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Die Entscheidung des LG Frankfurts in Sachen Ulmer vs. ULB Darmstadt (Elektronische Leseplätze) liegt vor

Entscheidung über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten bei der Digitalisierung verlegter Werke.
LG Frankfurt 13.05.2009, AZ 2-06 O 172/09, Volltext: http://is.gd/TDJK (pdf)

Nachtrag:
Presseinformation des Landgerichts Nr.3/09: Digitalisierung vom 08.06.2009 (pdf)
(Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann im Wege der Berufung vorgegangen werden.)

Urteil:

Der Antragsgegnerin zu 1. wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verboten,

Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt zu ermöglichen, digitale Versionen der Werke, die im Verlag der Antragstellerin veröffentlicht sind, insbesondere die „Einführung in die Neuere Geschichte“ von W. S. auf USB-Sticks oder andere Träger für digitalisierte Werke zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Entscheidungsgründe
(Auszüge, in Paraphrase; Hervorhebungen von uns):

Der Antrag auf Verbot der
Digitalisierung von Werken aus dem Bestand und Anbieten an elektronischen Leseplätzen, ohne vorher mit dem Verlag zu klären, ob dieser das Werk selbst in digitaler Form zu angemessenen Bedingungen zur Lizenzierung anbietet

sei nach $97 Abs. 1 UrhG (Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz) unbegründet. Eine Urheberrechtsverletzung liege nicht vor, die Schaffung elektronischer Leseplätze sei nach § 52b zulässig, Vervielfältigungs-, Verbreitungsrecht und Recht auf öffentliche Zugänglichmachung seien nicht verletzt.

Nach Aktenlage sei davon auszugehen, dass das Angebot lediglich zur Forschung bzw. für private Studien zugänglich gemacht wird. Die Bedenken des Verlags hinsichtlich Missbrauchsmöglichkeiten werden als spekulativ zurückgewiesen.

Der ausdrückliche Hinweis der Bibliothek auf den gesetzlich limitierten Verwendungszweck wird als ausreichend angesehen, die vom Antragsteller geforderten Kontrollmaßnahmen werden als unwirksam angesehen, da der Zweck der Nutzung letztlich “ein nur schwer überprüfbares Internum des Nutzers” bleibe. Kontrollen mit detaillierter Darlegung und Prüfung des Zwecks seien erkennbar unverhältnismäßig und würden die von § 52b intendierte Nutzungspraxis vollständig aushöhlen.

Die Berufung auf eine entgegenstehende “vertragliche Regelung” i.S. des § 52b Satz 1 UrhG wird zurückgewiesen; nach Auffassung der Kammer wird die Anwendung von § 52b nicht bereits durch das Vorliegen eines Vertragsangebots ausgeschlossen (gegen eine z.T., aber nicht überwiegend andere Auslegung in den vorliegenden Kommentaren und Aufsätzen zu § 52b). Die Kammer leitet dies überzeugend aus dem Wortlaut, dem systematischen Zusammenhang und den Gesetzgebungsmaterialien ab (anders etwa in § 53a Abs. 1 Satz 3 UrhG – Pay-per-View-Angebot beim Kopienversand auf Bestellung, wo bereits ein Vertragsangebot genügt). Auch Art. 5 Abs. 3 Lit. n der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG stehe dieser Auslegung nicht entgegen, da der Wortlaut auch hier nicht ausdrücklich Lizenzangebote einbeziehe.

Hierdurch werde zweifellos den öffentlichen Bibliotheken eine sehr komfortable Verhandlungsposition im Rahmen von Lizenzverhandlungen mit Verlagen zugesprochen. Der Drei-Stufen-Test sei aber nicht verletzt, weil die öffentlichen Bibliotheken eine angemessene Vergütung für diese gesetzliche Lizenz erstatten müssten. Dieser Eingriff sei nicht gravierender als der seit Jahrzehnten im Rahmen des § 53 Abs. 2 UrhG bestehende (Kopierschranke, Kopierabgabe).

Nach überwiegender Auffassung in der Literatur begründe § 52b eine Annex-Kompetenz zur Vervielfältigung des Werkes, da die fragliche Bestimmung ansonsten weitgehend leer laufe (unter Berufung auf Dreyer/Schulze, die Gesetzesmaterialien, sowie Berger und Spindler).

Der Antrag auf Verbot der Bibliothek,
– ihr Angebot elektronischer Leseplätze in der Bibliothek auf ihren Internetseiten zu bewerben

wird zurückgewiesen, da der Internetauftritt keine Möglichkeit biete, aus dem Internet auf die geschaffenen elektronischen Ressourcen zuzugreifen.

Nur teilweise stattgegeben wird dem Antrag auf Verbot
Nutzern zu ermöglichen, digitale Versionen der an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke ganz oder teilweise auszudrucken und/oder auf USB-Sticks o.a. digitale Träger zu vervielfältigen und solche Vervielfältigungen mitzunehmen.

Das Unterlassungsbegehren gegen die Möglichkeit eines Ausdrucks der digitalisierten Werke wird zurückgewiesen.

Dies sei nicht aus § 53 UrhG herzuleiten, sondern aus der grundsätzlichen Berechtigung zum Ausdruck der geschaffenen elektronischen Inhalte als Annexkompetenz aus § 52b UrhG selbst. Nach dem Willen des Gesetzgebers solle der neu geschaffene § 52b nämlich eine Nutzung ermöglichen, die der analogen Nutzung vergleichbar sei (BT-Drs 16/1828, S. 26).

“Da das Angebot hier im Wesentlichen auf wissenschaftliche Arbeit mit Texten gerichtet ist, umfasst dies auch die Möglichkeit eines Ausdrucks. Eine sinnvolle Arbeit mit längeren Texten setzt regelmäßig die Möglichkeit voraus, in etwaigen Kopien zentrale Passagen des Textes zu markieren und diese in Auszügen auch aus der Bibliothek zum weitergehenden Studium an anderen Ort mitzunehmen. Ließe das Gesetz eine derartige Möglichkeit nicht zu, wäre das geschaffene Angebot einem analogen Angebot nicht vergleichbar, sondern beschränkte sich wohl für die überwiegende Anzahl der wissenschaftlichen Nutzer im Wesentlichen auf die Möglichkeit einer Überprüfung von Zitaten.”

