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Für freie Bibliotheks-Systematiken

http://blog.openbib.org/2009/07/01/thematischer-zugang-uber-systematiken-im-katalog-20

Die aber wirklich zentrale Grundvoraussetzung für den Einsatz ist jedoch die vollkommen freie Nutzung der Systematik (genauer: free as in free speech and not free beer). Es macht z.B. keinen Sinn Open Access zu fordern und bei der Erfassung eines Open Access-Werkes dann aber eine proprietäre Systematik zu verwenden, bei der irgendwelche Nutzungsmöglichkeiten erst lizensiert (und bezahlt) werden müssen – wenn sie nicht sowiso grundsätzlich verboten sind.

FH Köln und Stadt Köln dankten den helfenden Restauratoren


FH-Gebäude am Ubierring, dem Ort der Feierstunde (Copyright: FH Köln)

Am Freitag, 26. Juni 2009, dankten das Präsidium der Fachhochschule Köln und die Stadt Köln 86 Helferinnen und Helfern des Instituts für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaft (CICS) sowie Alumni des Instituts für ihren Einsatz zur Rettung des Archivgutes des eingestürzten Historischen Archivs im Rahmen einer kleinen Feierstunde.
Die Feierstunde mit Kurzansprachen des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, Fritz Schramma, und des Präsidenten der Fachhochschule Köln, Prof. Dr. Joachim Metzner, wurde mit einer Begrüßungsrede des Geschäftsführenden Direktors des CICS, Prof. Dr. Robert Fuchs, der selbst als Experte seit dem Einsturz des Historischen Archivs im Dauereinsatz ist, eröffnet. Weitere Redner waren die Direktorin des Historischen Archivs der Stadt Köln, Dr. Bettina Schmidt-Czaia, und der Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer des Instituts für Restaurierungs- und Konservierungswissenschaft der Fachhochschule Köln e.V., Dr. Michael Euler-Schmidt.
Alle Helferinnen und Helfer aus der Gruppe der Studierenden und der Alumni des Instituts erhielten eine offizielle Dankesurkunde des Präsidiums der Fachhochschule Köln. Die kleine Feierstunde schloß ab mit einem Umtrunk und Imbiss.
Quelle: Pressemitteilung der FH (Link)

Köln: Überall, Polizisten und der Einsturz

Martin Klein in der Kölner StadtRevue (07/09): ” …. Der Kölner Journalist und Autor Frank Überall (»Der Klüngel in der politischen Kultur Kölns«), wird nicht müde zu betonen, dass sein Verhältnis zur Polizei in Köln einwandfrei sei, das zum Polizeipräsidium sogar hervorragend: »Polizeipräsident Klaus Steffenhagen ist ausgesprochen kooperativ und immer ansprechbar für Journalisten. Diesen Kurs verfolgen auch seine Leute.« So war der Journalist, der für WDR, ARD, dpa und die StadtRevue arbeitet, entsetzt, als ihn am Tag des Einsturzes des Stadtarchivs am 3. März ein Uniformierter umklammerte, schlug und heftig wegstieß. Zuvor war Überall als Reporter für den ARD-Hörfunk auf dem Weg zu seinem Ü-Wagen gewesen, als ihm zwei Polizisten den Weg versperrten und ihn auch nach Vorzeigen des Presseausweises nicht passieren ließen. Bevor Überall zum Handy greifen konnte, um sich an die Pressestelle des Polizeipräsidiums zu wenden, griff ihn der jüngere der beiden Beamten an. »Es waren Bereitschaftspolizisten«, sagt Überall, einerseits um die Kölner Polizeibeamten in Schutz zu neh­men, andererseits um das Problem zu präzisieren……
Überall skizziert die Konsequenz dieser polizeilichen Praxis für die Bürger: »Sie verfolgen ein Ereignis übers Radio, bekommen aber nur mitgeteilt, dass man gerade nichts sagen kann, weil die Reporter durch die Polizei von der Arbeit abgehalten werden.« Auch aus diesem Grund erstattete Überall Strafanzeige bei der Kölner Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde schnell eingestellt: Aussage stehe gegen Aussage. Daraufhin suchte der Journalist, der auch stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Jour­nalistenverbandes (DJV) in Köln ist, das Gespräch mit der Polizei und initiierte Konzepte, um dem Presserecht mehr Bedeutung bei der Ausbildung und Schulung von Polizisten zukommen zu lassen. »Es muss besser vermittelt werden, dass die Pressefreiheit Verfassungsrang hat«, sagt Überall, der den DJV-Landesverband hinter seiner Initiative weiß.
Ein anderes Problem liegt bei den Medien selbst. Wenn ein Stadtarchiv einstürzt, treffen nach kürzester Zeit Heerscharen von Medienvertretern ein. Wurde der Pulk bisher durch Presseausweise limitiert, fällt dies seit kurzem weg. Seit diesem Jahr sind Presseausweise nicht mehr durch die Innenministerkonferenz (IMK) autorisiert. War bisher auf der Rückseite noch die IMK-Auf­forderung vermerkt, den Ausweis-Inhaber bei seiner Arbeit zu unterstützen, so lautet die neue Formulierung: »Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.«
Hintergrund sind erfolgreiche Klagen verschiedener Verbände, die Ausweise ausstellen wollen, ohne die strengen Kriterien einhalten zu müssen, auf die sich Aussteller wie DJV oder der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger verständigt hatten. So werden den Polizisten bei Einsätzen immer mehr Presseausweise vor der Nase herumgewedelt, ohne dass klar wird, ob der, der wedelt, Amateur oder Profi ist.
Vor diesem Hintergrund könnten kritische Begegnungen zwischen Polizisten und Journalisten zunehmen. ….”

