Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Veröffentlichung einer Spielersperre auf Website eines Sportverbands

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.1.2009 – 14 U 131/08 (LG Freiburg) (rechtskräftig)

MMR 2009 Heft 6, S. 404f.

Aus den Gründen:

Die Auslegung oder Veröffentlichung einer Namensliste fällt – unabhängig von ihrer Einordnung als Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung – in den Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit (BVerfG NJW 2000, 2413). Nach der st. Rspr. des BVerfG hängt die Zulässigkeit einer Äußerung im Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht wesentlich davon ab, ob es sich um ein Werturteil oder eine Tatsachenbehauptung handelt. Im vorliegenden Fall geht es um eine der Wahrheit entsprechende Tatsachenbehauptung. Wahre Angaben müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind (BVerfG, a.a.O.).

Dass von dem Disziplinarausschuss verhängte Sanktionen nicht nur die Betroffenen und ihren jeweiligen Verein, sondern auch andere Vereine und am Spielgeschehen in den Ligen Beteiligte angehen und ihnen deshalb eine Möglichkeit gegeben werden muss, sich über aktuelle Sperren zu informieren, liegt auf der Hand. Eine Veröffentlichung auf der Homepage ist die praktikabelste Möglichkeit, über die jeweils aktuellen Sperren zu informieren. Deshalb sieht die Wettkampfordnung eine solche Veröffentlichung auf der Homepage auch ausdrücklich vor. Es ist auch nicht erkennbar, dass die Veröffentlichung geeignet ist, dem Kl. einen erheblichen Persönlichkeitsschaden zuzufügen. Die Veröffentlichung auf der Homepage entfaltete – anders als eine Berichterstattung in der Presse oder gar im Fernsehen – keine besondere Breitenwirkung. Nur solche Personen erhielten die Information über den Kl., die von sich aus aktiv wurden, die Website aufriefen und sich über mehrere Links zu den Spielsperren „durchklickten“. Der Umstand, dass der Eintrag über den Kl. auch bei Eingabe des Namens in der Suchmaschine Google erscheint, macht die Veröffentlichung auf der Website nicht rechtswidrig. Wer den Kl. nicht kennt, kann den Eintrag nicht zuordnen und hat keinerlei Interesse an ihm. Die Möglichkeit, dass sich jemand Informationen über den Kl. beschaffen will, deshalb seinen Namen in die Suchmaschine Google eingibt und so erfährt, dass er wegen eines tätlichen Angriffs auf den Trainer der Gästemannschaft für die Ausübung offizieller Tätigkeiten in den Ligen zeitweise gesperrt worden ist, erfordert es nicht, von einer Veröffentlichung im Internet abzusehen. Sich Informationen über einen Dritten zu beschaffen ist ebenso erlaubt, wie Informationen über einen Dritten zu erteilen. Der Umstand, dass Suchmaschinen die Beschaffung solcher Informationen erleichtern, ändert hieran nichts. Mit der Möglichkeit einer solchen Suche ist keinerlei öffentliche Stigmatisierung oder Prangerwirkung verbunden.

Volltext:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20090086.htm

Düsseldorfer Archivboxen – Box it!

“Das Archiv des Heinrich-Heine-Instituts möchte mit einem aktuellen Projekt, das sich direkt an Jugendliche wendet, den Beweis antreten, dass Archive als Orte der Erinnerung ausgesprochen spannende Geschichten und Materialien bereithalten, die uns helfen, uns selbst und die Vergangenheit besser zu verstehen.
Dazu werden drei mobile Archivboxen gestaltet – etwa von Größe und Aussehen einer Wahlkabine -, die von Juni bis August 2009 an verschiedenen Stellen der Stadt Düsseldorf aufgestellt werden. Die Box-it!-Archivboxen werden speziell an Orten zu finden sein, die von Jugendlichen besucht werden: Schulen, Kinos, Fußgängerzonen, Büchereien. Aber auch bei besonderen Anlässen wie Stufenparties, dem Bücherbummel o.ä. wird das Box-it!-Team in Erscheinung treten.
In den einzelnen Boxen werden – auf Basis von Beständen des Heinrich-Heine-Instituts – in Bild, Ton und Schrift Fragen gestellt, die auch für heutige Jugendliche von Bedeutung sind, und zwar zu Liebe, Schule und Lifestyle. Natürlich können die Jugendlichen in diesen Häuschen selbst aktiv werden und Beiträge abgeben. Nämlich per Edding, Laptop oder SMS eigene Text-Beiträge schreiben, Erfahrungsberichte auf Voice Recorder speichern oder Fotos schießen. Die Beiträge der Jugendlichen werden unmittelbar dokumentiert, eine Auswahl der Fotos, Klänge, Sprüche etc. wird das Heine-Institut auf dieser Webseite jeweils aktuell vorstellen……
Folgende Aufstellorte sind bislang festgemacht:

5.6. Presse-Preview, Düsseldorfer Arcaden, Vorplatz (Bilker Stadtteilzentrum), 11-17h
11.6. Start: Bücherbummel / Bahnstr./KÖ, 11-16h
15.6. Luisengymnasium, 9:45-13:45h
17.6. Heinrich-Heine-Gesamtschule, 10-14 Uhr
18.6. Luisengymnasium, 9:45-13:45h
25.6. Zentralbibliothek, Bertha-von-Suttner-Platz, 13-17h
1.7. Burgplatz, Treppe, 13-17h
2.7. Schadowstr., 13-17h
3.7. Mittelstr., Kult/Ecke Deichmann, 13-17h

Weitere Stellen werden folgen – Infos dazu jeweils tagesaktuell auf diesen Seiten!
Am 12.9.2009, 18 Uhr wird das Projekt mit einer kleinen Ausstellung und dem “Düsseldorfer Schüler- und Azubi-Slam” im Heinrich-Heine-Institut beendet!
In Kooperation mit dem Kulturzentrum ZAKK und moderiert von Pamela Granderath und Enno Stahl.”

Gefördert im Rahmen des Projekts “Archiv und Jugend” durch den / Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle:
http://www.duesseldorf.de/heineinstitut/box_it/aktuelles.shtml

Eigentumsstörung durch Fotografieren

http://www.damm-legal.de/lg-hamburg-wer-eigenmaechtig-fremde-privathaeuser-fotografiert-riskiert-schadensersatzzahlungen-an-den-eigentuemer

LG Hamburg: Wer eigenmächtig fremde Privathäuser fotografiert, riskiert erhebliche Schadensersatzzahlungen an den Eigentümer
LG Hamburg, Urteil vom 22.05.2009, Az. 324 O 791/08
§§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt., 818 Abs. 2 BGB

Der Orientierungssatz der Kanzlei führt in die Irre. Es ging um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fotografieren eines privaten Wohnbereichs (nicht einsehbarer Hinterhof).