Die Unterschiede zur Kopierschranke in § 53 UrhG und der damit verbundene (nach Auffassung des Gerichts nur wenig intensivere) Eingriff sei Folge und auch Zweck der geschaffenen Neuregelung, welche einer Förderung der Medienkompetenz der Bevölkerung dienen solle.

Verneint wird dagegen die Möglichkeit einer digitalen Vervielfältigung, da sich das digitale Angebot nach dem eindeutigen Wortlaut des § 52b auf eine Nutzung in den Räumen der Bibliothek beschränken müsse. Andernfalls würde eine Nutzung des geschaffenen (digitalen) Angebots – anders als bei der Mitnahme eines bloßen Ausdrucks – auch außerhalb der Räumlichkeiten der Bibliothek ermöglicht, was durch die geschaffene gesetzliche Regelung nicht mehr abgedeckt sei.

"Was bleibt. Neue Archive für Künstlernachlässe entstehen."

In der Zeitschrift “KunstKurier” (Ausgabe 02/09) des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Nordrhein-Westfalen e.V. stellt Petra Gieler die drei nordrhein-westfälischen Künstlerarchive vor: das Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds in Pulheim-Brauweiler ( http://www.kunstfondsde/nachlaesse.html ), das Rheinische Archiv für Künstlernachlässe in Bonn ( http://www.rak-bonn.de) und das Zentralarchiv des internationalen Kunsthandels in Köln ( http://www.zadik.info ). Ihr Fazit zur Problematik sei hier zitiert: “Generell berührt die Nachlassfrage in der bildenden Kunst für Künstlerinnen und Künstler einen hochemotionalen Bereich. Die demographische Entwicklung hat aber dazu beigetragen, dass dieses Thema zu Recht in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten ist.
Nicht nur arbeiten Künstler länger als je zuvor und hinterlassen ein so größeres Oeuvre, sondern es wächst auch das Bewusstsein in unserer kunstinteressierten Öffentlichkeit dafür, welchen Verlust es für die Gesellschaft bedeuten würde, überließe man die hinterlassene Kunst jener, die es nicht zu einem hohen Bekanntheitsgrad gebracht haben, einfach der Zerstörung. ….”

„DEPOT UND PLATTFORM“. Symposium in Köln zur Zukunft fotografischer Archive

Im Museum für Angewandte Kunst, An der Rechtschule, Köln-Innenstadt, veranstaltete Dr. Herta Wolf, Professorin für Geschichte und Theorie der Fotografie der Universität Duisburg-Essen vom 5. bis 7. Juni das Symposium zum Thema „DEPOT UND PLATTFORM. Bildarchive im postfotografischen Zeitalter”. Kooperationspartner waren die Sektion Geschichte und Archive der Deutschen Gesellschaft für Photographie und die Kölner Kunst- und Museumsbibliothek mit dem Rheinischen Bildarchiv.
Schon einer der Erfinder der Fotografie, L.J.M. Daguerre, versuchte 1838 das von ihm entwickelte fotografische Verfahren als Medium der Sammlung zu verkaufen. Seither sind zahlreiche fotografische „Sammlungen jeder Art” entstanden, bei denen die Fotografie zugleich als Medium und als Gegenstand des Archivs fungiert. Die zunehmende Digitalisierung der Bilddaten und Konzentrationsprozesse auf dem Bildermarkt haben diese fotografiebasierten Archive jedoch einem radikalen Transformationsprozess unterworfen.
Der elektronische Datenspeicher ersetzte nicht nur das Speichermedium Fotografie durch ein anderes. Prof. Wolf:” Durch den Transformationsprozess verändern sich sowohl die Ordnung und damit die Verwaltung von Bilddatenbanken als auch der Zugriff auf Bildarchive und damit die Vertriebsbedingungen für die in diesen gesammelten Bilder.”
Weil ein Archiv nicht alle seine Fotografien digitalisieren kann, bedeutet jegliche elektronische Erfassung, dass es eine Auswahl aus gewachsenen Sammlungsbeständen mit analogen Bildern treffen muss. Damit unterscheidet das Archiv zwischen Bildern, auf die man elektronisch zugreifen kann, und solchen, die schwer zugänglich im Depot lagern.
Neben der Auseinandersetzung mit den historischen Voraussetzungen der Fotografie als Medium und Gegenstand des Archivs behandelte das Symposion unter anderem auch die sich aus der elektronischen Transformation ergebenden erkenntnistheoretischen und fotografiehistoriografischen Implikationen. Gegenstand der Diskussion waren die Fotografischen Bildarchive im Depot, Techniken des Speicherns und Organisierens von Bilddaten sowie die Ökonomien des Bildarchivs. Aber auch die von Nutzern generierten Bilddatenbanken auf Plattformen wie „Flickr” oder „Facebook” bildeten als potentiell neue Formen des visuellen Archivs einen weiteren Themenschwerpunkt der Tagung.

Quelle:
http://www.stadt-koeln.de/1/presseservice/mitteilungen/2009/03335

Neue Bestände beim Historischen Archiv der Europäischen Union (engl):