Quelle:
http://www.stadtrevue.de/index_artikel.php3?c=3&s=1

Open Access muss sich öffnen

http://infobib.de/blog/2009/06/30/open-access-muss-sich-offnen

Einige Projekte und Initiativen betreiben Öffentlichkeitsarbeit nur auf Tagungen, Workshops oder aber per Journal-Veröffentlichung. Das ist weder effektiv noch dem Thema “Open Access” angemessen.

Die einfachste Lösung: Projektblogs. Jedes Projekt sollte ein Blog führen, in dem zumindest wesentliche Meilensteine dokumentiert werden. Noch schöner wäre es natürlich, wenn tatsächlich projektinterne Überlegungen offen gelegt und zur Diskussion gestellt werden.

SLB Potsdam will DDR-Bücher entsorgen

http://log.netbib.de/archives/2009/06/30/kostendruck-fuhrt-zu-bestandsabbau

Beruhigender liest es sich in
http://www.pnn.de/potsdam/189896

Einem Vorschlag der Unternehmensberatung Pricewaterhouse Coopers (PwC) folgend soll aus dem Gesamtbestand von 320 000 Medieneinheiten ein wissenschaftlicher Bestand von 166 000 hauptsächlich Medizin- und Pädagogik-Büchern auf den Prüfstand gestellt werden. Bücher, die nicht mehr gebraucht werden, mehrfach vorliegen oder nicht zum Profil der Bibliothek passen, sollen an andere Bibliotheken ausgelagert werden. Als Beispiel nannte SLB-Direktorin Marion Mattekat das Chirurgie-Lehrbuch von 1980, das ohnehin bereits mehrfach neu aufgelegt wurde. Die Sozialbeigeordnete sagte zu, dass für jedes Buch, das die SLB nicht mehr behalten will, eine neue Obhut gefunden und keines weggeworfen wird.

Zeitungsverleger wollen Staatsstreich

http://www.perlentaucher.de/blog/46_die_vierte_gewalt_ist_jetzt_im_netz

Die Forderungen der Verlage umfassen inzwischen

– eine vom Staat anzuschiebende Zwangsgebühr namens Kulturflatrate,
– eine staatliche Beaufsichtigung der Suchmaschinen (denn auf nichts anderes läuft die Forderung Burdas hinaus),
– eine vom Staat zu erzwingende Umverteilung der Anzeigenerlöse der Suchmaschinen,
– ein vom Staat zu verabschiedendes Leistungsschutzrecht, das die Grundvoraussetzung für die Schaffung einer Gema für Onlinetexte wäre.
– eine staatliche Überwachung des Internets. Natürlich nur, um die Kulturindustrie vor Piraten zu schützen.

Dies alles wird gefordert nicht zugunsten einer freien Presse, sondern zum Schutz überkommener Geschäftsmodelle. Die Zeitungen werden schamlos für Lobbyarbeit in eigener Sache benutzt und sprechen schon damit jeder Form von Qualitätsjournalismus Hohn.