Zur Sache:
http://archiv.twoday.net/stories/5333018

CD-Tipp: Archivist – Learning To Live On Poison (Independent)

“Archivist are advertised as a group, but their name – as well as the feel of this album – suggests that Learning To Live On Poison is mostly a solo project from Montreal’s Ben McCarthy.
It was written, says McCarthy, while his love, Lisa Smith, was on tour with The Dears. He hoped the album would act as an archive of the time he spent alone (hence the name Archivist).
A few notable guest musicians stop by to help McCarthy out, including Sunset Rubdown’s Camilla Wynne Ingr and The Dears’ Murray Lightburn. It’s probably no coincidence that more than one song on Learning To Live On Poison would fit well in The Dears’ catalogue. In alternating moments, McCarthy and company also sound similar to Doves and Joseph Arthur.
Learning To Live On Poison has the tendency to sneak by unnoticed if you listen to it while engaged in another task. This is by no means a bad album, but it requires the investment of a significant amount time and attention before there’s any payoff. This is the sort of disc you’ll throw on when you want something inoffensive playing in the background.”
Quelle:
http://www.chartattack.com/reviews/70563/archivist-learning-to-live-on-poison

In statu nascendi: Gemeindearchiv Neunkirchen/Siegerland

“Nach dem Neunkirchener Rat haben nun auch der Bau- und Planungsausschuss sowie der Schul- und Kulturausschuss den Weg für die Einrichtung eines Gemeindearchives in unmittelbarer Nähe zum Rathausgebäude frei gemacht. Dazu soll die jetzige Hausmeisterwohnung umgebaut werden. Um die Erreichbarkeit des Archivs für behinderte Menschen zu gewährleisten, soll ein Aufzug an die Verbindungsbrücke zwischen dem betreffenden Gebäude und dem eigentlichen Rathaus angedockt werden. Zusatznutzen: Endlich könnten behinderte Menschen auch den Seminarraum des Otto-Reiffenrath-Hauses bequem erreichen.
„Der jetzige Mieter wird im August ausziehen“, stellte Bauamtsleiter Arno Krämer im Gespräch mit der SZ in Aussicht. Danach könne die Ausschreibung beginnen, so dass man im Spätherbst alle Gewerke beisammen habe. Das Landesarchiv, das wahrscheinlich rund 30 Prozent der Einrichtungskosten (20 000 Euro) übernehmen wird, hatte einen Raumbedarf von rund 130 Quadratmetern ermittelt. Die ehemalige Bücherei und die Wohnung weisen zusammen genau diese Fläche auf.
Die reinen Baukosten werden nach ersten Berechnungen 155 000 Euro betragen. 100 000 Euro sollen aus dem Konjunkturpaket II fließen (SZ berichtete). Arno Krämer wies im Schul- und Kulturausschuss darauf hin, dass die Errichtung des Aufzuges – derzeit mit rund 70 000 Euro ein großer Teil der Gesamtsumme – je nach Ausführung auch niedriger ausfallen könne: „Das kann ich aber nicht versprechen.“ Im Vorfeld hatten die Fachgremien die Weiße Schule Salchendorf und die ehemalige Grundschule Altenseelbach wegen der schlechten Erreichbarkeit als Standorte ausgeschlossen. Mit der jetzigen Lösung wird das Gemeindearchiv unmittelbar im Zentrum angesiedelt.”

Quelle: Siegener Zeitug

Archiv und Kunst: Archiv für Abendbrotkultur

“Mit einer mobilen Abendbrotküche bereist das Künstlerpaar Ingke Günther und Jörg Wagner im Rahmen des Projektstipendiums KunstKommunikation 09 die Region Steinfurt. Ihr bedürfnisgerecht ausgestatteter Wohnwagen versteht sich dabei als reisender Imbiss, kommunikativer Ort und stetig anwachsendes Archiv für Abendbrotkultur. ….
Wer bei dem Projekt mitmachen möchte, holt sich das Feldforschung-Abendbrot-Tischset am Mobil ab, legt es auf seinen gedeckten Abendbrottisch und schickt ein Foto zurück an das Abendbrotarchiv.”

Quelle: Ahlener Zeitung

Landesarchiv Münster rundum erneuert

” …. Große Bereiche im Altbau und im Anbau aus den 70er Jahren wurden seither von Grund auf saniert. Gesamtkosten: 3,5 Mio. Euro.
Zuallererst galt es, schädliches Asbest aus Wänden und Böden zu verbannen, die Wärmedämmung zu verbessern, eine neue Heizung einzubauen. Aber auch die 500 Scheiben in den Fenstern des Magazins wurden durch abdunkelnde Systeme ersetzt. Jetzt sind die wertvollen historischen Dokumente besser vor den Einflüssen von Wärme und Licht geschützt. ….
Noch während der Sanierung hatten die Handwerker mit unerwarteten Problemen zu kämpfen. So brach im August 2008 ein Brand im Lesesaal aus. Er ging glimpflich aus und Archivgut und Bücher blieben unbeschädigt. Aber: Der Lesesaal stand eigentlich nicht auf der Liste der Sanierung, die jetzt erweitert werden musste. „Schlimm ist so ein Brand immer. Allerdings bekamen wir so die Möglichkeit, unseren Lesesaal zu renovieren“, konnte Black-Veldtrup dem Unglück auch etwas Gutes abgewinnen. ….”

Quelle
http://www.echo-muenster.de/node/51970

New Memory Material May Hold Data For One Billion Years

“…..When it comes to data storage, density and durability have always moved in opposite directions — the greater the density the shorter the durability. For example, information carved in stone is not dense but can last thousands of years, whereas today’s silicon memory chips can hold their information for only a few decades. ….“We’ve developed a new mechanism for digital memory storage that consists of a crystalline iron nanoparticle shuttle enclosed within the hollow of a multiwalled carbon nanotube,” said physicist Alex Zettl who led this research……”
from:
DOE/Lawrence Berkeley National Laboratory (2009, May 26). New Memory Material May Hold Data For One Billion Years. ScienceDaily. Retrieved June 5, 2009, from http://www.sciencedaily.com­ /releases/2009/05/090525105418.htm

Urheberrechtsbündnis gegen VG Wort

Handlungsbedarf gegenüber der Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort

Unter dem Titel „VG Wort und Google – im Interesse von Bildung und Wissenschaft?“ hat das Aktionsbündnis am 5. Juni 2009 eine Pressemitteilung herausgegeben. Die zentrale Aussage besteht darin, dass allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern empfohlen wird, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen.

Weiter unten werden hier noch einmal die wichtigsten Argumente für diese Empfehlung des Aktionsbündnisses zusammengefasst. Zuerst unsere Ratschläge, wie Sie verfahren sollten, wenn Sie die Einschätzung des Aktionsbündnisses teilen.