Economic and Social Committee
The inventory for the Economic and Social Committee sub-fonds for 1973 is now available online. The material was catalogued and transferred to Florence by the Archives Services of the Economic and Social Committee in Brussels and consists of 585 files (14.4ml).
The Economic and Social Committee is a consultative organ, constituted by the Rome Treaty, which takes part in the decision-making process through opinions, with no legal bearing on the final decisions. In 1973, the Committee was consulted in matters assigned to it by the treaty: agricultural policy (multilateral negotiations within the framework of the GATT, CAP outcome), transport, economic and monetary policy (balance sheets, annual report, taxes on business accounts), overseas development (EEC- AASM), social policy (creation of a Foundation for the improvement of living and working conditions, social action program), regional policy (creation of a Committee and European Development Fund), industrial and technology policy (emission studies) and energy policy.
The complete inventory to the Council of Ministers (CM2) fonds for 1964 is now available. This fonds which is composed of 1,540 files provides information on the meetings held during 1964 of the Ministers and Permanent Representatives of the EEC and ECSC.
Primarily, this fonds deals with the internal organization and administration of the Council, as well as the merging of the Executives. The documents illustrate the activities of the Council with regard to implementation of the first common policies such as the acceleration of the Customs Union, the difficult elaboration of the common transport policy, the adoption of a common economic policy – encapsulating the economic situation as well as providing information on the work of the Monetary Committee – the first regulations dealing with a common agricultural policy, the GATT trade negotiations within the framework of the Kennedy Round, the cooperation in the field of nuclear research and the agreement between Euratom, the United States and the OECD. Relations between the Community and third countries and with International Organizations such as the UN, FAO, GATT and the Council of Europe are well documented in the material.”

Link:
http://www.iue.it/ECArchives/EN/Newfonds.shtml

Besuch des ICA Committees of Best Practices and Standards in der Archivschule Marburg

Alexandra Lutz berichtet: “[Vergangene Woche] tagte der Unterausschuss des Internationalen Archivrats (ICA) zu Standards der archivischen Erschließung in Marburg. Vertreten waren Mitglieder aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Rumänien, den USA, Kanada, der Elfenbeinküste und Brasilien.
Im Mittelpunkt der dreitägigen Sitzung standen notwendige Änderungen der Internationalen Erschließungsstandards sowie die Abstimmung zwischen den Standards zur Bestandsverzeichnung (ISAD-G), zur Beschreibung von Bestandsbildnern (ISAAR-CPF) und Institutionen mit Archivbeständen (ISDIAH). Darüber hinaus wurde am Mittwoch ein Seminar mit den Studierenden des 43. Wissenschaftlichen Kurses und des 46. Fachhochschulkurses abgehalten. Michael Fox, der in den USA maßgeblich an der Entwicklung von EAD beteiligt war, stellte zunächst die Grundzüge dieses Instruments im Kontext vorhandener Erschließungsstandards vor. Amy Warner aus den National Archives in London präsentierte anschließend das National Register of Archives sowie die Portale A2A und ARCHON. Mit Hilfe der oben genannten Erschließungsstandards und der Kodierungsstandards EAD, EAC und EAG werden hier die Informationen über Findbücher, Bestandsbildner und Institutionen mit archivischen Beständen präsentiert. Unter anderem sind bereits über 10 Millionen Verzeichnungseinheiten und damit etwa 30 % der Findbücher in Wales und England im Netz recherchierbar. Neben diesen archivfachlichen Präsentationen existiert auch für Benutzer die Möglichkeit, eigene Informationen und Materialien auf einer Website „Your Archives“ zur Verfügung zu stellen.
Für den Donnerstag konnte Professor Vitor Manoel Marques da Fonseca für einen Vortrag über das Archivwesen in Brasilien gewonnen werden. Er stellte den beiden Kursen die Archivarsausbildung, die Struktur der Archivlandschaft und verschiedene Projekte vor. Diskutiert wurde unter anderem über das „Memorias Reveladas“ – Projekt, das die Aufarbeitung und Präsentation von Akten aus der Zeit der Diktatur von 1964-1985 zum Ziel hat. Spannend ist hier unter anderem die Frage nach der Zugänglichkeit der Akten. Generell ist man um einen möglichst freien Zugang zu den Archivalien bemüht, die konkreten Regelungen sehen in den verschiedenen Archiven jedoch noch unterschiedlich aus.
Für die Kurse wie Dozenten war die Tagung des Subcommittees eine gute Gelegenheit, aus erster Hand mehr über das Archivwesen in anderen Ländern und über die Entwicklung internationaler Standards zu erfahren.”

Quelle:
http://archivschule.de/content/649.html

Weitere Datenbank zur Provenienzforschung online

Pressemitteilung des Bundesarchivs (Link):
“Mit dem heutigen Tag erfolgt die Onlineschaltung der Datenbank zum Central Collecting Point (CCP) München. Gemeinsam mit der im Sommer 2008 im Internet veröffentlichten Datenbank zum Sonderauftrag Linz wird damit eine weitere Publikation zu den Archivalien der NS-Kulturpolitik und sogleich ein wichtiges Hilfsmittel für die Provenienzforschung geschaffen. Der Central Collecting Point war von den amerikanischen Alliierten nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in den ehemaligen NSDAPParteigebäuden
in München eingerichtet worden. Seine Aufgabe war es, Kunstwerke,
die im Deutschen Reich oder in den besetzten Gebieten in der Zeit zwischen
1933 und 1945 geraubt, beschlagnahmt oder über den Kunsthandel verkauft worden waren, aus den Sammeldepots zu holen, im CCP zu inventarisieren, um sie anschließend restituieren zu können.
Bereits ab Herbst 1945 wurde mit der Rückgabe der Objekte an die Herkunftsländer beziehungsweise an Privatpersonen im In- und Ausland begonnen. Bis auf wenige tausend der rund eine Million erfassten Kunstgegenstände wurden alle Kunstwerke zurückgegeben. Dieser so genannte Restbestand CCP befindet sich seit Mitte der 1960er Jahre in Bundesbesitz und wird seit 2006 vom BADV verwaltet und bereits
seit 2000 auf seine Provenienz hin erforscht.
In der CCP-Datenbank können nun erstmals die Angaben zum einzelnen Kunstwerk mit Abbildung und den dazugehörigen Karteikarten ohne Kenntnis der bislang unabdingbar notwendigen Inventarisierungsnummer, der so genannten Mü.-Nr., eingesehen werden. Mit einem Klick können fortan die Archivalien digital aufgerufen werden, deren Originale getrennt voneinander in Berlin, Koblenz und Wien aufbewahrt werden. Diese gewaltige Datenbank zum CCP mit ca. 170.000 Einträgen sowie ca. 300.000 Abbildungen (Karteikarten und Objektfotografien) entstand dank einer Kooperation des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) mit dem Bundesarchiv und dem Deutschen Historischen Museum (DHM). Erst diese Zusammenarbeit ermöglichte es, Karteikarten aus dem Bundesarchiv im BADV einzuscannen und elektronisch zu erfassen. Die Daten wiederum bereitete das DHM in Zusammenarbeit mit dem Zuse-Institut Berlin (ZIB) auf und veröffentlicht sie nunmehr kostenfrei auf der Homepage des Museums. Mit der Datenbank eröffnet sich nach mehr als 50 Jahren die Möglichkeit, gezielt – ohne Kenntnis der Mü-Nr. – nach Meisterwerken von Leonardo da Vinci, Rubens oder Cranach ebenso wie nach antiken Skulpturen, kunstgewerblichen Objekten wie Möbeln, Tapisserien, Schmiedekunstarbeiten, Fayencen und Keramiken, aber auch Büchern und Numismatika zu suchen.
Mit der Onlineschaltung machen BADV, DHM und Bundesarchiv häufig nachgefragte Archivalien für die Forschung zugänglich und leisten damit ihren Beitrag sowohl zur Erfüllung von Punkt 2 der Washingtoner Erklärung als auch zu deren Nachfolgekonferenz, die für Ende Juni in Prag aus Anlass des zehnten Jahrestages vorbereitet wird.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://wwwccpgos.dhm.de/dhm_ccp.php
http://www.dhm.de/datenbank/linzdb
http://provenienz.badv.bund.de

