http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,632049,00.html
Deutsche Gerichte entscheiden oft für die skrupellosen Kunsthändler, die Ware aus Raubgrabungen verticken.
UPDATE:
FAZ berichtet ebenfalls:
Das Auktionshaus Hirsch Nachfolger klagte nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens auf Herausgabe des Goldgefäßes. Die Republik Irak will das verhindern. Am 12. Juni erstattete sie aufgrund der neuen Aktenlage Strafanzeige gegen die Geschäftsführerin des Auktionshauses wegen Hehlerei – ein brisanter Präzedenzfall für die deutsch-irakischen Beziehungen. Es bestehe, so sagte der von der irakischen Botschaft bevollmächtigte Rechtsanwalt dieser Zeitung, Anlass zu der Annahme, dass die Münchener Staatsanwaltschaft das erste Strafverfahren eingestellt hat, ohne Sachverständige einzubeziehen und „ordentlich zu ermitteln“. Die Zollbehörden und die Staatsanwaltschaft wollten dazu keine Auskünfte erteilen. Erstere berufen sich auf das Steuergeheimnis und geben an, der Fall sei „hoch aufgehängt“. Die Staatsanwaltschaft ließ wissen, dass es sich um ein abgeschlossenes Verfahren handele. Auf eine telefonische Anfrage an das Auktionshaus, woher das Goldgefäß tatsächlich stamme, teilte die Geschäftsführerin zunächst nur mit: „Möglicherweise aus Troja.“ Für weitere Nachfragen stand sie nicht zur Verfügung.
Der Kunsthandel hat gehörig Dreck am Stecken, wie man in Schwaben sagt!