Die VG Wort unterscheidet zwischen Wahrnehmungsberechtigten und Bezugsberechtigten. Wahrnehmungsberechtigte haben mit der VG Wort einen Vertrag abgeschlossen. Bezugsberechtigte können auch ohne einen speziellen Vertrag an der jährlichen Ausschüttung teilnehmen.

Die VG Wort wird in den nächsten Wochen alle Wahrnehmungs- und Bezugsberechtigten über die Änderungen des Wahrnehmungsvertrages informieren.

„Wahrnehmungsberechtigte haben dann die Möglichkeit, den Änderungen binnen einer Frist von sechs Wochen zu widersprechen; Bezugsberechtigte müssen sich mit den Änderungen einverstanden erklären“ (vgl. die verbindliche Formulierung in dem geänderten Wahrnehmungsvertrag).

Aus dem Anschreiben der VG Wort wird vermutlich zu entnehmen sein, ob Sie Wahrnehmungsberechtigter oder Bezugsberechtigter sind.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie Bezugsberechtigter sind, müssen Sie gar nichts gegenüber der VG Wort tun. Damit stimmen Sie der Änderung des Wahrnehmungsvertrags nicht zu.
Wenn Sie sicher sind, dass Sie Wahrnehmungsberechtigter sind, sollten Sie einen Brief (VG Wort, Goethestraße 49, 80336 München) oder eine E-Mail (vgw@vgwort.de) an die VG Wort schreiben mit beispielsweise folgendem Text:
Hiermit lege ich gegen die Änderung des Wahrnehmungsvertrages der VG Wort gemäß den Beschlüssen vom 23. Mai 2009 Widerspruch ein.
Wenn Sie sich über Ihren Status unsicher sind, können Sie, um sicher zu gehen, den Widerspruch entsprechend (b) einlegen.

Wie in der Pressemitteilung angedeutet, erwägt das Aktionsbündnis, ob die Interessen von Bildung und Wissenschaft auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber organisiert werden müssen. Dazu könnte eine Meldestelle (Registry) eingerichtet werden, bei der sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eintragen könnten, die ihre Werke, gerade auch die vergriffenen, als Open Access gestellt sehen wollen und dafür auch die Rechte haben. Über diese Pläne werden wir Sie weiter informieren.

Das Aktionsbündnis wird zudem versuchen, mit Google zu einer Einigung zu kommen, nach der die freie Anzeige in Google Books erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.

Zusammenfassung der zu erwartenden Konsequenzen aus der Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort

Nach erfolgter Übertragung der Rechte der Rechteinhaber an die VG Wort und nach Rechtsgültigkeit des Settlement zwischen Google und den US-amerikanischen Verlags- und Autorenverbänden ist zu erwarten, dass

die “VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht und gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht„ (aus der Pressemitteilung der VG Wort vom 23.5.2009);
die gegenwärtig sehr nützliche und in der Wissenschaft intensiv genutzte Anzeige von „Textschnipseln“ oder auch größerer Teile der von Google eingescannten Werke dann für eine geraume Zeit nicht mehr möglich sein wird;
die VG Wort Lizenzverträge mit Google, vielleicht auch mit anderen Anbietern abschließt, bei denen dann die Nutzung der Werke vermutlich nur über kommerzielle Nutzungsmodelle (Pay-per-view) möglich sein wird;
bei noch lieferbaren Büchern nur noch die Anzeige der bibliographischen Information möglich sein wird.
All dies liegt nach Meinung des Aktionsbündnisses nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft. Das Google Settlement in der jetzt erkennbaren Form und die Pläne von VG Wort befördern nicht den Open-Access-Gedanken. Freier Zugang zum Wissen, zumindest zu dem in öffentlichen Umgebungen und mit öffentlichen Mitteln erzeugten, liegt im Interesse jeder einzelnen Wissenschaftlerin, jedes Wissenschaftlers und der Gesellschaft insgesamt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, also ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter wissenschaftlicher Werke eingefordert werden.

Weitere Auskünfte über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen einholen.

***

Pressemitteilung 4/09
vom 5. Juni 2009
VG Wort und Google – im Interesse von Bildung und Wissenschaft?

Kurzfassung:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ empfiehlt allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. ihr zu widersprechen. Mit entsprechenden Vorschlägen hat sich das Aktionsbündnis zunächst an die institutionellen und persönlichen Unterzeichner der Göttinger Erklärung gewendet. Durch die von der Mitgliederversammlung der VG Wort beschlossene Änderung des Wahrnehmungsvertrags sieht das Aktionsbündnis die Interessen von Bildung und Wissenschaft an einem in Sinne von Open Access freizügigen Zugriff stark gefährdet. Das Aktionsbündnis appelliert an die VG Wort, diese Interessen unbedingt zu berücksichtigen. Für Bildung und Wissenschaft müssen andere Regelungen gefunden werden als z.B. für den Belletristikbereich. Anderenfalls muss überlegt werden, ob diese Interessen auch gegenüber Google nicht aus der Wissenschaft selber vertreten werden müssen.

Langfassung:

Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ befürchtet, dass die (noch nicht rechtskräftige) Vereinbarung zwischen Google und den US-Verlagen/Autoren (das „Settlement“) einerseits, andererseits vor allem der geänderte Wahrnehmungsvertrag der VG Wort die Interessen von Bildung und Wissenschaft nicht ausreichend berücksichtigt. So wie das Aktionsbündnis gegenüber dem Gesetzgeber ein Sonderrecht, ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht fordert, so müssen auch gegenüber Google und von der VG Wort Sonderregelungen für die Nutzung digitalisierter Werke für Bildung und Wissenschaft eingefordert werden.

Die VG Wort versucht derzeit, sich von den Autoren die Wahrnehmung ihrer Rechte an ihren Werken übertragen zu lassen. Erhält die VG Wort diese Rechte, hat sie nach dem rechtsgültigen Abschluss des „Settlement“ vor, alle deutschsprachigen Titel, für die sie Rechte hat, aus der Google Buchsuche entfernen zu lassen. Dies wird sowohl vergriffene als auch noch lieferbare Titel betreffen. Anschließend soll mit Google hinsichtlich der Anzeige vergriffener Titel verhandelt werden. Vermutlich wird es hier um Pay-per-view-Modelle gehen. Bei noch lieferbaren Büchern soll es keine Textauszüge und Schnipsel mehr geben. Angezeigt werden dürfen nur die bibliographischen Daten.

Dies alles ist nicht im Interesse von Bildung und Wissenschaft.