Archivgut kehrt aus Moskau nach Wien zurück

” ….. Seit April vorigen Jahres könnten sie laut Vereinbarung schon in Österreich sein. Aber er sei ja „auch nur ein Mensch mit zwei Händen“, erklärt Lorenz Mikoletzky, Generaldirektor des Staatsarchivs, den Umstand, dass er wegen der vorjährigen Republikausstellung keine Zeit gefunden hat, die im Zweiten Weltkrieg entwendeten Archivalien in Russland wieder entgegenzunehmen. Am 10. Juni ist es nun so weit: Zum ersten Mal restituiert der russische Staat Kulturgüter an Österreich. Konkret geht es um 51 der 80 in Moskau lagernden Archivbestände aus dem Österreichischen Staatsarchiv.
10.770 Aktenstücke werden am Mittwoch in Moskau auf den Lastwagen verladen werden. Quantitativ sind dies „etwa 80% der entwendeten Archivalien“, meint Mikoletzky: Akten österreichischer Behörden sowie politischer Parteien und Bewegungen, aber auch Archive österreichischer Privatpersonen. ….”

Quelle: Die Presse

s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/5625399

Kabarettarchiv beinhaltet nicht selten große Kunst

” …. Neumann [Kulturstaatsminister bei der Verleihung der Sterne der Satire an Loriot und Emil Steinberger], der das Kabarettarchiv zum ersten Mal besuchte, sagte zu, dass die Einrichtung auch weiterhin mit Bundesfördermitteln rechnen könne: «Kabarett und Satire sind mehr als bloße Unterhaltung und bringen nicht selten große Kunst hervor.» Das Archiv mit Sitz in Mainz und Bernburg (Saale) ist eigenen Angaben zufolge das einzige seiner Art im deutschsprachigen Raum. …”
Quelle: Link

Kölner Ringvorlesung am 10.Juni: Nachkriegsgeschichte

„Die Nachkriegsgeschichte Kölns ist ein unglaublich interessantes Forschungsfeld – und sie eignet sich auch gut für die Lehre.“ Ralph Jessen, Professor für neuere Geschichte (Historisches Seminar I der Universität), hat im vergangenen Wintersemester ein Hauptseminar durchgeführt, das sich mit der Stadtgeschichte von den 1950er bis zu den 1970er Jahren beschäftigte – „Großstadt in der Nachkriegsmoderne“ lautete das Thema. „Es war die Zeit zwischen Identitätssuche angesichts der Zerstörungen und den ersten Modernitätsdiskussionen nach erfolgtem Wiederaufbau“, sagt Jessen, „das Seminar deckte daher ein ziemlich breites Spektrum an Themen ab, die man methodisch unterschiedlich angehen konnte.“
So erforschte ein Student die „Situation von Waisenkindern“, ein anderer beschäftigte sich mit dem „Bürgerprotest gegen die Stadtautobahn“, eine Studentin behandelte die Schull- und Veedelszöch – „Volksnaher Karneval als Identifikationsangebot für die Kölner Bevölkerung nach 1945“, so der Titel der Hausarbeit, um nur einige zu nennen. Allen Arbeiten gemeinsam war die Notwendigkeit, Akten, Dokumente, Protokolle und dergleichen mehr im Kölner Stadtarchiv einzusehen. „Wir hatten vorher mit Mitarbeitern des Archivs gesprochen, welche Bestände für die einzelnen Arbeiten in Frage kommt“, sagt Jessen. Die Studierenden seien „hervorragend“ betreut worden, „der Archivar, der ihnen bei den ersten Besuchen zur Seite stand, ist von allen sehr gelobt worden“.
Die Hausarbeiten sind zum Ende des Wintersemester abgeschlossen worden, wenige Wochen vor dem Einsturz des Stadtarchivs. „Für die Stadtgeschichte nach 1945 ist der Einsturz natürlich ein äußerst herber Schlag“, sagt Jessen. Das meiste Material aus dieser Zeit liege ja nicht verfilmt vor – und das ist auch ein Problem für Jessens Studenten: „Einige ihrer Themen eignen sich durchaus für Examens- und Magisterarbeiten – aber da stellt sich natürlich die Frage: Kann man das Thema unter den gegebenen Umständen weiterbearbeiten?“ ….”

