php?lang=ger&id=29880

In seiner Master-Arbeit vertritt Matthias Harbeck die These, “dass im Vergleich zum Ausland wichtige Entwicklungen zu einem Großteil an den deutschen Bibliotheken – öffentlich wie wissenschaftlich – vorbeigegangen sind: Nach wie vor existiert keine einzige Spezialabteilung für Comics an einer der großen Universalbibliotheken Deutschlands. Verschwindend wenige Bibliotheken verfügen über ein ausgeprägtes Sammelprofil im Bereich Comics, ein Bewusstsein für ihre wissenschaftliche oder gesellschaftliche Bedeutung ist kaum nachzuweisen.”

Zitat S. 67 zum Comic-Archiv:

Das Comic-Archiv ist zwar institutionell am Institut für Ju-gendbuchforschung verankert, eine Nachfolge von Dr. Bernd Dolle-Weinkauff ist aber nicht gesichert – ein Dahinsiechen des Archivs im Falle seiner Pensionierung gut denkbar.

15 Jahre Thüringer Archiv für Zeitgeschichte

Titel:
Archiv, Forschung, Bildung : fünfzehn Jahre Thüringer Archiv für Zeitgeschichte “Matthias Domaschk” / Reiner Merker (Hrsg.). Bearb. von Manuel Petkov. Hrsg. im Auftr. des Thüringer Archivs für Zeitgeschichte “Matthias Domaschk”
Verfasser:
Merker, Reiner [Hrsg.] ; Petkov, Manuel [Bearb.]
Körperschaft:
Thüringer Archiv für Zeitgeschichte Matthias Domaschk
Verleger:
Berlin : Metropol
Erscheinungsjahr:
2009
Umfang/Format:
166 S. : Ill. ; 20 cm
ISBN:
978-3-940938-31-2
Einband/Preis:
kart. : EUR 16.00

Inhaltsverzeichnis:
http://d-nb.info/991820908/04

Zum Archiv:
?s=domaschk

Köln: Helfereinsatz

Wieder einmal müssen wir uns an die vielen freiwilligen Helfer wenden, da die Feuerwehr in der Severinstrasse weiterhin birgt und der Rückstau immer größer wird. Wir planen die Einsätze bis einschließlich der 30. Kalenderwoche. Auch wenn es kurzfristig ist:
Wer kann uns in den nächsten Tagen und Wochen in der Severinstrasse unterstützen?
An den Wochenenden wird bei Bedarf ebenfalls gearbeitet!

Kontakt:
Christian Bringe
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Historisches Archiv
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Telefon: 0221/221-24617
Telefax: 0221/221-22480
E-Mail: HistorischesArchiv@Stadt-koeln.de
Internet: http://www.stadt-koeln.de

Köln: Stand der Bergungsarbeiten

Pressemitteilung der Stadt Köln (Link): ” …. Die Bergung der Archivalien wird inzwischen auch unterhalb der Grundwassergrenze fortgesetzt. Dabei kommen immer wieder Papiere zum Vorschein, die trotz mehrmonatiger Lagerung „im Wasser” trocken geblieben sind. Gebäudeteile haben offenbar die Materialien mit hohem Druck zusammengepresst, so dass Grundwasser keine Angriffsfläche hatte. Die letzten Funde stammten überwiegend aus dem Keller und dem 1. Stock des eingestürzten Gebäudes Historisches Archiv. Für die Archivfunde wird derzeit eine Kartierung erstellt, die eventuell Rückschlüsse auf die noch im Grundwasser liegenden Archivalien zulässt. Dort werden noch rund zehn Prozent der insgesamt 30 Regalkilometer Archivmaterial vermutet.
Während die derzeitigen Bergungsarbeiten mit einem Sicherheitsabstand zur Schlitzwand des unterirdischen Gleisbauwerks durchgeführt werden, sollen noch in diesem Monat unterirdische Untersuchungen zur Statik des Bauwerks beginnen.”