In der Wissenschaft steht der geringe finanzielle Gewinn der Autorinnen und Autoren durch z.B. Pay-per-view-Modelle in keinem Verhältnis zu den individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten durch das Fehlen eines freien (möglichst vollständigen) Zugangs zu den Werken. Durch einen freien Zugang wird nicht nur die Sichtbarkeit der eigenen Werke und damit der individuelle Reputationsgewinn erhöht, auch die Möglichkeiten, von vielen Werken anderer leicht Kenntnis zu erlangen und auf sie Zugriff zu erhalten, ist im Interesse eines jeden Wissenschaftlers und einer jeden Wissenschaftlerin. Dass der volkswirtschaftliche Nutzen umso höher ist, je freizügiger auf publiziertes Wissen zugegriffen werden kann, ist eine längst gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Dies alles mag auf den Publikumsmärkten bzw. für Belletristik anders sein.

Solange die VG Wort sich nicht stärker für die Interessen von Bildung und Wissenschaft und dort für einen freien Zugang einsetzt, empfiehlt das Aktionsbündnis allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der jüngsten Änderung des Wahrnehmungsvertrags der VG Wort nicht zuzustimmen bzw. unter Umständen ihr auch explizit zu widersprechen. Mit entsprechenden Vorschlägen hat sich das Aktionsbündnis zunächst an die (372) institutionellen und (7056) persönlichen Unterzeichner der Göttinger Erklärungen gewendet (vgl. URL). Über die Wissenschaftsorganisationen und Fachgesellschaften sollen noch weitere Wissenschaftler erreicht werden.

Das Aktionsbündnis hat darüber hinaus Zweifel, ob es überhaupt dem Auftrag der VG Wort entspricht, sich Verwertungsrechte bzw. Lizenzvergaberechte von den Autoren für das Ausland sichern zu lassen. Daher appelliert das Aktionsbündnis an die VG Wort, sich bei den Verhandlungen mit Google damit zu begnügen, für Bildung und Wissenschaft die nicht-kommerzielle Nutzung der bislang und der in Zukunft einzuscannenden Werke auszuhandeln. Selbstverständlich würde dadurch die Berechtigung der Autorinnen und Autoren keineswegs entfallen, bei der VG Wort den jährlichen Antrag zu stellen, um für ihre publizierten Arbeiten an der Ausschüttung beteiligt zu werden.

Sollte den Forderungen des Aktionsbündnisses an die VG Wort nicht entsprochen werden, müssen sicherlich Überlegungen angestellt werden, in welcher Form für Bildung und Wissenschaft eine eigene Interessenvertretung bezüglich der Nutzung wissenschaftlicher Werke nach den Prinzipien von Open Access aufgebaut werden kann. Auch jetzt schon versucht das Aktionsbündnis mit Google zu einer Einigung zu kommen , nach der die freie Anzeige im Google Books Dienst erlaubt wird, eventuell auch mit Werbung, aber nur unter der Voraussetzung, dass dadurch keine neuen kommerziellen Verwertungsmodelle entstehen.

Das Aktionsbündnis favorisiert mit der Forderung nach freiem Zugang zu den von Google digitalisierten wissenschaftlichen Materialien keineswegs Googles Vorhaben der Digitalisierung und Bereitstellung wissenschaftlicher Werke. Das Aktionsbündnis unterstützt alle Bestrebungen, publizierte (vergriffene, verwaiste, aber auch aktuell verfügbare) Werke aus der Wissenschaft sowie aus dem weiteren Kulturbereich frei verfügbar zu machen. Sicherlich muss von Fall zu Fall geprüft werden, wie dafür angemessene Kompensationsleistungen zu erbringen sind. Das Aktionsbündnis fordert die öffentlichen Träger in Bund und Ländern auf, laufende Vorhaben wie die Europeana, die europäische digitale Bibliothek, oder auch die verschiedenen Vorhaben, die zu einer deutschen digitalen Bibliothek führen sollten, nachhaltiger zu befördern. Auch angesichts der oft unzureichenden Qualität der von Google erstellten Digitalisate darf die Aufgabe der Digitalisierung des gemeinsamen Kulturgutes nicht Google überlassen bleiben.

Weitere Informationen über bundeszentrale@urhg-bildung-wissenschaft.de oder vom Sprecher des Aktionsbündnisses: Rainer Kuhlen, Leiter des Projektes IUWIS – Infrastruktur Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“

Das Aktionsbündnis ,,Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” ( http://www.urheberrechtsbuendnis.de ) wurde 2004 im Zusammenhang mit der Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet. Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten Information zu jeder Zeit von jedem Ort. Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004. Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von mehr als 7.000 Einzelpersönlichkeiten. Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller (Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage an: rainer.kuhlen at http://uni-konstanz.de, hmueller at http://mpil.de und sepp at http://physik.uni-kassel.de.

***

KOMMENTAR

Das entspricht meiner Position, die ich zuletzt unter

http://archiv.twoday.net/stories/5720188

dargestellt habe.

UPDATE:

Ilja Braun ignoriert in seinem Beitrag

http://irights.info/blog/arbeit2.0/2009/06/05„aktionsbundnis-urheberrecht“-gegen-vg-wort/

dass ich es war, der diese Forderung zuerst erhoben hat. Daran haben sich Hoeren und dann das Urheberrechtsbündnis angeschlossen. Dem Urheberrechtsbündnis habe ich hinter den Kulissen Formulierungshilfe gegeben.

L'Aquila e il grande archivio digitale

“Mi sembra da segnalare al di ldella reale applicabilita’ la proposta (ma meglio la definirei suggestione) avanzata da Carlo Cipriani su archivi23. In sintesi l’idea e’ quella di progettare a L’Aquila un archivio della produzione digitale nazionale. Per i dettagli rimando al messaggio comparso questa mattina sulla lista. Il progetto e’ molto ambizioso (per usare un eufemismo) sotto ogni punto di vista e probailmente di difficilissima realizzazione per una serie di motivi. Pero’ mi piace molto l’idea e soprattutto condivido l’esigenza di partire dal vecchio per costruire anche il nuovo. Un approccio davvero poco diffuso in un paese che non solo negli archivi cede spesso a contemplazioni narcisistico/museali autoconfinandosi in un passato inevitabilmente glorioso e migliore.
….”

Link:
http://archimacerata.splinder.com/post/20693312/L%27Aquila+e+il+grande+archivio+

Sogenannte Dubletten aus der Abtei Kremsmünster werden bei Inlibris verscherbelt

http://www.inlibris.at/content/deutsch/bestand/auswahlkatalog.php

Der Inlibris-Katalog enthält zahlreiche wertvolle Drucke mit Provenienz Kremsmünster, wobei gelegentlich der Hinweis erfolgt, dass es sich um eine Dublette handelt. Da aber historische Provenienzen des Stifts betroffen sind, kann von Dubletten selbstverständlich keine Rede sein.