Quelle:
http://www.ksta.de/html/artikel/1242833496616.shtml

Zur Ringvorlesung s.: http://archiv.twoday.net/stories/5646007

Köln: "Hohes Meer" am Eifelwall oder: Wie man eine Katastrophe schönredet

Von Hildegard Stausberg in der Welt (Link): ” ….. Ulrich Fischer, ihr Stellvertreter, rudert im Gespräch mit der WELT deutlich zurück: “Zwischen 80 bis 85 Prozent des Materials ist zwar in einer oder anderer Weise irgendwie wieder da, das stimmt. Da zählt dann aber auch das dazu, das gehoben werden konnte an zusammenhanglosem Geschnipsel und einzelne Seiten, die wir – möglicherweise – wenn überhaupt erst in Jahrzehnten wieder zusammenbringen können”. Unumwunden gibt er zu, dass das alles größtenteils lange nicht nutzbar sein wird: “Da gibt es Archivmaterial, das physisch zwar in Teilen halt irgendwie da ist, aber mehr auch nicht: Es ist unbequem, aber wichtig, das erst einmal so festzuhalten”.
Fischer geht noch einen Schritt weiter: “Frau Schmidt-Czaja hat das immer so gesagt, aber die Journalisten haben sich das dann doch zu positiv gedreht”. Man habe da die Zahlen etwas falsch verstanden: “Da mag vielleicht bis zu 85 Prozent des Materials erhalten sein, aber dieses Material ist eben mitnichten auch zu 85 Prozent nutzbar, sondern nur viel, viel weniger”.
Ähnlich sieht das auch Arie Nabrings von der Archivstelle des Landschaftsverbands Rheinland in Brauweiler. Gegenüber der WELT bekräftigte er, man habe das gerettete Material eben wieder in Regalkilometer gepackt und sei so auf die 85 Prozent gekommen sei: “Man hat damit eine Mengenangabe, aber keine Vorstellung von der Materialbeschaffenheit”. Jetzt müsse geprüft werden, was von diesem Material unversehrt sei: “Darüber gibt es noch keine Auskunft – man kann also noch gar nicht sagen, wie viel Prozent uns unbeschadet vorliegen, wie viel restauriert werden muss und wie viel unwiederbringlich verloren sind”. Das jetzt vorliegende Material müsse jetzt erst einmal provisorisch untergebracht werden. Nabrings weist übrigens daraufhin, wie wichtig es sei, dass man das Verzeichnis des Archivs, also die sogenannten Findbücher, ausnahmslos gefunden habe. Diese wolle man nun digitalisieren. Mit dieser Datenbank sei die Möglichkeit gegeben, das an verschiedenen Stelle lagernde Material nicht nur zu restaurieren, sondern auch zu wissen, wo was liege: “Das ist jetzt erst einmal die Aufgabe der nächsten Jahre”. ….
Spannend wird natürlich die Frage, welches Ordnungsprinzip für die Zukunft zu Grunde gelegt werden wird. Für Fischer steht außer Frage, dass die Archivordnung wieder nach Provenienzen erfolgen muss, das heißt, welche Stelle hat die entsprechenden Schriftstücke produziert, also das Domstift etwa, ein Schriftsteller oder eine Behörde. “Das bleibt das entscheidende Ordnungsprinzip für die Archivare – und wir werden auch jetzt keine neue Bestandsordnung schaffen”. Und er glaubt, dass es Bestände geben wird, die man nicht wird zuordnen können: “Über einen langen Zeitraum wird es so eine Art Sonderbestände geben müssen”. …..
Und so will der Rat der Stadt Köln am 30.Juni über den neuen Standort entscheiden. Im Gespräch sind die Räume des alten historischen Archivs an St. Gereon, ein Gelände südlich der Messeanlagen in Deutz oder ein Gebäude am Eifelwall. Allerdings sind am 30. August Kommunalwahlen. Und seitdem sich der ehemalige Berliner Senator Peter Kurth für die CDU präsentiert, scheint das Rennen um den Oberbürgermeisterposten der größten Stadt Nordrhein-Westfalens wieder spannend und offen. Das könnte für die Entscheidung über den neuen Archivplatz aber bedeuten, dass eine Verschiebung irgendwann in den Herbst nicht auszuschließen ist. “

NB: “Hohes Meer” war die Sonderbestandsbezeichnung im Nürnberger Stadtarchiv zu meiner fränkischen Zeit.

Libreka – zum Abgewöhnen (mal wieder)

Wie Libreka seine Kunden vergrätzt … diesen Erfahrungsbericht hat mir gerade mein Bruder übermittelt:

… Ich interessierte mich für eine Monographie mit dem Titel “Gesangbuchillustration. Beiträge zu ihrer Geschichte”. Das Buch ist 2005 erschienen, war mir aber mit 68 EUR für die Anschaffung zu teuer. UB hier leider Fehlanzeige. Ich sah aber jetzt zufällig, dass es bei KNV “nicht mehr lieferbar” ist. In solchen Fällen besteht nach meiner Erfahrung oftmals die Chance, dass es via ZVAB bereits zu deutlich reduziertem Preis zu haben ist; so auch hier – 40 EUR – immerhin, aber doch noch zuviel, um es als Katze im Sack zu bestellen. Letztlich interessiert mich nämlich vor allem die Gesangbuchillustration des 20. Jhds. (das meiste aus der ersten Hälfte), weil ich dazu vor Jahren mal eine bescheidene Sammlung zusammengetragen habe. Auf der Verlagsseite (A. Francke, Tübingen) gibt es kein Infomaterial, bei GoogleBooks auch nicht, aber bei Libreka:

http://www.libreka.de/9783772029219

Fein! Da kann ich ja direkt auf “Inhaltsangabe” klicken – wenn mein Thema halbwegs adäquat vorhanden ist, setze ich die 40 EUR wohl dran… Ich klicke also – und werde wie ein dummer Junge behandelt: “libreka soll den Kauf und das Lesen ganzer Bücher nicht ersetzen. Deshalb ist diese Seite von der Ansicht ausgeschlossen.” Nun ja, dann verkauft eure Machwerke doch an euch selbst – so bin ich jedenfalls als Käufer nicht zu gewinnen!! Trotzdem habe ich mal weitergeblättert und dabei dann überhaupt erst die absolute Verhohnepipelung bemerkt: Wenn mir ausgerechnet die Inhaltsübersicht vorenthalten wird, muß ich das Buch ja wohl oder übel ganz durchblättern, nicht wahr! Wenn ich dann allerdings 50x auf den Weiter-Button gedrückt habe – das Buch ist natürlich noch lange nicht durch -, wird mir in bester Oberlehrermanier mitgeteilt “Sie haben die Anzahl der frei anzeigbaren Seiten überschritten. Bitte kaufen Sie das Buch, um weiterzulesen”. Dass ich für so dumm verkauft werde, empfinde ich geradezu als persönliche Beleidigung! ‘n IP-Block wird’s ja kaum sein, denke ich mir, wahrscheinlich ‘ne primitive Cookie-Sache – drücke also beim Firefox 1x auf “Cookies leeren” und dann 1x auf “Reload” – und weiter geht’s, die nächsten 50 Seiten, danach wieder das Gleiche… Hat man soviel Lächerlichkeit auf einem Haufen schon gesehen?! (Übrigens ist die Katze nun raus aus dem Sack: Es gibt einen Artikel zu Rudolf Schäfer und einen zum Gesangbuch für Bayern und Thüringen von 1994 [neben zwei weiteren zum aktuellen methodistischen Gesangbuch], das ist mir jedoch zu wenig, ich werde das Buch nicht kaufen.) Die Cookie-Probe geht natürlich auf: bei abgeschalteten Cookies kann man auf Libreka nicht blättern. Für das Grafik-Rendering daselbst wäre “poor” noch die pure Schmeichelei; die Textzeilenhöhe variiert wild, der typografische Eindruck, den man von den zum Kauf angepriesenen Büchern kriegt, ist schlechthin verheerend. Wie dämlich muß man als Geschäftsmann sein, um sich so eine kontraproduktive Werbung anzutun!? Ausdrucken wird man sowas ohnehin nur im äußersten Notfall wollen, obwohl es technisch ja denkbar einfach ist: Man drückt die “Print”-Taste auf dem Keyboard und importiert anschließend die Zwischenablage als neue Grafik in eine Bildverarbeitung. Dann kann man, wenn’s sein soll, mit wenigen Mausklicks kontrastieren, schärfen, drucken und speichern. Eine weitere Blamage für Libreka! Selbst ein (geschütztes) PDF hätte mehr Widerstand geboten, als diese kindische Verhinderungs-Attitüde (müßte man sich doch immerhin erst den PDF-Cracker besorgen)! Ganz davon zu schweigen, dass ein PDF viel besser aussehen könnte, z.B. > http://www.chbeck.de/infopopup.aspx?product=25696&tab=0
H.-F. Kämper, Bielefeld

P.S.: Es gibt auch nette Antiquare, die einem mal eben das Inhaltsverzeichnis scannen und mailen. (bck)

(Antwort hfk): Was die netten Antiquare betrifft: Ja, Du hast recht. Ich habe solche Nettigkeiten auch schon öfters in Anspruch genommen, hier war’s mir bisher nur nicht wichtig genug. Mit Wimbauer hatte ich zufällig noch nie das Vergnügen, aber es gibt eine ganze Reihe von so netten Typen – der gerechte Ausgleich für die ebenfalls nicht ganz seltenen schwarzen Schafe, die sich auf ZVAB auch tummeln (ich habe im Laufe der Jahre eine private Liste angelegt)…

Mehr zu Libreka (früher “Volltextsuche online”) in Archivalia:
?s=libreka
bzw. ?s=vto

Weitere Besprechung von Schoch et al., Archivgesetz

Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4838980

Steinhauer bespricht das Buch und widmet sich insbesonder dem Datenschutz, dem Belegexemplar und den Benutzungsgebühren.

http://www.bibliothek-saur.de/preprint/2009/re2561_steinhauer.pdf

Zitat:

Ein heikler Punkt bei der Benutzung von Archiven und Bibliotheken ist immer die Frage nach den Benutzungsgebühren. Diesem Problemkreis ist § 19 des Entwurfes gewidmet. Er behandelt die Benutzungs- und Gebührenordnung. Mit einem Vergleich zur Deutschen Nationalbibliothek, deren Benutzung kostenpflichtig ist, wird betont, dass die Bestände des Archivs ebenfalls nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Allerdings sei Sorge dafür zu tragen, so die Verfasser, dass durch die Gebühren die Ausübung der Grundrechte der Wissenschafts- und Informationsfreiheit nicht unzulässig beeinträchtigt wird, S. 231. Als Beleg für diese Aussage wird die Begründung zum Nationalbibliotheksgesetz zitiert und vorgeschlagen, das im Archiv etwa die Benutzung des Archivgutes im Lesesaal kostenfrei bleiben könne. Das ist in der Sache vollkommen in Ordnung, allerdings auch kurios, da gerade die Deutschen Nationalbibliothek als eine der ganz wenigen Bibliotheken in Deutschland ein Eintrittsgeld für den Lesesaal erhebt. In § 5 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Bibliotheksgesetzes sind übrigens ganz im Sinne der Verfasser, Eintrittsgelder und Lesesaalgebühren gesetzlich verboten.

Buch “Lauter alte Akten” von Karlheinz Blaschke, 1956

Auszug, S.62 f
“So hat man seine Not und Ergötzung mit den Benutzern…”
“” Ich erforsche mein Geschlecht und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den Gefallen täten, mich behilflich zu sein, mein Geschlecht in Ihrem werten Archiv zu finden.” So schrieb ein Herr aus Finnland, und unser Chef muß an diesem Tage gerade den Schalk im Nacken gehabt haben, daß er ausgerechnet einer Kollegin den Auftrag gab, dem Antragsteller bei der Feststellung seines Geschlechts behilflich zu sein…”

European History Primary Sources is launched

Florence, 8 June 2009

The Department of History and Civilization and the Library of the European University Institute, Florence, are pleased to announce the official launch of European History Primary Sources (EHPS), an index of scholarly websites that offer on-line access to primary sources on the history of Europe from Medieval and Early Modern History up to the most recent history of the European integration process.