Update:
http://wirres.net/article/articleview/5248/1/6

Karl Hauck über Schwerttänze – verschollene Festschrift

Auskunft der ULB Halle:

Die Arbeit von Karl Hauck mit dem Titel: „Quos triumphos celebrant? Adliger Schwerttanz und höfisches Schwerttanzspiel im Mittelalter“ wird auf der Seite 36 eines Publikationsverzeichnisses zu Georg Baesecke mit folgendem Titel erwähnt, das uns in der Auskunft vorliegt:

Titel:
Georg Baesecke : Verzeichnis seiner sämtlichen Veröffentlichungen / [Text: Gertraud Wüstling]
Sonst. Personen:
Baesecke, Georg ; Wüstling, Gertraud
Erschienen:
Leipzig : Harrassowitz, 1952
Umfang:
37 S. : Ill.
Schriftenreihe:
Schriften zum Bibliotheks- und Büchereiwesen in Sachsen-Anhalt ; 5

In diesem Publikationsverzeichnis ist die Arbeit von Karl Hauck aufgeführt als enthaltenes Werk in einer Festgabe für Georg Baesecke mit dem Titel:

Festgabe Georg Baesecke zum 75. Geburtstag dargebracht von Kollegen, Freunden und Schülern. Gesammelt von Ursula Bach. Halle a.d. Saale zum 13. Januar 1951.
[Masch., 376 ungez. Bl.]

Es handelt sich hierbei anscheinend um ein unveröffentlichtes Manuskript. Leider konnten wir weder in unserem Bestand noch in anderen Bibliotheken ein Exemplar nachweisen.

28.4.2024 Update https://archivalia.hypotheses.org/200308

Wikimedia-Lizenzwechsel nach deutschem Recht nicht rechtmäßig

http://www.telemedicus.info/article/1367-Interview-zum-Lizenzwechsel-bei-Wikimedia.html

Interview mit Christoph Endell. Auszug:

War die Einführung der Lizenz rechtmäßig? Diese Frage stellt sich insbesondere in Bezug auf die Urheberrechte der Autoren, die ihre Beiträge damals ausschließlich unter der GFDL lizenziert haben.

In der GFDL-Lizenz ist eine Klausel enthalten, die erlaubt, das Material auch unter einer späteren GFDL-Lizenz zu veröffentlichen, die sog. „any later version-Klausel” in Nummer 10 der GFDL. Diese Klausel haben die Autoren mit Veröffentlichung ihrer Artikel mitgetragen. Wikimedia, Creative Commons und die Free Software Foundation, welche die GFDL-Lizenz betreut, haben daher eine neuere GFDL-Lizenz entwickelt, nämlich die Lizenz Version 1.3, die einen simultanen Release unter der CC-BY-SA-Lizenz ermöglicht. Die alte GFDL-Lizenz wird also nicht ersetzt, sondern besteht parallel zur Creative Commons-Lizenz fort. Es handelt sich dabei um ein duales Lizenzmodell.

Eine solche „Relizenzierung” für Wikimedia ist aber meines Erachtens zumindest nach deutschem Recht nicht möglich. Eigentlich können solche Entscheidungen nämlich nur die Autoren selbst treffen, die alle Urheberrechte an ihren Werken haben. Wikimedia hat bisher nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt bekommen. Ähnlich äußert sich übrigens auch die FSF selbst, die sagt: „normally, these sorts of licensing decisions can and should be handled by the copyright holder(s) of a particular work”. Insofern halte ich einen solchen Weg für versperrt, sofern nicht alle Urheber einzeln der Änderung zustimmen.

Eine zweite Möglichkeit wäre, anzunehmen, dass die CC-BY-SA 3.0-Lizenz selbst unter die „any later Version”-Klausel der GFDL fällt. Hier kommt es dann letztlich darauf an, wie man die Willenserklärung des Autors versteht, die mit der ursprünglichen Lizenz abgegeben wurde. Ich denke, das ist der einzige Weg, wie man diese „Relizenzierung” betrachten kann, denn nur diese Klausel bietet ein entsprechendes „Tor” zur Lizenzänderung.

Nr. 10 GFDL erfordert dazu allerdings verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt sein müssten. Zum einen müsste die FSF die Lizenz veröffentlicht haben. Das ist nicht der Fall: Die Lizenz ist durch Creative Commons veröffentlicht worden. Allerdings bezieht sich die FSF in Nummer 11 der GFDL ausdrücklich auf Creative Commons. Das könnte eine entsprechende „Veröffentlichung” kompensieren. Auch dann ließe sich allerdings trefflich darüber streiten, ob die CC-Lizenz tatsächlich eine Lizenz im „Geiste der GFDL” ist, was ja auch schon Till Jäger im Gespräch mit Telemedicus angedeutet hat.