Siehe etwa Nr. 148: “Am Titel alt gestrichener Schenkungsvermerk des Johannes Schefertius aus Gmünd (Niederösterreich) an Abraham Rainer (dat. 1613). Am unteren Titelrand Besitzvermerk des Welser Juristen Johann Heinrich Sumatinger, ab 1641 Stadtschreiber zu Wels, der sich zunächst als “J[uris] U[triusque] Cand[idatus]” einträgt und seinen Stand später (mit Datum 1652) in “p. t. Reipubl. Welsensis Syndic.” korrigiert. Sumatingers Album amicorum (aus den 1630er bis 1650er Jahren, in das sich eine Fülle von oberösterreichischen Beamten eingetragen hatte) wurde 1973 bei Hartung & Karl in München versteigert (3100 DM; heute im OÖ. Landesarchiv). Mit einem Teil des Sumatinger’schen Nachlasses kam das Buch in die Bibliothek des oberösterreichischen Benediktinerstifts Kremsmünster (hs. Besitzvermerk “Monasterii Cremifanensis” um 1680 am Titel; spätere entspr. Signaturvermerke am vorderen Innendeckel).”

Nr. 138 ” Unteres Kapital lädiert, sonst hübsches Exemplar aus der Stiftsbibliothek Kremsmünster (OÖ) mit entspr. Signaturvermerken am vorderen Vorsatz (Doublette) und kl. Etikett am Schwanz. Gebunden 1741 für den Salzburger Kirchenrechtler Oddo Scharz (1691-1749; vgl. Pachmayr 675ff.) mit der Monogrammierung: “P[ater] O[ddo] S[charz] R[ector] V[niversitatis] P[rofessus] C[remifanensis]”. Scharz, der 1709 ins Kremsmünsterer Benediktinerstift eingetreten war, wurde 1741 zum zweiten Male Dekan der Salzburger Juristenfakultät sowie erstmals Rektor der Hochschule. “Durch seine nachgelassenen Bücher erhielt die Kremsmünsterer Stiftsbibliothek einen ansehnlichen Bücherzuwachs” (Wurzbach XXIX, 122).”

“130 Pachmayr, Marianus, OSB. Historico-chronologica series abbatum et religiosorum monasterii Cremifanensis […]. Steyr, Abraham Wimmer, 1777-1782. 4 Bde. in 2. (8), 134 SS. (2), 135-343, (1) SS. (2), 345-544 SS. (2), 545-931, (3) SS. Interimspappbände der Zeit. Folio.
€ 650
Einzige Ausgabe. – Der oberösterreichische Benediktiner Johann Georg (Marianus) Pachmayr (1728-1805) lehrte am Gymnasium des Stifts Kremsmünster, das er selbst besucht hatte, Philosophie, Mathematik, Physik und Geschichte. Seine Geschichte der Kremsmünsterer Geistlichen verfaßte er anläßlich der Feierlichkeiten zum tausendjährigen Bestehen des Stiftes. Auch für die Geschichte Oberösterreichs von großer Bedeutung. – Exemplar aus der Stiftsbibliothek Kremsmünster, ohne die beiden Tafeln, jedoch mit von einem fleißigen zeitgenössischen Benediktiner verfaßten handschriftlichen alphabetischen Register (Catalogus abbatum, Catalogus religiosorum, Index rerum memorabilium) am Schluß, wodurch das Werk erst recht benutzbar wird. – Papierbedingt etwas braunfleckig; einige alte hs. Marginalien, sonst wohlerhalten.” (Hervorhebung KG)

Nr. 146 “Doublette aus der Stiftsbibliothek Kremsmünster (OÖ). Selten; über Bibliothekskataloge nur zwei Exemplare nachgewiesen (Kremsmünster; Staatsbibliothek Passau).” Hier stellt sich die Frage, ob ein solch seltener Druck nicht zunächst einer öffentlichen Bibliothek angeboten werden sollte.

Wann diese Stücke verkauft wurden, ist nicht bekannt. Ganz sicher handelt es sich aber wieder um einen verwerflichen Akt der Barbarei, wenn aus einer historisch gewachsenen Klosterbibliothek Stücke mit historischen Provenienzen als angebliche Dubletten herausgebrochen werden.

Zur Bibliothek vom Kremsmünster:
http://www.klosterbibliotheken.at/bundeslaender1.htm
http://134.76.163.162/fabian?Benediktinerstift_(Kremsmuenster)

Zum Fall von St. Peter in Salzburg (2006):
http://archiv.twoday.net/stories/2866340

NACHTRAG aus dem ZVAB (alle Inlibris):

[Kremsmünster – Reslhuber, Augustin, OSB].
Zur Feier der Decorirung des Hochwürdigsten Herrn Augustin, Abtes zu Kremsmünster, mit dem Ritterkreuz des österreichischen kaiserlichen Leopold-Ordens.
[nach diesem Titel suchen]
(Wels, Johann Haas für das Stift Kremsmünster), [1865].
(4) SS. Durchgehend mit gedr. Schmuckbordüre. Gelbe Schmuckpapierbroschur der Zeit. Folio.

Festgedicht (“Das Lied vom Sternenhimmel”) zu Ehren des Astronomen und Abtes von Kremsmünster (OÖ), Augustin Reslhuber (1808-75), aus Anlaß der taxfreien Verleihung des Ritterkreuzes des Leopolds-Ordens am 8. Juli 1865 (vgl. Wurzbach XXV, 312). Selten; nur ein Exemplar in Bibliotheken nachweisbar (Stift Kremsmünster); nicht in der ÖNB. Doublette aus der Stiftsbibliotek Kremsmünster.

Sodann:

[Stiftsgymnasium Kremsmünster].
Juventus Caesario-Regii Gymnasii Academici Cremifani e moribus et progressu in literis censa exeunte anno scholastico MDCCCXVIII.
[nach diesem Titel suchen]
Steyr, Joseph Greis, 1818.
(12) SS. Buntpapier-Heftstreifen am Rücken. Gr.-4to.

Namensverzeichnis sämtlicher Schüler am Stiftsgymnasium Kremsmünster des Jahrgangs 1818 (mit jeweiligen Noten). Exemplar aus der Stiftsbibliothek mit entspr. Stempelung am Titel (offenbar Korrekturexemplar mit mehreren Korrekturen und Strichen von zeitgenöss. Hand).

Sodann:

Stellart, Prosper.
De coronis et tonsuris paganorum, iudaeorum, chistianorum, libri tres, ad lucem historiae sacrae & profanae.
[nach diesem Titel suchen]
Douai, Balthazar Bellere d. J., 1625.
(16), 262 SS., l. w. Bl. Mit 3 ganz. Textkupfern, 2 Textholzschnitten, 2 gefalt. gedr. Falttabellen und mehreren kl. figuralen Holzschnittinitialen. Blind- und goldgepr. Pergamentband der Zeit mit goldgepr. Deckelsupralibros. Bindebänder fehlen. Dreiseitiger Rotschnitt. 8vo.