The purpose of European History Primary Sources is to provide historians with an easily searchable index of websites that offer online access to primary sources on the history of Europe. As the number of digital archives and collections on the internet continues to grow, maintaining an overview becomes increasingly difficult. EHPS strives to fill that gap by selecting the most important collections of digital primary sources for the history of Europe, either as a whole or for individual countries.

EHPS is updated continuously and several collaborative features are introduced in the portal. It is very easy to stay updated on new entries and registered users can bookmark entries, leave comments to add their experiences to the descriptions on EHPS listed websites, complete EHPS abstracts with their own individual experiences and suggest new websites to be included.

Since the launch of a beta version in September 2008, EHPS has already attracted significant interest from historians. In order to improve the user experience you are invited to send your feedback and suggestions so that the portal can be developed further.

The portal was built and is maintained by Dr. Gerben Zaagsma (University College London) with the open source content management system Drupal.

To visit the portal go to: http://primary-sources.eui.eu. To contact EHPS please send an email to: primary-sources.info@eui.eu.

The coordinator of the EHPS project,
Dr. Serge Noiret,
History Information Specialist, EUI Library
Email: serge.noiret@eui.eu

Neue Beiträge auf www.ordensarchive.at

* 1. INTERNATIONALE ORDENSARCHIVTAGUNG IN WIEN
Bericht über die Tagung von 27. bis 30. April 2009, der ersten gemeinsamen Jahrestagung der ARGE Ordensarchive Österreichs mit der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ordensarchive.
Thema: Krisen und Reformen: Die Orden im Wandel (16.-21. Jahrhundert).

* VERBUND OBERÖSTERREICHISCHER ARCHIVE
Der erste regionale Archivverbund in Österreich wurde gegründet. Dazu ein Interview mit dem Archivar des Stiftes Lambach, Christoph Stöttinger, der im Verbundsvorstand die Ordensarchive vertritt.

* KAPUZINER IM LUNGAU
Neuerscheinung: Edition einer Bauernchronik aus dem 18. Jahrhundert (von Gerald Hirtner).

* MITTELALTERLICHE RECHNUNGSBÜCHER
Nachtrag zur Ordensarchivtagung 2008 in Graz: Vortrag von Dr. Susanne Fritsch-Rübsamen.

* VERANSTALTUNGSHINWEISE
Archivtage und Fortbildung 2009.

Skulduggery at the British Library

http://www.tyldesley.co.uk/TyldesleyDiary.html

Update to: http://archiv.twoday.net/stories/3743341

From EXLIBRIS-L a summary by Peter Tyldesley:

Some of you may recall that in 2007 it was reported that a British Library employee had caused extensive damage to the Tyldesley Diary, a Jacobite manuscript which I own but which was deposited with the Library for safekeeping and photographic work.

In a press release copied to this list by Christopher Edwards the BL stated that this was an isolated incident and repeatedly referred to the 1990s. One of you kindly drew my attention to the discussion taking place here and I explained why much of that press release was inaccurate.

Since then I have obtained a heavily redacted copy of the BL’s own investigation report into the incident. The report reveals that in 2005 a cache of 35 items was found in a walk-in safe in a staff-only area at the BL’s former premises in Bloomsbury. The safe had been concealed behind two high cabinets. It appears that 30 of the items were from the BL’s own collection and 5 were privately owned, including the Tyldesley Diary.

Despite this discovery the employee concerned was able once more to gain possession of the Tyldesley Diary and it is now clear that the damage to my manuscript occurred between 2005 and 2007. At the time the employee was apprehended he had been working for an extended period in the House of Lords Record Office where he had access to many historic documents.

The employee resigned prior to a disciplinary hearing. His home was never searched. Indeed the police informed me that the BL had indicated that it was not seeking a prosecution. I asked the police nevertheless to pursue the matter. The former employee confessed to criminal damage, and received an adult caution – equivalent to a criminal conviction. He is reportedly now selling shellfish in Norfolk.

Although the Tyldesley Diary has been conserved by the BL, much of the damage proved to be irreversible. A payment has been made by the BL in respect of the loss of value, based on an independent valuation.

Throughout these events the police and the conservation team at the British Library have been supportive and professional. Based on those with whom I had direct dealings, I regret that my impressions of the management at the BL are distinctly less positive.

Bücher mittels Barcode-Leser zu eigenen Library in Google Books hinzufügen

http://www.techcrunch.com/2009/06/07/scan-your-books-and-search-them-on-google

Ein wenig bekanntes Feature von Google Books ist, dass man eine Suche ausschließlich über die Bücher der eigenen Bibliothek durchführen kann. Wie man mit einem Barcodeleser Bücher in diese Library rasch einträgt, zeigt das Video.

Georg Rüxner und die Wittelsbacher-Genealogien

Die Wittelsbacher-Genealogie von 1501, an deren Ende sich als Drucker ein N. Wurm in Landshut nennt, liegt digitalisiert in München vor:

http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/bsb00003570/images

Die Einleitung Georg Leidingers und sein Faksimile von 1901 ist beim Internetarchiv einsehbar:

https://www.archive.org/details/chronikundstammd00ebrauoft

Den Text behandelte Jean Marie Moeglin, Les Ancetres du Prince, Genève 1985, S. 197-201 sowie kurz Claudia Willebald in der ZBLG 1987:
http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/bayern/zblg/seite/zblg50_0536
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg50_0536

Sowohl der Druckort Landshut als auch die Betonung des “Blutstamms” (wie überhaupt das genealogische Thema) passt gut zu Georg Rüxner, der als Jörg Rugen als Diener Herzog Georgs von Bayern-Landshut erscheint. Sein Wappenbuch Innsbruck, Universitätsbibliothek, Hs. 545, enthält eine Chronik der Wittelsbacher, gewidmet seinem „gnadigen herrn“ Herzog Georg von Bayern (gest. 1503). Es wird zu prüfen sein, wie sich diese Chronik zu dem Landshuter Druck verhält.

[Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/6113291 ]

Nicht erhalten sind zwei Arbeiten Rüxners zur Wittelsbacher-Genealogie, die in einem Verzeichnis der Genealogien des Pfalzgrafen Johann II. von Simmern, der selbst als Historiograph hervorgetreten ist, erscheinen: “Num. 1. Ein roll auf papir geschrieben, darin Georg Jerusalem kundiger der wappen vnd ehrenknecht in Bairn ausz des Homeri chronica im funfften buch des troianischen geschlechts der pfalzgrafen herkommen – nemlich das sie von dem streitbaren helden Hectore iren vrsprung haben, vnd volgendts das Troilus desselben stambs vor Christi geburt 822 jar regirt hab – deducirt bis auf herzog Albrechten den weisen und mächtigen, seines namens den eilfften, pfalzgrafen bei Rhein, herzogen in obern vnd nidern Bairn, dessen gemahel gewesen ist fraw Königundt, keiser Friderichs dochter […] Num. 6. Pfalzgraf Ludwigs churfürsten etc. vnd ihrer churfürstl. gn. gemählin fraw Sybilla, herzog Albrechts von Bairn dochter, 64 anherrn mit wappen und der geschlechter nammen, auch ohne jarzal, durch Georg Jerusalem, erkundiger der wappen, zusammen gebracht etc.” Num. 6 ist nach der Hochzeit Ludwigs mit Sibylle 1511 zu datieren. Siehe Ludwig Rockinger, Die Pflege der Geschichte durch die Wittelsbacher, München 1880, S. (18), (20). Das Geheime Hausarchiv konnte die zugrundeliegende Archivalie nicht nachweisen.

Sehr gut zu Rüxners Oeuvre würde auch der Münchner Cgm 699 vom Ende des 15. Jahrhunderts
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0046_a033_jpg.htm
passen. Bedauerlicherweise konnte Prof. Dr. Klaus Arnold eine Schriftgleichheit mit Rugens Autographen nicht bestätigen.
[Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00077961/image_1 ]

Eine weitere, möglicherweise auf R. zurückgehende Handschrift befand/befindet sich im Geheimen Hausarchiv in München. Obwohl es kaum vorstellbar ist, dass im Geheimen Hausarchiv nicht aktenkundig gemacht wurde, um welche Handschrift es sich bei dem von Ludwig Rockinger, Ueber ältere Arbeiten zur baierischen und pfälzischen Geschichte im geheimen Haus- und Staatsarchive, in: Abhandlungen der historischen Classe der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 14, 3, München 1879, S. 27-113, hier S. 39-50 ausführlich beschriebenen Sammelband gehandelt hat, hat das Geheime Hausarchiv die erbetene Auskunft nicht gegeben und stattdessen auf die erteilte Benützungsgenehmigung verwiesen. Laut früherem Schreiben vom 2.8.1990 sind aber von der Handschriftensammlung des Geheimen Hausarchivs 1944 fast 60 Prozent verbrannt. Der Inhalt des Bandes würde sachlich und von der Datierung gut zu Rüxner passen.

Rockingers Beschreibung:
http://books.google.com/books?id=OvMAAAAAYAAJ&pg=RA2-PA39 (US-Proxy)
[ https://archive.org/stream/abhandlungender66klasgoog#page/n499/mode/2up ]

Ich hebe hervor S. 43 das Verzeichnis der griechischen Kaiser (siehe Rugens Augsburger Wappenbuch)

S. 44 “blutstamen”

S. 48 Reise nach Konstantinopel 1495

Zu weiteren Inhalten des Handschriftenbandes siehe auch Rockingers Mitteilungen 1880 unter
http://books.google.com/books?id=HPUAAAAAYAAJ&pg=PA164 (US-proxy) Nr. 47a, 54, 58, 59 ( angeblich Aventin!), 60 (desgl.)
[ https://archive.org/stream/abhandlungender50klasgoog#page/n183/mode/2up ]
[Riezler schloss sich hinsichtlich der Zuschreibung an Aventin Rockinger an in Turmair’s Werken III, S. 558
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016720/image_565
während Spiller die Verfasserschaft – wohl zu Recht – in Abrede stellte
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034115
Rockingers Zuschreibung auch in einem weiteren Aufsatz 1879:
https://archive.org/stream/sitzungsberichte1879baye#page/n371/mode/2up ]

Leider hat Claudia Willibald in der ZBLG 1987, S. 517 nur Rockinger und Spiller zur Nr. 59 herangezogen:

http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/bayern/zblg/seite/zblg50_0530
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg50_0530

Man erfährt also dort leider auch nicht, ob die Handschrift noch erhalten ist und wenn ja welche Signatur sie trägt.

Es könnte sich um Hs. 22 handeln, da Moeglin S. 252 eine Überlieferung der Scheyerner Chronik Bl. 133r-135r (1. V. 16. Jh.) in ihr erwähnt und dies mit der Umfangsangabe (5 S.) und Datierung Rockingers S. 164 Nr. 47 übereinstimmt. Sonst nennt Rockinger zu diesem Text nur die wesentlich spätere Überlieferung des Arrodenius.

Update: Hs. 22 ist im aktuellen Findbuch (angeblich von 2008) des Geheimen Hausarchivs so beschrieben:

Sammelband von Handschriften, 16. Jh.

Das Geheime Hausarchiv erklärte sich nicht bereit, die Identität der von Rockinger beschriebenen Handschrift mit Hs. 22 festzustellen.

Es gibt keine Konkordanz Rockinger-Findbuch und auch kein Handexemplar Rockingers mit den aktuellen Signaturen.

Grundsätzlich wird keine Literatur zu den Handschriften im Findbuch vermerkt. Das sei in Archiven nicht üblich, erklärte die zuständige Archivoberrätin G. am Telefon. Wo kämen wir denn da hin, wenn wir für jede einzelne Urkunde jeweils Literatur angeben würden?

Sapienti sat.

Update: Es handelt sich um Hs. 22! [Autopsie]

[Bereits zur Zeit Spillers (1909) trug die Handschrift die Signatur 22.
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034096 (Textzeuge “H 22”)
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034869
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034150 ]

#forschung