Beispiel: Eine Eigenschaft der GFDL ist ja gerade die Inkompatibilität zur CC-Lizenz. Die GFDL ist primär als Text-Lizenz gedacht. Mit Hilfe der CC-Lizenz wird es etwa deutlich leichter, Texte auch in Musikstücken (unter CC) zu remixen etc. Zu diesem Thema ließe sich auch auf einzelne Argumente aus der Diskussion zur „Tragedy of the Anti-Commons” verweisen.

Insgesamt kann man wohl bei der CC-BY-SA-3.0-Lizenz davon ausgehen, dass diese, als die „copyleft”-Lizenz von CC, im „Geiste der GFDL” ist. Ich würde allerdings auch eine andere Meinung für vertretbar halten. Insgesamt muss ich aber sagen, dass mir die gesamte Konstruktion etwas Bauchschmerzen bereitet, auch wenn der Schritt grundsätzlich zum einen begrüßenswert ist und ich zum anderen auch keine andere Möglichkeit gesehen hätte, ihn durchzuführen.

KOMMENTAR

1. Gemäß Sektion 11 der GNU FDL 1.3 vom November 2008 war es möglich, bis zum August 2009 die Inhalte der Wikipedia auch unter CC-BY-SA 3.0 zu veröffentlichen (“republish”). Von dieser Möglichkeit hat die Wikimedia Foundation Gebrauch gemacht. Wer einen Edit in den Projekten der Wikimedia F. vornimmt, liest:

“You irrevocably agree to release your contributions under the Creative Commons Attribution/Share-Alike License 3.0 and the GFDL. You agree to be credited, at minimum, through a hyperlink or URL when your contributions are reused in any form. See the Terms of Use for details”.

Die Wikipedia selbst steht aber explizit nur unter CC, denn es heißt im Fußtext:

“Text is available under the Creative Commons Attribution/Share-Alike License; additional terms may apply. See Terms of Use for details.”

Die Wikipedia bricht damit mit dem Grundsatz freier Lizenzen, dass die Inhalte unter freier Lizenz mit einem Hinweis auf diese gekennzeichnet werden. Die Wikipedia hält die Lizenzbedingungen der GNU FDL nicht mehr ein, da der Link zur GNU FDL fehlt.

In den Terms of Use heißt es:

For compatibility reasons, any page which does not incorporate text that is exclusively available under CC-BY-SA or a CC-BY-SA-compatible license is also available under the terms of the GNU Free Documentation License. In order to determine whether a page is available under the GFDL, review the page footer, page history, and discussion page for attribution of single-licensed content that is not GFDL-compatible. All text published before June 15th, 2009 was released under the GFDL, and you may also use the page history to retrieve content published before that date to ensure GFDL compatibility.

Soweit nicht externer CC-BY-SA-Content importiert wurde, steht demnach aller Text der Wikipedia unter der GNU FDL, ohne dass aber die Lizenzbedingungen (Nennung und Link auf die Lizenz) eingehalten werden.

Die Wikipedia ist also nun ein CC-Wiki, das nicht den Lizenzbedingungen der GNU FDL genügt, dem aber Inhalte entnommen werden können, die unter der GNU FDL lizenzierbar sind. Es darf bezweifelt werden, dass diese abstruse Konstruktion mit dem Geist der GNU FDL vereinbar ist.

2. Hinsichtlich früherer Beiträge ergibt sich nicht das Geringste aus der aktuell erforderlichen Zustimmung zur neuen Lizenz unter der Bedingungen, dass man mit einer Attribution by Link einverstanden ist. Das ist der Hauptpunkt meiner Kritik: die Garantie der GNU FDL, dass jeder namentlich bei allen geänderten Versionen (durch Urheberrechtsvermerke oder die Sektion History oder auf der Titelseite) immer präsent bleiben wird, wird ignoriert.

Konkret heißt das: Werden frühere Textbeiträge von einem Nachnutzer ohne komplette Autorenliste verwendet, ist die Lizenz erloschen, da keine Zustimmung zur Attribution by Link vorliegt.

Es ist auch fraglich, ob der General Disclaimer

http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:General_disclaimer

“no contract” mit dem derzeit ausgeübten Zwang, einer Attribution by link only zustimmen zu müssen, vereinbar ist.

3. Werden Beiträge in der Wikipedia verschoben oder gelöscht oder ist die Wikipedia offline, funktioniert die Attribution by Link nicht mehr und die Lizenz erlischt.