Seltene Originalausgabe dieses erst 1998 in Brüssel nachgedruckten Werks über Frisuren und Haartrachten bei den verschiedenen Völkern. – Papierbedingt gleichmäßig gebräunt. Exemplar aus der berühmten Stiftsbibliothek Kremsmünster (mit entspr. kleinem Etikett am Vorderdeckel sowie hs. Besitzvermerken an Titel und Innendeckel), gebunden für Abt (Franz) Anton Wolfrath (1581-1639) mit seinem monogrammierten Supralibros “AAC” am Vorderdeckel. “1613 von Kaiser Matthias zum Administrator der Benediktinerabtei Kremsmünster und zu seinem Rat ernannt, stieg Wolfrath unter Ferdinand II. zum Präsidenten der Hofkammer auf. Bereits 1614 zum Bischof geweiht, diente er als kaiserlicher Gesandter für die katholische Liga, setzte sich für die Rekatholisierung in Oberösterreich ein und wurde 1631 Nachfolger Kardinal Melchior Khlesls als Bischof von Wien” (DBE).

Sodann:

Das Land ob der Enns. Ein Original-Provinzialstück in drey Aufzügen. Allen Ständen und Bewohnern dieses Landes gewidmet.
[nach diesem Titel suchen]
Linz, o. Dr., 1795.
122 SS. Mit kl. Titelvignette und einer kl. Ansicht (als Kopfstück) in Holzschnitt. Buntpapierbroschur der Zeit. 8vo.

Seltene Mundartkomödie aus dem Linzer Raum. Doublette aus der Stiftsbibliothek Kremsmünster (OÖ) mit entspr. kl. Signaturschild am Vorderdeckel. Am Titel alter hs. Besitzvermerk des P. Amand. International nur 2 Exemplare in Bibliotheken nachweisbar (Kremsmünster; ÖNB).

Sodann:

[Fuchs, Benno].
Erbauendes und belehrendes Gespräch zwischen einem Pfarrer und Bauer über die heiligen Kirchen-Patrone und verschiedene christliche Wahrheiten. Mit besonderer Berücksichtigung der Pfarre Wartberg im Traunviertel und anderer angränzender Pfarren, von B[enno] F[uchs].
[nach diesem Titel suchen]
Linz, Jos. Feichtingers Erben, 1851.
76 SS. Papierheftstreifen am Rücken. 12mo.

Etwas braunfleckig. Selten; in Bibliothekskatalogen international nur ein Exemplar nachweisbar (ÖNB). Exemplar aus der Stiftsbibliothek Kremsmünster (OÖ).

Sodann:

Dasypodius, Petrus.
Lexikon graecolatinum in usum iuventutis graecarum literarum studiosae, diligenter congestum.
[nach diesem Titel suchen]
Straßburg, Wendelin Rihel, März 1539.
295, (1) Bll. Mit 2 versch. Holzschnittdruckermarken an Titel und letztem Bl. verso. Blindgepr. Blindgeprägter Kalbslederband der Zeit über Holzdeckeln auf 3 Doppelbünden. 1 Schließe (von 2) intakt. 8vo.

Einzige Ausgabe des seltenen griechisch-lateinischen Wörterbuchs des Schweizer Humanisten Petrus Dasypodius. Sein wichtiges “Dictionarium latino-germanicum” (1537 u. ö.) war seinerzeit sehr bekannt (vgl. Zaunmüller 92). Posthum kam 1567 in Antwerpen unter seinem Namen ein lateinisch-griechisch-deutsches Wörterbuch (“Dictionarium triglotton”) heraus, das ab 1667 unter dem Titel “Dasypodius catholicus” erschien. – Dasypodius (Peter Hasenfratz oder Rauchfuß, um 1495-1559) war 1527 Lehrer und Prediger in Zürich, mußte die Stadt aber 1530 verlassen und kehrte in seine Heimatstadt Frauenfeld (Thurgau) zurück. 1533 zog er nach Straßburg, wo er die Leitung der Lateinschule am Straßburger Karmeliterkloster übernahm; später unterrichtete er dort die oberen Klassen des berühmten Gymnasium Argentinense. Sein Sohn Conrad, ein Kopernikaner, war verantwortlich für die astronomische Uhr im Straßburger Münster. – Einband stärker berieben, Kapitale lädiert. Die Rollenprägung zeigt am Vorderdeckel einen Rahmen aus der Rolle Salvator – Mose – David – Johannes (signiert “GE” oder “CE” – Haebler I, 100). Das davon umschlossene Mittelfeld mit ungewöhnlicher Darstellung christlicher Tugenden (“satisfactio”, “puer [mens?]”, [i]ustifica[tio]”); dieser Rollenstempel bildet zugleich am Hinterdeckel den Außenrahmen, während hier die (dreifach genommene) Salvatorrolle das Mittelfeld einnimmt. Innen zu Beginn etwas wasserrandig und stellenweise braunfleckig, insgesamt für ein Werk “in usum juventutis studiosae” noch wohlerhalten. Am Vorsatz verso alte lat.-griech. Notiz (Theognis-Sentenz). Am Titel hs. Besitzvermerk des Wieners Johann Frey (dat. 4. März 1547), alt ausgestrichen und darüber der hs. Besitzvermerk des Benediktinerstifts Garsten (1787 aufgehoben und 1851 in eine Strafanstalt umgewandelt). Mit der josephinischen Sistierung dürfte die Klosterbibliothek ins Schwesterstift Kremsmünster überführt worden sein (vgl. entspr. Stempel am Vorsatz recto). Seit 1950 international kein Exemplar im Handel nachweisbar. – VD 16, D 257

Abt-Supralibros

Foto Reedcat http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.de

Archivalische Handschriften bei Inlibris

http://www.inlibris.at/content/deutsch/bestand/auswahlkatalog.php

[Gonzaga]. Ferdinand III., röm.-dt. Kaiser (1608-1657). Pergamentmanuskript mit eigenh. U. Schloß Kaiserebersdorf bei Wien, 25. VIII. 1637. Lateinische Handschrift, Tinte auf Pergament. 156 unnumerierte SS., 27 Zeilen. Pergamentband der Zeit auf 4 durchzogenen Bünden mit schöner goldgepr. Deckelbordüre (Rankenwerk mit Knospen und Blüten; oxydiert), Eckfleurons, Rückenvergoldung und zwei verschiedenen goldgepr. Wappensupralibros. Dreiseitiger Goldschnitt. Innenrand durchgehend gelocht; die Kordel mit dem Siegel nicht mehr vorhanden. Reste von Bindebändern. Folio.
€ 12.000
Sammlung von habsburgischen Urkundenabschriften zum Haus Gonzaga und zum Mantuanischen Erbfolgekrieg, zusammengestellt von der kaiserlichen Hofkanzlei und eigenhändig unterzeichnet von Kaiser Ferdinand III. Die Dokumentsammlung, welche Textzeugnisse von Friedrich III., Maximilian I., Karl V., Maximilian II., Rudolf II., Matthias, Ferdinand II. etc. vereint, wurde höchstwahrscheinlich angelegt für den Herzog Ferrante III. Gonzaga, Graf von Guastalla (1618-78) zur Dokumentation und Sicherung seiner im Interesse des Kaiserhauses liegenden Ansprüche auf das Herzogtum Mantua, welches der Mantuanische Erbfolgekrieg wenige Jahre zuvor der französischen Einflußsphäre zugeschlagen hatte. – Das seit dem 12. Jahrhundert nachweisbare Haus Gonzaga regierte Mantua seit 1328; 1530 nahm Federico II. Gonzaga den Titel eines Herzogs von Mantua an. Als sich die Familie Mitte des 16. Jhs. die Grafschaften Montferrat und Guastalla einverleibte, befand sie sich auf dem Höhepunkt ihrer politischen und kulturellen Bedeutung: Durch die beiden territorial nicht angrenzenden Gebiete Mantua und Montferrat verliefen wichtige Verkehrs- und Handelswege. Das Herzogtum Mantua konnte ausschließlich durch die männliche Linie vererbt werden. Als Francesco IV. Gonzaga 1612 ohne männlichen Erben starb, folgten ihm seine Brüder Ferdinando und Vincenzo, die als Kardinäle allerdings kinderlos waren. Mit dem Tod von Vincenzo II. Gonzaga im Jahr 1627 erlosch der Hauptstamm der Familie, was den Mantuanischen Erbfolgekrieg auslöste: Kaiser Ferdinand II., Gatte von Eleonora Gonzaga, Vincenzos Schwester, versuchte Mantua als erledigtes Reichslehen einzuziehen, um es an die (auf spanischer Seite stehende) Seitenlinie Gonzaga-Guastalla zu vergeben. Dagegen standen die Interessen der älteren Linie des von Frankreich unterstützten Hauses Gonzaga von Nevers und Rethel. Die Kriegshandlungen endeten erst, als Schweden 1630 in den Dreißigjährigen Krieg eingriff und Kaiser Ferdinand seine Truppen rasch abziehen musste: Der Herzog von Nevers und Rethel wurde Herr über die verwüsteten, entvölkerten Länder von Mantua und Montferrat, und Frankreich faßte in Oberitalien Fuß. (Erst ein Dreivierteljahrhundert später sollte die kaiserliche Sache obsiegen: Der Spanische Erbfolgekrieg beendete die Auseinandersetzung 1708 im Sinne Habsburgs; der Herzog von Mantua und Montferrat stellte sich auf die französische Seite, und der Kaiser zog das Land ein.) – Die vorliegende Abschriftensammlung soll die Erbfolge des Hauses Gonzaga-Guastalla aus Archivalien und Urkunden belegen; dies unterstreicht auch das kaiserliche Supralibros am Vorderdeckel (Doppeladler; auf der Brust gevierter Wappenschild mit den Balken von Gonzaga und böhmischen Löwen, eingefaßt von spindelförmigem Ranken- und Knospenwerk, darin je im Oval die vier Evangelisten mit ihren Attributen) sowie am Hinterdeckel Guastallas aufbäumender Löwe im gekrönten Schild. Immer wieder gehen die Textzeugnisse ein auf die Feudalrechte der Gonzaga-Guastalla gegenüber ihren Vasallen und Untertanen und auf die Erblande der Gonzaga, insbesondere die Gebiete von Castiglione delle Stiviere und Castel Goffredo: “Ad perpetuam rei memoriam recognoscimus, ac postum facimus tenore praesentium universis, quod cum nobis submissime exponendum curavit. Illustris Ferdinandus Gonsaga, Priceps Castilionis à Stiveriis, Consanguineus et Princeps Noster charissimus, quem ad modum maiores olim sui ab Augustissimis Romanorum Imperatoribus & Regibus Praedecessoribus Nostris sacratissime recordationis super Marchionatu Castilionis à Stiverys, & Castro Guiffredi cum omnibus suis pertinentys investiti. Pater verò suus quondam Franciscus Gonsaga de eodem Marchionatu Castilionis et permutatione Castri Giuffredi […] Matthias Romanorum Imperator semper Augustus […] agnoscimus & notum facimus tenore praesentium universis. Quod cum Illustris Franciscus Gonsaga Princeps Castilioni à Stiverys, consanguineus et princeps noster charissimus, demisse Nobis esponi curavit, non tantum Maiores suos, verum etiam se ipsum à Predecessoribus Nostris Divis Romanorum Imperatoribus & Regibus praeclarissimae memoriae de Marchionatu Castilioni à Stiverys, et de Castro, et Terra Castri Guiffredi cum omnibus suis pertinentys investium, alijsque insignibus privilegys ornatum fuisse […]”. Am Schluß die eigenhändige Signatur von Kaiser Ferdinand III., gegengezeichnet von den Reichshofräten Conrad Hiltprandt und Johann Walderode.

186 [Urbarbuch – Oberösterreich]. Rabenhaupt von Sucha, Christoph, böhmischer Adliger (gest. 1592). Urbar puech Ottenshaimb. No. 220. Ao. 1551. Ottensheim bei Linz, 26. II. 1551. Deutsche Kanzleischrift (Tinte) auf Pergament mit eigenh. Unterschrift (“CRabenhap mpr”). 22 beschr. SS. Originaler Pergamentumschlag mit hs. Deckeltitel. Auf Kordel geheftet. Folio.
€ 1.800
Urbarium der Mitte des 16. Jahrhunderts zu Ottensheim gehörigen Güter, aufgesetzt anläßlich des 1551 erfolgten Verkaufs von Ottensheim an Hilliprand Jörger durch Christoph Rabenhaupt von Sucha (Robmhap ze Suché), Freiherr zu Waxenberg. Be- und verzeichnet sind u. a. die zu Ottensheim gehörigen Liegenschaften, die örtlichen Donau-Fischereirechte, die Handwerker, sowie die Namen der ansässigen Bauern und ihre Steuerabgaben. Am Schluß die vom scheidenen Herrn eigenhändig unterzeichnete Formel: “Des zu warer urkundt unnd künfftiger gedächtnuß hab ich Obgemelter Christoff Rabenhaubt von Suchee Innhaber der herrschafft Wechssenberg mein Aigen Innsigil hier Angehangen, unnd aigen hanndtschrifften untterschriben. Beschehen den Sechsundzwainzigisten tag des monats Februarii, Nach Christi unsers Lieben Herren unnd Haillants geburte, Funffzehenhundert unnd in dem Ainunndfünffzigisten Jare”. – Das erstmals 1148 urkundlich erwähnte Ottenheim war 1524 mit Markt und Burg als Lehen an Nikolaus Rabenhaupt von Suche, den Kanzler von Ferdinand I., gefallen; schon 1527 wurde es sein Freies Eigen. Nachdem er die mittelalterliche Burg hatte modernisieren lassen und in ein Renaissanceschloß verwandelt hatte, verkaufte es sein Sohn Christoph von Rabenhaupt 1551 an Jörger. Christoph von Rabenhaupt wurde 1559 Herr von Kopidlno nahe dem tschechischen Gitschin, wo er auch starb und begraben ist. – Der Pergamentumschlag etwas angestaubt und fleckig, sonst sehr sauber und gut lesbar. Es fehlt das erwähnte Siegel.