Es ist fraglich, ob es mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht vereinbar ist, dass die WMF die Autoren der Wikipedia zwingt, auf eine Namensnennung zu verzichten, auch wenn das die Folge hat, dass ihre Beiträge nicht mehr nutzbar sind, wenn das Linkziel verschwindet oder zeitweise nicht erreichbar ist.

4. Werden externe Textbeiträge unter CC-BY-SA importiert, dann gilt selbstverständlich Attribution by link only NICHT, da keine Einwilligung des externen Beiträgers vorliegt.

ARCHIVALIA-LINKS

Zur Umlizenzierung hier:

http://archiv.twoday.net/stories/5764405
http://archiv.twoday.net/stories/5643845

Antwort des Urheberrechtsbündnisses auf BMJ-Fragebogen

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/antwort-AB-aufBMJ-Fragebogen-PDF.pdf

Im Abschnitt zu den verwaisten Werken steht:

Archivgut jeglicher Art, das in Archiven, Bibliotheken und Museen gesammelt wird, entzieht sich vollständig einer lizenzvertraglichen Lösung. Die Urheber von Archivgut (Manuskripte, Brief, Akten etc.) sind einzeln nicht kontaktierbar, und Verwertungsgesellschaften verfügen nicht über die Rechte an solchen Werken.

Job: Uniarchiv Duisburg-Essen

Sehr geehrte Damen und Herren,

an der *Universität Duisburg-Essen* ist in der *Universitätsbibliothek* *im Universitätsarchiv *eine Stelle mit

*einem Diplom-Archivar / einer Diplom-Archivarin
(Besoldungsgruppe A 9 BbesO A, je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ggf. auch Entgeltgruppe 9 TV-L)

*zu besetzen.

*Ihre Aufgabenschwerpunkte:*
§ Verzeichnung, Erschließung von Archivgut mit entsprechender Archiv-Software
§ Bestandserhaltung, Restaurierung und Digitalisierung von Archivgut
§ Bewertung, Aussonderung und Übernahme von Archivgut
§ Mitwirkung bei Grundsatzfragen
§ Mitarbeit bei der Bearbeitung von Recherchen; Beratung und Unterstützung von Benutzerinnen und Benutzern in archivarischen Fragen
§ Anleitung von Hilfskräften und Praktikantinnen/Praktikantinnen
Dienstort ist Duisburg. Es wird die Bereitschaft erwartet, auch am Campus Essen tätig zu sein.

*Ihr Profil:*
§ Laufbahnbefähigung für den gehobenen Archivdienst bzw. eine vergleichbare abgeschlossene archivarische Fachhochschulausbildung
§ Erfahrungen im Archivaufbau sind von Vorteil
§ Gute EDV-Kenntnisse zur Erschließung und Digitalisierung von Archivgut sowie gute Kenntnisse der üblichen Archiv-Software, vorzugsweise Augias-Archiv 8
§ Kooperation und Teamfähigkeit sowie einen serviceorientierten und selbständigen Arbeitsstil; engagiertes und zielorientiertes Arbeiten sowie die Aufgeschlossenheit für neue Herausforderungen
§ Im Rahmen des Aushebens und Transports von Akten müssen Gewichte von mehr als 25 kg gehoben werden; die körperliche Belastbarkeit ist Voraussetzung.
§ Führerschein Klasse B ist von Vorteil
* *
*Besetzungszeitpunkt: *nächstmöglich bzw. nach Absprache**
*Vertragsdauer: *unbefristet
*Arbeitszeit: *Vollzeit. Gleitende Arbeitszeit, die sich an den Servicezeiten
des Universitätsarchivs orientiert.//

*Bewerbungsfrist: * 31.07.2009

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 2 SGB IX). Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei glei cher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 194-09 an:

Ltd. Bibliotheksdirektor Albert Bilo
Universitätsbibliothek Duisburg-Essen
45117 Essen

Informationen über das Universitätsarchiv:
http://www.uni-duisburg-essen.de/ub/abisz/archiv.shtml
Für Auskünfte steht Ihnen Herr Dr. Ingo Runde als Leiter des Universitätsarchivs gerne zur Verfügung: Tel.: (0203) 379-4492, E-Mail: ingo.runde@ub.uni-duisburg-essen.de
Anfragen beantwortet auch: Frau Doris Pohl, Tel.: (0201) 183-3698,
E-mai: pohl@ub.uni-duisburg-essen.de