"Archive und Politik". Internationales Archivsymposion am 15. und 16. Juni 2009 in Münster

Programm
Montag, den 15. Juni 2009
Tagungsort: Technisches Zentrum in Münster-Coerde, Speicherstadt
ab 10.00 Uhr Empfang im Technischen Zentrum Münster-Coerde
11.00 Uhr Eröffnung des Symposions durch Prof. Dr. Wilfried Reininghaus,
Landesarchiv NRW
Das Technische Zentrum des Landesarchivs NRW
Dr. Johannes Kistenich, Landesarchiv NRW
12.00 Uhr Mittagsimbiss im Technischen Zentrum Coerde, anschließend
Besichtigung des Technischen Zentrums Coerde
14.00 Uhr Politik trifft Archiv – Ansprüche, Erwartungen
Eine Podiums- u. Plenumsdiskussion mit Politikern und Archivaren
Moderation: Dr. Norbert Tiemann, Chefredakteur d. Westfälischen Nachrichten,
Münster (Deutschland)
Dipl.-Ing. Gerard van den Hengel MBA, Beigeordneter für Kultur der Stadt
Barneveld (Niederlande)
N. N. (Luxemburg)
Karl-Heinz Lambertz, Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden der
Deutschsprachigen Gemeinschaft, Eupen (Belgien)
Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg MdL, Kulturpolitischer Sprecher der CDU,
Münster (Deutschland)
Mr. Martin Berendse, Direktor Nationaal Archief/Algemeen Rijksarchivaris
(Niederlande)
Josée Kirps, Direktorin Archives nationales (Luxemburg)
Prof. Dr. Karel Velle, Generalarchivar des Königreichs, Brüssel (Belgien)
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus, Präsident Landesarchiv NRW (Deutschland)
Dr. Arie Nabrings, Leiter LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
(Deutschland)
16.00 Uhr Transfer zum Stadthotel Münster und Einchecken
17.30 Uhr Empfang im Friedenssaal durch Frau Bürgermeisterin Karin Reismann,
Stadt Münster
18.00 Uhr Stadtbesichtigung
Dienstag, den 16. Juni 2009
Tagungsort: Konferenzraum Stadthotel Münster (Aegidiistraße 21)
09.00 – Archiv und Politik – ganz praktisch (mit Kaffeepause)
12.00 Uhr Moderation: Mr. Jacques van Rensch, Regionaal Historisch Centrum Limburg,
Maastricht (Niederlande)
Archive in den Fängen der Kommunalpolitik.
Dr. Urs Diederichs, Deutsches Werkzeugmuseum/Historisches Zentrum der
Stadt Remscheid (Deutschland)
Archieven en politiek: lust of last?
Tom van Slooten, Rijckheyt, Stadtarchiv Heerlen (Niederlande)
Die Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz und die Politik.
Eine aktuelle Standortbestimmung.
Dr. Beate Dorfey, Landeshauptarchiv Koblenz (Deutschland)
Die belgische Archivgesetzgebung und die Politik.
Prof. Dr. Karel Velle, Generalarchivar des Königreichs, Brüssel (Belgien)
Das Staatsarchiv Eupen. Eine Folge der Reform des belgischen Staates.
Prof. Dr. Alfred Minke, Staatsarchiv Eupen (Belgien)
Das neue Nationalarchiv in Luxemburg. Die Zusammenarbeit mit der
Politik.
Josée Kirps, Archives nationales (Luxemburg)
12.00 Uhr Resümee der Tagung
Prof. Dr. Wilfried Reininghaus, Landesarchiv NRW

Quelle:
http://www.archive.nrw.de/Aktuelles/index.html

Gibts nicht gibts nicht

Eigentlich bin ich noch nie von einem Archivtag so begeistert zurückgekehrt (ich kann heute, Freitag, leider nicht teilnehmen).

Carmen Thomas von der http://www.moderationsakademie.de , bekannt durch “Hallo Ü-Wagen”, gelang es, frischen Wind in den ersten Tag des Rheinischen Archivtags in Viersen zu bringen. Großes Kompliment an die Veranstalter!

Das begann schon damit, dass die meist endlos öden Grußworte entfielen und sich auch der Landrat einer Befragung durch die Moderatorin stellen musste. Thomas stellte nach dieser ersten Runde ihr Kommunikationskonzept vor, das dann am Nachmittag erprobt wurde. Nach jedem Beitrag gab es 1 Minute Zeit für ein Protokoll des Wichtigsten in Stichworten; jeder sollte sodann eine kurze Einsicht, die hängenblieb, auf einem Klebezettel formulieren und eine Frage an den jeweiligen Referenten. Diese Zettel wurden anschließend auf Plakaten den Referenten zugeordnet, ich konnte also sehen, was von meiner Präsentation zu Blogs (ich wählte nicht die Form des Referats am Pult, sondern ließ mich von Frau Thomas interviewen) behalten wurde und welche Fragen es an mich gab. Anstelle einer üblichen Diskussion pickte sich die Moderatorin einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer heraus, die ihre Fragen stellen konnten. Abschließend stellte sie eine Projektidee “Kinder führen Kinder im Archiv” vor, die nach ihren Moderationsmethoden funktionieren würde.

Thomas beeindruckte bei ihrem “Coaching” der Archivarinnen und Archivare durch ihre Präsenz und Eloquenz; man merkte, dass sie eine Meisterin im Umgang mit Menschen ist.

Zwei Moderatoren-Weisheiten:

“Gibts nicht gibts nicht” – wenn man etwas wirklich will, kann man es auch realisieren (auch wenn es mühsam ist und lange dauert)

Noch die unbrauchbarste Äußerung hat auch etwas Positives, einen weißen Punkt im Schwarzen (siehe Ying und Yang).

Einige weitere Punkte (Gruppenklugheit u.a.) in einem Interview mit Thomas:
http://www.mediummagazin.de/?page_id=2810